Hölkeskamp, K.-J., Politische Kultur […] I

Hölkeskamp, K.-J., Politische Kultur. Karriere eines Konzepts. Ansätze und Anwendungen am Beispiel der Republik, in: Libera Res Publica. Die politische Kultur des antiken Rom. Positionen und Perspektiven, Stuttgart: Steiner 2017, S.73-106.

 

 

Leitfragen

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Autor_in: Josephine Jung
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1) Erklären Sie in eigenen Worten das Thema von Hölkeskamps Aufsatz: „es geht um die diskursi-ven und performativen Dimensionen einer spezifischen historischen politischen Kultur“ (Textseite 74). Nutzen Sie dabei die Ausführungen von Hölkeskamp auf den Textseiten 74-78.

2) Nennen Sie fünf Beispiele für Sphären politischer Kultur in der Antike. Gehen Sie von den Bei-spielen Hölkeskamps für selbstorganisierte Formen politischer Auseinandersetzung aus und erwei-tern Sie auf dieser Basis Ihr Blickfeld für Beispiele (Textseiten 75, 91-105). Wählen Sie Beispiele aus dem antiken Rom oder den Poleis in Griechenland.

3) Erläutern Sie die drei Aspekte des Modells einer politischen Kultur von Hölkeskamp (Textseiten 88-90) in Form eines selbst gewählten Schaubildes.

4) Wählen Sie eines Ihrer Beispiele von Frage drei und erläutern Sie die drei Elemente einer politi-schen Kultur nach Hölkeskamp (analog bei Hölkeskamp siehe Textseiten 79-80, S.91-105).

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Karl-Joachim Hölkeskamp lehrte zunächst 1994 und 1995 an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald als ordentlicher Professor. Von 1995 bis 2019 lehrte er das Fach Alte Ge-schichte an der Universität zu Köln. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Mentalitäts- und Kulturgeschichte der Römischen Republik. Hölkeskamp beschäftigt sich vor allem mit der republi-kanischen Aristokratie und der politischen Kultur der Römischen Republik. Er ist zusammen mit seiner Frau apl. Prof. Dr. Elke Stein-Hölkeskamp Trägerin des Karl-Christ-Preises, welcher herausra-gende wissenschaftliche Verdienste für die Alte Geschichte prämiert und auszeichnet.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Bei diesem Text von Hölkeskamp handelt es sich um eine Abhandlung zum methodischen Arbeiten in der Alten Geschichte. Dieser sehr theoretische Text ist voller Rückgriffe auf methodische Kon-zepte verschiedener Geisteswissenschaftler des letzten Jahrhunderts: Piere Bourdieu – Soziologe (Textseite 83); Clifford Geertz – Ethnologe (Textseite 91); Max Weber – Soziologe (Textseite 82). Weiterhin greift Hölkeskamp aktuelle Methoden und Forschungsergebnisse auf und entwickelt sie weiter. Hölkeskamp baut seinen neuen Ansatz der Erforschung der „politischen Kultur in der Anti-ke“ folglich auf einem breiten Fundament an geschichtswissenschaftlicher, politikwissenschaftlicher und soziologischer Forschung auf. Die historische Genese seines Ansatzes basiert zum Teil auf un-terschiedlichen „turns“ in verschieden Bereichen der Wissenschaft. Hölkeskamp übersetzt den Be-griff „turns“ schlicht als „Wenden“ und meint damit bedeutende Richtungswechsel in der For-schung. Er selbst will seine eigenen Forschungen jedoch nicht als vollständig neue Wende verstan-den wissen, sondern er sieht seine Forschungen als Erweiterung eines bereits bestehenden ge-schichtswissenschaftlichen Repertoires.

In der Abhandlung legt Hölkeskamp sein theoretisches Konstrukt dar, wobei er sich auf die histori-sche Entwicklung seiner Methodik, einen theoretischen Einblick und ein Beispiel begrenzt. Seine drei Aspekte von politischer Kultur (Textseite 88-90, 93) sowie die Anwendung derer auf die rö-misch-republikanischen Politikkultur der späten Republik (Textseiten 102-105) machen die Metho-dik für den Leser greifbar.

Beispiele für Untersuchungsobjekte einer politischen Kultur gibt Hölkeskamp zu Beginn auf Textsei-te 74 und am Ende auf den Textseiten 102-105. Untersucht werden können politische Institutionen, die sowohl als strukturelle Einheit als auch als Gruppe von einzelnen Individuen betrachtet werden können. Wie bei den Schalen einer Zwiebel analysiert Hölkeskamp die Institutionen der Römischen Republik vom großen Ganzen bis in die einzelnen Schichten; er erörtert die drei großen Versamm-lungen der Römischen Republik: comitia centuria (Versammlung des römischen Volkes als Heer, dh.

Versammlung aller römischer Bürger im wehrdienstfähigen Alter) comitia tributa (Versammlung der römischen Bürger zur Wahl verschiedener Ämter), concilium plebis (Versammlung der Plebejer unter Ausschluss der Patrizier als gesetzgeberisches Gegengewicht zum Senat). Er untersucht dabei nicht die Verfassungsstruktur der Versammlungen, z.B. den festgeschriebenen Ablauf einer Wahl. Viel-mehr sind die Grundlagen seiner Analyse einerseits die „drei Aspekte einer politischen Kul-tur“ (Textseite 88-90). Andererseits fokussiert er den Faktor „Macht“ für die jeweilige Institution. Bevor die „drei Aspekte einer politischen Kultur“ kurz erläutert werden sollen, wird ein kurzer Überblick über Hölkeskamps Verständnis von politischer Macht gegeben.

Der Begriff „Macht“ ist bei Hölkeskamp verständlicher Weise direkt mit dem Begriff „Politik“ ver-bunden. Er sieht es als zentral an, das „Politische“ als „Medium der Macht“ zu betrachten (Textseite 77). Er betrachtet die Politik, das „Politische“, jedoch nicht als reine Aneinanderreihung von Ent-scheidungen und Handlungen sowie deren Folgen und Hintergründe, sondern er beurteilt Politik als medialen Raum der Handlung und Kommunikation. Politik ist für ihn nicht länger nur Ereignisge-schichte gepaart mit der Analyse von Selbstdarstellung und Machtausübung. Sie ist nicht länger nur die Geschichte von Feldherrn und Magistraten (Textseite 91). Es geht Hölkeskamp vielmehr darum, die Machtmechanismen zur Durchsetzung von Herrschaft und damit auch die Legitimation von Herrschaft zu untersuchen und dabei nicht auf der Ebene der Entscheidung selbst stehen zu bleiben, sondern nach den Weltbildern oder Wertvorstellungen zu fragen, die dahinter stehen.

Die „drei Aspekte politischer Kultur“, erläutert auf den Textseiten 88-90, bilden den theoretischen Kern der Abhandlung. Um eine „politische Kultur“ für die Forschung fassbar zu machen, bedient sich Hölkeskamp verschiedener methodischer Zugänge, die er als Teile eines Puzzles am Ende zu-sammenführen will. Das Puzzle besteht nach Hölkeskamp erstens aus der ritualtheoretischen Analy-se von Institutionen, zweitens aus der Analyse der Sprache, der Wortwahl etc., drittens aus der Ana-lyse von Bildern und Symbolen, aus dem symbolhaften rituellen Akt der Handlungen. Alle drei Elemente, die Institution, die Sprache und das Bild werden vor dem Hintergrund einer spezifischen Form von Staatlichkeit betrachtet, welche für jede Form einer politischen Kultur individuell gestal-tet sein kann (Textseiten 95-101). Die Form römischer Staatlichkeit weicht dabei stark von griechi-schen Poleis ab und zeigt den stets individuellen Charakter einer politischen Kultur auf.

Den individuellen Charakter der politischen Kultur Roms beschreibt Hölkeskamp als „Ensemble von Ensembles“ (Textseite 91). Der Begriff „Ensemble“ wird nicht direkt erläutert, sondern nur um-schrieben. Grundsätzlich kann hier mit der Grundbedeutung gearbeitet werden: ein Ensemble ist eine aufeinander abgestimmte Gruppe (Musik, Kunst, Sport etc.). In Bezug auf die politische Kultur ist das Ensemble für Hölkeskamp eine Gruppe von verschiedenen antiken Texten, die uns überliefert sind. Die Texte sind gleichzeitig das Medium für fassbare Institutionen wie die Volksversammlun-gen in Rom, von denen wir nur aufgrund der Texte Kenntnisse haben. Die Institution ist wiederum selbst ein Ensemble. Als Beispiel kann der Leidenszug, die pompa funebris dienen. Es handelt sich dabei um einen Beerdigungszug zu Ehren von hochrangigen Römern. Dieser Zug ist für Hölkes-kamp ein Zusammenspiel, ein Ensemble, von Sprache, Ritual und Symbol (Textseiten 92-93). Der Begriff „Ensemble“ dient Hölkeskamp folglich der Charakterisierung der politischen Kultur Roms, da er die drei Aspekte der politischen Kultur als theoretische Methodik greifbar und variabel macht.

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Sehen Sie in diesem Zusammenhang auch den Beitrag zum Sammelband.

Funke, P., Die staatliche Neuformierung Griechenlands […]

Funke, P., Die staatliche Neuformierung Griechenlands. Staatenbünde und Bundesstaaten, in: G. Weber (hgg.), Die Kulturgeschichte des Hellenismus. Von Alexander dem Großen bis Kleopatra, Stuttgart: Klett-Cotta 2007, 78-98.

Leitfragen

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1) Erläutern Sie nach Funke den Forschungsbegriff „Bundesstaat“ (Textseiten 79-80). Bedenken Sie, dass auch die einzelnen Poleis als Bundesstaaten bezeichnet werden können.

2) Veranschaulichen Sie anhand des Aitolischen Bundes in wenigen Sätzen den Unterschied zwi-schen „Stammesverbänden“ und „Bundesstaaten“ (Textseiten 83-85, 88, 90-91).

3) Nennen und erläutern Sie fünf Merkmale eines „antiken Bundesstaates“ nach Polybios, welcher den Archaiischen Bund beschreibt. (Textseite 86-87).

4) Nennen Sie die Ämter und Institutionen des Aitolischen Bundes (Textseiten 94-97) und beschrei-ben Sie die Besonderheiten, die für die Wahl der Amtspersonen und deren Legislatur galten.

5) Vergleichen Sie die ausgewählten Merkmale antiker Bundesstaaten von Frage 3 mit Deutschland als Bundesstaat. Was unterscheidet Ihrer Meinung nach die antiken Bundesstaaten von Deutschland mit seiner föderalen Struktur in Form von Bundesländern?

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Peter Funke lehrte von 1988 bis 2018 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster das Fach Alte Geschichte. Es ist Experte für die griechische Geschichte. Er forscht vor allem zur politischen Geschichte sowie zur Verfassungsgeschichte und greift dabei gleichzeitig immer auf die soziale Wirklichkeit zurück. Darüber hinaus ist er der griechischen Epigraphik stark verbunden.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Funke erläutert die sich verändernden makropolitischen Strukturen im antiken Griechenland des 3. und 2. Jhs. v. Chr. Er greift dabei auf die frühen Entwicklungen im 5. und 4. Jh. v. Chr. zurück, ohne diese geographischen und politischen Strukturen näher zu erläutern (Textseite 81). Funke weist aber auf die kleinteilige Struktur Griechenlands hin. Das Gebiet war einerseits geprägt von großen Stadtstaaten wie den Poleis Athen, Megara, Sparta oder Korinth. Andererseits gab es eine Vielzahl kleinerer Stadtstaaten auf dem Festland und auf den griechischen Inseln. Ein Stadtstaat bestand zumeist aus der Stadt selbst und einem Umland, welches teils von den Bürgern der Stadt, teils von den Bewohnern des Umlands bewirtschaftet wurde. Jeder Stadtstaat hatte seine eigne Gesetzgebung und war geographisch fest umrissen. Diese für moderne Verhältnisse kleinteilige Struktur machte es den Stadtstaaten schwer, sich gegen mächtige Feinde von außen, wie die Perser, gemeinschaftlich zu wehren. Im Zuge der Perserkriege im frühen 5. Jh. v. Chr. hatte sich die griechische Welt in einem großen übergeordneten Bündnis unter der Führung von Sparta und Athen zusammen geschlossen Dabei handelte es sich jedoch nicht um einen Bundesstaat. In Folge dieses großen und verheerenden Krieges schlossen sich Athen und viele kleine poleis in der griechischen Inselwelt zum Attischen Seebund zusammen, der wiederum zunächst auch nur ein Verteidigungsbündnis war, welches jedoch über einer gemeinsame Bundeskasse verfügte. Der Peloponnesische Bund unter der Führung von Sparta, als Zusammenschluss kleiner poleis hauptsächlich auf der Peloponnes, bestand schon seit Mitte des 6. Jh. v. Chr. Er war auch als reines Verteidigungsbündnis geschaffen worden. Jedoch entwickelten sich beide Bündnisse unter der Führung von Athen und Sparta zu Machtinstrumenten. Ein ursprünglich durch Gleichberechtigung geprägter Zusammenschluss war nicht mehr gegeben (Textseiten 79-80). Spätestens seit dem Peloponnesischen Krieg waren die beiden Bündnisse nur das Machtinstrument der Poleis Sparta und Athen.

