Athenaion Politeia

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Aristoteles
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Arist. Ath. Pol. 4,1 – Original:

ἡ μὲν οὖν πρώτη πολιτεία ταύτην εἶχε τὴν ὑπογραφήν. μετὰ δὲ ταῦτα χρόνου τινὸς οὐ πολλοῦ διελθόντος, ἐπ᾽ Ἀρισταίχμου ἄρχοντος, Δράκων τοὺς θεσμοὺς ἔθηκεν: ἡ δὲ τάξις αὐτοῦ τόνδε τὸν τρόπον εἶχε. [2] ἀπεδέδοτο μὲν ἡ πολιτεία τοῖς ὅπλα παρεχομένοις: ᾑροῦντο δὲ τοὺς μὲν ἐννέα ἄρχοντας καὶ τοὺς ταμίας οὐσίαν κεκτημένους οὐκ ἐλάττω δέκα μνῶν ἐλευθέραν, τὰς δ᾽ ἄλλας ἀρχὰς ͅͅ τὰς ἐλάττους ἐκ τῶν ὅπλα παρεχομένων, στρατηγοὺς δὲ καὶ ἱππάρχους οὐσίαν ἀποφαίνοντας οὐκ ἔλαττον ἢ ἑκατὸν μνῶν ἐλευθέραν, καὶ παῖδας ἐκ γαμετῆς γυναικὸς γνησίους ὑπὲρ δέκα ἔτη γεγονότας. τούτους δ᾽ ἔδει διεγγυᾶν τοὺς πρυτάνεις καὶ τοὺς στρατηγοὺς καὶ τοὺς ἱππάρχους τοὺς ἕνους μέχρι εὐθυνῶν, ἐγγυητὰς δ# ἐκ τοῦ αὐτοῦ τέλους δεχομένους, οὗπερ οἱ στρατηγοὶ καὶ οἱ ἵππαρχοι. [3] βουλεύειν δὲ τετρακοσίους καὶ ἕνα τοὺς λαχόντας ἐκ τῆς πολιτείας. κληροῦσθαι δὲ καὶ ταύτην καὶ τὰς ἄλλας ἀρχὰς τοὺς ὑπὲρ τριάκοντ᾽ ἔτη γεγονότας, καὶ δὶς τὸν αὐτὸν μὴ ἄρχειν πρὸ τοῦ πάντας ἐξελθεῖν: τότε δὲ πάλιν ἐξ ὑπαρχῆς κληροῦν. εἰ δέ τις τῶν βουλευτῶν, ὅταν ἕδρα βουλῆς ἢ ἐκκλησίας ᾖ, ἐκλείποι τὴν σύνοδον, ἀπέτινον ὁ μὲν πεντακοσιομέδιμνος τρεῖς δραχμάς, ὁ δὲ ἱππεὺς δύο, ζευγίτης δὲ μίαν. [4] ἡ δὲ βουλὴ ἡ ἐξ Ἀρείου πάγου φύλαξ ἦν τῶν νόμων καὶ διετήρει τὰς ἀρχάς, ὅπως κατὰ τοὺς νόμους ἄρχωσιν. ἐξῆν δὲ τῷ ἀδικουμένῳ πρὸς τὴν τῶν Ἀρεοπαγιτῶν βουλὴν εἰσαγγέλλειν, ἀποφαίνοντι παρ᾽ ὃν ἀδικεῖται νόμον. [5] ἐπὶ δὲ τοῖς σώμασιν ἦσαν οἱ δανεισμοί, καθάπερ εἴρηται, καὶ ἡ χώρα δι᾽ ὀλίγων ἦν.

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Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Übersetzung: H. Rackmann
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Übersetzung

And after this when a certain moderate length of time had passed, in the archonship of Aristaechmus, Draco enacted his ordinances; and this system was on the following lines. [2] Citizenship had already been bestowed on those who provided themselves with arms; and these elected as the Nine Archons and the Treasurers, who were owners of an unencumbered estate worth not less than 10 minae, and the other minor offices from those who provided themselves with arms, and as Generals and Masters of the Horse persons proving their possession of unencumbered estate worth not less than 100 minae and sons legitimately born in wedlock over ten years of age. The new officials had to bail the outgoing Presidents and Generals and Masters of the Horse till the audit, accepting four sureties from the same rating as that to which the Generals and Masters of the Horse belonged. [3] And the Council was to be formed of four hundred and one members chosen by lot from the citizen body, and lots were to be cast both for this and for the other offices by the citizens over thirty years of age; and the same person was not to hold office twice until the whole number had been gone through, and then lots were to be cast among them again from the beginning. And if any Councillor, whenever there was a sitting of the Council or Assembly, failed to attend the meeting, he paid a fine of 3 drachmae if of Five-hundred-measure rank, 2 drachmae if a Knight, and 1 if a Teamster. [4] The Council of Areopagus was guardian of the laws, and kept a watch on the magistrates to make them govern in accordance with the laws. A person unjustly treated might lay a complaint before the Council of the Areopagites, stating the law in contravention of which he was treated unjustly. Loans were secured on the person, as has been said, and the land was divided among few owners.

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Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Tobias Nowitzki
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Arist. Ath. Pol. 4,1

Leitfragen:

1) Welche „Verfassung“ Drakons beschreibt Aristoteles hier?

2) Welchen Sinn hat das Losverfahren für den Rat?

3) Wie „demokratisch“ ist diese „Verfassung“ einzustufen?19

Kommentar:

Die Verfassung der Athener (Athenaion politeia) des Aristoteles ist eine für uns unverzichtbare Quelle zum athenischen Staat. In diesem Abschnitt befasst Aristoteles sich mit dem Staat, wie ihn Drakon angeblich einrichtete.

Inhalt dieser „Verfasssung“ Drakons sind im Wesentlichen folgende Aspekte. Zuerst einmal wird festgelegt, dass alle diejenigen das Bürgerrecht erhalten, die sich selbst bewaffnen und damit an der Phalanx teilnehmen konnten. Dies schafft die sogenannten Hoplitenpolis, in der nur die waffenfähigen Männer stimmberechtigt sind. Ein Rat wird gebildet aus 401 Personen, die aus allen Bürgern gelost werden sollten, wobei niemand das Amt zwei Mal bekleiden durfte, bevor alle anderen im Rat gewesen waren. Neben dem Rat gibt es noch den Areopag, den Ältestenrat, der über die Einhaltung der Gesetze und die korrekte Amtsführung der Magistrate wachen sollte. Es ist allerdings in der Forschung hoch umstritten, ob es zu Drakons Zeit den Rat der 400 oder den Areopag überhaupt bereits gab oder ob es sich um eine spätere Entwicklung handelt.

Das Losverfahren für den Rat erinnert uns bereits an die Auslosung der Richter in klassischer Zeit. Für die Archaik war die Vorstellung solcher Gleichheit durchaus modern, denn in vielen anderen Städten und Gemeinschaften herrschten die ältesten oder reichsten Mitglieder. Nicht so in der Hoplitenpolis; hier ging das Selbstverständnis der Hopliten dahin, dass sie, da sie auch für die Polis kämpften, die Bürger sein sollten. Die unteren Klassen waren damit effektiv ausgeschlossen, denn Tagelöhner und Kleinbauern konnten sich keine Hoplitenausrüstung leisten. Die Teilnahme an den Ratssitzungen war verpflichtend und Fernbleiben wurde empfindlich bestraft. So wollte man den Zusammenhalt der Bürger und die Beschlussfähigkeit des Rates sichern.

Auf den ersten Blick mag diese Losung gleichberechtigter Ratsmitglieder durchaus demokratisch aussehen und an die Verfassung des klassischen Athen erinnern. So weit war die Polis zur Zeit Drakons allerdings noch nicht, was sich deutlich an den Bestimmungen zum Areopag zeigt. Dieser Ältestenrat, der aus den reichsten und mächtigsten Bürgern sowie den gewesenen Amtsträgern bestand, bildete eine kleine Elite, die immer noch den wesentlichen Teil der Macht in Händen hielt. Der Areopag ist weiterhin oberste juristische Instanz und kontrolliert die Amtsträger, die damit de facto ihm verpflichtet sind. Außerdem sorgt er für die Einhaltung der Gesetze, was offen genug formuliert war, sodass sich die Areopagiten einen gewissen Ermessensspielraum einräumen konnten. Doch selbst diese Kompetenzen muten für das ausgehende siebte Jahrhundert als zu „modern“ an und sind wahrscheinlich eine Rückprojektion aus Aristoteles‘ eigener Zeit in die Archaik.

