Nolte, P., Was ist Demokratie? […]

Leitfragen

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Autor_in: Josephine Jung
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1) Nolte erläutert in der Einleitung die Zielsetzung seiner Monographie (Textseiten 24-25). Be-schreiben Sie sein Ziel in eigenen Worten.

2) Nolte begrenzt seine Analyse auf bestimmte historische Ereignisse und Zeiträume (Textseiten 9-23). Nennen Sie die Zeiträume und geographischen Beschränkungen. Fassen Sie in wenigen Stich-punkten zusammen, inwieweit diese Begrenzung für das Thema „Demokratie“ von Bedeutung ist.

3) Nolte gibt auf den Textseiten 26-38 eine kurze Übersicht über die erste uns bekannte Form der Demokratie, die Polis Athen. Nennen Sie die wichtigsten politischen Organe Athens und beschrei-ben Sie in je einem Satz deren Funktion.

4) Auf den Textseiten 38-43 erörtert Nolte weiterhin demokratische Strukturen in der Römischen Republik. Nennen Sie drei politische Organe bzw. Ämter, die zumindest im Ansatz demokratische Strukturen aufweisen und beschreiben Sie in je einem Satz deren Funktion.

5) Nolte erklärt, dass die ersten Formen antiker Demokratien, in Athen und Rom, in ihrer Ausprä-gung stark voneinander abwichen (Textseiten 38-43) und überdies sogar teilweise gar nicht als De-mokratien im modernen Sinne bezeichnet werden können (Textseiten 44-49). Nennen Sie je drei große Unterschiede und Gemeinsamkeiten, die Sie selbst im Vergleich von modernen und antiken Demokratien finden können. Begründen Sie, was Sie persönlich für wichtiger erachten! Was sticht mehr hervor, die Unterschiede oder die Gemeinsamkeiten?

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Paul Nolte, geb.1963, lehrt seit 2005 an der Freien Universität Berlin Neuere Geschichte und Zeitgschichte. Zuvor war er seit 2001 als Professor für Geschichte an der International Univer-sity Bremen tätig. Obwohl Nolte selbst kein Althistoriker ist und sich auch nicht in der Frühen Neu-zeit als Wissenschaftler beheimatet sieht, beschäftigt er sich treffend in seiner Monographie mit dem Phänomen Demokratie über die Epochengrenzen hinweg. Seine grundlegenden Forschungsschwer-punkte sind die Geschichte und Theorie der Demokratie vom 18. bis 21 Jh. Weiterhin forscht er zur Geschichte der BRD, USA sowie auch zur transatlantischen Geschichte. Nolte ist weiterhin auch in der tagesaktuellen Presse ein gefragter Experte zum Thema „Demokratie“ im weitesten Sinne.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Nolte erläutert auf nur wenigen Textseiten sowohl die antike griechische als auch die antike römi-sche Form von Demokratie anhand der jeweiligen politischen Organe (Textseiten S.26-49). Er stellt dabei immer wieder Vergleiche an, die es dem modernen Leser ermöglichen, das Prinzip innerhalb kürzester Zeit und ohne breite Vorbildung zu erfassen. Einige kurze Passagen seien im Folgenden für ein umfassendes Verständnis erläutert.

Auf Textseite 28 führt Nolte aus, dass die Bürgerschaft, d.h. die Menge an Männern ab 18 Jahren mit athenischem Bürgerrecht, als Pool an Kandidaten für politische Ämter unter Kleisthenes 508/507 v. Chr. neu geordnet wurde. Die Erfassung der Bürger erfolgte auf unterschiedlichen Ebe-nen. Eine Ebene war die sogenannte Unterteilung in „Phylen“. Vor Kleisthenes waren die Phylen Verbände athenischer Bürger, die durch Adelsgeschlechter definiert waren. Diese, wie Nolte sagt, „vertikale“ Ordnung war durch die Adelsgeschlechter bestimmt. Die oberen Klassen dominierten diese Verbände. Die Partizipation der nichtadligen Athener war durch das Abhängigkeitsverhältnis zum Adel geprägt. An diese Stelle tritt nun durch die kleisthenischen Reformen eine sogenannte „horizontale“ Ordnung. Dadurch, dass die Phyle nicht länger über eine Adelsgruppe definiert wurde, sondern durch geographische Kriterien und ein Losverfahren, wurde die athenische Gesellschaft künstlich neu unterteilt. Aus neuen geographischen Strukturen, genannt „Trittyen“, wurden wiede-rum die neuen Phylen ausgelost. Eine lang gewachsene Abhängigkeit wurde so vollständig durch-brochen sowie neue, flache und folglich „horizontale“ Strukturen waren geboren.

Nolte erwähnt kurz, dass die archaische Tyrannis Grundsteine für die späteren demokratischen Strukturen gelegt hatte (Textseite 30). Zunächst ist zu betonen, dass der Begriff „Tyrannis“ eine uneingeschränkte Herrschaft eines einzelnen bzw. eine herausragende Stellung einer Person inner-halb des bestehenden Herrschaftssystems umschreibt. Der athenische Tyrann Peisistratos, den Nolte erwähnt, hatte über das bestehende politische System hinaus eine Vormachtstellung inne. Die Struk-turen selbst hatte er jedoch nicht geändert. Peisistratos behielt die Ämter der Archonten, der oberen Beamten bei, und auch der Rat konnte tagen und beschlussfähig bleiben. Besetzt wurden die oberen Ämter jedoch fast ausschließlich mit dem Tyrannen wohlgesinnten Aristokraten.

Die besondere Form der athenischen Demokratie zeigt sich u.a. in der direkten Bürgerbeteiligung im Rahmen der Volksversammlung (Textseiten 36-37). Die Volksversammlung hatte z.B. ein probates Instrument zur Abwehr von Machtmissbrauch. Es war immer möglich, dass gewählte Bürger ihr Amt missbrauchten und im Verdacht standen, zu viel Macht angehäuft zu haben oder der Spionage ver-dächtigt wurden. Aus diesem Anlass konnte die Volksversammlung durch den „Ostrakismos“, ein besonderes Prozedere, eben diese Bürger verbannen. Jeder Teilnehmer der Volksversammlung erhielt eine Tonscherbe, Ostrakon, auf der er den Namen eines verdächtigen Mitglieds schreiben konnte. Im Rahmen einer geheimen Abstimmung wurde derjenige, dessen Name am häufigsten auf den Tonscherben stand, für 10 Jahre verbannt. Archäologisch sind uns knapp über 10.000 dieser Scher-ben bekannt.
Dieser Mechanismus zur Kontrolle von Missbrauch ist selbstverständlich ebenfalls anfällig für Miss-brauch gewesen. Der Ostrakismos wird heute auch als politisches Instrument zur Entfernung unlieb-samer Politiker gesehen. Im 4. Jh. v. Chr. wurde eine neue Form der Klagemöglichkeit, die „graphe paranomon“, geschaffen (Textseite 36). Diese Klage konnte von jedermann, nicht nur von Betroffe-nen oder gesetzlich dazu legitimierten Verwandten, schriftlich eingereicht werden. Die Klage „gra-phe paranomon“ gehörte, wie der Name es bereits andeutet, zu Klagen der Gruppe der „graphe“. Die „graphe“ war im Gegensatz zu den Klagen mit Namen „dike“ eine schriftlich einzureichende Klage. Die Möglichkeit der Schriftklage wurde erstmals durch Solon im 7. Jh. v. Chr. geschaffen; sie stellte eine weitreichende Errungenschaft dar.

Ermöglicht wurde durch die „graphe paranomon“ ein ordentlicher Gerichtsprozess mit gelosten Richtern, um zu überprüfen, ob ein Beschluss durch einen Politiker gesetzmäßig war. Die Klage rich-tete sich jedoch nicht nur gegen den Beschluss oder das Gesetz, sondern auch gegen die Person, die diese in die Wege geleitet hatte. Nun konnte nicht länger auf einen vagen Verdacht hin jemand ver-bannt werden.

Wichtig ist zuletzt hervorzuheben, dass es sich bei der Polis Athen nicht um einen Staat im moder-nen Sinne handelte (Textseite 38). Der große Unterschied zwischen dem Stadtstaat Athen und ei-nem modernen Staat besteht grundsätzlich darin, dass die neuzeitliche Definition von Staat nach Georg Jellinek (ein Staat besteht aus Staatsmacht, Staatsgebiet und Staatsvolk) nicht auf Athen an-wendbar ist. Es fehlt der Polis zwar nicht an einem Gebiet und auch nicht an einem Volk, aber den-noch an einer vollständigen Staatsmacht. Die Polis verfügte nie über weitreichende exekutive Orga-ne, wie in heutigen westlichen Staaten eine Regierung, eine Polizei oder eine Staatsanwaltschaft. Zwar gab es jährlich wechselnde führende Ämter und Richterposten zu besetzen, doch die Durch-führung von Beschlüssen, Gesetzen oder Urteilen war letztlich dem privaten Bürger als Mitglied der Polis überlassen (Textseite 37).