Die veränderten Bedingungen im 3. Jh. v. Chr., die durch die Ausbreitung der makedonischen Herrschaft unter Phillip II., später durch Alexander und anschließend durch die Diadochen entstanden sind, hatten Athen als ehemals starken Machtführer im Attischen Seebund geschwächt (Textseite 78).

Nach diesem kurzen Vorlauf kann nun bei Funkes Ausführungen angesetzt werden. Er beginnt seine Ausführungen 100 Jahre nach dem Sieg Alexanders der Großen. Makedoniens Macht war wieder geschwächt, und Athen sah sich in der Position, erstmals wieder unabhängig zu sein. Athen wollte nicht dem Achäischen Bund beitreten (Textseite 78-79). Die Anzahl der Bundesstaaten war gewachsen, neben dem archaischen Bund bestanden u.a. der Aitolische Bund und der Boiotische Bund, neben weiteren Bundesstaaten (u.a. Bund der Thessaler und Bund der Epiroten, siehe die Karte Textseite 83).

Anhand der Beispiele macht Funke deutlich, dass es sich bei einem Bundesstaat nicht länger um ein defensives Verteidigungsbündnis handelte (Textseiten 85-90), sondern um einen temporären wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Zusammenschluss verschiedener Stadtstaaten. Hervorzuheben ist an dieser Stelle die von Funke erläuterte „doppelte Staatsbürgerschaft“, die den Bürgern unterschiedliche Rechte in allen Poleis des Bundesstaates garantierte. Zuvor hatten die Bürger einer Polis, wie bereits geschildert, lediglich in ihrer Polis Bürgerrechte. Der Rechtsbereich beschränkte sich folglich auf die eigene Stadt und das Umland. In jeder anderen Polis war man ein Fremder und teilweise stark in seinen Rechten beschränkt. In Athen bedeutete es, dass ein Fremder nicht selbstbestimmt und allein vor Gericht Klagen konnte, sondern er brauchte immer einen athenischen Bürger als Vertreter.

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Vergleichen Sie hierzu auch die Karte zum Peloponnesischen Krieg.

Weber, G., Die neuen Zentralen […]

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1) Definieren Sie nach Weber in eigenen Worten den Begriff „Hauptstadt“ (Textseiten 103-104). Beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Was unterscheidet antike Residenzstädte von modernen Hauptstädten?

2) Erläutern Sie Ihre Definition detaillierter. Was genau sind die Bestandteile einer hellenistischen Haupt- und Residenzstadt (Textseiten 104-109)? Nennen Sie das Ihrer Meinung nach wichtigste Element. Begründen Sie Ihre Entscheidung.

3) Beschreiben Sie in wenigen Sätzen drei herausragende Merkmale der ägyptischen Stadt Alexand-ria, die diese Stadt als eine besondere Metropole im Zeitalter des Hellenismus kennzeichnen (Text-seiten 99-102, 104-109). Wählen Sie je ein Beispiel aus den Bereichen Stadtplanung, gesellschaftli-che Nutzung von Bauten und Prestige bzw. Außenwirkung.

4) Nennen Sie die entscheidenden Kernelemente der höfischen Gesellschaft hellenistischer Herr-scher. Halten Sie sich an die zeitliche Struktur von Weber: Alexander der Große, Diadochen- und Epigonenhöfe (Textseiten 111-116).

5) Definieren Sie in eignen Worten den Begriff „Hof“ (Textseiten 111-112) und erläutern Sie dessen Funktionsweise in nur einem Satz. Greifen Sie dabei auch auf das Fazit von Weber zurück (Textsei-ten 116-117).

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Gregor Weber studierte die Fächer Geschichte, Griechisch und Katholische Theologie in Freiburg. Er lehrte im Jahr 2002 als ordentlicher Professor Alte Geschichte an der Universität Erfurt. Seit 2003 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Alte Geschichte an der Universität Augsburg. Seine Schwerpunkte liegen in der Geschichte des Hellenismus und der antiken sowie modernen Demokratieforschung.Weber widmet sich insbesondere der Erforschung der Kulturgeschichte sowie den Strukturen antiker Monarchien (hellenistisches Königtum und römisches Prinzipat).

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Grundsätzlich erläutert Weber einerseits die äußere stadtplanerische und architektonische Struktur hellenistischer Großstädte (Textseiten 99-104). Andererseits erörtert er die Funktion dieser städtischen Elemente im Zusammenhang mit der neuen Form hellenistischer Herrschaft (Alexander der Große, die Diadochen und deren Nachfolger (Textseiten 104-117)).

Um die Erläuterungen von Weber besser einordnen zu können, seien die geographischen und die machtpolitischen Strukturen kurz erläutert. Weber weist an mehreren Stellen auf die Städtegründungen durch Alexander den Großen hin (Textseiten 102 und 104). Alexander der Große gelangte mit seinem Heer und einem riesigen Tross bis ins heutige Pakistan. Das eroberte Reich wurde später von seinen Nachfolgern, den Diadochen, in kleinere Reiche aufgeteilt. In diesen neuen Reichen der Diadochen wurden Städte als neue antike Hauptstädte teilweise neu gegründet, teilweise weiter ausgebaut (Textseiten 105-107). Zu den Diadochenreichen, die Weber erörtert, zählen die Ptolemäer (heutiges Ägypten), die Antigoniden (heutige Türkei, Ende des 4. Jh. v. Chr., im 3. Jh v. Chr. Makedonien), die Seleukiden (heute Irak, Iran und Teile Afghanistans) und die Attaliden (westliche Teile der Türkei, später Königreich Pergamon).

Bevor die Diadochen in langen Kämpfen die Größe ihrer Reiche festlegten und dabei teilweise auch auf bereits bestehende Städte als Residenzstädte zurückgriffen, waren diese Städte Teil des persischen Großreichs. Die heutige Türkei, die Arabische Halbinsel, Ägypten, Syrien, Irak, Iran, Afghanistan u.a. waren das Reich eines einzigen Persischen Großkönigs und seiner Satrapen (Statthalter) gewesen, welche dem König vollständig untergeben waren (Textseiten 103-104). Dieser Großkönig hatte jedoch im Gegensatz zu den kleineren Diadochenreichen nicht eine einzige oder einige wenige Residenzstädte. Bei der persischen Herrschaft handelte es sich vielmehr um eine Form von Wanderkönigtum, die auf einer Vielzahl verschiedener Residenzstädte basierte.

Es stellt sich nun die Frage, was diese Städte von den neuen antiken „Hauptstädten“ unterschied. Diese Frage stellt Weber selbst nicht direkt, jedoch drängt sich die Frage beim Lesen des Artikels und in Anbetracht des Titels auf. Auch wenn der Begriff „antike Hauptstadt“ allein nicht treffend ist und daher immer im Zusammenhang mit dem Begriff „Residenzstadt“ von Weber genutzt wird (u.a. Textseiten 104, 106, 107), ist hervorzuheben, dass einige große Diadochenreiche, wenn teilweise auch nur zeitweilig, über eine Metropole bzw. ein Zentrum verfügten (Textseiten 105-106). Namentlich nennt Weber neben Alexandria als Hauptstadt der Ptolemäer zusätzlich Antigoneia als Stadt der Antigoniden und Pergamon als Hauptstadt der Attaliden. Im Übrigen sind mit dem Begriff „Epigonidenreiche“ gleichermaßen die Diadochenreiche gemeint (Textseite 112), jedoch verweist der Begriff bei Weber auf das frühe 2. Jh. n. Chr. (Textseite 116), welches er nur in wenigen Sätzen erwähnt.

Hervorzuheben ist, dass trotz dieser Zentren eine Konkurrenz innerhalb und zwischen den Höfen in den verschiedenen Zentren herrschte (Textseite 114). Mit dieser Aussage hebt Weber nicht nur die rein funktional-strategische Bedeutung der Königsstädte hervor, sondern auch deren soziale Bedeutung. Der „Hof“ bzw. eher die „Höfe“ als soziale Elemente von Herrschaft erschwerten trotz der Reduktion des Wanderkönigtums und der Konzentration auf ein zeitweiliges Zentrum oder auf wenige Kernstädte die Kämpfe um die Macht (Textseiten 114-116). Ursächlich dafür waren die Herrschaftsabsicherung und Administration basierend auf persönlicher Loyalität zwischen einem Herrscher und seinen Gefolgsleuten. Der Herrscher stand mit anderen Herrschern in Konkurrenz um seine treuen Gefolgsleute, genannt phíloi. Die Gefolgsleute erhofften sich teils an anderen Höfen mehr Ruhm oder Vermögen, wenn sie an ihrem Hof nicht ausreichend belohnt wurden.

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Vergleichen Sie hierzu auch die Karte zu den Diadochenreichen.

Thür, G., Das Gerichtswesen Athens […]

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1) Thür erläutert die Grundzüge des athenischen Gerichtswesens zunächst in groben Zügen (Textsei-ten 30-36). Nennen Sie die antiken Quellen, die den Historikern Auskunft über das athenische Ge-richtswesen geben und beschreiben Sie diese:
a) Um was für Quellen handelt es sich?
b) Welche Auskünfte geben die Quellen?
c) Was ist bei der Interpretation der Quellen zu beachten?

2) Beschreiben Sie nach Thür die drei charakteristischen Züge des athenischen Gerichtswesen in eigenen Worten (Textseiten 36-37).

3) Thür erläutert zusammenfassend den Ablauf eines Gerichtstages im klassischen Athen (Textseiten 42-49). Lesen Sie diesen Abschnitt noch einmal und versuchen Sie, ein für sich verständliches Schaubild zu entwerfen, welches den Ablauf darstellt. Beschränken Sie sich dabei auf die drei we-sentlichen Elemente: Vorbereitung, Prozess, Urteil.

4) Reflektieren Sie das athenische System im Vergleich mit den Ihnen bekannten Formen demokra-tischer Gerichtswesen und Prozessführung sowie Urteilsfindung. Welche zwei Unterschiede sind für Sie am größten?

5) Erläutern Sie diese zwei besonderen Eigenarten des athenischen Systems mit Hilfe der Darstel-lung von Thür. Wie lassen sich diese Eigenheiten vor dem historischen Hintergrund in Ansätzen er-klären?