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Podcast-Hinweise
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Oikonomikos

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Xenophon
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Xen. Oik. 4, 1-4 – Original:

[4] ἀλλὰ πάσας μὲν τί σε δεῖ ἐπιδεικνύναι, ὦ Σώκρατες; ἔφη ὁ Κριτόβουλος: οὔτε γὰρ κτήσασθαι πασῶν τῶν τεχνῶν ἐργάτας ῥᾴδιον οἵους δεῖ, οὔτε ἔμπειρον γενέσθαι αὐτῶν οἷόν τε, ἀλλ᾽ αἳ δοκοῦσι κάλλισται τῶν ἐπιστημῶν καὶ ἐμοὶ πρέποι ἂν μάλιστα ἐπιμελομένῳ, ταύτας μοι καὶ αὐτὰς ἐπιδείκνυε καὶ τοὺς πράττοντας αὐτάς, καὶ αὐτὸς δὲ ὅ τι δύνασαι συνωφέλει εἰς ταῦτα διδάσκων. [2] ἀλλὰ καλῶς, ἔφη, λέγεις, ὦ Κριτόβουλε. καὶ γὰρ αἵ γε βαναυσικαὶ καλούμεναι καὶ ἐπίρρητοί εἰσι καὶ εἰκότως μέντοι πάνυ ἀδοξοῦνται πρὸς τῶν πόλεων. καταλυμαίνονται γὰρ τὰ σώματα τῶν τε ἐργαζομένων καὶ τῶν ἐπιμελομένων, ἀναγκάζουσαι καθῆσθαι καὶ σκιατραφεῖσθαι, ἔνιαι δὲ καὶ πρὸς πῦρ ἡμερεύειν. τῶν δὲ σωμάτων θηλυνομένων καὶ αἱ ψυχαὶ πολὺ ἀρρωστότεραι γίγνονται. [3] καὶ ἀσχολίας δὲ μάλιστα ἔχουσι καὶ φίλων καὶ πόλεως συνεπιμελεῖσθαι αἱ βαναυσικαὶ καλούμεναι. ὥστε οἱ τοιοῦτοι δοκοῦσι κακοὶ καὶ φίλοις χρῆσθαι καὶ ταῖς πατρίσιν ἀλεξητῆρες εἶναι. καὶ ἐν ἐνίαις μὲν τῶν πόλεων, μάλιστα δὲ ἐν ταῖς εὐπολέμοις δοκούσαις εἶναι, οὐδ᾽ ἔξεστι τῶν πολιτῶν οὐδενὶ βαναυσικὰς τέχνας ἐργάζεσθαι. [4] ἡμῖν δὲ δὴ ποίαις συμβουλεύεις, ὦ Σώκρατες, χρῆσθαι; ἆρ᾽, ἔφη ὁ Σωκράτης, μὴ αἰσχυνθῶμεν τὸν Περσῶν βασιλέα μιμήσασθαι; ἐκεῖνον γάρ φασιν ἐν τοῖς καλλίστοις τε καὶ ἀναγκαιοτάτοις ἡγούμενον εἶναι ἐπιμελήμασι γεωργίαν τε καὶ τὴν πολεμικὴν τέχνην τούτων ἀμφοτέρων ἰσχυρῶς ἐπιμελεῖσθαι. καὶ ὁ Κριτόβουλος ἀκούσας ταῦτα εἶπε:
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Projekttitel: eManual Alte Geschichte
Modul [optional]:
Übersetzung: E.C Marchant
Lizenz: CC-BY-NC-SA

Übersetzung

[4]“Surely, Socrates, there is no need to go through the whole list. For it is not easy to get workmen who are skilled in all the arts, nor is it possible to become an expert in them. Pray select the branches of knowledge that seem the noblest and would be most suitable for me to cultivate: show me these, and those who practise them; and give me from your own knowledge any help you can towards learning them.” [2] “Very good, Critobulus; for, to be sure, the illiberal arts, as they are called, are spoken against, and are, naturally enough, held in utter disdain in our states. For they spoil the bodies of the workmen and the foremen, forcing them to sit still and live indoors, and in some cases to spend the day at the fire. The softening of the body involves a serious weakening of the mind. [3] Moreover, these so-called illiberal arts leave no spare time for attention to one’s friends and city, so that those who follow them are reputed bad at dealing with friends and bad defenders of their country. In fact, in some of the states, and especially in those reputed warlike, it is not even lawful for any of the citizens to work at illiberal arts.” [4] “But what arts, pray, do you advise us to follow, Socrates?” “Need we be ashamed of imitating the king of the Persians? For they say that he pays close attention to husbandry and the art of war, holding that these are two of the noblest and most necessary pursuits.”
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Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Tobias Nowitzki
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Xen. Oik. 4, 1-4

Leitfragen:

1) Welche Gründe gibt Sokrates an, aus denen man bestimmten Künsten nicht folgen soll?

2) Wieso werden gerade die genannten Künste von ihm gelobt?

3) Welche Rückschlüsse lässt die Ablehnung bestimmter Künste auf die Sichtweise der Griechen auf den Körper zu?

Kommentar:

Im Oikonomikos Logos beschreibt Xenophon durch die Worte Sokrates‘ den idealen Ablauf von Haus- und Landwirtschaft. In diesem Abschnitt behandelt Sokrates die Frage, welche Fähigkeiten nützlich und welche schädlich für den Haushalt sind.

Bestimmte Künste, so Sokrates, sollten nicht ausgeübt werden, da sie zu einem trägen Leben innerhalb der eigenen Wände verleiten würden, das man größtenteils am eigenen Herdfeuer verbringe. Damit wäre die Gefahr verbunden, dass mit dem Körper auch der Geist schwach werde. Welchen Künsten soll man sich also widmen, fragt Kritoboulos, und Sokrates antwortet ihm: Mit der Ehe und dem Krieg sollte sich ein Mann befassen.

Die Auswahl lässt einen Rückschluss darauf zu, was die griechische Gesellschaft zur Zeit Sokrates‘ als zentral ansah. Da wäre zum einen die Ehe. Sie hat den sehr nachvollziehbaren und biologisch notwendigen Zweck der Fortpflanzung, allerdings wäre für die biologische Fortpflanzung keine Ehe notwendig. Diese ist aber für die Athener und andere Polisverbände von größter Wichtigkeit, da an sie das Bürgerrecht gekoppelt war. Nur wer Sohn einer athenischen Mutter aus rechtmäßiger Ehe war, konnte in Athen das Bürgerrecht erhalten. Somit mussten also auch aus den legitimen Ehen erstens möglichst viele Kinder hervorgehen, und zweitens durfte die Frau keine Affären haben, die die Rechtmäßigkeit der Kinder in Frage gestellt hätte. Mit wem der Mann außereheliche Beziehungen einging, war den Athenern wie anderen Griechen recht gleichgültig, es sei denn es war Ehebruch mit einer verheirateten Frau. Wozu aber waren die vielen Kinder notwendig? Eine große Anzahl von Bürgern war überlebenswichtig, weil die Männer der Bürgerklassen die Hoplitenphalanx der Armee stellten und somit der Garant für die unabhängige Existenz der Polis an sich waren. Daher ist es auch nicht verwunderlich, wenn gerade Ehe und Krieg von Sokrates gemeinsam genannt werden.

An der Quelle lässt sich ferner ein philosophisches Konzept der Griechen erkennen: die sogenannte Kalokagathia, übersetzt etwa die „Gleichzeitigkeit von Schönheit und inneren Werten“. Die kalokagathia besagte, dass nur die Menschen, die auch äußerlich schön, das heißt im Fall von Männern, trainiert und in Form waren, innerlich gut sein würden. Dieser Anspruch des archaischen Adels hat sich gehalten, und Sokrates erwähnt ihn hier, denn mit dem Körper würde vor dem heimischen Feuer auch der Geist schwach, was man unbedingt vermeiden müsse. 

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Siehe zur archaischen Gesellschaftsordnung auch den Beitrag zu Hesiod.

Solon zu den Kodifikationen

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Plutarch
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Plut. Sol. 25, 1-2 – Original:

ἰσχὺν δὲ τοῖς νόμοις πᾶσιν εἰς ἑκατὸν ἐνιαυτοὺς ἔδωκε: καὶ κατεγράφησαν εἰς ξυλίνους ἄξονας ἐν πλαισίοις περιέχουσι στρεφομένους, ὧν ἔτι καθ᾽ ἡμᾶς ἐν Πρυτανείῳ λείψανα μικρὰ διεσώζετο: καὶ προσηγορεύθησαν, ὡς Ἀριστοτέλης φησί, κύρβεις. καὶ Κρατῖνος ὁ κωμικὸς εἴρηκέ που:
πρὸς τοῦ Σόλωνος καὶ Δράκοντος οἷσι νῦν
φρύγουσιν ἤδη τὰς κάχρυς τοῖς κύρβεσιν.
[2] ἔνιοι δέ φασιν ἰδίως ἐν οἷς ἱερὰ καὶ θυσίαι περιέχονται, κύρβεις, ἄξονας δὲ τοὺς ἄλλους ὠνομάσθαι, κοινὸν μὲν οὖν ὤμνυεν ὅρκον ἡ βουλὴ τοὺς Σόλωνος νόμους ἐμπεδώσειν, ἴδιον δ᾽ ἕκαστος τῶν θεσμοθετῶν ἐν ἀγορᾷ πρὸς τῷ λίθῳ, καταφατίζων, εἴ τι παραβαίη τῶν θεσμῶν, ἀνδριάντα χρυσοῦν ἰσομέτρητον ἀναθήσειν ἐν Δελφοῖς.