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Vergleichen Sie hierzu auch die Beiträge zu den Sekundärtexten „Das Gerichtswesen in Athen“ und „Die archaische Tyrannis„.

Gelzer, M., Cicero […]

Gelzer, M., Cicero. Ein biographischer Versuch. Mit einer Einleitung von W. Riess, Stuttgart: Steiner 2014², 9-27, 67-96.

 

Zum Artikel
Matthias Gelzer stellte sich mit seinen Forschungen zu Cicero erstmals gegen das durch Theodor Mommsen rein negativ geprägte Urteil über Cicero. Gelzer analysierte unter zur Hilfenahme aller verfügbaren Quellen Cicero sowohl als Philosoph als auch als Redner und Politiker. Insbesondere den Briefen von Cicero an seinen Bruder Atticus und den philosophischen Schriften schenkte Gelzer neben Ciceros Reden große Aufmerksamkeit. Gelzer trug maßgeblich zum heute noch vorherrschenden Bild Ciceros bei. Der Redner und Philosoph Cicero, als die am besten bekannte Persönlichkeit der Antike, wird durchweg positiv bewertet. In den zahlreichen Biographien und Spezialabhandlungen wird hingegen noch heute sein politisches Schaffen kontrovers diskutiert.
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1) Rieß erläutert im Vorwort drei große Forschungstendenzen zur Person Cicero, die rein negative, die abwägende und die überhöhende Forschungspostion (Textseiten XV-XXVII). Fassen Sie den Inhalt der drei Tendenzen in wenigen Stichpunkten zusammen. Nennen Sie dabei für jede Tendenz mindestens einen Autor und ein Beispiel.

2) Rieß erläutert, dass Ciceros Karriere immer an der von Caesar gemessen wird (u.a. Textseiten, XII-XV). Erläutern Sie, warum Ihrer Meinung nach insbesondere diese beiden Personen einander permanent gegenüber gestellt werden.

3) Nennen Sie drei wichtige politische Auseinandersetzungen, denen sich Cicero während seines Konsulats stellen musste. Nennen Sie den Streitpunkt und die Akteure.

4) Beschreiben Sie Ciceros Konfliktlösung der Catilinarischen Verschwörung in wenigen Sätzen (Textseiten 76-96).

5) Was war nach Gelzer Ciceros größter Fehler während seines Konsulats (Textseiten 93-96)? Teilen Sie die Meinung von Gelzer? Erläutern Sie Ihre Position!

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Forschungstradition des Autors

Prof. em. Dr. Matthias Gelzer (*1886; †1974) lehrte in Greifswald, Straßburg und von 1919 bis 1955 an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/M.. Er habilitierte sich zu den Treueverhältnissen und dem Klientelwesen der späten Republik. Gelzer erforschte 1912 damit erstmals die Funktionsweise der römischen Republik unter dem Blickpunkt von Personenkreisen und nicht von Einzelpersönlichkeiten.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Rieß fasst in der forschungsgeschichtlichen Einleitung die Kritikpunkte von Gelzer an Cicero als Politiker und Staatsmann zusammen (Textseite XXVII). Im vorliegenden Kapitel widmet sich Gelzer dem Höhepunkt einer Karriere als römischer Politiker, dem Konsulat. Das Konsulat Ciceros zeichnet Gelzer als ein beständiges Abwägen und Gegeneinaderausspielen von Interessen. Wichtig war es immer, nicht nur als Konsul, über Informationen und Kontakte zu verfügen, um die politischen Bemühungen anderer Politiker zu verhindern oder zu unterstützen.

Ein Beispiel von vielen ist ein erneutes Ackergesetz, rogatio agraria, eingebracht 64 v. Chr. von Servilius Rullus. Es sollte von den Volkstribunen in der Volksversammlung, dem zweiten großen gesetzgebenden Organ in der Römischen Republik, durchgesetzt werden. Gezler schildert jedoch geheime Absprachen und Manipulationen des republikanischen Systems, um die eigentliche Intention des Gesetzes vor der Öffentlichkeit und dem Senat zu verschleiern (Textseiten 67-70). Das Gesetz war dem äußeren Anschein nach zur Versorgung von Veteranen mit Ackerland gedacht. Großgrundbesitzern sollte zu einem fairen Preis Land abgekauft werden, ohne, dass es einer Enteignung gleich käme. Hinter diesem Gesetz stand jedoch nach Gelzer ein großer Plan von Ciceros Gegenspieler Caesar, der dann 59 v. Chr. nach dem Scheitern des Gesetzes, selbst ein Gesetz, die lex Iulia agraria, im Senat durchbrachte. Ziel war es, durch staatliche Mittel die eigene Anhängerschaft, die zum großen Teil aus einem Heer bestand, zu sichern. Die große militärische Schlagkraft, über die Caesar, Pompeius und Crassus verfügten, machten diese Personen einerseits gefährlich, aber andererseits für die Sicherheit der Republik auch unabdingbar.

Vor allem an einer Entscheidung wird Cicero bis heute gemessen. Die sogenannte Catilinarische Verschwörung schildert Gelzer ganz aus den chronologischen Ereignissen (Textseiten 77-96). Lucius Sergius Catilina war einer der vielen jungen Aristokraten, die in der Politik das oberste Amt erreichen wollten. Cicero hatte Glück, er wurde gleich beim ersten mal zum Konsul gewählt. Catilina war jedoch, nach mehrmaligen Misserfolgen bei den Wahlen verzweifelt, denn ohne das Amt des Konsuls war eine politische Karriere nie vollendet. Catilina griff zu militärischen Mitteln und bemühte sich um eine eigene Armee. Er plante zunächst einen Putsch oder zumindest wollte er damit drohen; ein Krieg war nicht zwingend erforderlich. Catilina sah in Cicero jedoch einen sehr ernsten Gegner und wollte ihn und einige weitere daher ermorden lassen.

Die Reaktion Ciceros auf den Anschlag, d.h. die Hinrichtung Catilinas und seiner Anhänger ohne Gerichtsverfahren, machte Cicero angreifbar und schwächte dauerhaft seine politische Handlungsfähigkeit. Catilina und seine Mitverschwörer entstammten hoch angesehen Familien. Sie waren Adlige, die nicht ohne weiteres zur Todesstrafe hätten verurteilt werden dürfen. Zwar stimmte der Senat der Hinrichtung zu, jedoch ersetzte dies im Fall der Todesstrafe für einen adligen Römer keinesfalls ein Gerichtsverfahren.

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Zanker, P., Augustus […]

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1) „Das Forum [Romanum, Anm. JS] bekam durch diese von und für Octavian errichteten Denkmäler ein neues Gesicht“ (Textseite 87). Betrachten Sie die Skizze des Forum Romanum auf Textseite 86 und erklären Sie Zankers These im Hinblick auf die verschiedenen baulichen Veränderungen, die von Octavian am Forum vorgenommen wurden (Textseiten 85-87).

2) Nennen Sie die „symbolischen Siegeszeichen“ (Textseite 88) des Augustus und skizzieren Sie deren Rezeption in den anderen Städten des römischen Imperiums (Textseiten 88-90).

3) Stellen Sie Augustus‘ religiöses Bildprogramm nach dem Sieg von Actium dar (Textseiten 90-91) und erklären Sie es mindestens an einem der dargestellten Beispiele Zankers (Textseiten 91-96).

4) Nennen Sie die Ehrenzeichen des Augustus (Textseite 97) und erläutern Sie die Symboliken des Lorbeerkranzes und der corona civica (Textseiten 98-99).

5) Charakterisieren Sie abschließend die Herrschaftsinszenierung des Augustus anhand des clipeus virtutis (bes. die Textseiten 100-101) und des Selbstbildnisses (Textseiten 103-104).

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. em. Paul Zanker ist Professor für Klassische Archäologie. Neben Professuren in Göttingen (1972-1976) und München (1976-2002) war Zanker in seinem Berufsleben auch Direktor des Archäologischen Instituts in Rom und Direktor des Münchner Museums für Abgüsse Klassischer Bildwerke (1995-2002). Zankers Forschungen zur politischen Symbolik antiker Kunst in der augusteischen Zeit werden in der Alten Geschichte als wegweisend betrachtet, um die Herrschaftsrepräsentation im frühen Prinzipat nachzuvollziehen.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Die Selbstdarstellung und Herrschaftsrepräsentation des Augustus gehört zu den Kernthemen der Alten Geschichte, die auch im Schulunterricht immer wieder behandelt werden. Namhafte Professoren wie Géza Alföldy, Paul Zanker, Matthias Gelzer und Hermann Strasburger widmeten sich in den vergangenen Jahrzehnten der Erforschung der späten Römischen Republik und der frühen Kaiserzeit, die auch Prinzipat genannt wird. Filme, Serien und Computerspiele greifen vielfach auf die Strukturen, Figuren und politischen Konzepte dieser Zeit im ersten Jahrhundert v. Chr. zurück, die aufgrund der guten Quellenlage vielleicht die am besten bekannte Epoche in der Alten Geschichte ist.