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. em. Gerhard Thür (* 1941 in Golling an der Salzach) ist promovierter Jurist. Sein Schwer-punkt liegt in der Rechtsgeschichte der Antike, wobei er sowohl in der griechischen als auch in der römischen Rechtsgeschichte gleichermaßen ausgewiesener Experte ist. Thür prägte die deutsche Rechtsgeschichte der Nachkriegszeit und ist einer der führenden Experten antiker Rechtsgeschichte. Er lehrte nach seiner Habilitation 1973, die er am Institut für Rechtsgeschichte in Wien erfolgte, an der Universität München (1976-1992). 1992 nahm er den Ruf der Karl-Franzens-Universität Graz an und wurde o. Univ.-Prof. für Römisches Recht.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Thür leitet seine Erklärungen zum athenischen Gerichtssystem mit einem kurzem Forschungsüber-blick und einer Periodisierung nach Boegehold ein (Textseite 31). Er unterscheidet zwischen 1. (460-410 v. Chr.), 2. (410-340 v. Chr.) und 3. (340-322 v. Chr.). Um die folgenden Entwicklungen, die Thür schildert, besser nachvollziehen zu können, sei daher kurz ein Überblick über die wichtigsten historischen Ereignisse in dieser Zeit gegeben, die im Zusammenhang mit der Entwicklung des Ge-richtssystems stehen. Die erste Periode ist geprägt durch eine Entmachtung des Adelsrates Areopag. Das neu geschaffene Gericht Heliaia übernahm weitreichende Kompetenzen in der Straf- und Zivil-gerichtsbarkeit. Die Heliaia war ein großes Volksgericht, welches aus bis zu 6000 Geschworenen-richtern bestand. Auch große politische Prozesse (Eisangelie-Verfahren) wurden hier verhandelt (Textseite 34).

Die zweite Periode beginnt mit der Herrschaft der 30 Tyrannen (404-403 v. Chr.). Nachdem das demokratische System wieder hergestellt worden war, wurde das Gerichtssystem im-mer ausgefeilter. Es entstand ein Gremium von vierzig Amtsträgern, die Aufgabengebiete der 9 Ar-chonten übernahmen. Die Vierzig leiteten die Vorverfahren in Privatprozessen und konnten bereits Einigungen erzielen und einen Prozess vermeiden (Textseite 36). In der letzten Phase erlangte das Los-System im Gerichtsprozess seine vollendete Form (Textseiten 39-49). Korruption und Beste-chung konnte an mit Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

Auf der Textseite 33 spricht Thür von neun Archonten. Der Begriff „Archon“ meint ursprünglich nur einen einzigen, den höchsten, Amtsträger im Staat. Der Stadtstaat entwickelte sich jedoch weiter, insbesondere auch das Gerichtswesen. Das System wurde feingliedriger, sodass die Aufgaben von verschiedenen Amtsträgern, die noch immer Archon hießen, übernommen wurden. Die neun Archo-ten hießen: Archon Eponymus, Archon Basileus, Archon Polemarchos und die übrigen sechs nannte man Thesmotheten. Nachdem diese neun ihre Amtszeit bewältigt hatten, waren sie auf Lebenszeit Mitglied im höchsten Rat Athens, dem Areopag. Dieser Adelsrat bestand bis zu Solon, einem ein-flussreichen Politiker der Archaik, als einziges politisches Organ in Athen. Die Etablierung eines weiteren Rates – Rat der Vierhundert – wird auf Solon zurückgeführt, wobei man in der Forschung teilweise meint, dass diese Entwicklung sicher Vorläufer hatte.

Auf Textseite 34 erwähnt Thür, dass die Prozessbeteiligten in der Vorverhandlung den jeweiligen Kontrahenten zur Folter seiner Sklaven basanos auffordern konnten, um weitere Informationen zu erhalten. Wichtig ist zu wissen, dass im Gegensatz zu griechischen Bürgern und Fremden eine Zeu-genaussage vonseiten eines Sklaven nur dann im Prozess verwendbar war, wenn sie unter Folter er-klärt wurde. Diesem Thema hat sich Thür in seiner Habilitation mit dem Titel Beweisführung vor den Schwurgerichtshöfen Athens. Die Proklesis zur Basanos gewidmet. Er legte anhand der Analyse der griechischen Gerichtsreden erstmals dar, dass es sich bei der Sklavenfolterung nachweislich lediglich um ein rhetorisches Mittel in einem Prozess gehandelt hatte. In keiner einzigen Rede wurde die Sklavenfolterung zur Erlangung einer rechtsgültigen Aussage angewandt.

Auf den Textseiten 36 bis 37 erklärt Thür das Prozesssystem der Athener im Vergleich mit dem Rö-mischen Gerichtswesen. Er erörtert, dass ein Prozess in Athen zunächst immer in einem Vorverfah-ren verhandelt wurde. In diesem Verfahren konnte bereits eine Einigung gefunden werden. Geleitet wurde dieses Verfahren durch bestimmte Amtsträger. Der Prozess selbst wurde aber immer vor ei-nem Gremium an Richtern verhandelt. Rein von der technischen Ebene betrachtet findet man diese Verhandlungsformen, eine Verhandlung vor einem Amtsträger oder vor einem Gremium an Richtern, auch in Rom. Jedoch wurden dort nicht alle Prozesse vor einem Richterkollegium abgehalten. In der römischen Kaiserzeit etablierte sich vermehrt die cognitio extra ordinem, ein außerordentliches Ge-richtsverfahren, welches an weniger starre Vorgaben gebunden war und z.B. in der Provinz vom Statthalter vollzogen wurde. Dahingehend ist das athenische Vorverfahren vor dem Archon mit der cognitio extra ordinem vergleichbar; beide wurden vor einem Amtsträger verhandelt. Inhaltlich be-trachtet handelt es sich jedoch um zwei völlig verschiedene Ebenen des Gerichtssystems, nämlich um einen rechtsgültigen Prozess und ein Vorverfahren zu einem möglichen Prozess.

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Vergleichen Sie hierzu auch die Sekundärtexte „Was ist Demokratie“ und „Drakons Gesetz„.

Schmitz, W., Das Gesetz Drakons […]

Leitfragen

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1) Fassen Sie die Ereignisse um den Tyrannenaspiranten Kylon stichpunktartig zusammen (Textsei-ten 37-41). Beantworten Sie die 5 W-Fragen.

2) Welche Formen von Tötungsdelikten werden im Text behandelt? Stellen Sie die Delikte zusam-men und definieren Sie in je einem Satz, was Sie unter dem jeweiligen Delikt verstehen.

3) Skizzieren Sie in einer für Sie verständlichen Übersicht den möglichen rechtlichen Ablauf nach einem nicht natürlichen Todesfall im Sinne der Darstellung von Schmitz (Textseiten 41-43; 45-47) anhand von folgendem Beispiel:
Ein Opfer liegt tot auf der Straße und ein anderer Mensch steht direkt daneben. Dieser hält den Tat-gegenstand in seiner Hand. Zeugen wollen gesehen haben wie der eine den anderen erschlug. Wie verhält sich der volljährige Sohn des getöteten Opfers und wie der Täter? Beachten Sie, dass der Täter beteuert, er habe sich nur gegen einen Überfall gewehrt. Der Tod sei nicht das Ziel seines Handelns gewesen.

4) Warum war nach Schmitz der Tyrann Kylon ein Auslöser für die gesetzlichen Regelungen von Drakon für die nicht-vorsätzliche Tötung (Textseiten 37-41, 50-55)?

5) Welche Neuerungen brachten Solons Gesetze zu den bestehenden Regelungen Drakons und wa-rum (Textseiten 45-46)?

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Winfried Schmitz (* 1958) studierte die Fächer Alte Geschichte, Klassische Archäologie sowie Mittlere und Neuere Geschichte. Seit 1996 lehrte er als ordentlicher Professor an der Ruhr-Universität Bochum. Zwei Jahre später wechselte er an die Universität Bielefeld. Seit 2003 lehrt er als Professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn das Fach Alte Geschichte. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Sozial-, Familien- und Rechtsgeschichte des frühen und klassischen Griechenlands sowie die frühchristliche Epigraphik. Im Rahmen seiner Forschungen zu den griechischen Politikern und Gesetzgebern Drakon und Solon arbeitet Schmitz seit 2016 in einem DFG-Projekt an einer neuen Edition der Gesetze Solons und Drakons.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Der Aufsatz von Schmitz befasst sich mit dem Gesetz Drakons, welches Ende des 7. Jhs. v. Chr. vom Gesetzgeber Drakon im archaischen Athen erlassen wurde. Der Ausspruch „drakonische Stra-fen“ ist heute noch geläufig und steht mit jenem Gesetzgeber in Verbindung. Ursprünglich wurde die Redewendung nur zwei Jahrhunderte nach Drakon von den Griechen selbst geprägt. Gemeint sind mit Ausspruch Strafen, die im modernen Verständnis völlig unverhältnismäßig sind.

Zum einen widmet sich Schmitz der Entstehungsgeschichte des Drakonischen Gesetzes. Er disku-tiert die Forschungsthese, ob die Gesetze in direktem Zusammenhang mit dem kylonischen Frevel stünden (Textseiten 37-41, 50-55). Zum anderen erörtert er die Frage nach dem Inhalt und Umfang des Gesetzes (Textseiten 41-49). Er bezieht dabei die Erweiterungen des Gesetzs durch den Gesetz-geber Solon mit ein (Textseiten 46-47).

Der zweite Aspekt, der diskutiert wird, nimmt im Text großen Raum ein. Diese Problematik hin-sichtlich des Gesetzesinhalts ist der Überlieferungslage geschuldet. Erhalten ist nur ein Bruchteil der drakontischen Regelungen, welche zu Drakons Zeiten auf drehbaren Holzbalken für jedermann sichtbar auf der Agora standen. Auf diesen Balken hatte Drakon die neu erlassenen Totschlagsgeset-ze niederschreiben lassen. Uns sind diese Gesetze nur in wenigen Fragmenten in Form einer In-schrift erhalten und weil sogar der Beginn dieser Inschrift fehlt, wird in der Forschung über den Inhalt des Gesetzes seit langem diskutiert (Textseite 45). Überliefert sind nur die gesetzlichen Rege-lungen bei berechtigten Tötungsdelikten (z.B. der Ehebrecher durfte, wenn er auf frischer Tat er-tappt wurde, straflos getötet werden) und bei Tötungsdelikten ohne Vorsatz (Unfall, Tötungsdelikte im Sport, Notwehr).

Das uns überlieferte Fragment des Gesetzes regelt minutiös die Vorgaben für die Aussöhnung zwi-schen dem Täter und den Angehörigen des Opfers. Wenn nämlich jemand einen anderen nicht vor-sätzlich, sondern z.B. durch einen unglücklichen Unfall getötet hatte, so musste dieser, so ist es in Drakons Gesetz geregelt, ebenso wie ein Mörder ins Exil gehen. Zu betonen ist jedoch, dass der unglückliche Täter, der den anderen bei einem Unfall tötete, mit Zustimmung der Angehörigen des Opfers eine Entschädigungssumme für seine Rückkehr zahlen konnte. Ein Mörder musste hingegen auf ewig im Exil bleiben, denn wenn ihn die Angehörigen des Opfers gefunden hätten, so konnten sie im Sinne der Blutrache legal alles mit dem Mörder tun, was ihnen beliebte. Dieser Vorgang der Blutrache war nach Schmitz nicht Teil des Gesetzes von Drakon, sondern Gewohnheitsrecht (Text-seiten 45-49).

Grundsätzlich sollte für das Verständnis dieser Form von privater Strafverfolgung nicht von heuti-gen staatlichen Strukturen, Gesetzen, Anklagen und generell nicht von der Funktionsweise eines modernen Staates ausgegangen werden. Wie Schmitz betont, muss unterschieden werden zwischen der sozial gebräuchlichen, schlicht durch Gewohnheitsrecht etablierten Form der rein privaten Form der Blutrache und der gesetzlichen Regelung für die Feststellung der Tat und Aussöhnung wegen nicht vorsätzlicher Tötung (Drakons Gesetz) (Textseite 41). Es handelt sich bei beiden Praktiken um Formen privater „Strafverfolgung“, die allein einer kleinen Gruppe im direkten Umfeld des Getöte-ten zustanden. Die Blutrache wurde ohne einen formellen Prozess nicht vor Gericht vollzogen. Sie wurde ausgerufen, dem Täter wurde die Möglichkeit der Flucht gegeben und sollte man ihn danach in der Polis auffinden, konnte die Familie des Geschädigten mit dem Täter tun, was sie wollte. Im Fall eines nicht-vorsätzlichen Tötungsdelikts wurde jedoch an einem von fünf Gerichtsstätten ver-handelt, nachdem zuvor sehr wahrscheinlich die Blutrache ausgerufen worden war und der ver-meintliche Täter Hilfe in einem Heiligtum gesucht hatte (Textseiten 41-43). Erst seit Solon konnte der nicht auf frischer Tat ertappte oder nicht geständige Täter auch vor dem Areopag verklagt wer-den (Textseite 44).