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Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Übersetzung: Bernadotte Perrin
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Übersetzung

All his laws were to have force for a hundred years, and they were written on ‘axones,’ or wooden tablets, which revolved with the oblong frames containing them. Slight remnants of these were still preserved in the Prytaneium when I was at Athens, and they were called, according to Aristotle, ‘kurbeis.’ Cratinus, also, the comic poet, somewhere says:—
By Solon, and by Draco too I make mine oath,
Whose kurbeis now are used to parch our barley-corns.
[2] But some say that only those tablets which relate to sacred rites and sacrifices are properly called ‘kurbeis,’ and the rest are called ‘axones.’ However that may be, the council took a joint oath to ratify the laws of Solon, and each of the ‘thesmothetai,’ or guardians of the statutes, swore separately at the herald’s stone in the market-place, vowing that if he transgressed the statutes in any way, he would dedicate at Delphi a golden statue of commensurate worth.

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Projekttitel: eManual Alte Geschichte
Modul [optional]:
Autor_in: Tobias Nowitzki
Lizenz: CC-BY-NC-SA

Plut. Sol. 25, 1-2

Leitfragen:

1) Wieso wurden die Gesetze Solons auf Holztafeln geschrieben?

2) Welche Bedeutung hatte diese Kodifikation von Gesetzen für das Rechtssystem?

3) Welche Rückschlüsse auf den Bildungsgrad der attischen Bevölkerung können daraus gezogen werden?

Kommentar:

Solon, Archon in Athen am Anfang des 6. Jahrhunderts v. Chr., war der berühmteste Gesetzgeber der Stadt schlechthin. Mit der Zeit wurde die Zuschreibung von Gesetzen zu Solon beinahe eine Art Topos: War ein Gesetz alt, musste es wohl von Solon stammen und demnach hatte man auch großen Respekt davor.

Die solonischen Gesetze wurden niedergeschrieben und auf Holztafeln auf der Agora angebracht. Der Zweck war einfach ersichtlich: Statt wie bisher Urteile nach Sitte und Brauch zu fällen, sollten Urteile jetzt stets nach denselben, schriftlich erfassten Gesetzen erfolgen. Für Bürger moderner Staaten mag ein schriftlich kodifiziertes Gesetz eine Selbstverständlichkeit sein – für die Griechen der archaischen Zeit war es das nicht. Ab sofort musste sich jedes Urteil auf diese Gesetze gründen. Das Recht sollte für alle gleich gelten und gleich erreichbar sein, eine für die archaische Welt geradezu revolutionäre Vorstellung. Diese hatte denn auch immense Folgen für die Poliswelt. Da nun Gesetze öffentlich festgehalten worden waren, waren die Richter, die sich aus der Oberschicht rekrutierten, gezwungen, sich an diese zu halten und konnten weit weniger als vorher nach ihrem Gutdünken urteilen. Die Verfügung einer begrenzten sozialen Schicht über die Rechtsauslegung war im Wesentlichen gebrochen worden.

Ein weiterer Rückschluss lässt sich aus dieser Quellenstelle ziehen: Ein relativ großer Prozentsatz der attischen Bevölkerung, zumindest derjenigen, die sich regelmäßig auf der Agora aufhielt, musste literat genug gewesen sein, um diese Texte lesen zu können. Das ist für die damalige Zeit keine Selbstverständlichkeit. Wäre nur eine kleine Oberschicht lesefähig gewesen, hätte die Kodifikation wenig geändert. Nein, die Bevölkerung musste zu einem guten Teil zumindest rudimentär lesen können. Schreiben wiederum war eine ganz andere Sache, und wahrscheinlich konnten viel mehr Menschen lesen als schreiben – die beiden Fähigkeiten gingen in der Antike nicht unbedingt miteinander einher wie es heute der Fall ist. 

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Siehe zu den „krummen Urteilen“ vor der Kodifikation auch den Beitrag zu Hesiod und die Schildbeschreibung aus der Ilias.

Früher Münzfund

Link zur Originalquelle

 

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Tobias Nowitzki
Lizenz: CC-BY-NC-SA

Stater aus Kalymna, ca. 560-540 v. Chr.

Leitfragen:

1)Was ist auf der Münze im Einzelnen zu sehen?

2)Was lässt sich anhand von Datierung und Darstellung über die Münze aussagen?

3)Welche Bedeutung hatten Münzen wie diese für die griechische Welt?

Kommentar:

Die vorliegende Münze ist ein Stater, gefunden in Kalymna und auf die Zeit zwischen 560 und 540 vor Christus datiert. Auf der Vorderseite der Münze ist der Kopf eines Kriegers zu sehen, versehen mit dem typisch korinthischen Helm, auf der Rückseite sehen wir eine Lyra mit einem Schallkörper aus einem Schildkrötenpanzer. Schrift fehlt auf der Münze, wie es bei vielen frühen Münzfunden der Fall ist. Die Form der Münze zeigt auch ihre frühe Prägung an, da sie keine so runde Form besitzt, wie wir es von späteren Münzfunden gewöhnt sind.

Die Datierung der Münze, die aufgrund einer mangelnden Inschrift wahrscheinlich über den Fundkontext oder Materialanalysen erfolgte, verrät uns einiges über die vorliegende Quelle. Mit einer Prägezeit in der Mitte des 6. Jahrhunderts vor Christus gehört die Münze zu den frühen Münzfunden in der griechischen Welt. Interessant ist hierbei, dass auf der Münze keine Götterdarstellungen zu finden sind, sondern alltägliche Dinge: ein Soldat und ein Musikinstrument. Es zeigt uns auch, was für die Polis Kalymna in dieser Zeit wichtig genug war, um es auf eine Münze zu prägen. Man war stolz auf die Hopliten der Bürgerarmee, die für die Fähigkeit der Stadt stand, sich gegen Feinde zur Wehr zu setzen. Auf der einen Seite haben wir also ein Symbol für den wehrhaften Bürgerverband, auf der anderen Seite ein Symbol für Kultur und Kunstfertigkeit. Die Lyra, das traditionelle Begleitinstrument zur Dichtung, steht hier wohl für die kulturellen Werte der Stadt insgesamt. Gleichzeitig kann sie ein Hinweis auf die Kunstfertigkeit der Bürger sein, die aus Materialien wie dem Panzer einer Schildkröte ein Musikinstrument herstellen konnten.

Münzen wie diese hatten für die griechische Welt eine sehr große Bedeutung. Mit dem Aufkommen von Münzgeld und der Geldwirtschaft gingen tiefgreifende Veränderungen einher. Zuerst einmal vereinfachte es den Handel beträchtlich, besonders über die Grenzen der Stadt hinweg, was sicherlich zu einer Steigerung des Wohlstandes beitrug. Zugleich war es nun aber möglich, Ackerflächen zu veräußern und zu kaufen. Dies hatte zur Folge, dass sich mehr Grundbesitz in den Händen weniger Leute konzentrierte, die nun als Großgrundbesitzer weit mehr Einfluss hatten denn als Kleinbauern. Außerdem entstand eine Schicht von Neureichen, von Händlern und Kaufleuten, die erst mit Aufkommen der Geldwirtschaft wirklich reich werden konnten – und die sich Luxusgegenstände wie die abgebildete Lyra leisten konnten. Die sozialen Veränderungen waren groß, die die Geldwirtschaft mit sich brachte, und auch nicht mehr umkehrbar, auch wenn schon Aristoteles den negativen Effekt des Geldes auf den Charakter beklagte.

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Zanker, P., Augustus […]

Leitfragen

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Jan Seehusen
Lizenz: CC-BY-NC-SA

1) „Das Forum [Romanum, Anm. JS] bekam durch diese von und für Octavian errichteten Denkmäler ein neues Gesicht“ (Textseite 87). Betrachten Sie die Skizze des Forum Romanum auf Textseite 86 und erklären Sie Zankers These im Hinblick auf die verschiedenen baulichen Veränderungen, die von Octavian am Forum vorgenommen wurden (Textseiten 85-87).

2) Nennen Sie die „symbolischen Siegeszeichen“ (Textseite 88) des Augustus und skizzieren Sie deren Rezeption in den anderen Städten des römischen Imperiums (Textseiten 88-90).

3) Stellen Sie Augustus‘ religiöses Bildprogramm nach dem Sieg von Actium dar (Textseiten 90-91) und erklären Sie es mindestens an einem der dargestellten Beispiele Zankers (Textseiten 91-96).

