Kolb, F., Herrscherideologie […]

Leitfragen

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
Modul [optional]:
Autor_in: Josephine Jung
Lizenz: CC-BY-NC-SA

1) Zu Beginn des Kapitels verwendet Kolb den Begriff „Tetrarchie“ (Textseiten 27- 30). Definieren Sie in eigenen Worten, was eine Tetrarchie ist.

2) Kolb führt die Ereignisgeschichte nicht zusammenfassend im Text aus. Lesen Sie daher den Text nochmal und fassen Sie den zeitlichen Ablauf in einer kurzen Übersicht zusammen. Nennen Sie Namen, Daten und Ereignisse in Stichpunkten.

4) Die“Tetrarchie“ wird teilweise auch die „Vierkaiserherrschaft“ genannt. Erklären Sie warum der Begriff irreführend sein kann

3) Kolb nennt die in der Forschung erörterten Gründe für eine reibungslos funktionierende „Dyar-chie“, dh. Doppelherrschaft (Textseiten 32-34). Wählen Sie drei Gründe aus und erläutern Sie diese.

5) Charakterisieren Sie die Tetrarchie in Bezug auf die Formen der Huldigung gegenüber den Herr-schern. Auf welche Weise wurde die besondere Stellung der Kaiser ritualisiert gewürdigt? Nennen Sie drei Beispiele und beschreiben Sie vor allem die Besonderheiten des Zeremoniells (Textseiten 39-46).

Kommentar

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Autor_in: Josephine Jung
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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Frank Kolb lehrte von 1977 bis 1986 an der Universität Kiel. Anschließend nahm er einen Ruf an die Universität Tübingen an, wo er bis zum Jahr 2013 lehrte. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Geschichte der Spätantike, Stadtgeschichte sowie die Historiographie, d.h. die Geschichts-schreibung durch antike Gelehrte. Der Auszug aus der vorliegenden Monographie ist in der Reihe „Studienbücher. Geschichte und Kultur der Alten Welt“ erschienen und stellt in der Alten Geschich-te das erste Überblickswerk über das Herrschaftssystem spätantiker Kaiser dar. Das Werk zeichnet sich durch eine Quellenfülle aus, die über die schriftlichen Quellen hinaus geht. Der Autor versteht es, die Architektur, Numismatik und Kunst in seine Betrachtungen einzubeziehen. Kolb präsentiert hier seine interdisziplinären Kenntnisse der Archäologie, die ihn als Althistoriker auszeichnen.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Kolb definiert die Herrschaft der spätantiken Kaiser bereits auf Textseite 22, welche nicht im vorlie-genden Abschnitt zu finden ist. Er beschreibt diese Herrschaft als ein besonderes spätantikes System basierend auf Zeremonien, Wertvorstellungen und Insignien. Diese Aspekte der Herrschaft erläutert er vermittels zahlreicher Quellen. Entsprechend dieser Definition analysiert Kolb literarische Quellen ebenso wie Münzen und Bildnisse in Bezug auf die Funktionsweise einer ganz besonderen Form der Herrschaft, einer Herrschaft von vier Personen.

Die vier Personen sind die sogenannten „Caesares“ und „Augusti“ (Textseiten 27-31). Bei den zwei Augusti handelt es sich um zwei Kaiser. Der Titel „Augustus“ war nur dem allein herrschenden Kai-ser vorbehalten. Da normalerweise ein Kaiser den anderen ablöste oder zumindest nach einer kriege-rischen oder politischen Auseinandersetzung nur ein amtierender Kaiser lebte, war die gemeinsame Herrschaft von zwei Kaisern sehr ungewöhnlich. Dieses System der „Kollegialität“, eine Machtpos-tion immer auf zwei Personen zu verteilen, war jedoch nicht neu. Die Römische Republik hatte im-mer zwei Konsuln als oberste Amtspersonen vorgesehen. Jedoch wurde der Mitkaiser in der Tetrar-chie nicht wie die früheren Konsuln gewählt, sondern von Diokletian vorbestimmt. Diokletian stellte sich damit gegen das bisher herrschende Erbprinzip. Dieses war bereits durch die sogenannten Sol-datenkaiser im 3. Jh. n. Chr. ausgehöhlt. Auch Diokletian selbst war durch sein Heer zum Kaiser gemacht geworden. Herrschen sollte in der Tetrarchie nun derjenige, der dafür besonders qualifiziert erschien, und diese Qualifikation basierte nicht länger nur auf militärischem Können.

Der Titel „Caesar“ war ebenso bekannt. Als „Caesar“ bezeichnete sich der erste römische Kaiser Au-gustus, der von Gaius Julius Caesar, dem Diktator der späten Römischen Republik, adoptiert wor-den war. Augustus, damals noch Octavian genannt, galt als legitimer Erbe des politischen Vermächt-nisses seines Adoptivvaters. Der Titel „Caesar“ war dann dem offiziellen Nachfolger des amtieren-den Kaisers vorbehalten. Die zwei Caesaren waren folglich zwei offizielle Anwärter auf die Kaiser-würde.

Kolb erläutert die Entwicklung der Herrschaftsform „Tetrarchie“ anhand verschiedener Quellen, welche er im einzelnen jedoch nicht vorstellt. Er zitiert vor allem einen Panegyriker. Kolb bezeichnet die Quelle in der ersten Erwähnung als eine Geburtstagsrede (Textseite 31). Die überlieferte Rede war ein Lobgesang auf die Kaiser Diokletian und Maximian aus dem Jahr 290/291. Die Rede ist daher ideal zur Analyse der Selbstdarstellung der Kaiser, denn wer würde bei einer Geburtstagsrede ein schlechtes Wort über das Geburtstagskind verlieren?

Das Zeremoniell im Umgang mit den Kaisern, nicht nur zum Geburtstag, sondern auch im Alltag, erläutert Kolb auf den Textseiten 39-46. Er zieht dabei den Vergleich zu Herrscherzeremoniellen aus Persien, die bei den Römern grundsätzlich auf Ablehnung stießen. Das Gottkönigtum war den Rö-mern ebenso wie auch den Griechen fremd. Die Perser galten als Inbegriff des unterdrückten Volkes, welches ihrem König u.a. durch einen Kniefall huldigte. Kolb weist jedoch darauf hin, dass unter Diokletian diese Form der Huldigung neben bestimmten ritualisierten Formen der Anbetung (adora-tio) nicht plötzlich übernommen wurde, sondern sich bereits zuvor langsam etabliert hatte und ent-sprechend kein ausschließliches Merkmal der Tetrarchie war (Textseiten 38-39).

Text zum downloaden

 

Vergleichen Sie hierzu auch den Beitrag zu dem Sekundärtext „Wege und Übermittlung politischer Inhalte“.