Der Verlauf auf Basis dieser Regelungen vor Solon scheint in der Praxis jedoch problematisch. Häu-fig, so sollte man annehmen, würde jeder beteuern, er habe nicht aus Vorsatz gehandelt, sondern es sei ein Unfall gewesen. Genau diesen Fall schildert Schmitz auf Textseiten 42-43. Vor den Regelun-gen von Drakon blieb den Tätern, egal aus welchen Gründen die Opfer tatsächlich zu Tode kamen, nur die Möglichkeit einer Flucht ins Exil. Durch Drakon konnte der Täter offiziell eine Aussöhnung anstreben, indem er sich in ein Heiligtum flüchtete. Selbst wenn der Täter dies unberechtigt tat, so Schmitz, vor Gericht habe sich durch die Prüfung ergeben, dass es sich um Vorsatz gehandelt hatte und die Blutrache wäre die Folge gewesen. War nämlich durch die Prüfung klar, dass der Täter vor-sätzlich gehandelt hatte, konnte er aus dem Heiligtum gerissen und getötet werden (Textseite 43).

Auch wenn man in Kenntnis des modernen Rechtsstaates mit forensischen Methoden sicher nicht für jeden antiken Fall annehmen kann, dass ein Mörder bei dem Versuch der Täuschung auch immer überführt wurde, so wird doch klar wozu die Gesetze Drakons überhaupt gut waren: Nach einem Todesfall wurde, wenn es ein offensichtlich unnatürlicher war, sehr häufig, wenn nicht immer, von den Angehörigen öffentlich Blutrache geschworen und erst Drakons Gesetz konnte eine Fehde-Kette durch Aussöhnung durchbrechen.

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Vergleichen Sie hierzu auch den Sekundärtext „Die archaische Tyrannis„.

Capdeville, G., Die etruskische Disziplin […]

Capdeville, G., Die Rezeption der etruskischen Disziplin durch die gelehrten Römer, in: L. Aigner- Foresti (hgg.), Die Integration der Etrusker und das Weiterwirken etruskischen Kulturguts im republikanischen und kaiserzeitlichen Rom, Wien: Verl. der Österr. Akad. der Wiss. 1998, 385-420.

 

Leitfragen

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1) Definieren Sie in eigenen Worten den Begriff „Etruskische Disziplin“ (Textseiten 385-397). Beachten Sie für diese und die folgenden Fragen den aufwändigen Fußnotenapparat im Text.

2) Erläutern Sie ihre Definition detaillierter. Was genau sind die Bestandteile der Etruskischen Disziplin (Textseiten 395-409)?

3) Nennen Sie drei antike Autoren, auf die Capdeville in seiner Abhandlung verweist und beschreiben Sie jeweils, wie diese Autoren über die Etruskische Disziplin berichten. Beantworten Sie die fünf W-Fragen (Wer, Was, Wann sowie nach Möglichkeit auch Wo und Warum).

4) Capdeville stellt die These auf, dass die Etruskische Disziplin integraler Bestandteil der Römischen Religion wurde, ohne, dass sich die Römer der Spätantike, wie Martianus Capella im 5. Jh. n. Chr. darüber bewusst waren. (Textseite 415-417). Fassen Sie zusammen, bei welchen Autoren Capedeville eine Trennung zwischen etruskischem und römischem Ritus innerhalb der römischen Religion erkennt und woran er dies festmacht (Textseiten 399-417).

5) Beschreiben Sie den Werdegang eines etruskischen Priesters und berücksichtigen Sie seine soziale Herkunft sowie die Voraussetzungen für die Tätigkeit (391-399).

 

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Gerard Capdeville lehrt seit 1998 als Professor an der Université Paris IV-Sorbonne antike Sprachen und Schriften: Langues et littératures anciennes. Capdeville forscht vor allem zur Römischen Religionsgeschichte, wobei er die Bedeutung und Entwicklung der Etruskischen Disziplin innerhalb der Römischen Geschichte fokussiert.

b) Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Zu Beginn sollte grundsätzlich erläutert werden, um was für ein Volk es sich bei den Etruskern handelte und in welcher Verbindung dieses Volk zu den Römern stand. Etrurien war ein Gebiet im nördlichen Italien, ungefähr die heutige Toskana. Die Etrusker sind seit Beginn des 8. Jh. v. Chr. archäologisch nachweisbar. Sie bewohnten Italien neben anderen Völkern, z.B. Umbrer oder  Latiner. Auf dem Gebiet der Latiner entstand die Stadt Rom und dessen Volk war es, welches durch Bündnisse und Kriege schließlich ganz Italien einnahm. Etrurien wurde als ein Gebiet von vielen  seit dem 3. Jh. v. Chr. von den Römern schrittweise erobert. Spätestens im Jahre 89 v. Chr. hatten alle Städte in Etrurien ihre Unabhängigkeit verloren. Wenn Cicero folglich Mitte des 1. Jhs. v. Chr. von etruskischen Priestern spricht, so handelte es sich um Römer, die als Etrusker aufgrund ihrer hohen religiösen Expertise hervorgehoben wurden.

Die besondere religiöse Kompetenz, die den Etruskern zugesprochen wurde, lag im Bereich der Weissagungstechniken, der sogenannten Mantik. Wie Capdeville gleich zu Anfang erläutert, verfügten auch die Römer über Weissagungsmethoden (Textseite 386), welche zumeist nur vom Senat oder später vom Kaiser genutzt wurden. Es handelte sich bei den römischen Techniken einerseits um die Vogelschau, durchgeführt durch die Auguren. Andererseits interpretierte man unter anderem auch Innereien von Tieren mit Hilfe der sibyllinischen Bücher, einer Spruchsammlung. Wichtig ist jedoch zu betonen, dass es sich bei den eben genannten römischen Techniken und den etruskischen Methoden nicht um völlig verschiedene Formen der Weissagung handelte. Die Römer verfügten ebenso wie die Etrusker über eine Form der Leberschau, die sich jedoch anders gestaltete.

Der haruspex war als etruskischer Priester in der Lage, Vorhersagen durch die Opferschau von Innereien und durch Blitzdeutung zu treffen. Über die etruskische Leberschau sind wir aufgrund eines Fundes, einer Bronzeleber, gut informiert. Bei dieser sogenannten Bronzeleber von Piacenza handelt es sich um ein Übungsmodell für angehende Priester. Die bronzene Leber war in 16 Quadranten für bestimmte Götter (Textseite 416) mit etruskischen Schriftzeichen gekennzeichnet. Mit Hilfe des Models untersuchte der Priesterlehrling eine reale Leber. Auf der Basis welcher Prinzipien die Vorhersage entwickelt wurde, ist unklar. Es wird jedoch in der Forschung vermutet, dass je nachdem in welchem Quadranten Abweichungen, z.B. Missbildungen, zu finden waren, eine entsprechende schlechte Voraussage getroffen wurde.

Die römische Leberschau hingegen funktionierte mit Hilfe der bereits erwähnten sybillinischen Bücher. Die Befragung war aber nur auf eine Antwort mit Ja oder Nein ausgelegt. Die Etrusker hingegen waren, so glaubten die Römer, in der Lage, mit den Göttern in einen Dialog zu treten. Ein haruspex stand im Vergleich zu einen römischen Priester daher in viel engerem Kontakt zu den Göttern. Im Übrigen galten die Etrusker grundsätzlich als sehr religiös (Textseite 385).

Zu einem Synkretismus aus beiden Formen der Innereiendeutung kam es nicht. Zwar werden die etruskischen Priester unter römischer Aufsicht ab dem 3. Jh. v. Chr. in den Ritus der Römer aufgenommen, jedoch bleibt die letztliche religiöse Handlung in der Hand des etruskischen Priesters. Hervorzuheben ist zusätzlich, dass in der Forschung teilweise auch die These vertreten wird, dass die Etrusker selbst sich in den römischen Ritus integrieren wollten. Sie glaubten, sie würden sonst den Zorn ihrer eigenen Götter beschwören, wenn sie ihre Expertise nicht in den Dienst der Römer stellen würden (Textseite 417, Fußnote 133).

Diese etruskische Methode der Leberschau wurde von römischen Gelehrten im Laufe der Jahrhunderte genauestens auf ihre Wirkungs- und Funktionsweise sowie auch auf einen gewissen wissenschaftlichen Wahrheitsanspruch hin untersucht (Textseiten 400-417). Es mag dem modernen Leser aufgrund einer durch das Mittelalter geprägten Perspektive von einem grundsätzlich dogmatischem Glauben an Gott und das Wirken von Göttlichkeit in der Bevölkerung, vielleicht seltsam erscheinen, dass die Römer selbst ihre eigenen Techniken genauestens analysierten. Sie selbst versuchten zu ergründen, wie diese Methode funktionierte, da den Auftraggebern nie ein Gutachten ausgehändigt wurde. Überdies war auch eine Technik der Leberschau unbekannt. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Skepsis eines Cicero, der sicherlich als Ausnahmegelehrter bezeichnet werden kann, nicht mit einer grundsätzlichen Skepsis in der gesamten (adligen) römischen Bevölkerung verwechselt werden darf (zu Cicero siehe Textseiten 399-403).

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die etruskische Disziplin im Laufe der Kaiserzeit als Teil der Römischen Religion ihre Fremdartigkeit verlor. Das Amt des haruspex war nicht länger nur Etruskern gestattet, und die etruskische Leberschau war spätestens im 1. n. Chr. ein römischer Ritus geworden. (Textseite 415-416, insbesondere Fußnote 129).

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Hölkeskamp, K.-J., Politische Kultur […] II

Hölkeskamp, K.-J., Konsens und Konkurrenz. Die politische Kultur der Republik in neuer Sicht, in: Klio, 88, Heft 2 (2006), S.360–396.
 

 

Leitfragen

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1) Beschreiben Sie in eigenen Worten den Unterschied zwischen der traditionellen Verfassungs- und Ereignisgeschichte der römischen Republik und der Geschichte der politischen Kultur Roms nach Hölkeskamp (insbesondere Textseiten 361-364).

2) Erklären Sie in je einem Satz, was Hölkeskamp mit den Begriffen „Inhalts- und Ausdrucksebene“ meint (Textseite 364).

3) Nach Hölkeskamp hatte die römische Republik eine spezifisch-römische Ausprägung von Demokratie in Form der jährlichen Wahlen zu den einzelnen Ämtern (Textseiten 374-376). Inwieweit lassen sich diese Wahlen der Volksversammlungen als demokratisch bezeichnen und inwieweit nicht? Begründen Sie Ihre Entscheidung.

4) Mit welchen lateinischen Begriffen lässt sich das moderne Konstrukt des „symbolischen Kapitals“ umschreiben (Textseiten 389-394)? Schlagen Sie die Bedeutung von fünf Begriffen nach und erläutern Sie diese im Zusammenhang mit dem Begriff „symbolisches Kapital“.