4) Nennen Sie die Ehrenzeichen des Augustus (Textseite 97) und erläutern Sie die Symboliken des Lorbeerkranzes und der corona civica (Textseiten 98-99).

5) Charakterisieren Sie abschließend die Herrschaftsinszenierung des Augustus anhand des clipeus virtutis (bes. die Textseiten 100-101) und des Selbstbildnisses (Textseiten 103-104).

Kommentar

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
Modul [optional]:
Autor_in: Jan Seehusen
Lizenz: CC-BY-NC-SA

Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. em. Paul Zanker ist Professor für Klassische Archäologie. Neben Professuren in Göttingen (1972-1976) und München (1976-2002) war Zanker in seinem Berufsleben auch Direktor des Archäologischen Instituts in Rom und Direktor des Münchner Museums für Abgüsse Klassischer Bildwerke (1995-2002). Zankers Forschungen zur politischen Symbolik antiker Kunst in der augusteischen Zeit werden in der Alten Geschichte als wegweisend betrachtet, um die Herrschaftsrepräsentation im frühen Prinzipat nachzuvollziehen.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Die Selbstdarstellung und Herrschaftsrepräsentation des Augustus gehört zu den Kernthemen der Alten Geschichte, die auch im Schulunterricht immer wieder behandelt werden. Namhafte Professoren wie Géza Alföldy, Paul Zanker, Matthias Gelzer und Hermann Strasburger widmeten sich in den vergangenen Jahrzehnten der Erforschung der späten Römischen Republik und der frühen Kaiserzeit, die auch Prinzipat genannt wird. Filme, Serien und Computerspiele greifen vielfach auf die Strukturen, Figuren und politischen Konzepte dieser Zeit im ersten Jahrhundert v. Chr. zurück, die aufgrund der guten Quellenlage vielleicht die am besten bekannte Epoche in der Alten Geschichte ist.

Anschaulich lassen sich die Veränderungen von der späten Republik zur frühen Kaiserzeit am politischen Bildprogramm erklären, dem sich P. Zanker in dem vorliegenden Auszug widmet. Zanker setzt dabei nach der Schlacht von Actium (31 v. Chr.) ein, die den Wendepunkt in den blutigen Bürgerkriegen markiert, die die Römische Republik in ihren letzten Jahrzehnten erlebte: Nach dem Sieg des Octavian über seinen Widersacher Antonius war militärische Dominanz und Überlegenheit des Octavian unbestritten. Nun sollte sich zeigen, wie Octavian mit der gewonnenen Macht umgehen sollte.

Zanker beginnt mit der Umgestaltung des Forum Romanum, die „aus dem politischen Zentrum des alten Staates endgültig ein[en] Repräsentationsplatz der Julier“ (Textseite 87) machte. Anhand verschiedener baulicher Maßnahmen lasse sich erkennen, wie Octavian das Forum zur Selbstdarstellung seiner Gens (Geschlecht), der Familie der Julier, gemacht habe: Zunächst habe er den Tempel für den Divus Iulius eingeweiht (Textseite 85), den vergöttlichten Caesar, dessen Großneffe er war und dessen Ermordung im Jahre 44 v. Chr. er gerächt hatte. Der Curia, dem Sitzungssaal des römischen Senats, habe er ebenfalls den Beinamen Iulia gegeben (Textseite 85). Darüber hinaus sei zu beachten, wie die Curia im Inneren ausgestattet worden sei: Octavian habe eine Marmorstatue der Siegesgöttin Victoria aus Tarent aufgestellt, die seine persönliche Siegesgöttin gewesen (Textseite 85) und dazu noch mit erbeuteten Waffen aus dem Kampf mit Antonius ausgestattet worden sei (Textseiten 85-87).

Auf den Folgeseiten fährt der Autor fort: Neben der Curia sei auch der Caesartempel mit dem Beutegut geschmückt worden, dabei habe auch die bauliche Einbindung der bronzenen Schiffsschnäbel (rostra) aus der Seeschlacht Actium eine Rolle gespielt, die den vollständigen Sieg des Octavian über Antonius einmal mehr verdeutlicht habe (Textseiten 86-87). Weitere Ehrungen des Octavian auf dem Forum stellten das bereits 43 v. Chr. errichtete Reitermonument und der Ehrenbogen des Augustus dar (Textseiten 86-87).

Zanker unterlässt es jedoch nicht, die ebenfalls symbolisch zu verstehende Demut des Octavian zu erwähnen, die ebenfalls performativ inszeniert wurde. Nach den Siegesfeiern begann alles mit einem Staatsakt in einer Senatssitzung im Januar 27 v. Chr., in der er alle Macht an den Senat und das Volk zurückgab. In einer direkten Folge sei Octavian vielfach geehrt worden; er habe etwa eine corona civica (einen Kranz aus Eichenlaub) und den berühmten clipeus virtutis (Tugendenschild) erhielten, der die Tugenden des Octavian rühmt (Textseite 97). Insbesondere der Tugendenschild sei von großem Interesse, da mit den vier Tugenden der virtus (Macht), clementia (Milde), iustitia (Gerechtigkeit) und pietas (Frömmigkeit) gleichsam Herrschertugenden geschaffen worden seien, die im Falle der pietas den „wichtigste[n] kulturpolitische[n] Programmpunkt des neuen Herrschers“ (Textseite 101) umschrieben hätten: Octavian, dem schon bald der Ehrentitel Augustus (der Erhabene) verliehen wurde, erließ strenge Moral- und Sittengesetze, was Zanker an dieser Stelle jedoch nicht weiter ausführt.

Die formale Rückgabe der Macht an Senat und Volk darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Augustus jedoch weiterhin ganz konkrete Grundlagen für seine Herrschaft besaß, die in der jahrzehntelangen Erforschung dieser Epoche gleichsam als ein Kaschieren seiner eigentlichen Macht gedeutet wurden: Er besaß die tribunicia potestas, die Amtsgewalt des Tribunen, mithilfe der er ein Veto gegen Senatsbeschlüsse einlegen konnte, ein riesiges Vermögen und die Kontrolle über das Heer.

 

Welwei, K.-W., Die griechische Polis […]

Welwei, K.-W., Die griechische Polis. Verfassung und Gesellschaft in archaischer und klassischer Zeit, Stuttgart: Steiner² 1998, 35-54, 60-72 (Auszüge aus Kapitel II).

 

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Leitfragen

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
Modul [optional]:
Autor_in: Jan Seehusen
Lizenz: CC-BY-NC-SA

1) Auf den ersten Seiten dieses Auszuges schildert Welwei die unterschiedlichen Faktoren, die zur Polisbildung beitrugen. Geben Sie in eigenen Worten die politische Entwicklung wie die Herausbildung der sozialen Gruppierungen wieder, die in diese Zeit zu situieren sind (Textseiten 35-41).

2) Skizzieren Sie die Grundpfeiler des archaischen Wirtschaftswesens im archaischen Griechenland (Textseiten 41-45). Gehen Sie dabei besonders auf das Agrarwesen ein.

3) Definieren Sie die drei sozialen Gruppierungen der griechischen Archaik, die Welwei benennt (bes. die Textseiten 46-53).

4) In einem weiteren Teil seiner Ausführungen kommt der Autor auf die verschiedenen Institutionen zu sprechen, die sich in der Polis herausbildeten (Textseiten 60-68). Erläutern Sie diese Institutionen und gehen Sie auch auf die Bedeutung des Adelsrats und der Volksversammlung für die Entwicklung der Polis ein (Textseite 68).

5) Betrachten Sie abschließend Welweis Ausführungen zum Recht im archaischen Griechenland: Beschreiben Sie das Gericht bei Homer und die Gesetzeskodifikation Drakons (Textseiten 68-71) und arbeiten Sie die Unterschiede beider Rechtssysteme heraus.

Kommentar

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Jan Seehusen
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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Karl-Wilhelm Welwei (†) war Professor für Alte Geschichte an der Universität Bochum. Nach dem Studium und der Promotion in Köln habilitierte sich Welwei 1970/71 in Bochum, woraufhin er 1972 auf den althistorischen Lehrstuhl in Bochum berufen wurde. Welweis Forschungsschwerpunkte bewegten sich in der Geschichte des antiken Griechenlands, er publizierte vor allem zur archaischen und klassischen Zeit und der Geschichte Spartas.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Mit seinem Beitrag zeichnet Welwei den Prozess der Polisbildung während der griechischen Archaik nach. Für eine grundsätzliche Klärung des Begriffs ‚Polis‘ (Plural: Poleis) muss man verstehen, dass es sich hierbei um die Bezeichnung für griechische Stadtstaaten der Antike handelt, die nach einem sehr ähnlichen Muster im ganzen Mittelmeerraum gegründet wurden. Durch den späteren Asienfeldzug Alexanders des Großen fand die Polis sogar im Vorderen Orient eine weite Verbreitung. An Welweis Beitrag lässt sich vor allem die Vielfalt der Polisformen erkennen, die es in der griechischen Antike gab.