Anschaulich lassen sich die Veränderungen von der späten Republik zur frühen Kaiserzeit am politischen Bildprogramm erklären, dem sich P. Zanker in dem vorliegenden Auszug widmet. Zanker setzt dabei nach der Schlacht von Actium (31 v. Chr.) ein, die den Wendepunkt in den blutigen Bürgerkriegen markiert, die die Römische Republik in ihren letzten Jahrzehnten erlebte: Nach dem Sieg des Octavian über seinen Widersacher Antonius war militärische Dominanz und Überlegenheit des Octavian unbestritten. Nun sollte sich zeigen, wie Octavian mit der gewonnenen Macht umgehen sollte.

Zanker beginnt mit der Umgestaltung des Forum Romanum, die „aus dem politischen Zentrum des alten Staates endgültig ein[en] Repräsentationsplatz der Julier“ (Textseite 87) machte. Anhand verschiedener baulicher Maßnahmen lasse sich erkennen, wie Octavian das Forum zur Selbstdarstellung seiner Gens (Geschlecht), der Familie der Julier, gemacht habe: Zunächst habe er den Tempel für den Divus Iulius eingeweiht (Textseite 85), den vergöttlichten Caesar, dessen Großneffe er war und dessen Ermordung im Jahre 44 v. Chr. er gerächt hatte. Der Curia, dem Sitzungssaal des römischen Senats, habe er ebenfalls den Beinamen Iulia gegeben (Textseite 85). Darüber hinaus sei zu beachten, wie die Curia im Inneren ausgestattet worden sei: Octavian habe eine Marmorstatue der Siegesgöttin Victoria aus Tarent aufgestellt, die seine persönliche Siegesgöttin gewesen (Textseite 85) und dazu noch mit erbeuteten Waffen aus dem Kampf mit Antonius ausgestattet worden sei (Textseiten 85-87).

Auf den Folgeseiten fährt der Autor fort: Neben der Curia sei auch der Caesartempel mit dem Beutegut geschmückt worden, dabei habe auch die bauliche Einbindung der bronzenen Schiffsschnäbel (rostra) aus der Seeschlacht Actium eine Rolle gespielt, die den vollständigen Sieg des Octavian über Antonius einmal mehr verdeutlicht habe (Textseiten 86-87). Weitere Ehrungen des Octavian auf dem Forum stellten das bereits 43 v. Chr. errichtete Reitermonument und der Ehrenbogen des Augustus dar (Textseiten 86-87).

Zanker unterlässt es jedoch nicht, die ebenfalls symbolisch zu verstehende Demut des Octavian zu erwähnen, die ebenfalls performativ inszeniert wurde. Nach den Siegesfeiern begann alles mit einem Staatsakt in einer Senatssitzung im Januar 27 v. Chr., in der er alle Macht an den Senat und das Volk zurückgab. In einer direkten Folge sei Octavian vielfach geehrt worden; er habe etwa eine corona civica (einen Kranz aus Eichenlaub) und den berühmten clipeus virtutis (Tugendenschild) erhielten, der die Tugenden des Octavian rühmt (Textseite 97). Insbesondere der Tugendenschild sei von großem Interesse, da mit den vier Tugenden der virtus (Macht), clementia (Milde), iustitia (Gerechtigkeit) und pietas (Frömmigkeit) gleichsam Herrschertugenden geschaffen worden seien, die im Falle der pietas den „wichtigste[n] kulturpolitische[n] Programmpunkt des neuen Herrschers“ (Textseite 101) umschrieben hätten: Octavian, dem schon bald der Ehrentitel Augustus (der Erhabene) verliehen wurde, erließ strenge Moral- und Sittengesetze, was Zanker an dieser Stelle jedoch nicht weiter ausführt.

Die formale Rückgabe der Macht an Senat und Volk darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Augustus jedoch weiterhin ganz konkrete Grundlagen für seine Herrschaft besaß, die in der jahrzehntelangen Erforschung dieser Epoche gleichsam als ein Kaschieren seiner eigentlichen Macht gedeutet wurden: Er besaß die tribunicia potestas, die Amtsgewalt des Tribunen, mithilfe der er ein Veto gegen Senatsbeschlüsse einlegen konnte, ein riesiges Vermögen und die Kontrolle über das Heer.

 

Welwei, K.-W., Die griechische Polis […]

Welwei, K.-W., Die griechische Polis. Verfassung und Gesellschaft in archaischer und klassischer Zeit, Stuttgart: Steiner² 1998, 35-54, 60-72 (Auszüge aus Kapitel II).

 

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Leitfragen

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1) Auf den ersten Seiten dieses Auszuges schildert Welwei die unterschiedlichen Faktoren, die zur Polisbildung beitrugen. Geben Sie in eigenen Worten die politische Entwicklung wie die Herausbildung der sozialen Gruppierungen wieder, die in diese Zeit zu situieren sind (Textseiten 35-41).

2) Skizzieren Sie die Grundpfeiler des archaischen Wirtschaftswesens im archaischen Griechenland (Textseiten 41-45). Gehen Sie dabei besonders auf das Agrarwesen ein.

3) Definieren Sie die drei sozialen Gruppierungen der griechischen Archaik, die Welwei benennt (bes. die Textseiten 46-53).

4) In einem weiteren Teil seiner Ausführungen kommt der Autor auf die verschiedenen Institutionen zu sprechen, die sich in der Polis herausbildeten (Textseiten 60-68). Erläutern Sie diese Institutionen und gehen Sie auch auf die Bedeutung des Adelsrats und der Volksversammlung für die Entwicklung der Polis ein (Textseite 68).

5) Betrachten Sie abschließend Welweis Ausführungen zum Recht im archaischen Griechenland: Beschreiben Sie das Gericht bei Homer und die Gesetzeskodifikation Drakons (Textseiten 68-71) und arbeiten Sie die Unterschiede beider Rechtssysteme heraus.

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Karl-Wilhelm Welwei (†) war Professor für Alte Geschichte an der Universität Bochum. Nach dem Studium und der Promotion in Köln habilitierte sich Welwei 1970/71 in Bochum, woraufhin er 1972 auf den althistorischen Lehrstuhl in Bochum berufen wurde. Welweis Forschungsschwerpunkte bewegten sich in der Geschichte des antiken Griechenlands, er publizierte vor allem zur archaischen und klassischen Zeit und der Geschichte Spartas.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Mit seinem Beitrag zeichnet Welwei den Prozess der Polisbildung während der griechischen Archaik nach. Für eine grundsätzliche Klärung des Begriffs ‚Polis‘ (Plural: Poleis) muss man verstehen, dass es sich hierbei um die Bezeichnung für griechische Stadtstaaten der Antike handelt, die nach einem sehr ähnlichen Muster im ganzen Mittelmeerraum gegründet wurden. Durch den späteren Asienfeldzug Alexanders des Großen fand die Polis sogar im Vorderen Orient eine weite Verbreitung. An Welweis Beitrag lässt sich vor allem die Vielfalt der Polisformen erkennen, die es in der griechischen Antike gab.

Beachtlich ist dabei, dass sich die Polis stets durch ähnliche Konstituenten auszeichnet, die Welwei in seinem Beitrag nennt: Neben Tempeln (Textseite 36), die den Göttern geweiht seien, unter deren Schutz sich die Polis gestellt habe, sei die Agora (Textseite 37) das Zentrum des öffentlichen Lebens gewesen. Wie Welwei nun herausarbeitet, sei in von Polis zu Polis unterschiedlicher Weise das Königtum von den Adligen beseitigt und eine Adelsherrschaft in den Poleis errichtet worden; ausgenommen natürlich von Sparta, das ein Doppelkönigtum bis in die hellenistische Zeit besessen habe (Textseiten 38-39). So sei es in der Frühphase der Polisbildung zur Herausbildung der sozialen Gruppierungen des Adels, des Demos und der Unfreien gekommen. Der Adel habe Herrschaftsbefugnisse inngehabt und ausschließlich die unbezahlten öffentlichen Ämter bekleidet, die den Vorsitz im Adelsrat, die Einberufung der Volksversammlung, den Oberbefehl über das Heer, juristische und sakrale Kompetenzen betroffen hätten (Textseite 39). Dem Demos (Volk), worunter die wehrfähigen freien Polisbürger zu verstehen sind, hätten diese Ämter nicht zugestanden. Trotzdem habe er ein politisches Gewicht gehabt, das sich in der Ilias zeige, wenn der Demos sich etwa gegen Amtsmissbrauch adliger Richter erhoben habe (Textseite 37). Nur selten habe es in der Frühzeit hingegen Volks- und Heeresversammlungen gegeben (ebd.). Die Unfreien, die nicht zum Demos gehörten, seien stets am Rand der Polisgemeinschaft geblieben (Textseite 40).

Nach der Herausbildung dieser sozialen Gruppierungen geht der Autor genauer auf ihr Aussehen ein. Für ein Verständnis der griechischen Geschichte der Antike ist dies von großer Bedeutung, da die Einteilung in diese Gruppierungen bis in die hellenistische Zeit fortwirkte.

