magister militum

Militärischer Befehlshaber in der Spätantike, der das Recht zum militärischen Oberbefehl, zur Rekrutierung von Heeren sowie zur Strafgewalt über diese besaß. Vor allem im fünften Jahrhundert wurden magistri militum im römischen Westen so mächtig, dass sie ohne Abstimmung mit dem Kaiser agierten.

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