Beachtlich ist dabei, dass sich die Polis stets durch ähnliche Konstituenten auszeichnet, die Welwei in seinem Beitrag nennt: Neben Tempeln (Textseite 36), die den Göttern geweiht seien, unter deren Schutz sich die Polis gestellt habe, sei die Agora (Textseite 37) das Zentrum des öffentlichen Lebens gewesen. Wie Welwei nun herausarbeitet, sei in von Polis zu Polis unterschiedlicher Weise das Königtum von den Adligen beseitigt und eine Adelsherrschaft in den Poleis errichtet worden; ausgenommen natürlich von Sparta, das ein Doppelkönigtum bis in die hellenistische Zeit besessen habe (Textseiten 38-39). So sei es in der Frühphase der Polisbildung zur Herausbildung der sozialen Gruppierungen des Adels, des Demos und der Unfreien gekommen. Der Adel habe Herrschaftsbefugnisse inngehabt und ausschließlich die unbezahlten öffentlichen Ämter bekleidet, die den Vorsitz im Adelsrat, die Einberufung der Volksversammlung, den Oberbefehl über das Heer, juristische und sakrale Kompetenzen betroffen hätten (Textseite 39). Dem Demos (Volk), worunter die wehrfähigen freien Polisbürger zu verstehen sind, hätten diese Ämter nicht zugestanden. Trotzdem habe er ein politisches Gewicht gehabt, das sich in der Ilias zeige, wenn der Demos sich etwa gegen Amtsmissbrauch adliger Richter erhoben habe (Textseite 37). Nur selten habe es in der Frühzeit hingegen Volks- und Heeresversammlungen gegeben (ebd.). Die Unfreien, die nicht zum Demos gehörten, seien stets am Rand der Polisgemeinschaft geblieben (Textseite 40).

Nach der Herausbildung dieser sozialen Gruppierungen geht der Autor genauer auf ihr Aussehen ein. Für ein Verständnis der griechischen Geschichte der Antike ist dies von großer Bedeutung, da die Einteilung in diese Gruppierungen bis in die hellenistische Zeit fortwirkte.

Der Adel, der sich im Plural selbst als ‚Aristoi‘ (die Besten) bezeichnete und in Stammbäumen bis auf die Götter zurückführte, sei in Abgrenzung zur älteren Forschung dabei nicht in Geschlechterverbänden organisiert gewesen (Textseite 46). Vielmehr sei die Zugehörigkeit eines Adligen zu einem Oikos (pl. Oikoi) von Bedeutung gewesen, womit der Familienhaushalt eines Adligen beschrieben werde (Textseite 47). Darüber hinaus müsse man das Gefolgschaftswesen als wesentlichen Teil des griechischen Adels beachten: Einzelne Adlige hätten sich Oikosherren angeschlossen und seien vorübergehend seine Gefährten (Hetairoi) geworden, ohne aber ihren Anschluss zum Oikos zu perpetuieren (Textseite 47-48). Die sich so herausbildenden Hetairien, also gewissermaßen verbündete adlige Gruppierungen, seien als Kennzeichen des archaischen Adels ebenso bedeutsam gewesen wie das agonale Prinzip der Adelsmitglieder, im Zuge dessen um die Bekleidung der öffentlichen Ämter gerungen wurde (Textseite 48).

Welwei kommt in diesem Zusammenhang nur sehr kurz auf die Freien zu sprechen (Textseiten 49-51), die im Gegensatz zum römischen Bereich nicht in Abhängigkeitsverhältnisse wie im römischen Klientelwesen eingebunden, sondern durch die Zugehörigkeit zu genossenschaftlichen Vereinigungen (z.B. Phylen) organisiert gewesen seien. Etwas mehr Raum widmet der Autor der Darstellung der Unfreien (Textseiten 51-54). Die Verfügungsgewalt des Oikosherren über seine oftmals als Douloi (Sklaven) bezeichneten Unfreien sei nahezu unbegrenzt gewesen (Textseiten 51-52). Eine Besonderheit der griechischen Unfreien sei die kollektive Unterwerfung ganzer Bevölkerungsteile, die Welwei für verschiedene Poleis beschreibt: In Sparta hätten die hörigen Bevölkerungsteile der Heloten und in Thessalien die der Penesten außerhalb der Rechtsordnung gestanden (Textseiten 52-53), womit Welwei auf die grausame Behandlung hinweist, die insbesondere den Heloten seitens der Spartiaten zuteil wurde. Die entscheidende Trennlinie in der gesellschaftlichen Pyramide der Archaik sei so nicht zwischen Adel und Freien, sondern zwischen Freien und Unfreien verlaufen (Textseite 52).

Weiß, P., Die Vision Constantins […]

Weiß, P., Die Vision Constantins, in: J. Bleicken (Hg.), Colloquium aus Anlass des 80. Geburtstages von Alfred Heuss, Kallmünz: Verlag Michael Lassleben 1993, 143-169.

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Leitfragen

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Jan Seehusen
Lizenz: CC-BY-NC-SA

1) Auf den ersten Seiten seines Artikels führt Weiß in die Thematik und Quellenlage ein. Fassen Sie in eigenen Worten die drei antiken Quellen, die von Konstantins Vision berichten, zusammen (Textseite 145) und stellen Sie die Ausgangsthese von Weiß dar (Textseiten 146-147).

2) Erklären Sie, wie Weiß aus den drei antiken Quellen schließen kann, dass Konstantin einen Halo am Himmel sah (Textseiten 155-159). Beziehen Sie dabei den Wortlaut der Quellen ein.

3) Geben Sie in eigenen Worten bündig wieder, was der gemeinsame Nenner der drei Quellen ist, den Weiß definiert (Textseite 160).

4) Weiß ist der Überzeugung, auf der Grundlage seiner Quelleninterpretation Schlussfolgerungen für den religiösen Glauben Konstantins ziehen zu können. Erläutern Sie auf der Grundlage von Weiß‘ Quelleninterpretation diese Schlussfolgerungen (Textseiten 161-163).

5) Erklären Sie anhand der fünf Stichpunkte der Textseiten 164-165, warum Konstantin die Hinwendung zum Christentum vollzog. Gehen Sie dabei besonders auf die Ineinssetzung des Sol Invictus und des Christengottes ein.

Kommentar

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Jan Seehusen
Lizenz: CC-BY-NC-SA

Forschungstradition des Autors

Peter Weiß war bis zu seiner Emeritierung 2008 Professor für Alte Geschichte an der Universität Kiel. Nach einem Studium der Fächer Geschichte, Klassische Philologie und Archäologie an den Universitäten München und Würzburg promovierte er 1975 über den spätantiken römischen Kaiserhof. Seine im griechischen Bereich angesiedelte Habilitation beschäftigte sich mit epigraphischen Zeugnissen des südlichen Kleinasiens. Die Forschungsschwerpunkte von Weiß liegen im römischen Prinzipat und der frühen Spätantike.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Mit seinem vielbeachteten Aufsatz ‚Die Vision Constantins‘ entfachte Weiß die Debatte um die Vision Konstantins neu. Diese Vision bezeichnet ein in den antiken Quellen unterschiedlich geschildertes transzendentes Offenbarungserlebnis des Herrschers, mit der Unterstützung des Christengottes die Schlacht an der milvischen Brücke im Jahre 312 n. Chr. gegen seinen Widersacher Maxentius gewinnen zu können, was sich dann auch bewahrheitete. Die Quellen sind allerdings so heterogen und vieldeutig in ihren Aussagen, dass ihnen verschiedene Interpretationen von Konstantins Vision abgerungen werden können.

Die Debatte um die Vision Konstantins ist deshalb von großer Bedeutsamkeit, da sie in der Regel als das zentrale Element der ‚konstantinischen Wende‘ gesehen wird, die den gesamten Lauf der Spätantike veränderte: Konstantin privilegierte nun nach 312 n. Chr. das Christentum gegenüber den anderen antiken Religionen, was die Christenverfolgungen endgültig beendete und zu einer schnellen Ausbreitung des Christentums im Römischen Reich führte. Wie Weiß betont, konzentriert sich der große Forschungsdiskurs um die Vision Konstantins weniger auf die Tatsache, dass die konstantinische Wende als Umschlagpunkt in der spätantiken Religionsgeschichte gesehen wird, sondern die Diskussion kreist vielmehr um die Motive des Kaisers, die ihn zur Förderung und Begünstigung des Christentums ab 312 bewogen (Textseite 144). Hier ordnet sich schließlich Weiß ein, der unter anderem die Frage aufwirft, was Konstantin nach seiner Vision denn nun tatsächlich bewogen habe zu behaupten, „er habe seine Erfolge dem Walten einer höchsten, mit dem Christengott gleichgesetzten Gottheit zu verdanken“ (Textseite 144).