Der Adel, der sich im Plural selbst als ‚Aristoi‘ (die Besten) bezeichnete und in Stammbäumen bis auf die Götter zurückführte, sei in Abgrenzung zur älteren Forschung dabei nicht in Geschlechterverbänden organisiert gewesen (Textseite 46). Vielmehr sei die Zugehörigkeit eines Adligen zu einem Oikos (pl. Oikoi) von Bedeutung gewesen, womit der Familienhaushalt eines Adligen beschrieben werde (Textseite 47). Darüber hinaus müsse man das Gefolgschaftswesen als wesentlichen Teil des griechischen Adels beachten: Einzelne Adlige hätten sich Oikosherren angeschlossen und seien vorübergehend seine Gefährten (Hetairoi) geworden, ohne aber ihren Anschluss zum Oikos zu perpetuieren (Textseite 47-48). Die sich so herausbildenden Hetairien, also gewissermaßen verbündete adlige Gruppierungen, seien als Kennzeichen des archaischen Adels ebenso bedeutsam gewesen wie das agonale Prinzip der Adelsmitglieder, im Zuge dessen um die Bekleidung der öffentlichen Ämter gerungen wurde (Textseite 48).

Welwei kommt in diesem Zusammenhang nur sehr kurz auf die Freien zu sprechen (Textseiten 49-51), die im Gegensatz zum römischen Bereich nicht in Abhängigkeitsverhältnisse wie im römischen Klientelwesen eingebunden, sondern durch die Zugehörigkeit zu genossenschaftlichen Vereinigungen (z.B. Phylen) organisiert gewesen seien. Etwas mehr Raum widmet der Autor der Darstellung der Unfreien (Textseiten 51-54). Die Verfügungsgewalt des Oikosherren über seine oftmals als Douloi (Sklaven) bezeichneten Unfreien sei nahezu unbegrenzt gewesen (Textseiten 51-52). Eine Besonderheit der griechischen Unfreien sei die kollektive Unterwerfung ganzer Bevölkerungsteile, die Welwei für verschiedene Poleis beschreibt: In Sparta hätten die hörigen Bevölkerungsteile der Heloten und in Thessalien die der Penesten außerhalb der Rechtsordnung gestanden (Textseiten 52-53), womit Welwei auf die grausame Behandlung hinweist, die insbesondere den Heloten seitens der Spartiaten zuteil wurde. Die entscheidende Trennlinie in der gesellschaftlichen Pyramide der Archaik sei so nicht zwischen Adel und Freien, sondern zwischen Freien und Unfreien verlaufen (Textseite 52).

Weiß, P., Die Vision Constantins […]

Weiß, P., Die Vision Constantins, in: J. Bleicken (Hg.), Colloquium aus Anlass des 80. Geburtstages von Alfred Heuss, Kallmünz: Verlag Michael Lassleben 1993, 143-169.

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Leitfragen

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1) Auf den ersten Seiten seines Artikels führt Weiß in die Thematik und Quellenlage ein. Fassen Sie in eigenen Worten die drei antiken Quellen, die von Konstantins Vision berichten, zusammen (Textseite 145) und stellen Sie die Ausgangsthese von Weiß dar (Textseiten 146-147).

2) Erklären Sie, wie Weiß aus den drei antiken Quellen schließen kann, dass Konstantin einen Halo am Himmel sah (Textseiten 155-159). Beziehen Sie dabei den Wortlaut der Quellen ein.

3) Geben Sie in eigenen Worten bündig wieder, was der gemeinsame Nenner der drei Quellen ist, den Weiß definiert (Textseite 160).

4) Weiß ist der Überzeugung, auf der Grundlage seiner Quelleninterpretation Schlussfolgerungen für den religiösen Glauben Konstantins ziehen zu können. Erläutern Sie auf der Grundlage von Weiß‘ Quelleninterpretation diese Schlussfolgerungen (Textseiten 161-163).

5) Erklären Sie anhand der fünf Stichpunkte der Textseiten 164-165, warum Konstantin die Hinwendung zum Christentum vollzog. Gehen Sie dabei besonders auf die Ineinssetzung des Sol Invictus und des Christengottes ein.

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Peter Weiß war bis zu seiner Emeritierung 2008 Professor für Alte Geschichte an der Universität Kiel. Nach einem Studium der Fächer Geschichte, Klassische Philologie und Archäologie an den Universitäten München und Würzburg promovierte er 1975 über den spätantiken römischen Kaiserhof. Seine im griechischen Bereich angesiedelte Habilitation beschäftigte sich mit epigraphischen Zeugnissen des südlichen Kleinasiens. Die Forschungsschwerpunkte von Weiß liegen im römischen Prinzipat und der frühen Spätantike.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Mit seinem vielbeachteten Aufsatz ‚Die Vision Constantins‘ entfachte Weiß die Debatte um die Vision Konstantins neu. Diese Vision bezeichnet ein in den antiken Quellen unterschiedlich geschildertes transzendentes Offenbarungserlebnis des Herrschers, mit der Unterstützung des Christengottes die Schlacht an der milvischen Brücke im Jahre 312 n. Chr. gegen seinen Widersacher Maxentius gewinnen zu können, was sich dann auch bewahrheitete. Die Quellen sind allerdings so heterogen und vieldeutig in ihren Aussagen, dass ihnen verschiedene Interpretationen von Konstantins Vision abgerungen werden können.

Die Debatte um die Vision Konstantins ist deshalb von großer Bedeutsamkeit, da sie in der Regel als das zentrale Element der ‚konstantinischen Wende‘ gesehen wird, die den gesamten Lauf der Spätantike veränderte: Konstantin privilegierte nun nach 312 n. Chr. das Christentum gegenüber den anderen antiken Religionen, was die Christenverfolgungen endgültig beendete und zu einer schnellen Ausbreitung des Christentums im Römischen Reich führte. Wie Weiß betont, konzentriert sich der große Forschungsdiskurs um die Vision Konstantins weniger auf die Tatsache, dass die konstantinische Wende als Umschlagpunkt in der spätantiken Religionsgeschichte gesehen wird, sondern die Diskussion kreist vielmehr um die Motive des Kaisers, die ihn zur Förderung und Begünstigung des Christentums ab 312 bewogen (Textseite 144). Hier ordnet sich schließlich Weiß ein, der unter anderem die Frage aufwirft, was Konstantin nach seiner Vision denn nun tatsächlich bewogen habe zu behaupten, „er habe seine Erfolge dem Walten einer höchsten, mit dem Christengott gleichgesetzten Gottheit zu verdanken“ (Textseite 144).

Die Antwort von Weiß, die er seinem Artikel vorwegnimmt, ist überraschend und von Vornherein durch eine außergewöhnliche Herangehensweise geprägt: Konstantin habe vor der Schlacht an der milvischen Brücke einen Halo gesehen, also eine selten stattfindende Lichterscheinung um die Sonne herum (Textseite 146). Diese habe jener als Vision gedeutet, als deren Urheber er letzten Endes den Christengott identifiziert habe.

Weiß versucht diese These nun in seinen Betrachtungen zu stützen. Dafür deutet er zunächst die drei literarischen antiken Quellen aus, die von der Vision berichten. In der Darstellung des Lactanz ist für ihn besonders die Formulierung caeleste signum dei (Zeichen Gottes am Himmel) von Bedeutung, die er ausdrücklich nicht in metaphorischem Sinn, also ein Zeichen, das durch den Himmel gegeben werde, interpretiert (Textseite 155). Vielmehr handele es sich um eine „Himmelserscheinung“ (ebd.), die eben der Halo gewesen sei. Diese Beobachtung wiederhole sich im Bericht des Eusebios. Hier sei die Formulierung von Bedeutung, der Kaiser habe „‘mit eigenen Augen oben am Himmel über der Sonne das Siegeszeichen des Kreuzes, aus Licht gebildet, und dabei die Worte gesehen: Durch dieses siege!‘“ (Textseite 155). Das Lichtkreuz, das hier explizit die Wahrnehmung des Kaisers beschreibe, ähnele stark Halo-Abbildungen (als Abbildungen wiedergegeben auf Abb. 1,1 und 1,2), und die zwei Lichtkränze, die sich bei dieser Erscheinung um die Sonne befunden hätten, habe Konstantin als die in antiker Motivik so häufig auftauchenden Siegeskränze interpretiert (Textseite 156). Der letzte Bericht, der anonyme Panegyricus, bestätige diese Ergebnisse implizit, da dem dort geschilderten Tempelbesuch die visio Konstantins in der Erzählzeit voranginge (Textseite 158). Diese Übereinstimmungen bewegen Weiß zu der Folgerung, dass Konstantin im Frühjahr 310 n. Chr. tatsächlich einen Halo sah, der überdies das komplexe Aussehen eines doppelten Ringhalos mit Nebensonnen und möglicherweise einem Lichtkreuz besaß (Textseite 160).