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Karl-Joachim Hölkeskamp lehrte zunächst 1994 und 1995 an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald als ordentlicher Professor. Von 1995 bis 2019 lehrte er das Fach Alte Geschichte an der Universität zu Köln. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Mentalitäts- und Kulturgeschichte der Römischen Republik. Hölkeskamp beschäftigt sich vor allem mit der republikanischen Aristokratie und der politischen Kultur der Römischen Republik. Er ist zusammen mit seiner Frau apl. Prof. Dr. Elke Stein-Hölkeskamp Trägerin des Karl-Christ-Preises, welcher herausragende wissenschaftliche Verdienste für die Alte Geschichte prämiert und auszeichnet.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Hölkeskamp legt in seinem Aufsatz verschiedene methodische Vorgehen dar, die dazu dienen, eine überholte Ansicht über den Charakter der römischen Republik auf politischer Ebene zu revidieren bzw. zu ergänzen. Einerseits nimmt eHölkeskamp dabei die politische Führungsschicht, den aristokratischen Senatsadel (2. Kapitel „Stand“, „Klasse“ oder „Status“: Senatsadel und Nobilität), anderseits deren Kommunikationsmuster und Agitation im politischen Raum (3. Kapitel Konkurrenz und Konsens: Komplementarität als Kategorie; 4. Kapitel Der Kern des Konsenses: das „symbolische Kapital“) in den Fokus.

Bezüglich des ersten Aspekts erläutert Hölkeskamp dezidiert, welche Familien in der römischen Geschichte ein politisches Potenzial besaßen, um das höchste Amt des Konsuls bekleiden zu können. Er klärt, dass nicht allein die Abkunft aus einer berühmten Konsulenfamilie einen Mann auch zum Konsul machte. Erst Können, Geld und Glück konnten jemanden zum Konsul werden lassen, aber das garantierte den folgenden Generationen nicht ebenfalls eine Anwärterschaft auf das oberste Amt (Textseite 369). Dies lag vor allem auch daran, dass jeder Anwärter als junger Mann den cursus honorum, eine vierteilige Ämterlaufbahn, erfolgreich meistern musste, um schließlich Konsul werden zu können. Hervorzuheben ist, dass die Anzahl an Ämtern auf jeder Laufbahnebene geringer wurde (Textseite 375). Folglich war es nicht gesichert, dass alle, die die Laufbahn starteten, auch das Amt des Konsuls erreichen konnten. Weiterhin kostete eine verlorene Wahl zum Konsul Geld und Mühen. Spätestens bei der zweiten oder dritten erfolglosen Wahl war der Kandidat geschwächt und hatte kaum mehr Aussichten auf das Amt des Konsuls.

Wie Hölkeskamp hervorhebt, waren politische Ämter ab dem 3. Jh. v. Chr. zunehmend offener für alle wohlhabenden und fähigen Bürger, wobei natürlich eine Kompetenz in militärischen, rhetorischen oder rechtlichen Belangen nur unter der Voraussetzung von finanzieller Unabhängigkeit gegeben war. Gleichzeitig ist zu betonen, dass nahezu alle adligen Sprösslinge in diesem Pool der Anwärter auf politische Ämter zu finden waren, wenn sie zumindest geistig und körperlich dazu in der Lage waren. Das bestimmende Element des politischen und damit auch des aristokratischen Lebens war diese Ämterlaufbahn (Textseite 374).

Für das 3. dritte Kapitel „Konkurrenz und Konsens: Komplementarität als Kategorie“ ist eine Begriffsklärung notwendig. Was meint Hölkeskamp mit dem Ausspruch „Komplementarität als Kategorie“? Der Begriff „komplementär“ meint im eigentlichen Sinne zwei oder mehrere gegensätzliche oder grundverschiedene Eigenschaften, die sich jedoch gegenseitig ergänzen. Konkurrenz und Konsens können nun als zwei sich gegenseitig ergänzende Elemente in der politischen Kultur der römischen Republik bezeichnet werden.

„Konkurrenz“ meint bei Hölkeskamp die Konkurrenz der senatorischen Adelsgeschlechter untereinander um die Posten im cursus honorum, welche ihnen am Ende Ruhm, Würde und Ehre ermöglichen (Textseiten 377-379). Diese Konkurrenz funktioniert aber nur insoweit wie ein sich ergänzender Konsens vorherrscht, den alle akzeptieren (Textseite 382). Der Konsens seinerseits ist bei Hölkeskamp zweigeteilt. Er besteht erstens in der Annahme einer Korrektheit der Bedingungen zur Erlangung der höchsten Ämter. Der Konsens besteht im Vertrauen auf den korrekten und immer gleichen Ablauf der Meinungsbildung, der Wahlen und der Gesetzgebung. Dieser von Hölkeskamp skizzierte Konsens, welcher als Grundpfeiler der politischer Kultur der Römischen Republik angesehen werden kann, wurde seit dem 2. Jh. v. Chr. zunehmend von Einzelpersonen durch Bestechung, Betrug und Stimmenkauf unterminiert. Als Cicero selbst den cursus honorum absolvierte, war der Stimmenkauf ein offenes Geheimnis, wobei ein solches Unterfangen nur den reichsten Bürgern wie Caesar oder Crassus möglich war.

Zweitens besteht der Konsens auch darin, sich die Gunst des Masse zu erhalten (Textseite 384). Ohne diese Gunst ist die Messbarkeit der eigenen Erfolge nicht gegeben, und auch die eigene Hierarchisierung gegenüber dem Volk als Amtsinhaber wäre nicht möglich. Die eigene Legitimation als Amtsinhaber würde fehlen. Der Konsens besteht also auch in einer permanenten Rückversicherung mit der Gewogenheit breiter Bevölkerungsschichten.

Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass die politische Kultur Roms nicht das Herrschen einer geschlossenen Klasse über eine andere niedrig gestellte Klasse darstellt, sondern vielmehr von einer Konkurrenz um herausragende Positionen gekennzeichnet ist. Nur der Fähigste unter den Bewerbern konnte sich nach bestimmten Regeln, über die sich alle einig waren, durchsetzen. Der Amtsinhaber wurde an seinem Umgang und an seinen Erfolgen für das Volk gemessen, von dem er selbst wiederum erwählt wurde.

Hinsichtlich des vierten Teils „Der Kern des Konsens: das symbolische Kapital“ ist zu bemerken, dass der Begriff „symbolisches Kapital“ von den Theorien Pierre Bourdieu abgeleitet ist. Bourdieu selbst schuf weiterhin die Begriffe „ökonomisches, kulturelles und soziales Kapital“. Nach Bourdieu verfügt jeder Mensch in einer Gesellschaft über Ressourcen, die aus einem oder aus mehreren Bereichen seiner vier Kapital-Bereiche stammen. „Symbolisches Kapital“ können Menschen nach Bourdieu durch Anerkennung erwerben. Es handelt sich um Ehrenkapital und Ansehen, welches nicht zwingend mit einem hohen ökonomischen Kapital (Geld, Immobilien) verbunden sein muss. In der römischen Republik war hingegen das symbolische Kapital direkt auch mit dem ökonomischen Kapital verbunden, wobei die finanzielle Absicherung kein Garant für symbolisches Kapital war. Als Beispiel für symbolisches Kapital nennt Hölkeskamp u.a. Ämter, Triumphe, dh. Triumphzüge, die Feldherren gewährt wurden (Textseite 386) und eine Ahnenreihe von Konsuln (Textseite 391). Während des Triumphzugs durch die Stadt Rom erlangte ein Feldherr z.B. großes Ansehen und Ruhm, da er seine eroberten Gebiete durch Bilder, gefangene Tiere und Sklaven zur Schau stellen konnte.

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Sehen Sie in diesem Zusammenhang auch den Beitrag zum Aufsatz von Hölkeskamp.

Eine achäische Bundesmünze

 

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Eine achäische Bundesmünze

Leitfragen:

1) Was ist auf der Münze zu sehen?
2) Welche Bedeutung haben die Motive?
3) Was kann die Bundesmünze über den Achäischen Bund verraten?

Kommentar:

Bei der obigen Münze handelt es sich um eine Hemidrachme aus Silber. Eine Hemidrachme ist eine halbe Drachme. Der Durchmesser der Münze beträgt 15 mm und sie wiegt 2,47 Gramm. Diese Hemidrachme ist für den Zeitraum 222-146 v. Chr. datiert und stammt aus Griechenland. Auf der Vorderseite (avers) ist der Kopf des Zeus, nach rechts schauend, zu erkennen. Auf der Rückseite (revers) befinden sich ein Monogramm, das sich aus den Buchstaben A und X zusammensetzt, sowie die Buchstaben T und E, die sich rechts und links des Monogrammes befinden. Das Monogramm und die Buchstaben sind dabei von einem Lorbeerkranz umgeben.

Eine genauere Betrachtung der auf die Münze geprägten Motive kann Aufschluss über die Herkunft der Münze geben. Insbesondere die Rückseite der Münze ist dabei aufschlussreich. Zu sehen ist das Monogramm der Buchstaben A und X. Die Ligatur dieser beiden Buchstaben ist dabei eine Abkürzung für die Achaier. Es handelt sich bei der Münze demnach um eine Bundesmünze des Achäischen Bundes. Zudem sind die Buchstaben T (links) und E (rechts) in das von einem Lorbeerkranz umgebene Monogramm integriert. Diese beiden Buchstaben stehen wiederrum für die Münzprägestätte der Münze: Die Stadt Tegea auf der Peloponnes. Durch das Monogramm kann demnach sowohl die Zugehörigkeit zum Achäischen Bund als auch die jeweilige dem Bund angehörende Stadt bestimmt werden. Auch die Vorderseite verweist auf den Achäischen Bund, denn auf ihr ist der nach rechts blickende Zeus Homagyrios zu sehen, um dessen Kult sich der Bund im 5. Jh. v. Chr. zentrierte. Zeus Homagyrios gilt als Schutzgott des Achäischen Bundes. Sein Tempel stand, ebenso wie der der Schutzgöttin Demeter Panachaia, in Aegion, wo lange Zeit die Bundesversammlung der Achäer tagte.

Diese Achäische Bundesmünze zeigt, dass sich innerhalb des Bundes ein eigenes Münzwesen etablierte, wo vormals lediglich lokale Münzprägung gängig war. Es ist möglich, dass der Bund auch eine eigene Bundeskasse besaß. Spätestens seit der Neuorganisation des Bundes 280 v. Chr. hat die Vielfalt der Münzprägung begonnen. Durch den Zuwachs an Städten im föderalen System des Bundes wuchs auch die Anzahl föderaler Münzen. Die Bundesmünze aus Tegea trägt dabei sowohl das Symbol des Bundes als auch einen Verweis auf die eigene Stadt. Im Achäischen Bund ist den Mitgliedspoleis die Prägung eigener Münzen demnach nicht verwehrt worden, sondern wurde durch die einzelnen Gliedstaaten vorgenommen. Die Münzen sind dann im gesamten Bundesgebiet zirkuliert. Bei einem Vergleich unterschiedlicher Bundesmünzen zeigt sich, dass die Prägung dieser Münzen einheitlich war. Bei Polybios (2.37) erfahren wir diesbezüglich auch, dass alle Mitgliedsstaaten des Bundes die gleichen Gesetze, Gewichte, Maße und eben auch Münzen verwendeten. Bei der Aufnahme in den Bund muss sich jeder neue Staat also dazu bereit erklärt haben, eine einheitliche Prägung anzunehmen. Die achäische Bundesmünze aus Tegea spiegelt damit das föderalistische Prinzip von Eigenständigkeit der Einzelstaaten und gleichzeitiger Eingliederung in den politischen Zusammenschluss des Bundes wieder.

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Podcast-Hinweise
Sehen Sie zu dieser Quelle auch den Podcast „Die Antigoniden und die Bünde“. Um einen breiteren Einblick in den griechischen Hellenismus zu erhalten, sehen Sie auch die Podcastreihe „Griechische Geschichte III – Hellenismus“.
Hier geht’s zum Podcast

 
Vergleichen Sie zu hierzu auch den Beitrag zu Polybios über den Achäischen Bund.

