Funke, P., Die staatliche Neuformierung Griechenlands […]

Funke, P., Die staatliche Neuformierung Griechenlands. Staatenbünde und Bundesstaaten, in: G. Weber (hgg.), Die Kulturgeschichte des Hellenismus. Von Alexander dem Großen bis Kleopatra, Stuttgart: Klett-Cotta 2007, 78-98.

Leitfragen

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Josephine Jung
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1) Erläutern Sie nach Funke den Forschungsbegriff „Bundesstaat“ (Textseiten 79-80). Bedenken Sie, dass auch die einzelnen Poleis als Bundesstaaten bezeichnet werden können.

2) Veranschaulichen Sie anhand des Aitolischen Bundes in wenigen Sätzen den Unterschied zwi-schen „Stammesverbänden“ und „Bundesstaaten“ (Textseiten 83-85, 88, 90-91).

3) Nennen und erläutern Sie fünf Merkmale eines „antiken Bundesstaates“ nach Polybios, welcher den Archaiischen Bund beschreibt. (Textseite 86-87).

4) Nennen Sie die Ämter und Institutionen des Aitolischen Bundes (Textseiten 94-97) und beschrei-ben Sie die Besonderheiten, die für die Wahl der Amtspersonen und deren Legislatur galten.

5) Vergleichen Sie die ausgewählten Merkmale antiker Bundesstaaten von Frage 3 mit Deutschland als Bundesstaat. Was unterscheidet Ihrer Meinung nach die antiken Bundesstaaten von Deutschland mit seiner föderalen Struktur in Form von Bundesländern?

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Peter Funke lehrte von 1988 bis 2018 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster das Fach Alte Geschichte. Es ist Experte für die griechische Geschichte. Er forscht vor allem zur politischen Geschichte sowie zur Verfassungsgeschichte und greift dabei gleichzeitig immer auf die soziale Wirklichkeit zurück. Darüber hinaus ist er der griechischen Epigraphik stark verbunden.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Funke erläutert die sich verändernden makropolitischen Strukturen im antiken Griechenland des 3. und 2. Jhs. v. Chr. Er greift dabei auf die frühen Entwicklungen im 5. und 4. Jh. v. Chr. zurück, ohne diese geographischen und politischen Strukturen näher zu erläutern (Textseite 81). Funke weist aber auf die kleinteilige Struktur Griechenlands hin. Das Gebiet war einerseits geprägt von großen Stadtstaaten wie den Poleis Athen, Megara, Sparta oder Korinth. Andererseits gab es eine Vielzahl kleinerer Stadtstaaten auf dem Festland und auf den griechischen Inseln. Ein Stadtstaat bestand zumeist aus der Stadt selbst und einem Umland, welches teils von den Bürgern der Stadt, teils von den Bewohnern des Umlands bewirtschaftet wurde. Jeder Stadtstaat hatte seine eigne Gesetzgebung und war geographisch fest umrissen. Diese für moderne Verhältnisse kleinteilige Struktur machte es den Stadtstaaten schwer, sich gegen mächtige Feinde von außen, wie die Perser, gemeinschaftlich zu wehren. Im Zuge der Perserkriege im frühen 5. Jh. v. Chr. hatte sich die griechische Welt in einem großen übergeordneten Bündnis unter der Führung von Sparta und Athen zusammen geschlossen Dabei handelte es sich jedoch nicht um einen Bundesstaat. In Folge dieses großen und verheerenden Krieges schlossen sich Athen und viele kleine poleis in der griechischen Inselwelt zum Attischen Seebund zusammen, der wiederum zunächst auch nur ein Verteidigungsbündnis war, welches jedoch über einer gemeinsame Bundeskasse verfügte. Der Peloponnesische Bund unter der Führung von Sparta, als Zusammenschluss kleiner poleis hauptsächlich auf der Peloponnes, bestand schon seit Mitte des 6. Jh. v. Chr. Er war auch als reines Verteidigungsbündnis geschaffen worden. Jedoch entwickelten sich beide Bündnisse unter der Führung von Athen und Sparta zu Machtinstrumenten. Ein ursprünglich durch Gleichberechtigung geprägter Zusammenschluss war nicht mehr gegeben (Textseiten 79-80). Spätestens seit dem Peloponnesischen Krieg waren die beiden Bündnisse nur das Machtinstrument der Poleis Sparta und Athen.

Die veränderten Bedingungen im 3. Jh. v. Chr., die durch die Ausbreitung der makedonischen Herrschaft unter Phillip II., später durch Alexander und anschließend durch die Diadochen entstanden sind, hatten Athen als ehemals starken Machtführer im Attischen Seebund geschwächt (Textseite 78).

Nach diesem kurzen Vorlauf kann nun bei Funkes Ausführungen angesetzt werden. Er beginnt seine Ausführungen 100 Jahre nach dem Sieg Alexanders der Großen. Makedoniens Macht war wieder geschwächt, und Athen sah sich in der Position, erstmals wieder unabhängig zu sein. Athen wollte nicht dem Achäischen Bund beitreten (Textseite 78-79). Die Anzahl der Bundesstaaten war gewachsen, neben dem archaischen Bund bestanden u.a. der Aitolische Bund und der Boiotische Bund, neben weiteren Bundesstaaten (u.a. Bund der Thessaler und Bund der Epiroten, siehe die Karte Textseite 83).

Anhand der Beispiele macht Funke deutlich, dass es sich bei einem Bundesstaat nicht länger um ein defensives Verteidigungsbündnis handelte (Textseiten 85-90), sondern um einen temporären wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Zusammenschluss verschiedener Stadtstaaten. Hervorzuheben ist an dieser Stelle die von Funke erläuterte „doppelte Staatsbürgerschaft“, die den Bürgern unterschiedliche Rechte in allen Poleis des Bundesstaates garantierte. Zuvor hatten die Bürger einer Polis, wie bereits geschildert, lediglich in ihrer Polis Bürgerrechte. Der Rechtsbereich beschränkte sich folglich auf die eigene Stadt und das Umland. In jeder anderen Polis war man ein Fremder und teilweise stark in seinen Rechten beschränkt. In Athen bedeutete es, dass ein Fremder nicht selbstbestimmt und allein vor Gericht Klagen konnte, sondern er brauchte immer einen athenischen Bürger als Vertreter.

Text zum downloaden

 

Vergleichen Sie hierzu auch die Karte zum Peloponnesischen Krieg.