Diese Beobachtungen sind von großer Bedeutung, da sie laut Weiß einige Folgen für das religionspolitische Handeln des Kaisers nach sich ziehen, von denen hier abschließend einige skizziert werden sollen. Die zunächst naheliegende Schlussfolgerung ist, dass die Vision nicht als fiktionales Element der Quellen zu verstehen ist, sondern tatsächlich in der Realität des Kaisers im Jahr 310 stattfand (Textseite 161). Der Kaiser müsse durch dieses Erlebnis den militärstrategisch riskanten Zug nach Italien und zur milvischen Brücke erst gewagt haben, da er durch den Halo, die als Siegeskränze interpretierten Lichtkränze und das Lichtkreuz auf die Unterstützung des Christengottes hoffte und durch den Halo an Siegesgewissheit gewann (Textseiten 163-164). Bezieht man die Tatsache ein, dass Konstantin ohnehin Anhänger des Sol Invictus-Kultes war, der einen antiken Sonnengott in enger Verbindung zum römischen Kaiserhaus verehrte, so habe Konstantin Sol Invictus und Christengott durch die Erfahrung des Haloeffekts, also durch „das siegbringende Kreuz des Heilsbringers am Himmel“ (Textseite 165), ineins gesetzt. Daher kam es schließlich zu der Entscheidung Konstantins, das Christentum als antike Religion zu privilegieren, womit er in letzter Konsequenz das religiöse Antlitz Europas bis heute prägte.

 

 

Schwarte, K.-H., Diokletians Christengesetze […]

Leitfragen

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Josephine Jung
Lizenz: CC-BY-NC-SA

1) Schwarte erläutert mehrere Quellen zu Fragen nach Anzahl, Umfang, Inhalt und Intention der Bestimmungen gegen Christen unter Diokletian. Nennen Sie die drei Quellen, die dafür maßgeblich in der Forschung herangezogen werden. Nennen Sie außerdem deren Autor sowie die Datierung.

2) Schwarte diskutiert detailliert die Berichte von zwei Autoren (Textseiten 206-215 und 215-221). Erläutern Sie jeweils die äußeren Umstände der Texte. Wer waren die Autoren, was haben Sie beschrieben und aus welcher Motivation haben sie die Texte möglicherweise verfasst?

3) Was unterscheidet die beiden Autoren voneinander und welche Auswirkungen könnten diese Unterschiede auf die Darstellung der Ereignisse in den Quellen haben?

4) Schwarte beschreibt auf den Textseiten 222-229 die Verfolgungsmaßnahmen. Fassen Sie die Maßnahmen zusammen und beschreiben Sie die Auswirkungen der Maßnahmen für die Betroffenen.

5) Schwarte erläutert in Ansätzen den konkreten Ablauf der Verfolgung unter Diokletian. Beschreiben Sie das Zusammenspiel von öffentlich-staatlicher und privater Verfolgung. Von welcher Seite war die Verfolgung Ihrer Meinung nach effektiver? Begründen Sie Ihre Entscheidung.

Kommentar

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Josephine Jung
Lizenz: CC-BY-NC-SA

Forschungstradition des Autors

Prof. em. Dr. Karl-Heinz Schwarte (* 1934; † 2008) lehrte Alte Geschichte an der Universität zu Köln. Er forschte u.a. zur Geschichte der Punischen Kriege und zur Römischen Kaiserzeit. Sein Schwerpunkt war vor allem die antike Rechtsgeschichte. Schwarte revolutionierte mit dem vorliegenden Aufsatz die gängige Forschung zur Christenverfolgung. Er stellte eine seit Jahrzehnten gängige Textinterpretation in Frage. Seine Arbeit ist noch immer Forschungskonsens.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Schwarte interpretiert in seinem Aufsatz die drei in der Forschung grundsätzlich verwendeten Quellen, welche Auskunft über die Christenverfolgung Anfang des 4. Jhs. n. Chr. geben. Um seiner Argumentation besser folgen zu können, sei auf die zwei Quellen von Eusebius verwiesen. Die Lektüre der beiden Quellen sowie die Lektüre der dazu gehörigen Quelleninterpretationen erleichtert das Textverständnis.

Schwarte stellt in seinem Aufsatz eine rechtshistorische Frage, die in der Forschung bereits als beantwortet galt. Er fragt nach dem Umfang der Christenverfolgung per Gesetz bzw. per Edikt durch Diokletian. Wie viele Edikte, das heißt Erlasse mit Gesetzeskraft durch den Kaiser, gab es tatsächlich (Textseite 204)? Schwarte plädiert dafür, dass es nur ein einziges Edikt gab, welches unterschiedliche Lebensbereiche der Christen stark beschränkte und letztlich ein Todesurteil darstellen konnte (Textseiten 229 und 232). Aus dieser eher rechtstheoretischen Frage leitet Schwarte weitreichende Überlegungen zur Intention der Christenverfolgung ab. Schwarte postuliert, dass das Christengesetz eine gezielte politische Maßnahme war, welche der Untermauerung der ritualisierten Herrscherehrungen diente. Diese Ehrungen waren direkt mit dem höchsten Gott Jupiter und dem Halbgott Herkules verbunden. Gläubige Christen waren im Sinne Diokletians nicht staats- und kaisertreu, wenn Sie sich den staatskultischen Handlungen verweigerten. Sie stellten eine Gefahr für die Herrschaftslegitimation des Kaisers dar (Textseiten 233-240).

Diese Argumentation von Schwarte beruht auf einer Neuinterpretation des uns erhaltenen Berichts durch Laktanz, der, so Schwarte, in der Forschung nicht ausreichend berücksichtigt worden war (Textseite 206). Die ausführliche Textinterpretation lässt sich auf zwei Kernargumente beschränken. Neben der Frage der Chronologie, die Schwarte zugunsten von Laktanz entscheidet, eruiert er die Frage, ob der Text selbst für eine Welle von Edikten spricht oder für ein einziges Edikt. Schwarte kommt zu dem Schluss, dass es ein einziges Edikt von Diokletian gegeben hat (Textseiten 208-215). Aber erst im Vergleich mit der Darstellung bei Euseb wird diese These unterstützt. Schwarte untersucht die Verfolgungen inhaltlich und stellt logische Fehler seitens des Autors fest.
Er weist darauf hin, dass Euseb von weiteren Edikten für seine eigene Geschichte der verfolgten Christen berichtet, obwohl diese Folge-Edikte im ersten Edikt bereits inhaltlich enthalten seien (Textseiten 215-221).

Im zweiten Teil des Textes beleuchtet Schwarte die Maßnahmen inhaltlich. Eine Maßnahme gegen Christen, d.h. ein Teil des Edikts, beschränkte Christen in ihrem Klagerecht vor römischen Gerichten. Das Edikt schloss Klagen wegen iniuria, einer rechtswidrigen Tat wie Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie Rufschädigung, und adulterium, Ehebruch, aus (Textseiten 206, 226-229).
Beide Klagen mussten wie nahezu alle Klagen vom Opfer selbst oder der Familie des Opfers angestrengt werden. Eine strafrechtliche Verfolgung von staatlicher Seite gab es grundsätzlich nicht, auch nicht bei Mord. Folglich war es Christen, Männern und Frauen, nicht mehr gestattet, wegen einer Körperverletzung auf eine Bußzahlung oder eine Körperstrafe zu klagen. Diejenigen, die das Opfer folglich zwangsweise durchsetzten, blieben, egal mit welchen Mitteln Sie andere dazu zwangen, straffrei.

Ebenso verhält es sich mit Klagen wegen Ehebruchs. Nach der Scheidung konnte der Betrogene Ehemann auf eine Bußzahlung gegen die Ehefrau und den Ehebrecher klagen. Der Frau stand dieses Recht nicht zu. Diese Möglichkeit der Klage wegen Ehebruchs war Christen verwehrt, wenn sie sich weigerten, das von Diokletian vor dem Prozess geforderte Opfer zu vollziehen. Dem Ehemann drohten folglich auch starke finanzielle Einbußen, wenn er weiterhin Christ bleiben wollte.

Text zum downloaden

 

Sehen Sie zu diesem Beitrag auch die Quellen zur Christenverfolgung I und Christenverfolgung II.

Riess, W., Apuleius und die Räuber […]

Riess, W., Apuleius und die Räuber: ein Beitrag zur historischen Kriminalitätsforschung, Stuttgart 2001, 45-94.

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Leitfragen

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1) Rieß legt im Kapitel dieses Auszuges das Sozialprofil derjenigen Gruppe dar, die er als die antiken Räuber (latrones) bezeichnet. Hierfür nimmt der Autor insbesondere zwei soziologische Theorien zu Hilfe, die Anomietheorie (Textseiten 46-47) und die Theorie des ‚labeling approach‘ (Textseiten 48-49). Beschreiben Sie diese beiden Theorien in eigenen Worten in jeweils höchstens drei Sätzen.

2) Auf den Folgeseiten benennt Rieß auf der Grundlage des ‚labeling approach‘ verschiedene Gruppen der als Räuber Etikettierten (Textseiten 52-62). Erklären Sie, was man unter den Gruppen der Boukoloi (Textseiten 55-58) und Hirten (Textseiten 58-62) versteht und wie sie in den Augen der Römer als Räuber bezeichnet werden konnten.