Polybios über den Achäischen Bund

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Pol. 2.37.8 – 38.9 – Original:

περὶ δὲ τοὺς Ἀχαιούς, καθάπερ ἐπάνω προεῖπον, παράδοξος αὔξησις καὶ συμφρόνησις ἐν τοῖς καθ᾽ ἡμᾶς καιροῖς γέγονε. [9] πολλῶν γὰρ ἐπιβαλομένων ἐν τοῖς παρεληλυθόσι χρόνοις ἐπὶ ταὐτὸ συμφέρον ἀγαγεῖν Πελοποννησίους, οὐδενὸς δὲ καθικέσθαι δυνηθέντος διὰ τὸ μὴ τῆς κοινῆς ἐλευθερίας ἕνεκεν ἀλλὰ τῆς σφετέρας δυναστείας χάριν ἑκάστους ποιεῖσθαι τὴν σπουδήν, [10] τοιαύτην καὶ τηλικαύτην ἐν τοῖς καθ᾽ ἡμᾶς καιροῖς ἔσχε προκοπὴν καὶ συντέλειαν τοῦτο τὸ μέρος ὥστε μὴ μόνον συμμαχικὴν καὶ φιλικὴν κοινωνίαν γεγονέναι πραγμάτων περὶ αὐτούς, ἀλλὰ καὶ νόμοις χρῆσθαι τοῖς αὐτοῖς καὶ σταθμοῖς καὶ μέτροις καὶ νομίσμασι, πρὸς δὲ τούτοις ἄρχουσι, βουλευταῖς, [11] δικασταῖς, τοῖς αὐτοῖς, καθόλου δὲ τούτῳ μόνῳ διαλλάττειν τοῦ μὴ μιᾶς πόλεως διάθεσιν ἔχειν σχεδὸν τὴν σύμπασαν Πελοπόννησον, τῷ μὴ τὸν αὐτὸν περίβολον ὑπάρχειν τοῖς κατοικοῦσιν αὐτήν, τἄλλα δ᾽ εἶναι καὶ κοινῇ καὶ κατὰ πόλεις ἑκάστοις ταὐτὰ καὶ παραπλήσια. πρῶτον δέ, πῶς ἐπεκράτησε καὶ τίνι τρόπῳ τὸ τῶν Ἀχαιῶν ὄνομα κατὰ πάντων Πελοποννησίων, οὐκ ἄχρηστον μαθεῖν. [2] οὔτε γὰρ χώρας καὶ πόλεων πλήθει διαφέρουσιν οἱ πάτριον ἐξ ἀρχῆς ἔχοντες τὴν προσηγορίαν ταύτην οὔτε πλούτοις οὔτε ταῖς τῶν ἀνδρῶν ἀρεταῖς. [3] τό τε γὰρ τῶν Ἀρκάδων ἔθνος, ὁμοίως δὲ καὶ τὸ τῶν Λακώνων πλήθει μὲν ἀνδρῶν καὶ χώρας οὐδὲ παρὰ μικρὸν ὑπερέχει: καὶ μὴν οὐδὲ τῶν τῆς ἀνδραγαθίας πρωτείων οὐδενὶ τῶν Ἑλλήνων οἷοί τ᾽ εἰσὶν οὐδέποτε παραχωρεῖν οἱ προειρημένοι. [4] πῶς οὖν καὶ διὰ τί νῦν εὐδοκοῦσιν οὗτοί τε καὶ τὸ λοιπὸν πλῆθος τῶν Πελοποννησίων, ἅμα τὴν πολιτείαν τῶν Ἀχαιῶν καὶ τὴν προσηγορίαν μετειληφότες; [5] δῆλον ὡς τύχην μὲν λέγειν οὐδαμῶς ἂν εἴη πρέπον: φαῦλον γάρ: αἰτίαν δὲ μᾶλλον ζητεῖν. χωρὶς γὰρ ταύτης οὔτε τῶν κατὰ λόγον οὔτε τῶν παρὰ λόγον εἶναι δοκούντων οὐδὲν οἷόν τε συντελεσθῆναι. ἔστι δ᾽ οὖν, ὡς ἐμὴ δόξα, τοιαύτη τις. [6] ἰσηγορίας καὶ παρρησίας καὶ καθόλου δημοκρατίας ἀληθινῆς σύστημα καὶ προαίρεσιν εἰλικρινεστέραν οὐκ ἂν εὕροι τις τῆς παρὰ τοῖς Ἀχαιοῖς ὑπαρχούσης. [7] αὕτη τινὰς μὲν ἐθελοντὴν αἱρετιστὰς εὗρε Πελοποννησίων, πολλοὺς δὲ πειθοῖ καὶ λόγῳ προσηγάγετο: τινὰς δὲ βιασαμένη σὺν καιρῷ παραχρῆμα πάλιν εὐδοκεῖν ἐποίησεν αὑτῇ τοὺς ἀναγκασθέντας. [8] οὐδενὶ γὰρ οὐδὲν ὑπολειπομένη πλεονέκτημα τῶν ἐξ ἀρχῆς, ἴσα δὲ πάντα ποιοῦσα τοῖς ἀεὶ προσλαμβανομένοις ταχέως καθικνεῖτο τῆς προκειμένης ἐπιβολῆς, δύο συνεργοῖς χρωμένη τοῖς ἰσχυροτάτοις, ἰσότητι καὶ φιλανθρωπίᾳ. [9] διὸ ταύτην ἀρχηγὸν καὶ παραίτιον ἡγητέον τοῦ συμφρονήσαντας Πελοποννησίους τὴν ὑπάρχουσαν αὐτοῖς εὐδαιμονίαν καταστήσασθαι.

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Übersetzung: Evelyn S. Shuckburgh
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Übersetzung:

But in regard to the Achaean league, and the royal family of Macedonia, it will be in harmony with my design to go somewhat farther back: for the latter has become entirely extinct; while the Achaeans, as I have stated before, have in our time made extraordinary progress in material prosperity and internal unity. For though many statesmen had tried in past times to induce the Peloponnesians to join in a league for the common interests of all, and had always failed, because every one was working to secure his own power rather than the freedom of the whole; yet in our day this policy has made such progress, and been carried out with such completeness, that not only is there in the Peloponnese a community of interests such as exists between allies or friends, but an absolute identity. of laws, weights, measures, and currency.1 All the States have the same magistrates, senate, and judges. Nor is there any difference between the entire Peloponnese and a single city, except in the fact that its inhabitants are not included within the same wall; in other respects, both as a whole and in their individual cities, there is a nearly absolute assimilation of institutions. It will be useful to ascertain, to begin with, how it came to pass that the name of the Achaeans became the universal one for all the inhabitants of the Peloponnese. For the original bearers of this ancestral name have no superiority over others, either in the size of their territory and cities, or in wealth, or in the prowess of their men. For they are a long way off being superior to the Arcadians and Lacedaemonians in number of inhabitants and extent of territory; nor can these latter nations be said to yield the first place in warlike courage to any Greek people whatever. Whence then comes it that these nations, with the rest of the inhabitants of the Peloponnese, have been content to adopt the constitution and the name of the Achaeans? To speak of chance in such a matter would not be to offer any adequate solution of the question, and would be a mere idle evasion. A cause must be sought; for without a cause nothing, expected or unexpected, can be accomplished. The cause then, in my opinion, was this. Nowhere could be found a more unalloyed and deliberately established system of equality and absolute freedom, and, in a word, of democracy, than among the Achaeans. This constitution found many of the Peloponnesians ready enough to adopt it of their own accord: many were brought to share in it by persuasion and argument: some, though acting under compulsion at first, were quickly brought to acquiesce in its benefits; for none of the original members had any special privilege reserved for them, but equal rights were given to all comers: the object aimed at was therefore quickly attained by the two most unfailing expedients of equality and fraternity. This then must be looked upon as the source and original cause of Peloponnesian unity and consequent prosperity.

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Pol. 2.37.8 – 38.9

Leitfragen:

1) Welche Merkmale besitzt der Achäische Bund nach Polybios?

2) Worin sieht Polybios die Stärke des Bundes?

3) Welche Vorteile hatte der Bund tatsächlich?

Kommentar:

Die vorliegende Quellenstelle ist ein Auszug aus dem Geschichtswerk des griechischen Geschichtsschreibers Polybios, in welcher er die Vorzüge des Achäischen Bundes darlegt. Die Ausführungen des Polybios, die über die hier angegebene Stelle hinausgehen, sind unsere Hauptquelle für die Geschichte des Achäischen Bundes.

Polybios beschreibt in der oben angeführten Quellenpassage die Charakteristika des föderativen Zusammenschlusses des Achäischen Bundes. So sei durch den Bund nicht nur eine Gemeinschaft und Freundschaft unter den einzelnen Staaten des Bundes entstanden, sondern auch in administrativer Hinsicht seien die Staaten vereint gewesen: Alle Staaten befolgten etwa die gleichen Gesetze und bedienten sich der gleichen Gewichte, Maße und Münzen. Zudem existiere ein gemeinsamer Rat und alle Mitgliedstaaten hätten dieselben Richter und Beamten. Insofern existiere in den einzelnen Staaten so, wie im Achäischen Bund insgesamt, völlige Übereinstimmung. All dieses führe zu einer vollendeten Gleichberechtigung und somit zur wahren Demokratie.

Polybios ist es wichtig zu betonen, dass die einzelnen Poleis des Bundes in einer harmonischen Beziehung zueinanderstehen. Dabei verweist er insbesondere auf den demokratischen Charakter des Bundes: Alle Gliedstaaten würden die gleiche Freiheit, die gleiche Meinungs- und Redefreit, die Gleichberechtigung, kurzum, die wahre Demokratie genießen. Selbst wenn einige Staaten mit Gewalt genötigt werden müssten, dem Bund beizutreten, seien auch diese bald von der Gleichberechtigung innerhalb des Bundes überzeugt. Besonders betont Plybios hier also die Unabhängigkeit und Freiheit jedes einzelnen Staates innerhalb des Achäischen Bundes. Diese Selbstständigkeit der einzelnen Staaten ist für Polybios wesentlich. In ihr sieht er den Grund für die Stärke des Bundes und das Glück und den Wohlstand auf der Peloponnes.

Bei den Ausführungen des Polybios handelt es sich ohne Zweifel um ein Zusammenspiel von historischer Realität und Idealvorstellung. Polybios selbst war nicht nur Achäer, sondern auch aktiver Politiker und stand dem Achäischen Bund äußerst positiv gegenüber. Unabhängig von den patriotisch gefärbten Aussagen des Polybios konnte der Bund jedoch tatsächlich als attraktive Alternative zu gängigen Mustern machtpolitischer Bündnisse gelten: Die föderale Struktur verband einerseits die Möglichkeit der Durchsetzung von Eigeninteressen einzelner Poleis, bot aber gleichsam die Sicherheit und Stärke einer größeren Einheit. Dafür mussten die Bündner sich zwar einem institutionell festgefügten Rahmen anpassen, konnten aber dadurch auch gleichberechtigt am politischen Entscheidungsprozess teilhaben, was in der Etablierung von Bundesversammlung, Bundesrat und Bundesmagistraten umgesetzt wurde. Das bundesstaatliche Gefüge sorgte dabei für einen Interessensausgleich, der in anderen Bündnissystemen, wie etwa reinen Offensiv- oder Defensivbündnissen, ungleich schwerer herzustellen war. In föderalen Systemen wie dem Achäischen Bund konnten einzelne Poleis so als Grundeinheit miteinander verbunden sein, ohne, dass eine Polis innerhalb des Verbandes die Vorherrschaft übernahm, wie es beispielsweise Athen in der hegemonialen Symmachie des Delisch-Attischen Seebundes tat.

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Vergleichen Sie zu hierzu auch die Beiträge zum Delisch-Attischen Seebund und zur achäischen Bundesmünze.