Die Antwort von Weiß, die er seinem Artikel vorwegnimmt, ist überraschend und von Vornherein durch eine außergewöhnliche Herangehensweise geprägt: Konstantin habe vor der Schlacht an der milvischen Brücke einen Halo gesehen, also eine selten stattfindende Lichterscheinung um die Sonne herum (Textseite 146). Diese habe jener als Vision gedeutet, als deren Urheber er letzten Endes den Christengott identifiziert habe.

Weiß versucht diese These nun in seinen Betrachtungen zu stützen. Dafür deutet er zunächst die drei literarischen antiken Quellen aus, die von der Vision berichten. In der Darstellung des Lactanz ist für ihn besonders die Formulierung caeleste signum dei (Zeichen Gottes am Himmel) von Bedeutung, die er ausdrücklich nicht in metaphorischem Sinn, also ein Zeichen, das durch den Himmel gegeben werde, interpretiert (Textseite 155). Vielmehr handele es sich um eine „Himmelserscheinung“ (ebd.), die eben der Halo gewesen sei. Diese Beobachtung wiederhole sich im Bericht des Eusebios. Hier sei die Formulierung von Bedeutung, der Kaiser habe „‘mit eigenen Augen oben am Himmel über der Sonne das Siegeszeichen des Kreuzes, aus Licht gebildet, und dabei die Worte gesehen: Durch dieses siege!‘“ (Textseite 155). Das Lichtkreuz, das hier explizit die Wahrnehmung des Kaisers beschreibe, ähnele stark Halo-Abbildungen (als Abbildungen wiedergegeben auf Abb. 1,1 und 1,2), und die zwei Lichtkränze, die sich bei dieser Erscheinung um die Sonne befunden hätten, habe Konstantin als die in antiker Motivik so häufig auftauchenden Siegeskränze interpretiert (Textseite 156). Der letzte Bericht, der anonyme Panegyricus, bestätige diese Ergebnisse implizit, da dem dort geschilderten Tempelbesuch die visio Konstantins in der Erzählzeit voranginge (Textseite 158). Diese Übereinstimmungen bewegen Weiß zu der Folgerung, dass Konstantin im Frühjahr 310 n. Chr. tatsächlich einen Halo sah, der überdies das komplexe Aussehen eines doppelten Ringhalos mit Nebensonnen und möglicherweise einem Lichtkreuz besaß (Textseite 160).

Diese Beobachtungen sind von großer Bedeutung, da sie laut Weiß einige Folgen für das religionspolitische Handeln des Kaisers nach sich ziehen, von denen hier abschließend einige skizziert werden sollen. Die zunächst naheliegende Schlussfolgerung ist, dass die Vision nicht als fiktionales Element der Quellen zu verstehen ist, sondern tatsächlich in der Realität des Kaisers im Jahr 310 stattfand (Textseite 161). Der Kaiser müsse durch dieses Erlebnis den militärstrategisch riskanten Zug nach Italien und zur milvischen Brücke erst gewagt haben, da er durch den Halo, die als Siegeskränze interpretierten Lichtkränze und das Lichtkreuz auf die Unterstützung des Christengottes hoffte und durch den Halo an Siegesgewissheit gewann (Textseiten 163-164). Bezieht man die Tatsache ein, dass Konstantin ohnehin Anhänger des Sol Invictus-Kultes war, der einen antiken Sonnengott in enger Verbindung zum römischen Kaiserhaus verehrte, so habe Konstantin Sol Invictus und Christengott durch die Erfahrung des Haloeffekts, also durch „das siegbringende Kreuz des Heilsbringers am Himmel“ (Textseite 165), ineins gesetzt. Daher kam es schließlich zu der Entscheidung Konstantins, das Christentum als antike Religion zu privilegieren, womit er in letzter Konsequenz das religiöse Antlitz Europas bis heute prägte.

 

 

Schwarte, K.-H., Diokletians Christengesetze […]

Leitfragen

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Josephine Jung
Lizenz: CC-BY-NC-SA

1) Schwarte erläutert mehrere Quellen zu Fragen nach Anzahl, Umfang, Inhalt und Intention der Bestimmungen gegen Christen unter Diokletian. Nennen Sie die drei Quellen, die dafür maßgeblich in der Forschung herangezogen werden. Nennen Sie außerdem deren Autor sowie die Datierung.

2) Schwarte diskutiert detailliert die Berichte von zwei Autoren (Textseiten 206-215 und 215-221). Erläutern Sie jeweils die äußeren Umstände der Texte. Wer waren die Autoren, was haben Sie beschrieben und aus welcher Motivation haben sie die Texte möglicherweise verfasst?

3) Was unterscheidet die beiden Autoren voneinander und welche Auswirkungen könnten diese Unterschiede auf die Darstellung der Ereignisse in den Quellen haben?

4) Schwarte beschreibt auf den Textseiten 222-229 die Verfolgungsmaßnahmen. Fassen Sie die Maßnahmen zusammen und beschreiben Sie die Auswirkungen der Maßnahmen für die Betroffenen.

5) Schwarte erläutert in Ansätzen den konkreten Ablauf der Verfolgung unter Diokletian. Beschreiben Sie das Zusammenspiel von öffentlich-staatlicher und privater Verfolgung. Von welcher Seite war die Verfolgung Ihrer Meinung nach effektiver? Begründen Sie Ihre Entscheidung.

Kommentar

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
Modul [optional]:
Autor_in: Josephine Jung
Lizenz: CC-BY-NC-SA

Forschungstradition des Autors

Prof. em. Dr. Karl-Heinz Schwarte (* 1934; † 2008) lehrte Alte Geschichte an der Universität zu Köln. Er forschte u.a. zur Geschichte der Punischen Kriege und zur Römischen Kaiserzeit. Sein Schwerpunkt war vor allem die antike Rechtsgeschichte. Schwarte revolutionierte mit dem vorliegenden Aufsatz die gängige Forschung zur Christenverfolgung. Er stellte eine seit Jahrzehnten gängige Textinterpretation in Frage. Seine Arbeit ist noch immer Forschungskonsens.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Schwarte interpretiert in seinem Aufsatz die drei in der Forschung grundsätzlich verwendeten Quellen, welche Auskunft über die Christenverfolgung Anfang des 4. Jhs. n. Chr. geben. Um seiner Argumentation besser folgen zu können, sei auf die zwei Quellen von Eusebius verwiesen. Die Lektüre der beiden Quellen sowie die Lektüre der dazu gehörigen Quelleninterpretationen erleichtert das Textverständnis.

Schwarte stellt in seinem Aufsatz eine rechtshistorische Frage, die in der Forschung bereits als beantwortet galt. Er fragt nach dem Umfang der Christenverfolgung per Gesetz bzw. per Edikt durch Diokletian. Wie viele Edikte, das heißt Erlasse mit Gesetzeskraft durch den Kaiser, gab es tatsächlich (Textseite 204)? Schwarte plädiert dafür, dass es nur ein einziges Edikt gab, welches unterschiedliche Lebensbereiche der Christen stark beschränkte und letztlich ein Todesurteil darstellen konnte (Textseiten 229 und 232). Aus dieser eher rechtstheoretischen Frage leitet Schwarte weitreichende Überlegungen zur Intention der Christenverfolgung ab. Schwarte postuliert, dass das Christengesetz eine gezielte politische Maßnahme war, welche der Untermauerung der ritualisierten Herrscherehrungen diente. Diese Ehrungen waren direkt mit dem höchsten Gott Jupiter und dem Halbgott Herkules verbunden. Gläubige Christen waren im Sinne Diokletians nicht staats- und kaisertreu, wenn Sie sich den staatskultischen Handlungen verweigerten. Sie stellten eine Gefahr für die Herrschaftslegitimation des Kaisers dar (Textseiten 233-240).

Diese Argumentation von Schwarte beruht auf einer Neuinterpretation des uns erhaltenen Berichts durch Laktanz, der, so Schwarte, in der Forschung nicht ausreichend berücksichtigt worden war (Textseite 206). Die ausführliche Textinterpretation lässt sich auf zwei Kernargumente beschränken. Neben der Frage der Chronologie, die Schwarte zugunsten von Laktanz entscheidet, eruiert er die Frage, ob der Text selbst für eine Welle von Edikten spricht oder für ein einziges Edikt. Schwarte kommt zu dem Schluss, dass es ein einziges Edikt von Diokletian gegeben hat (Textseiten 208-215). Aber erst im Vergleich mit der Darstellung bei Euseb wird diese These unterstützt. Schwarte untersucht die Verfolgungen inhaltlich und stellt logische Fehler seitens des Autors fest.
Er weist darauf hin, dass Euseb von weiteren Edikten für seine eigene Geschichte der verfolgten Christen berichtet, obwohl diese Folge-Edikte im ersten Edikt bereits inhaltlich enthalten seien (Textseiten 215-221).