3) Schließlich gibt es laut Rieß auch Räuber aus Anomiegründen, die also aus Verzweiflung Eigentumsdelikte begingen. Der Verfasser zählt als sozialgeschichtliche Gründe hierfür Armut (Textseiten 63-64), Verschuldung (Textseiten 64-67), Hunger (Textseiten 67-72), sowie die Gruppen der Deserteure (Textseiten 72-76) und der Gladiatoren (Textseite 76) auf. Wählen Sie zwei dieser Felder aus und legen Sie dar, inwiefern sie das Räuberwesen hervorriefen.

4) Erläutern Sie, wie sich die sesshaften Randgruppen (Textseiten 83-85) von den mobilen Randgruppen (Textseiten 85-88) unterschieden.

5) Am Ende dieses Auszugs postuliert Rieß zwei Großgruppen von latrones (Textseiten 89-91). Skizzieren Sie in jeweils höchstens drei Sätzen diese Gruppen.

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Werner Rieß ist seit 2011 Professor für Alte Geschichte an der Universität Hamburg. Nach seiner Promotion in Heidelberg lehrte und forschte er von 2004 bis 2011 am Department of Classics an der University of North Carolina at Chapel Hill (USA). Rieß‘ Schwerpunkte liegen vor allem im Bereich der römischen Sozialgeschichte, v.a. der Randgruppen- und Außenseiterforschung, mit der er sich in diesem Auszug aus seiner veröffentlichten Dissertationsschrift auseinandersetzt, und in der Erforschung Athens im vierten Jahrhundert v. Chr. Ein weiterer Forschungsschwerpunkt liegt in der Gewaltforschung, die Rieß sowohl für die Antike als auch epochenübergreifend betreibt.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Mit seiner veröffentlichten Dissertationsschrift schließt Werner Rieß eine Lücke in der Alten Geschichte: Die umfassende Erforschung der antiken Räuber (latrones) innerhalb der historischen Randgruppen- und Außenseiterforschung wurde lange für unmöglich gehalten, da die antiken Quellen meistens von Eliten, zum Beispiel Senatoren, verfasst wurden und die Sichtweise der am Rande der Gesellschaft Stehenden selten abbilden. Rieß gelingt es nun, mithilfe soziologischer Theorien, eines Kulturvergleichs mit der Epoche der Frühen Neuzeit und des Einbezuges der Metamorphosen, eines Romans des lateinischen Schriftstellers Apuleius, ein umfassendes Bild der antiken Räuber zu zeichnen. Sein Buch ist in vier Großkapitel geteilt; der hier wiedergegebene Abschnitt ist der Beginn des zweiten Kapitels (II.1), das das Sozialprofil der Räuber darlegt.

Zentral für das Vorgehen des Autors ist dabei der Rückgriff auf die soziologischen Theorien der Anomietheorie und des ‚labeling approach‘, die sich im späteren Verlauf des Kapitels in ihrer Aussagekraft für das Bild der antiken Räuber gegenseitig ergänzen (vgl. bes. die Textseiten 89-91). Die Anomietheorie frage nach den „Ursachen des abweichenden Verhaltens“ (Textseite 46) und werde durch den amerikanischen Soziologen Merton in eine kulturelle Struktur, die die kulturell bestimmten Ziele einer Gesellschaft beschreibt, und eine soziale Struktur, die die Zugangschancen sozialer Gruppen zu diesen Zielen bedeutet, gegliedert (vgl. ebd.). Dahingegen thematisiere die Theorie des ‚labeling approach‘ die ‚Etikettierung‘ sozialer Gruppen, die von den Machthabenden einer Gesellschaft aufgrund existierender Normvorstellungen vollzogen wird (vgl. Textseiten 48-49). Einige Gruppen bekämen so durch die Deutungshoheit der römischen Reichsaristokratie von Vornherein das Prädikat ‚Räuber‘ verliehen und seien damit gewissermaßen a priori stigmatisiert.

Das Verständnis dieser Theorien ist für diesen Textausschnitt von großer Bedeutung, da Rieß auf dieser Grundlage den Weg von Randgruppen in die Kriminalität wechselseitig darstellen kann. Zieht man die Theorie des ‚labeling approach‘ heran, so seien nicht nur als mögliche „Sonderfälle“ (Textseite 58) erscheinende Gruppen der Isaurier, Dardaner, Juden und Boukoloi als Räuber ‚gelabelt‘, sondern auch Hirten im Allgemeinen, denen oft Viehdiebstähle zur Last gelegt wurden (Textseite 58): Rieß zeigt, dass in den Augen der römischen Machthaber das Umherziehen der Hirten, also das Abweichen von der römischen Norm der Sesshaftigkeit, bereits verdächtig war und ein Vorwurf des Räuberwesens dadurch bereits hinreichend erschien.

Berücksichtigt man daneben die Anomietheorie, so führt Rieß dem Leser vor Augen, dass gerade Bevölkerungsgruppen aus der Unterschicht nahezu in die Kriminalität getrieben wurden: Betrachte man die ausgeprägte Armut (Textseiten 63-64) in diesem Teil der römischen Bevölkerung (oftmals hätten sich große Teile der Bevölkerung lediglich ein Kleidungsstück pro Jahr leisten können), seien die Gründe eines sozialen Abstiegs etwa aufgrund von Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit leicht nachvollziehbar. Von hier sei es mit Blick auf ähnliche Verhältnisse in der Frühen Neuzeit vermutlich nur ein verhältnismäßig kleiner Schritt in die Kriminalität gewesen (Textseiten 71-72). Abweichendes Verhalten, also in diesem Kontext das Begehen von Eigentumsdelikten, ist nach Rieß vor dem Hintergrund der Anomietheorie also als die fehlende Zugangschance römischer Unterschichten am aristokratischen Konsens römischer Werte (Reichtum, eine große Klientel) zu erklären.

Die Differenzierung in die als Räuber ‚Gelabelten‘ und die aus Anomiegründen Kriminellen sowie seine Unterscheidung von sesshaften und mobilen Randgruppen (Textseiten 83-88) führt Rieß schließlich zu zwei Typen von Großgruppen, die er als römische ‚Räuber‘ postuliert (Textseiten 89-91).

Lüdtke, A., Alltagsgeschichte […]

Vorbemerkung

In diesem Artikel werden drei Methoden der Geschichtswissenschaft definiert und erklärt: die Alltagsgeschichte, die Mikro-Historie und die historische Anthropologie. Unter ‚Methode‘ ist ein bestimmter Erkenntnisweg desjenigen gemeint, der Geschichtswissenschaft betreibt. Weniger kann man sich darunter eine konkrete Anleitung vorstellen, wie man historische Texte zu schreiben hat. Vielmehr rücken Forscherinnen und Forscher, die eine Methode vertreten, einen Blick auf bestimmte Bereiche der Vergangenheit, oftmals in Abgrenzung zu älteren Methoden; salopp gesprochen könnte man davon sprechen, dass sie eine ‚Brille‘ aufsetzen. Man kann das folgendermaßen verdeutlichen: Das Interesse der marxistischen Geschichtsschreibung ist es, die Geschichte des Proletariats als gesellschaftlicher Klasse sowie ihre Beherrschung durch die anderen Klassen zu erforschen. Dieser geschichtswissenschaftlichen Methode ist damit eine konkrete politische Ansicht inhärent, also eine bestimmbare ‚Brille‘. Heute herrscht allerdings ein Methodenpluralismus in der Geschichtswissenschaft vor. Das heißt nicht nur, dass Historikerinnen und Historiker ihre Methoden frei wählen, sondern auch, dass Methoden oftmals unweigerlich miteinander vermengt werden: Derjenige, der sich für marxistische Geschichtsschreibung interessiert, wird sich zwangsweise mit Sozialgeschichte beschäftigen, d.h. mit den Organisationsstrukturen, dem Zusammenleben, der sozialen Zusammensetzung und anderen sozialgeschichtlichen Aspekten des Proletariats.

Leitfragen

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Autor_in: Jan Seehusen
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1) Lüdtke meint, es sei „eine der Absichten“ der ‚Alltagsgeschichte‘ gewesen, „die verächtliche Ignoranz von Fachhistorikern gegenüber der Laiensicht zu überwinden“ (Textseite 628). Definieren Sie vor dem Hintergrund dieses Zitats den unter Kapitel 1 geschilderten Begriff der ‚Alltagsgeschichte‘ und erklären Sie ihn anhand der von Lüdtke beispielhaft genannten Aufarbeitung der NS-Geschichte.

2) Auf den Textseiten 632-634 schildert Lüdtke die Auseinandersetzung der Alltagsgeschichte mit dem Marxismus. Beschreiben Sie diese Auseinandersetzung anhand des von Lüdtke genannten Beispiels des Proletariats.

3) ‚Mikrohistorie‘ ist neben der Alltagsgeschichte eine zweite Methode, deren verschiedene Definitionen Lüdtke in seinem Artikel beschreibt. Definieren Sie ‚Mikrohistorie‘ anhand der vorgestellten Theorie des Jacques Revel (Textseite 638) und geben Sie das danach geschilderte Beispiel der Angiolina Arru in eigenen Worten wieder.