Ein Hilfegesuch des Aratos

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
Modul [optional]:
Autor_in: Plutarch
Lizenz: CC-BY-NC-SA

Plut. Aratos 41.1 – 43.3, 44.1 – 44.3, 45.1 – 45.2 – Original:

τῷ δὲ Ἀράτῳ συνῆλθον εἰς Σικυῶνα τῶν Ἀχαιῶν οὐ πολλοί:1 καὶ γενομένης ἐκκλησίας ᾑρέθη στρατηγὸς αὐτοκράτωρ, καὶ περιεστήσατο φρουρὰν ἐκ τῶν ἑαυτοῦ πολιτῶν, τριάκοντα μὲν ἔτη καὶ τρία πεπολιτευμένος ἐν τοῖς Ἀχαιοῖς, πεπρωτευκὼς δὲ καὶ δυνάμει καὶ δόξῃ τῶν Ἑλλήνων, τότε δὲ ἔρημος καὶ ἄπορος συντετριμμένος, ὥσπερ ἐπὶ ναυαγίου τῆς πατρίδος ἐν τοσούτῳ σάλῳ καὶ κινδύνῳ διαφερόμενος. [2] καὶ γὰρ Αἰτωλοὶ δεομένου βοηθεῖν ἀπείπαντο, καὶ τὴν Ἀθηναίων πόλιν χάριτι τοῦ Ἀράτου πρόθυμον οὖσαν οἱ περὶ Εὐρυκλείδην καὶ Μικίωνα διεκώλυσαν. ὄντων δὲ τῷ Ἀράτῳ καὶ χρημάτων ἐν Κορίνθῳ καὶ οἰκίας, ὁ Κλεομένης ἥψατο μὲν οὐδενός οὐδὲ ἄλλον εἴασε, μεταπεμψάμενος δὲ τοὺς φίλους αὐτοῦ καὶ τοὺς διοικητάς ἐκέλευε [p. 96] πάντα διοικεῖν1 καὶ φυλάσσειν ὡς Ἀράτῳ λόγον ὑφέξοντας: [3] ἰδίᾳ δὲ πρὸς αὐτὸν ἔπεμψε Τρίπυλον καὶ πάλιν Μεγιστόνουν τὸν πατρῳόν ὑπισχνούμενος ἄλλα τε πολλὰ καὶ δώδεκα τάλαντα σύνταξιν ἐνιαύσιον, ὑπερβαλλόμενος τῷ ἡμίσει Πτολεμαῖον ἐκεῖνος γὰρ ἓξ τάλαντα τῷ Ἀράτῳ κατ᾽ ἐνιαυτὸν ἀπέστελλεν. ἠξίου δὲ τῶν Ἀχαιῶν ἡγεμὼν ἀναγορευθῆναι καὶ κοινῇ μετ᾽ αὐτῶν φυλάσσειν τὸν Ἀκροκόρινθον. [4] τοῦ δὲ Ἀράτου φήσαντος ὡς οὐκ ἔχοι τὰ πράγματα, μᾶλλον δὲ ὑπ᾽ αὐτῶν ἔχοιτο, καὶ κατειρωνεύσασθαι δόξαντος, ἐμβαλὼν εὐθὺς τὴν Σικυωνίαν ἐπόρθει καὶ κατέφθειρε καὶ προσεκάθητο τῇ πόλει τρεῖς μῆνας, ἐγκαρτεροῦντος τοῦ Ἀράτου καὶ διαποροῦντος εἰ δέξεται τὸν Ἀντίγονον ἐπὶ τῷ παραδοῦναι τὸν Ἀκροκόρινθον: ἄλλως γὰρ οὐκ ἐβούλετο βοηθεῖν. οἱ μὲν οὖν Ἀχαιοὶ συνεληλυθότες εἰς Αἴγιον ἐκεῖ τὸν Ἄρατον ἐκάλουν. ἦν δὲ κίνδυνος, τοῦ Κλεομένους πρὸς τῇ πόλει στρατοπεδεύοντος, διελθεῖν. καὶ κατεῖχον οἱ πολῖται, δεόμενοι καὶ προήσεσθαι τὸ σῶμα τῶν πολεμίων ἐγγὺς ὄντων οὐ φάσκοντες: ἐξήρτηντο δὲ αὐτοῦ καὶ γυναῖκες ἤδη καὶ παῖδες ὥσπερ πατρὸς κοινοῦ καὶ σωτῆρος περιεχόμενοι καὶ δακρύοντες. [2] οὐ μὴν ἀλλὰ θαρρύνας καὶ παραμυθησάμενος αὐτούς ἐξίππευσεν ἐπὶ τὴν θάλατταν, ἔχων δέκα φίλους καὶ τὸν [p. 98] υἱὸν ἤδη νεανίαν ὄντα: καὶ παρορμούντων ἐκεῖ πλοίων, ἐπιβάντες εἰς Αἴγιον παρεκομίσθησαν ἐπὶ τὴν ἐκκλησίαν, ἐν ᾗ καλεῖν τὸν Ἀντίγονον ἐψηφίσαντο καὶ παραδιδόναι τὸν Ἀκροκόρινθον. [3] ἔπεμψε δὲ καὶ τὸν υἱὸν Ἄρατος πρὸς αὐτὸν μετὰ τῶν ἄλλων ὁμήρων, ἐφ᾽ οἷς οἱ Κορίνθιοι χαλεπῶς φέροντες τά τε χρήματα διήρπασαν αὐτοῦ καὶ τὴν οἰκίαν τῷ Κλεομένει δωρεὰν ἔδωκαν. τοῦ δ᾽ Ἀντιγόνου πρὸς προσιόντος ἤδη μετὰ τῆς δυνάμεως ἦγε δὲ πεζοὺς δισμυρίους Μακεδόνας, ἱππεῖς δὲ χιλίους καὶ τριακοσίους ἀπήντα μετὰ τῶν δημιουργῶν ὁ Ἄρατος αὐτῷ κατὰ θάλατταν εἰς Πηγάς, λαθὼν τοὺς πολεμίους, οὐ πάνυ τι θαρρῶν τὸν Ἀντίγονον οὐδὲ πιστεύων τοῖς Μακεδόσιν. ᾔδει γὰρ ηὐξημένον ἑαυτὸν ἐζ ὧν ἐκείνους κακῶς ἐποίησε καὶ πρώτην εἰληφότα μεγίστην ὑπόθεσιν τῆς πολιτείας τὴν πρὸς Ἀντίγονον τὸν παλαιὸν ἔχθραν. [2] ἀλλὰ ὁρῶν ἀπαραίτητον ἐπικειμένην ἀνάγκην καὶ τὸν καιρόν, ᾧ δουλεύουσιν οἱ δοκοῦντες ἄρχειν, ἐχώρει πρὸς τὸ δεινόν. ὁ δὲ Ἀντίγονος, ὥς τις αὐτῷ προσιόντα τὸν Ἄρατον ἔφρασε, τοὺς μὲν ἄλλους ἠσπάσατο μετρίως καὶ κοινῶς, ἐκεῖνον δὲ καὶ περὶ τὴν πρώτην ἀπάντησιν ἐδέξατο τῇ τιμῇ περιττῶς, καὶ τἆλλα πειρώμενος ἀνδρὸς ἀγαθοῦ καὶ νοῦν ἔχοντος ἐνδοτέρω τῆς χρείας προσηγάγετο. [3] καὶ γὰρ ἦν ὁ Ἄρατος οὐ μόνον ἐν πράγμασι [p. 100] μεγάλοις ὠφέλιμος, ἀλλὰ καὶ σχολάζοντι βασιλεῖ συγγενέσθαι παρ᾽ ὁντινοῦν ἐπίχαρις. διό, καίπερ ὢν νέος ὁ Ἀντίγονος, ὡς κατενόησε τὴν φύσιν τοῦ ἀνδρὸς μηδὲν ἀργὸν εἰς φιλίαν βασιλικὴν οὖσαν, οὐ μόνον Ἀχαιῶν, ἀλλὰ καὶ Μακεδόνων τῶν σὺν αὐτῷ πάντων μάλιστα1 χρώμενος ἐκείνῳ διετέλει: [4] καὶ τὸ σημεῖον ἀπέβαινεν ὡς ὁ θεὸς ἐπὶ τῶν ἱερῶν ἔδειξε. λέγεται γὰρ οὐ πρὸ πολλοῦ θύοντι τῷ Ἀράτῳ δύο χολὰς ἐν ἥπατι φανῆναι μιᾷ πιμελῇ περιεχομένας: καὶ τὸν μάντιν εἰπεῖν ὡς ταχὺ πρὸς τὰ ἔχθιστα καὶ πολεμιώτατα σύνεισιν εἰς ἄκραν φιλίαν. τότε μὲν οὖν παρήνεγκε τὸ ῥηθέν, οὐδὲ ἄλλως πολὺ νέμων πίστεως ἱεροῖς καὶ μαντεύμασιν, ἀλλὰ τῷ λογισμῷ χρώμενος, [5] ἐπεὶ δὲ ὕστερον εὖ χωροῦντι τῷ πολέμῳ συναγαγὼν ὁ Ἀντίγονος ἑστίασιν ἐν Κορίνθῳ καὶ πολλοὺς ὑποδεχόμενος τὸν Ἄρατον ἐπάνω κατέκλινεν ἑαυτοῦ, καὶ μετὰ μικρὸν αἰτήσας περιβόλαιον ἠρώτησεν εἰ δοκεῖ κἀκείνῳ ψῦχος εἶναι, τοῦ δὲ καὶ πάνυ ῥιγοῦν φήσαντος, ἐκέλευσε προσχωρεῖν ἐγγυτέρω καὶ δάπιδος κομισθείσης ἀμφοτέρους ὁμοῦ περιέβαλον οἱ παῖδες, τότε δὴ τὸν Ἄρατον ἀναμνησθέντα τῶν ἱερῶν ἐκείνων γέλως ἔλαβε, καὶ διηγεῖτο τῷ βασιλεῖ τὸ σημεῖον καὶ τὴν προαγόρευσιν. ἀλλὰ ταῦτα μὲν ἐπράχθη χρόνοις ὕστερον. ἐν δὲ ταῖς Πηγαῖς δόντες καὶ λαβόντες ὅρκους εὐθὺς ἐβάδιζον ἐπὶ τοὺς πολεμίους, καὶ περὶ τὴν πόλιν ἀγῶνες ἦσαν, εὖ πεφραγμένου τοῦ Κλεομένους καὶ τῶν Κορινθίων ἀμυνομένων προθύμως. ἐν τούτῳ δὲ Ἀριστοτέλης ὁ Ἀργεῖος φίλος ὢν Ἀράτου διαπέμπεται κρύφα πρὸς αὐτόν, ὡς ἀποστήσων τὴν πόλιν, εἰ στρατιώτας ἐκεῖνος ἔχων ἔλθοι. [2] τοῦ δὲ Ἀράτου φράσαντος τῷ Ἀντιγόνῳ καὶ μετὰ χιλίων καὶ πεντακοσίων εἰς Ἐπίδαυρον ἐξ Ἰσθμοῦ πλοίοις κομιζομένου κατὰ τάχος, οἱ μὲν Ἀργεῖοι προεξαναστάντες ἐπέθεντο τοῖς τοῦ Κλεομένους καὶ κατέκλεισαν εἰς τὴν ἀκρόπολιν, ὁ δὲ Κλεομένης πυθόμενος ταῦτα, καὶ δείσας μὴ κατασχόντες οἱ πολέμιοι τὸ Ἄργος ἀποκόψωσιν αὐτὸν τῆς οἴκαδε σωτηρίας, ἐκλιπὼν Τὸν Ἀκροκόρινθον ἔτι νυκτὸς ἐβοήθει. [3] καὶ παρελθὼν μὲν εἰς Ἄργος ἔφθη καὶ τροπήν τινα τῶν πολεμίων ἐποίησεν, ὀλίγῳ δὲ ὕστερον Ἀράτου προσφερομένου καὶ τοῦ βασιλέως ἐπιφαινομένου μετὰ τῆς δυνάμεως ἀπεχώρησεν εἰς Μαντίνειαν. ἐκ τούτου τοῖς μὲν Ἀχαιοῖς πάλιν αἱ πόλεις ἅπασαι προσεχώρησαν, Ἀντίγονος δὲ Τὸν Ἀκροκόρινθον παρέλαβεν, Ἄρατος δὲ στρατηγὸς αἱρεθεὶς ὑπ᾽ Ἀργείων ἔπεισεν αὐτοὺς Ἀντιγόνῳ τά τε τῶν τυράννων καὶ τὰ τῶν προδοτῶν χρήματα δωρεὰν δοῦναι. […]ἤδη δὲ καὶ τῶν ἄλλων ἐκείνῳ τὰς αἰτίας ἐπέφερον, οἷον ὅτι τὴν μὲν Κορινθίων πόλιν Ἀντιγόνῳ δωρεὰν ἔδωκαν, ὥσπερ κώμην τὴν τυχοῦσαν, τὸν Ὀρχομενὸν δὲ συνεχώρησαν αὐτῷ διαρπάσαντι φρουρὰν ἐμβαλεῖν Μακεδονικήν, ἐψηφίσαντο δὲ ἄλλῳ μὴ γράφειν βασιλεῖ μηδὲ πρεσβεύειν πρὸς ἄλλον ἄκοντος Ἀντιγόνου,
[2] τρέφειν τε καὶ μισθοδοτεῖν ἠναγκάζοντο τοὺς Μακεδόνας, θυσίας δὲ καὶ πομπὰς καὶ ἀγῶνας Ἀντιγόνῳ συνετέλουν, ἀρξαμένων τῶν Ἀράτου πολιτῶν καὶ δεξαμένων τῇ πόλει τὸν Ἀντίγονον ὑπ᾽ Ἀράτου ξενιζόμενον, ᾐτιῶντο πάντων ἐκεῖνον, ἀγνοοῦντες ὅτι τὰς ἡνίας ἐκείνῳ παραδεδωκὼς καὶ τῇ ῥύμῃ τῆς βασιλικῆς ἐφελκόμενος ἐξουσίας οὐδενὸς ἦν ἢ μόνης φωνῆς ἔτι κύριος, ἐπισφαλῆ τὴν παρρησίαν ἐχούσης […].