Im zweiten Teil des Textes beleuchtet Schwarte die Maßnahmen inhaltlich. Eine Maßnahme gegen Christen, d.h. ein Teil des Edikts, beschränkte Christen in ihrem Klagerecht vor römischen Gerichten. Das Edikt schloss Klagen wegen iniuria, einer rechtswidrigen Tat wie Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie Rufschädigung, und adulterium, Ehebruch, aus (Textseiten 206, 226-229).
Beide Klagen mussten wie nahezu alle Klagen vom Opfer selbst oder der Familie des Opfers angestrengt werden. Eine strafrechtliche Verfolgung von staatlicher Seite gab es grundsätzlich nicht, auch nicht bei Mord. Folglich war es Christen, Männern und Frauen, nicht mehr gestattet, wegen einer Körperverletzung auf eine Bußzahlung oder eine Körperstrafe zu klagen. Diejenigen, die das Opfer folglich zwangsweise durchsetzten, blieben, egal mit welchen Mitteln Sie andere dazu zwangen, straffrei.

Ebenso verhält es sich mit Klagen wegen Ehebruchs. Nach der Scheidung konnte der Betrogene Ehemann auf eine Bußzahlung gegen die Ehefrau und den Ehebrecher klagen. Der Frau stand dieses Recht nicht zu. Diese Möglichkeit der Klage wegen Ehebruchs war Christen verwehrt, wenn sie sich weigerten, das von Diokletian vor dem Prozess geforderte Opfer zu vollziehen. Dem Ehemann drohten folglich auch starke finanzielle Einbußen, wenn er weiterhin Christ bleiben wollte.

Text zum downloaden

 

Sehen Sie zu diesem Beitrag auch die Quellen zur Christenverfolgung I und Christenverfolgung II.

Riess, W., Apuleius und die Räuber […]

Riess, W., Apuleius und die Räuber: ein Beitrag zur historischen Kriminalitätsforschung, Stuttgart 2001, 45-94.

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Leitfragen

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Jan Seehusen
Lizenz: CC-BY-NC-SA

1) Rieß legt im Kapitel dieses Auszuges das Sozialprofil derjenigen Gruppe dar, die er als die antiken Räuber (latrones) bezeichnet. Hierfür nimmt der Autor insbesondere zwei soziologische Theorien zu Hilfe, die Anomietheorie (Textseiten 46-47) und die Theorie des ‚labeling approach‘ (Textseiten 48-49). Beschreiben Sie diese beiden Theorien in eigenen Worten in jeweils höchstens drei Sätzen.

2) Auf den Folgeseiten benennt Rieß auf der Grundlage des ‚labeling approach‘ verschiedene Gruppen der als Räuber Etikettierten (Textseiten 52-62). Erklären Sie, was man unter den Gruppen der Boukoloi (Textseiten 55-58) und Hirten (Textseiten 58-62) versteht und wie sie in den Augen der Römer als Räuber bezeichnet werden konnten.

3) Schließlich gibt es laut Rieß auch Räuber aus Anomiegründen, die also aus Verzweiflung Eigentumsdelikte begingen. Der Verfasser zählt als sozialgeschichtliche Gründe hierfür Armut (Textseiten 63-64), Verschuldung (Textseiten 64-67), Hunger (Textseiten 67-72), sowie die Gruppen der Deserteure (Textseiten 72-76) und der Gladiatoren (Textseite 76) auf. Wählen Sie zwei dieser Felder aus und legen Sie dar, inwiefern sie das Räuberwesen hervorriefen.

4) Erläutern Sie, wie sich die sesshaften Randgruppen (Textseiten 83-85) von den mobilen Randgruppen (Textseiten 85-88) unterschieden.

5) Am Ende dieses Auszugs postuliert Rieß zwei Großgruppen von latrones (Textseiten 89-91). Skizzieren Sie in jeweils höchstens drei Sätzen diese Gruppen.

Kommentar

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Autor_in: Jan Seehusen
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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Werner Rieß ist seit 2011 Professor für Alte Geschichte an der Universität Hamburg. Nach seiner Promotion in Heidelberg lehrte und forschte er von 2004 bis 2011 am Department of Classics an der University of North Carolina at Chapel Hill (USA). Rieß‘ Schwerpunkte liegen vor allem im Bereich der römischen Sozialgeschichte, v.a. der Randgruppen- und Außenseiterforschung, mit der er sich in diesem Auszug aus seiner veröffentlichten Dissertationsschrift auseinandersetzt, und in der Erforschung Athens im vierten Jahrhundert v. Chr. Ein weiterer Forschungsschwerpunkt liegt in der Gewaltforschung, die Rieß sowohl für die Antike als auch epochenübergreifend betreibt.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Mit seiner veröffentlichten Dissertationsschrift schließt Werner Rieß eine Lücke in der Alten Geschichte: Die umfassende Erforschung der antiken Räuber (latrones) innerhalb der historischen Randgruppen- und Außenseiterforschung wurde lange für unmöglich gehalten, da die antiken Quellen meistens von Eliten, zum Beispiel Senatoren, verfasst wurden und die Sichtweise der am Rande der Gesellschaft Stehenden selten abbilden. Rieß gelingt es nun, mithilfe soziologischer Theorien, eines Kulturvergleichs mit der Epoche der Frühen Neuzeit und des Einbezuges der Metamorphosen, eines Romans des lateinischen Schriftstellers Apuleius, ein umfassendes Bild der antiken Räuber zu zeichnen. Sein Buch ist in vier Großkapitel geteilt; der hier wiedergegebene Abschnitt ist der Beginn des zweiten Kapitels (II.1), das das Sozialprofil der Räuber darlegt.

Zentral für das Vorgehen des Autors ist dabei der Rückgriff auf die soziologischen Theorien der Anomietheorie und des ‚labeling approach‘, die sich im späteren Verlauf des Kapitels in ihrer Aussagekraft für das Bild der antiken Räuber gegenseitig ergänzen (vgl. bes. die Textseiten 89-91). Die Anomietheorie frage nach den „Ursachen des abweichenden Verhaltens“ (Textseite 46) und werde durch den amerikanischen Soziologen Merton in eine kulturelle Struktur, die die kulturell bestimmten Ziele einer Gesellschaft beschreibt, und eine soziale Struktur, die die Zugangschancen sozialer Gruppen zu diesen Zielen bedeutet, gegliedert (vgl. ebd.). Dahingegen thematisiere die Theorie des ‚labeling approach‘ die ‚Etikettierung‘ sozialer Gruppen, die von den Machthabenden einer Gesellschaft aufgrund existierender Normvorstellungen vollzogen wird (vgl. Textseiten 48-49). Einige Gruppen bekämen so durch die Deutungshoheit der römischen Reichsaristokratie von Vornherein das Prädikat ‚Räuber‘ verliehen und seien damit gewissermaßen a priori stigmatisiert.

Das Verständnis dieser Theorien ist für diesen Textausschnitt von großer Bedeutung, da Rieß auf dieser Grundlage den Weg von Randgruppen in die Kriminalität wechselseitig darstellen kann. Zieht man die Theorie des ‚labeling approach‘ heran, so seien nicht nur als mögliche „Sonderfälle“ (Textseite 58) erscheinende Gruppen der Isaurier, Dardaner, Juden und Boukoloi als Räuber ‚gelabelt‘, sondern auch Hirten im Allgemeinen, denen oft Viehdiebstähle zur Last gelegt wurden (Textseite 58): Rieß zeigt, dass in den Augen der römischen Machthaber das Umherziehen der Hirten, also das Abweichen von der römischen Norm der Sesshaftigkeit, bereits verdächtig war und ein Vorwurf des Räuberwesens dadurch bereits hinreichend erschien.

Berücksichtigt man daneben die Anomietheorie, so führt Rieß dem Leser vor Augen, dass gerade Bevölkerungsgruppen aus der Unterschicht nahezu in die Kriminalität getrieben wurden: Betrachte man die ausgeprägte Armut (Textseiten 63-64) in diesem Teil der römischen Bevölkerung (oftmals hätten sich große Teile der Bevölkerung lediglich ein Kleidungsstück pro Jahr leisten können), seien die Gründe eines sozialen Abstiegs etwa aufgrund von Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit leicht nachvollziehbar. Von hier sei es mit Blick auf ähnliche Verhältnisse in der Frühen Neuzeit vermutlich nur ein verhältnismäßig kleiner Schritt in die Kriminalität gewesen (Textseiten 71-72). Abweichendes Verhalten, also in diesem Kontext das Begehen von Eigentumsdelikten, ist nach Rieß vor dem Hintergrund der Anomietheorie also als die fehlende Zugangschance römischer Unterschichten am aristokratischen Konsens römischer Werte (Reichtum, eine große Klientel) zu erklären.