4) Die letztgenannte Methode dieses Aufsatzes ist die ‚Historische Anthropologie‘. Beschreiben Sie die verschiedenen Herangehensweisen, die mit diesem Begriff verbunden sind (Textseite 640).

5) Für die Methode der Historischen Anthropologie ist die Definition wie Beschäftigung mit dem Begriff des ‚Symbols‘ (Textseite 642) zentral. Erläutern Sie die von Lüdtke genannte Definition des in den Geisteswissenschaften im Allgemeinen einflussreichen Forschers Clifford Geertz (Textseiten 642-643) und geben Sie ein Beispiel für solch ein Symbol an (Textseite 643).

Kommentar

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Autor_in: Jan Seehusen
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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Alf Lüdtke ist Honorarprofessor für Historische Anthropologie an der Universität Erfurt. Lüdtke hat sich im Fachgebiet Neuere Geschichte und Zeitgeschichte habilitiert und definiert als eigene Forschungsschwerpunkte „Formen des Mitmachens und Hinnehmens in europäischen Diktaturen des 20. Jahrhunderts“, „Arbeit als soziale Praxis: zur Verknüpfung von Produktion und Destruktion durch ‚Arbeit‘“ und „Erinnern und Mahnen – Vergessen und Verdrängen. Die Formen der Auseinandersetzung mit Krieg und Genozid in der Neuesten Zeit“. Herauszustellen ist, dass Lüdtke eine große Expertise in den Methoden der Geschichtswissenschaft besitzt; das wird bereits aus seiner Stellenbezeichnung deutlich. Darüber hinaus gilt er als führender Vertreter der Alltagsgeschichte.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Lüdtkes Artikel ist gemäß der Überschrift in die drei Methoden eingeteilt, die behandelt werden: Kapitel 1-4 erläutern die Alltagsgeschichte, Kapitel 5 die Mikrohistorie und Kapitel 6-7 die Historische Anthropologie. Kapitel 8 stellt den Schluss des Artikels dar.

Zentral für das Verständnis des Artikels ist, dass zumeist nicht eine Definition dieser Methoden geliefert wird, sondern auch die Kontroversität der drei Methoden in der Geschichtswissenschaft dargestellt wird. So soll das Schlagwort ‚Politik der Geschichte‘ (Kapitel 1) „das Durchsetzen bestimmter Sichtweisen und Fragestellungen“ (Textseite 628) verdeutlichen, die Alltagsgeschichte gerade nicht aus dem Blickwinkel der historischen Fachwissenschaft, sondern aus Laiensicht betreiben. Anhand der Aufarbeitung der NS-Geschichte werde so deutlich, dass nicht mehr nur etwa die „Macht- und Herrschaftsapparate“ (Textseite 629) der Nationalsozialisten betrachtet würden, sondern auch die Frage nach der Mittäterschaft der Vielen im Vordergrund stände (Textseite 629). Zugleich hieße Alltagsgeschichte nach Lüdtke aber etwa auch, Kritik an der Hermeneutik als zentraler und konventioneller geistes- und geschichtswissenschaftlicher Textdeutungsmethodik zu üben (Textseite 630-631).

Diese Vorgehensweise des Autors setzt sich in der Beschreibung der anderen Methoden fort. ‚Mikro-Historie‘ nach Carlo Ginzburg habe z.T. die Rekonstruktion der „Einzelstimme eines frühneuzeitlichen Müllers“ (Textseite 636) geheißen, andere Forscher wie Poni, Levi und Grendi fokussierten sich im Gegensatz dazu auf ‚Wiederholungen‘ im Lebensablauf von Personen, also die Frage, ob es eine „(unterbewusst-)untergründige Struktur einzelner Lebensäußerungen“ (Textseite 637) gibt, die letztlich zu ähnlichem Handeln von Menschen in bestimmten historischen Situationen führt. Andere umfassendere mikrohistorische Untersuchungen konzentrierten sich laut Lüdtke daran anschließend auf sogenannte „Ensembles von Verhaltensweisen – von Heiratsstrategien und Gebürtlichkeit über Arbeitsorientierungen bis zu Bücherbesitz und Lektüreverhalten“ (Textseite 637). Als weitere Variante von Mikro-Historie nennt Lüdtke zuletzt die Definition von Jacques Revel (Textseite 638), die diese Methode als „Zoom“ (Textseite 638) beschreibt, also die Vergrößerung und Heraushebung eines bestimmten historischen Sachverhalts oder einer Persönlichkeit.

Die Historische Anthropologie ist eine in den Geschichtswissenschaften vielbeachtete Methode, die Lüdtke in den letzten Kapiteln des Artikels beschreibt. Gemein haben die auf Textseite 640 vorgestellten Ansätze, dass die conditio humana, also die Frage nach dem Urgrund des Menschseins, in verschiedenen Facetten menschlichen Handelns untersucht wird. Dies kann zum Beispiel die „Rekonstruktion von Körperlichkeit“ (Textseite 640) oder die Beschäftigung mit „instinktive[n] (Re-)Aktionsweisen“ (Textseite 640) heißen. Die Notwendigkeit der Methode der Historischen Anthropologie zeigt sich nach Lüdtkes Meinung auch in der Frage, welches menschliche Motiv hinter „Ausrottungs- und Raubkriegen“ (Textseite 641) steht und welcher Antrieb die Menschen zu der Zeit des Nationalsozialismus dazu gebracht haben mag, in den Konzentrationslagern mitzuarbeiten.

Kolb, A., Wege der Übermittlung politischer Inhalte […]

Zum Artikel
Der Artikel von Prof. Dr. Anne Kolb ist in einem Sammelband erschienen, welcher den Themen Propaganda, Selbstdarstellung und Repräsentation der römischen Kaiser gewidmet ist. Der Sam-melband, der aus einer Tagung von Historikern und anderen Geisteswissenschaftlern hervorgegan-gen ist, besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil widmet sich epochenübergreifend den Begriffen Pro-paganda, Selbstdarstellung und Repräsentation. Es handelt sich um theoretische Analysen der im Titel genannten Begriffe unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifika aus Antike, Mittelalter und Neuzeit. Der zweite Teil ist inhaltlich geprägt und fokussiert ausschließlich antike Quellen wie In-schriften oder Autobiographien.
Leitfragen

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Autor_in: Josephine Jung
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1) Nennen Sie die vier Medien des römischen Kaisers nach Kolb und erläutern Sie diese in je einem Satz.

2) Kolb erläutert am Anfang und am Ende des Textes, was sie mit dem Begriff „Medien“ meint. Versuchen Sie, eine Definition für den Aufsatz von Kolb zu entwerfen.

3) Nennen Sie für die kaiserlichen Medien je mindestens ein Beispiel und erläutern sie den In-halt der Nachricht, den Verbreitungskanal und den Adressat.

4) Fassen Sie anschließend für alle antiken Medien des römischen Kaisers in wenigen Sätzen zusammen: Was sollte grundsätzlich an wen vermittelt werden und warum?

5) Worin bestehen für Sie die größten Unterschiede zwischen den modernen Medien demokratischer Machthaber und antiken Medien römischer Kaiser? Nennen Sie drei Beispiele und erläutern Sie diese.

Kommentar

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Autor_in: Josephine Jung
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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Anne Kolb ist eine deutsche Althistorikerin, die in Heidelberg promoviert wurde. Sie lehrt seit dem Jahr 2013 als ordentliche Professorin für Alte Geschichte an der Universität Zürich. Sie forscht vor allem zu Herrschaftsstrukturen und zur Herrschaftspraxis in antiken Staaten. Außerdem arbeitet sie zur Sozialgeschichte römischer Grabinschriften.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Kolb fokussiert in ihrem Beitrag die „Übermittlungsmethoden vorwiegend materieller Natur“ (Textseite 127). Das heißt sie will die Inhalte nicht deuten und keine theoretischen Überlegungen zur Kommunikation zwischen Herrscher und Volk anstellen. Kolb benennt lediglich unterschiedliche Medien der antiken Kommunikation und erläutert, an wen sie mit welchem Inhalt gerichtet waren. Was Kolb uns damit liefert, ist ein breites Bild antiker kaiserlicher Kommunikationskanäle, die einem modernen Forscher, wie sie zu Recht sagt, oft fremd sind, weil er sich ohne Fernseher, Radio und Internet kaum eine weitreichende Kommunikation vorstellen kann (Textseite 128). Von besonderem Interesse sind vor allem der Informationsgehalt, der Verbreitungsgrad und der Verbreitungszweck darzustellen.