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Projekttitel: eManual Alte Geschichte
Modul [optional]:
Übersetzung: Bernadotte Perrin
Lizenz: CC-BY-NC-SA

Übersetzung:

But a few of the Achaeans came together with Aratus at Sicyon; and in an assembly there held he was chosen general with full powers. And now he surrounded himself with a guard from among his own citizens. For three-and-thirty years he had directed public affairs among the Achaeans, and had enjoyed more power and reputation than any other Greek; but now, abandoned by his allies and helplessly crushed, he was like one drifting about in great surge and peril on the wreck of his native city. [2] For the Aetolians refused him their aid when he asked for it, and the Athenians, whom gratitude made eager to help him, were prevented by Eurycleides and Micion. As for the house and property belonging to Aratus in Corinth, Cleomenes would not touch them at all, nor permit anyone else to do so, but sent for the friends and stewards of Aratus and ordered them to administer and watch over everything as though they are to render an account to Aratus. [3] Moreover, he privately sent Tripylus to Aratus, and afterwards Megistonoüs, his stepfather, promising to give him, besides many other things, a yearly pension of twelve talents, thus doubling the amount which Aratus received annually from Ptolemy; for he sent six talents each year to Aratus.1 Cleomenes demanded, however, that he should be proclaimed leader of the Achaeans, and together with them should have the keeping of Acrocorinthus. [4] Aratus made answer that he did not control affairs, but rather was controlled by them; whereupon Cleomenes, thinking himself mocked, at once invaded the territory of Sicyon, ravaged and laid it waste, and encamped before the city three months. All this while Aratus held out patiently, and debated with himself whether he should accept Antigonus as an ally on condition of handing over to him Acrocorinthus! for on any other terms Antigonus was unwilling to give him help. Accordingly, the Achaeans came together at Aegium and invited Aratus thither. But there was danger in his trying to get there, since Cleomenes was encamped before Sicyon. Besides, the citizens tried to detain him, beseeching him not to go and refusing to let him expose himself while the enemy were near; and presently the women and children were clinging to him and tearfully embracing him as a common father and preserver. [2] Nevertheless, after encouraging and comforting them, he rode out to the sea, accompanied by ten friends and by his son, who was now a young man. Vessels were lying at anchor off the shore, and upon these the party were conveyed to Aegium, where the assembly was sitting. Here it was voted to call in Antigonus and hand over to him Acrocorinthus. [3] Aratus even sent his son to Antigonus with the other hostages. At this the Corinthians were indignant; they plundered his property and made a present of his house to Cleomenes. And now, as Antigonus was approaching with his forces (he was followed by twenty thousand Macedonian footmen and thirteen hundred horse), Aratus, in company with his High Councillors,1 went by sea to meet him at Pegae, eluding the enemy. He had no very great confidence in Antigonus, and put no trust in the Macedonians. For he knew that his own rise to power had been a consequence of the harm he had done to them, and that he had found the first and the chief basis for his conduct of affairs in his hatred towards the former Antigonus. [2] But seeing how inexorable was the necessity laid upon him in the demands of the hour, to which those we call rulers are slaves, he went on towards the dread ordeal. But Antigonus, when he was told that Aratus was coming to him, gave the rest of the party an ordinary and moderate welcome; Aratus, however, he received at this first meeting with superlative honour, and afterwards, finding him to be a man of worth and wisdom, drew him in closer intimacy to himself. [3] For Aratus was not only helpful in large undertakings, but also more acceptable than anyone else as a companion in the king’s leisure hours. Therefore, although Antigonus was young, as soon as he perceived that Aratus was naturally well fitted to be a king’s friend, he continually treated him with greater intimacy than anyone else, whether of the Achaeans, or of the Macedonians in his following; […] At Pegae Antigonus and Aratus exchanged oaths of fidelity, and straightway marched against the enemy at Corinth. And there were conflicts about the city, Cleomenes being well fortified, and the Corinthians defending themselves with ardour. Meanwhile, however, Aristotle the Argive, who was a friend of Aratus, sent secretly to him and promised to bring his city to revolt from Cleomenes if Aratus would come thither with soldiers. [2] So Aratus, after informing Antigonus, took fifteen hundred men and sailed from the Isthmus to Epidaurus with all speed.1 But the Argives, revolting prematurely, attacked the garrison of Cleomenes and shut them up in the citadel, and Cleomenes, learning of this, and fearing that if his enemies got possession of Argos they would cut him off from a safe return home, abandoned Acrocorinthus while it was still night and went to their aid. [3] He succeeded in getting into Argos first, routing some of the enemy on the way; but shortly afterwards Aratus came up, and Antigonus showed himself with his forces, and Cleomenes therefore retreated to Mantineia. Upon this the cities all came over to the Achaeans again, Acrocorinthus was handed over to Antigonus, and Aratus, having been chosen general by the Argives, persuaded them to make a present to Antigonus of the property of the tyrants and of the traitors. […]Presently, too, men began to blame Aratus for whatever else was done, as, for instance, that the Achaeans made a present to Antigonus of the city of Corinth, as if it had been an ordinary village; that they allowed the king to plunder Orchomenus and put a Macedonian garrison in it; that they decreed not to write or send an embassy to any other king against the wishes of Antigonus; [2] that they were forced to furnish supplies and pay for the Macedonian troops; and that they celebrated sacrifices, processions, and games in honour of Antigonus, the fellow-citizens of Aratus leading the way and receiving Antigonus into their city, where he was the guest of Aratus. For all these things men blamed Aratus, not knowing that, since he had entrusted the reins to the king and was dragged along in the wake of the king’s power, he was no longer master of anything except his tongue, which it was dangerous for him to use with freedom […].

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Projekttitel: eManual Alte Geschichte
Modul [optional]:
Autor_in: Agnes von der Decken
Lizenz: CC-BY-NC-SA

Plut. Aratos 41.1 – 43.3, 44.1 – 44.3, 45.1 – 45.2

Leitfragen:

1) Wie beschreibt Plutarch das Zustandekommen des Bündnisses zwischen den Achäern und den Makedonen und seine Folgen?

2) Wie ist das Handeln des Aratos zu bewerten?

3) Was bedeutete das Bündnis für die Makedonen?

Kommentar:

In dieser Quellenpassage aus der Aratos-Vita des Plutarch erfahren wir von dem Hilfegesuch des Aratos bei dem makedonischen König Antigonos Doson. Aratos, der, wie Plutarch beschreibt, zum Feldherren des Achäischen Bundes gewählt wurde, sah sich aufgrund der drohenden Gefahr durch den Spartaner Kleomenes III. und die verweigerte Hilfe von Seiten der Aitoler und Athener gezwungen, eine Versammlung einzuberufen, um darüber zu beraten, ob man Antigonos zum Preis der Übergabe Akrokorinths zu Hilfe gegen Kleomenes rufen solle. Nachdem in der Versammlung beschlossen wurde, Antigonos um Hilfe zu bitten und ihm Akrokorinth zu überlassen, reiste Aratos dem einstigen Feind entgegen, um ihm das Hilfegesuch zu unterbreiten. Die Korinther selbst, wie Plutarch in der obigen Quellenstelle beschreibt, waren über den Lauf desr Dinge so erzürnt, dass sie die korinthischen Besitzungen des Aratos plünderten und dem Kleomenes schenkten. Aratos gelangte derweil mit einem Schiff zu Antigonos, welcher den achäischen Feldherren, anders als befürchtet, mit hohen Ehren empfing. Plutarch beschreibt, wie sich die gegenseitige Anerkennung der beiden Herrscher sogar zu einer Freundschaft entwickelte. Schnell wurde der Vertrag vereinbart und gemeinsam rückten die Achäer und die Makedonen gegen den Feind vor, wobei sie Argos zum Abfall von Sparta brachten und Antigonos, wie ausgemacht, Akrokorinth besetzte. Die Achäer machten Aratos jedoch Vorwürfe, dass er Antoginos Korinth so leichtfertig überlassen hatte und sie nun gegen Antigonosʼ Willen keine Briefe oder Gesandschaften an andere Könige mehr senden durften oder für die Verpflegung und Besoldung des makedonischen Heeres aufkommen mussten.

Als der Spartanerkönig Kleomenes seine Herrschaft skrupellos ausbaute, musste Aratos, führender Politiker des Achäischen Bundes, darauf reagieren. Es kam daher zu einer gänzlich politischen Neuausrichtung des Achäischen Bunes: Aratos ließ sich auf eine Kooperation mit dem makedonischen König Antigonos ein, dem er im Gegenzug für seine Hilfe die Festung von Korinth versprach. Vielleicht hielt Aratos eine Verbindung mit den Makedonen für weniger gefährlich als die Expansion des Klemones und hoffte, dass Antigonos ihm mehr Spielraum für eigene Aktivitäten ließ. Bei Plutarch erfahren wir jedoch, dass die Achäer Aratos für diese Entscheidung scharf verurteilten. Viele Griechen empfanden die große Wende in der Politik des Aratos, der einst im Zuge seines politischen Aufstieges die Makedonen energisch bekämpfte und nun Hilfe bei der einst verfeindeten Großmacht suchte, als Verrat an der hellenischen Sache.

Der Konflikt zwischen den aufstrebenden Spartanern und den davon betroffenen Peloponnesiern wirkte sich zu Gunsten der Makedonen aus. Durch die Not, in die die Achäer geraten waren, und ihe Hinwendung zu Antigonos erhielten sie nicht nur Akrokorinth zurück, sondern es gelang ihnen auch, ein grundsätzliches Wohlwollen von den Peloponnesier zu erhalten. Dadurch entwickelte sich ein Klima, in welchem künftige politische Kooperationen möglich wurden. So gelang es Doson etwa, nach den erfolgreichen Kämpfen gegen Kleomenes alle einst mit dem Spartaner verbündeten Staaten zu einem Bund unter seiner Vormacht zu vereinen und somit eine Neuauflage des von seinen Vorfahren geführten Hellenenbundes zu schaffen. In diesem Verbund, in welchem der makedonische König die überragende Stellung einnahm, wurden die Spartaner 222 v. Chr. in einer vernichtenden Schlacht geschlagen. Antigonos Doson war durch die Auseinandersetzung zwischen den Achäern und Kleomenes völlig legitim in eine Rolle gekommen, in welcher er die Vorherrschaft in Griechenland erneuern konnte. Zu diesem Zeitpunkt war die makedonische Herrschaft in Griechenland so eindeutig, wie sie es seit Alexander dem Großen nicht mehr gewesen war.

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