Die Differenzierung in die als Räuber ‚Gelabelten‘ und die aus Anomiegründen Kriminellen sowie seine Unterscheidung von sesshaften und mobilen Randgruppen (Textseiten 83-88) führt Rieß schließlich zu zwei Typen von Großgruppen, die er als römische ‚Räuber‘ postuliert (Textseiten 89-91).

Lüdtke, A., Alltagsgeschichte […]

Vorbemerkung

In diesem Artikel werden drei Methoden der Geschichtswissenschaft definiert und erklärt: die Alltagsgeschichte, die Mikro-Historie und die historische Anthropologie. Unter ‚Methode‘ ist ein bestimmter Erkenntnisweg desjenigen gemeint, der Geschichtswissenschaft betreibt. Weniger kann man sich darunter eine konkrete Anleitung vorstellen, wie man historische Texte zu schreiben hat. Vielmehr rücken Forscherinnen und Forscher, die eine Methode vertreten, einen Blick auf bestimmte Bereiche der Vergangenheit, oftmals in Abgrenzung zu älteren Methoden; salopp gesprochen könnte man davon sprechen, dass sie eine ‚Brille‘ aufsetzen. Man kann das folgendermaßen verdeutlichen: Das Interesse der marxistischen Geschichtsschreibung ist es, die Geschichte des Proletariats als gesellschaftlicher Klasse sowie ihre Beherrschung durch die anderen Klassen zu erforschen. Dieser geschichtswissenschaftlichen Methode ist damit eine konkrete politische Ansicht inhärent, also eine bestimmbare ‚Brille‘. Heute herrscht allerdings ein Methodenpluralismus in der Geschichtswissenschaft vor. Das heißt nicht nur, dass Historikerinnen und Historiker ihre Methoden frei wählen, sondern auch, dass Methoden oftmals unweigerlich miteinander vermengt werden: Derjenige, der sich für marxistische Geschichtsschreibung interessiert, wird sich zwangsweise mit Sozialgeschichte beschäftigen, d.h. mit den Organisationsstrukturen, dem Zusammenleben, der sozialen Zusammensetzung und anderen sozialgeschichtlichen Aspekten des Proletariats.

Leitfragen

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Jan Seehusen
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1) Lüdtke meint, es sei „eine der Absichten“ der ‚Alltagsgeschichte‘ gewesen, „die verächtliche Ignoranz von Fachhistorikern gegenüber der Laiensicht zu überwinden“ (Textseite 628). Definieren Sie vor dem Hintergrund dieses Zitats den unter Kapitel 1 geschilderten Begriff der ‚Alltagsgeschichte‘ und erklären Sie ihn anhand der von Lüdtke beispielhaft genannten Aufarbeitung der NS-Geschichte.

2) Auf den Textseiten 632-634 schildert Lüdtke die Auseinandersetzung der Alltagsgeschichte mit dem Marxismus. Beschreiben Sie diese Auseinandersetzung anhand des von Lüdtke genannten Beispiels des Proletariats.

3) ‚Mikrohistorie‘ ist neben der Alltagsgeschichte eine zweite Methode, deren verschiedene Definitionen Lüdtke in seinem Artikel beschreibt. Definieren Sie ‚Mikrohistorie‘ anhand der vorgestellten Theorie des Jacques Revel (Textseite 638) und geben Sie das danach geschilderte Beispiel der Angiolina Arru in eigenen Worten wieder.

4) Die letztgenannte Methode dieses Aufsatzes ist die ‚Historische Anthropologie‘. Beschreiben Sie die verschiedenen Herangehensweisen, die mit diesem Begriff verbunden sind (Textseite 640).

5) Für die Methode der Historischen Anthropologie ist die Definition wie Beschäftigung mit dem Begriff des ‚Symbols‘ (Textseite 642) zentral. Erläutern Sie die von Lüdtke genannte Definition des in den Geisteswissenschaften im Allgemeinen einflussreichen Forschers Clifford Geertz (Textseiten 642-643) und geben Sie ein Beispiel für solch ein Symbol an (Textseite 643).

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Alf Lüdtke ist Honorarprofessor für Historische Anthropologie an der Universität Erfurt. Lüdtke hat sich im Fachgebiet Neuere Geschichte und Zeitgeschichte habilitiert und definiert als eigene Forschungsschwerpunkte „Formen des Mitmachens und Hinnehmens in europäischen Diktaturen des 20. Jahrhunderts“, „Arbeit als soziale Praxis: zur Verknüpfung von Produktion und Destruktion durch ‚Arbeit‘“ und „Erinnern und Mahnen – Vergessen und Verdrängen. Die Formen der Auseinandersetzung mit Krieg und Genozid in der Neuesten Zeit“. Herauszustellen ist, dass Lüdtke eine große Expertise in den Methoden der Geschichtswissenschaft besitzt; das wird bereits aus seiner Stellenbezeichnung deutlich. Darüber hinaus gilt er als führender Vertreter der Alltagsgeschichte.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Lüdtkes Artikel ist gemäß der Überschrift in die drei Methoden eingeteilt, die behandelt werden: Kapitel 1-4 erläutern die Alltagsgeschichte, Kapitel 5 die Mikrohistorie und Kapitel 6-7 die Historische Anthropologie. Kapitel 8 stellt den Schluss des Artikels dar.

Zentral für das Verständnis des Artikels ist, dass zumeist nicht eine Definition dieser Methoden geliefert wird, sondern auch die Kontroversität der drei Methoden in der Geschichtswissenschaft dargestellt wird. So soll das Schlagwort ‚Politik der Geschichte‘ (Kapitel 1) „das Durchsetzen bestimmter Sichtweisen und Fragestellungen“ (Textseite 628) verdeutlichen, die Alltagsgeschichte gerade nicht aus dem Blickwinkel der historischen Fachwissenschaft, sondern aus Laiensicht betreiben. Anhand der Aufarbeitung der NS-Geschichte werde so deutlich, dass nicht mehr nur etwa die „Macht- und Herrschaftsapparate“ (Textseite 629) der Nationalsozialisten betrachtet würden, sondern auch die Frage nach der Mittäterschaft der Vielen im Vordergrund stände (Textseite 629). Zugleich hieße Alltagsgeschichte nach Lüdtke aber etwa auch, Kritik an der Hermeneutik als zentraler und konventioneller geistes- und geschichtswissenschaftlicher Textdeutungsmethodik zu üben (Textseite 630-631).

Diese Vorgehensweise des Autors setzt sich in der Beschreibung der anderen Methoden fort. ‚Mikro-Historie‘ nach Carlo Ginzburg habe z.T. die Rekonstruktion der „Einzelstimme eines frühneuzeitlichen Müllers“ (Textseite 636) geheißen, andere Forscher wie Poni, Levi und Grendi fokussierten sich im Gegensatz dazu auf ‚Wiederholungen‘ im Lebensablauf von Personen, also die Frage, ob es eine „(unterbewusst-)untergründige Struktur einzelner Lebensäußerungen“ (Textseite 637) gibt, die letztlich zu ähnlichem Handeln von Menschen in bestimmten historischen Situationen führt. Andere umfassendere mikrohistorische Untersuchungen konzentrierten sich laut Lüdtke daran anschließend auf sogenannte „Ensembles von Verhaltensweisen – von Heiratsstrategien und Gebürtlichkeit über Arbeitsorientierungen bis zu Bücherbesitz und Lektüreverhalten“ (Textseite 637). Als weitere Variante von Mikro-Historie nennt Lüdtke zuletzt die Definition von Jacques Revel (Textseite 638), die diese Methode als „Zoom“ (Textseite 638) beschreibt, also die Vergrößerung und Heraushebung eines bestimmten historischen Sachverhalts oder einer Persönlichkeit.

Die Historische Anthropologie ist eine in den Geschichtswissenschaften vielbeachtete Methode, die Lüdtke in den letzten Kapiteln des Artikels beschreibt. Gemein haben die auf Textseite 640 vorgestellten Ansätze, dass die conditio humana, also die Frage nach dem Urgrund des Menschseins, in verschiedenen Facetten menschlichen Handelns untersucht wird. Dies kann zum Beispiel die „Rekonstruktion von Körperlichkeit“ (Textseite 640) oder die Beschäftigung mit „instinktive[n] (Re-)Aktionsweisen“ (Textseite 640) heißen. Die Notwendigkeit der Methode der Historischen Anthropologie zeigt sich nach Lüdtkes Meinung auch in der Frage, welches menschliche Motiv hinter „Ausrottungs- und Raubkriegen“ (Textseite 641) steht und welcher Antrieb die Menschen zu der Zeit des Nationalsozialismus dazu gebracht haben mag, in den Konzentrationslagern mitzuarbeiten.