Im zweiten Teil ihrer Darstellung widmet sich Kolb den großen Veranstaltungen, wie Staatsfesten, Triumphzügen oder Spielen. Bei diesen forcierten öffentlichen Aufeinandertreffen von Kaiser und Volk konnte durch die Kleidung des Kaisers oder seiner Familie dem Volk eine Botschaft vermittelt werden. Anhand eines Beispiels macht Kolb diese theoretische Annahme deutlich (Textseite 132). Sie erklärt, dass im Jahr 51 n. Chr. bei Spielen im römischen Circus, einer großen Arena für Pferderennen und Gladiatorenkämpfe, Kaiser Claudius seine Söhne dem Volk präsentierte. Sein leiblicher Sohn Britannicus und sein Stiefsohn, der spätere Kaiser Nero, wurden unterschiedlich gekleidet. Britannicus soll im Alter von 10 Jahren im Gewand der toga praetexta, der Toga mit Pupursaum, gekleidet gewesen sein. Das heißt er trug das typische Gewand eines römischen freien Mannes unter 17 Jahren. Der drei Jahre ältere Nero wurde hingegen bereits in das Gewand eines Imperators, eines römischen Feldherren, gekleidet. Wer hier im Kaiserreich bald mehr Macht erlangen sollte, konnte jeder Römer auf den ersten Blick erkennen.

Kolb erläutert weiterhin, dass schriftliche Aushänge, sowohl beständig aus Stein als auch temporär aus Holz, bedeutsame Medien waren. Wichtige Informationen wurden für jedermann sichtbar niedergeschrieben (Textseite 136). Temporäre Medien waren die tabulae dealbatae. Es handelte sich dabei um weiß getünchte bzw. gebleichte Holztafeln. Sobald ein Beschluss ausgeführt worden war, wurde er übermalt. War er von Dauer, so wurde er in Stein verewigt. Kolb hebt hervor, dass diese schriftliche Veröffentlichung vor allem deshalb wichtig war, da nicht jeder mit einer mündlichen Verlesung erreicht werden konnte. Dass diese Texte auch wirklich gelesen wurden, kann stark angenommen werden, da in der Forschung von einer wesentlich höheren Alphabetisierung, auch unter Frauen, als im Mittelalter ausgegangen wird.

Zuletzt sollte verdeutlicht werden was die „Stadtzeitung“, die acta diurna urbis (Textseite 140) für eine Funktion hatte und wie genau diese materiell gestaltet war. Der Begriff „Zeitung“ ist, wie Kolb selbst meint, nicht treffend und daher irreführend. Wörtlich übersetzt meint der Begriff „das Tagesgeschehen der Stadt Rom“. Es handelt sich um ein Publikationsorgan des Kaisers selbst, welches jedoch wohl nicht vollständig in seinen Händen lag (Textseiten 142-143). Quantitativ dürften die acta wohl einem schmalen lokalen Wochenblatt geähnelt haben, inhaltlich waren sie im Stil kurzer Kolumnen oder Mitteilungen gestaltet.

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Kolb, F., Herrscherideologie […]

Leitfragen

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Autor_in: Josephine Jung
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1) Zu Beginn des Kapitels verwendet Kolb den Begriff „Tetrarchie“ (Textseiten 27- 30). Definieren Sie in eigenen Worten, was eine Tetrarchie ist.

2) Kolb führt die Ereignisgeschichte nicht zusammenfassend im Text aus. Lesen Sie daher den Text nochmal und fassen Sie den zeitlichen Ablauf in einer kurzen Übersicht zusammen. Nennen Sie Namen, Daten und Ereignisse in Stichpunkten.

4) Die“Tetrarchie“ wird teilweise auch die „Vierkaiserherrschaft“ genannt. Erklären Sie warum der Begriff irreführend sein kann

3) Kolb nennt die in der Forschung erörterten Gründe für eine reibungslos funktionierende „Dyar-chie“, dh. Doppelherrschaft (Textseiten 32-34). Wählen Sie drei Gründe aus und erläutern Sie diese.

5) Charakterisieren Sie die Tetrarchie in Bezug auf die Formen der Huldigung gegenüber den Herr-schern. Auf welche Weise wurde die besondere Stellung der Kaiser ritualisiert gewürdigt? Nennen Sie drei Beispiele und beschreiben Sie vor allem die Besonderheiten des Zeremoniells (Textseiten 39-46).

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Frank Kolb lehrte von 1977 bis 1986 an der Universität Kiel. Anschließend nahm er einen Ruf an die Universität Tübingen an, wo er bis zum Jahr 2013 lehrte. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Geschichte der Spätantike, Stadtgeschichte sowie die Historiographie, d.h. die Geschichts-schreibung durch antike Gelehrte. Der Auszug aus der vorliegenden Monographie ist in der Reihe „Studienbücher. Geschichte und Kultur der Alten Welt“ erschienen und stellt in der Alten Geschich-te das erste Überblickswerk über das Herrschaftssystem spätantiker Kaiser dar. Das Werk zeichnet sich durch eine Quellenfülle aus, die über die schriftlichen Quellen hinaus geht. Der Autor versteht es, die Architektur, Numismatik und Kunst in seine Betrachtungen einzubeziehen. Kolb präsentiert hier seine interdisziplinären Kenntnisse der Archäologie, die ihn als Althistoriker auszeichnen.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Kolb definiert die Herrschaft der spätantiken Kaiser bereits auf Textseite 22, welche nicht im vorlie-genden Abschnitt zu finden ist. Er beschreibt diese Herrschaft als ein besonderes spätantikes System basierend auf Zeremonien, Wertvorstellungen und Insignien. Diese Aspekte der Herrschaft erläutert er vermittels zahlreicher Quellen. Entsprechend dieser Definition analysiert Kolb literarische Quellen ebenso wie Münzen und Bildnisse in Bezug auf die Funktionsweise einer ganz besonderen Form der Herrschaft, einer Herrschaft von vier Personen.

Die vier Personen sind die sogenannten „Caesares“ und „Augusti“ (Textseiten 27-31). Bei den zwei Augusti handelt es sich um zwei Kaiser. Der Titel „Augustus“ war nur dem allein herrschenden Kai-ser vorbehalten. Da normalerweise ein Kaiser den anderen ablöste oder zumindest nach einer kriege-rischen oder politischen Auseinandersetzung nur ein amtierender Kaiser lebte, war die gemeinsame Herrschaft von zwei Kaisern sehr ungewöhnlich. Dieses System der „Kollegialität“, eine Machtpos-tion immer auf zwei Personen zu verteilen, war jedoch nicht neu. Die Römische Republik hatte im-mer zwei Konsuln als oberste Amtspersonen vorgesehen. Jedoch wurde der Mitkaiser in der Tetrar-chie nicht wie die früheren Konsuln gewählt, sondern von Diokletian vorbestimmt. Diokletian stellte sich damit gegen das bisher herrschende Erbprinzip. Dieses war bereits durch die sogenannten Sol-datenkaiser im 3. Jh. n. Chr. ausgehöhlt. Auch Diokletian selbst war durch sein Heer zum Kaiser gemacht geworden. Herrschen sollte in der Tetrarchie nun derjenige, der dafür besonders qualifiziert erschien, und diese Qualifikation basierte nicht länger nur auf militärischem Können.

Der Titel „Caesar“ war ebenso bekannt. Als „Caesar“ bezeichnete sich der erste römische Kaiser Au-gustus, der von Gaius Julius Caesar, dem Diktator der späten Römischen Republik, adoptiert wor-den war. Augustus, damals noch Octavian genannt, galt als legitimer Erbe des politischen Vermächt-nisses seines Adoptivvaters. Der Titel „Caesar“ war dann dem offiziellen Nachfolger des amtieren-den Kaisers vorbehalten. Die zwei Caesaren waren folglich zwei offizielle Anwärter auf die Kaiser-würde.

Kolb erläutert die Entwicklung der Herrschaftsform „Tetrarchie“ anhand verschiedener Quellen, welche er im einzelnen jedoch nicht vorstellt. Er zitiert vor allem einen Panegyriker. Kolb bezeichnet die Quelle in der ersten Erwähnung als eine Geburtstagsrede (Textseite 31). Die überlieferte Rede war ein Lobgesang auf die Kaiser Diokletian und Maximian aus dem Jahr 290/291. Die Rede ist daher ideal zur Analyse der Selbstdarstellung der Kaiser, denn wer würde bei einer Geburtstagsrede ein schlechtes Wort über das Geburtstagskind verlieren?

Das Zeremoniell im Umgang mit den Kaisern, nicht nur zum Geburtstag, sondern auch im Alltag, erläutert Kolb auf den Textseiten 39-46. Er zieht dabei den Vergleich zu Herrscherzeremoniellen aus Persien, die bei den Römern grundsätzlich auf Ablehnung stießen. Das Gottkönigtum war den Rö-mern ebenso wie auch den Griechen fremd. Die Perser galten als Inbegriff des unterdrückten Volkes, welches ihrem König u.a. durch einen Kniefall huldigte. Kolb weist jedoch darauf hin, dass unter Diokletian diese Form der Huldigung neben bestimmten ritualisierten Formen der Anbetung (adora-tio) nicht plötzlich übernommen wurde, sondern sich bereits zuvor langsam etabliert hatte und ent-sprechend kein ausschließliches Merkmal der Tetrarchie war (Textseiten 38-39).

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Vergleichen Sie hierzu auch den Beitrag zu dem Sekundärtext „Wege und Übermittlung politischer Inhalte“.