Burghartz, S., Historische Anthropologie […]

Burghartz, S., Historische Anthropologie/Mikrogeschichte, in: J. Eibach – G. Lottes (Eds.), Kompass der Geschichtswissenschaft. Ein Handbuch, Göttingen 2002, 206-218.

 

Leitfragen

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Jan Seehusen
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1) Skizzieren Sie die Entwicklung der historischen Methode ‚Historische Anthropologie‘ und definieren Sie sie (Textseiten 206-208).

2) Burghartz führt in ihrem Artikel in verschiedene Themenfelder der Historischen Anthropo-logie ein (Textseiten 209-213). Wählen Sie zwei dieser Themenfelder aus und erläutern Sie, wie sich die Historische Anthropologie mit ihnen beschäftigt.

3) Unter den Stichwörtern ‚Dezentrierung der Perspektive‘ (Textseite 215) und ‚’Eingeborene Theorien‘ statt Modernisierung‘ (Textseiten 215-216) arbeitet Burghartz zwei Gemeinsamkei-ten der historischen Methoden ‚Historische Anthropologie‘ und ‚Mikrogeschichte‘ heraus. Geben Sie diese in eigenen Worten wieder.

4) An mehreren Stellen benennt Burghartz die Herausforderung der Geschichtswissenschaft, eine makroperspektivisch ausgerichtete mit einer mikroperspektivischen Sichtweise zu verbin-den (Textseiten 216, 218). Erläutern Sie die Versuche, beide Sichtweisen zu vereinen.

Kommentar

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Jan Seehusen
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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Susanna Burghartz ist Professorin für die Geschichte des Spätmittelalters und der Renaissance an der Universität Basel. Nach ihrer Promotion über Kriminalität im Spätmittelal-ter in Basel habilitierte sie sich ebenda in einer Untersuchung über Ehe und Sexualität wäh-rend der Frühen Neuzeit. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Geschich-te städtischer Gesellschaften in Renaissance und Früher Neuzeit (15.-18. Jh.), der frühen eu-ropäischen Expansion, der historischen Kriminalitätsforschung und der Frauen- und Ge-schlechtergeschichte. Burghartz ist seit 2004 ebenfalls Mitherausgeberin der Zeitschrift ‚Histo-rische Anthropologie‘.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

In ihrem Artikel liefert Susanna Burghartz verschiedene Definitionsversuche und einen kom-pakten Überblick über die Entwicklung der geschichtswissenschaftlichen Methode ‚Histori-sche Anthropologie‘ in Beziehung zur verwandten Methode der ‚Alltagsgeschichte‘.

In den 1970er-Jahren habe es eine Abkehr von der Strukturgeschichte gegeben, die stärker den Menschen als handelnde Entität sowie dessen „Erfahrungen und Wahrnehmungen im Wandel der Zeit“ (Textseite 206) thematisierte. Sei die Entwicklung zunächst in Frankreich angestoßen worden, deren Vertreter (z.B. Jacques Le Goff) eine ‚nouvelle histoire‘ im Sinne einer ‚anthropologie historique‘ forderten (Textseite 206), so hätten einige deutsche Historiker seit Thomas Nipperdey die Fokussierung von menschlichen Elementar- und Grunderfahrungen postuliert, „wie Geburt und Tod, Krankheit, Geschlechterrollen, Familie, Arbeit, Mangel, Überfluss“ (Textseite 207). Nach weiteren Entwicklungen der Methode, insbesondere in Aus-einandersetzung mit der Schule der Annales (1929) zeige sich, dass die ‚Historische Anthropo-logie‘ keine allzeit gültigen Universalia menschlichen Lebens herausarbeiten wolle, sondern sich durch die Untersuchung von Brüchen, Veränderungen und Entwicklungen identitärer menschlicher Erfahrungen, sowohl singulärer als auch gesellschaftlicher Natur, auszeichne (Textseite 208).

Veranschaulichen ließe sich das nach der Meinung der Autorin beispielsweise am Themenfeld ‚Familie und Sozialisation‘: Die Historische Anthropologie untersuche „die Familiengeschichte als wesentliches Prinzip der Vergesellschaftung“ (Textseite 209), womit bereits die anthropo-logische Natur des Untersuchungsfelds deutlich wird. Etwa die Rolle von „Haus“, „Familie“, „Verwandtschaft“ (alle Textseite 209) würden in ihrer Wandelbarkeit und ihrer Bedeutung als Institutionen für historische Akteure analysiert. Darüber hinaus seien ebenso ethnologische und volkskundliche Theorien in die Betrachtungsweise einbezogen worden, die wie die Be-trachtung der ‚rites de passage‘ (Schwellenrituale) zur Erforschung von „Übergangssituationen wie Geburt, Heirat und Tod“ (Textseite 209) angeregt hätten.

Eine Herausforderung in Bezug zur verwandten Methode der ‚Alltagsgeschichte‘ stelle jedoch weiterhin die Beziehung zwischen Mikro- und Makroperspektive dar. Durch die „Betrachtung aus der Nähe“ (Textseite 216), was der Mikroperspektive entspricht, würden andere histori-sche Sachverhalte sichtbar und der übergreifende strukturelle Blick ermögliche seinerseits Er-kenntnisse, die eine Mikroperspektive nicht biete. Neben dem Versuch Kracauers, diese zwei Erkenntniswege zu vereinen (Textseite 216), erhebt die Autorin die Forderungen, weiter an einer Kombination beider Methoden zu arbeiten sowie in Auseinandersetzung mit anderen Forschungsdisziplinen, etwa der Kultur- und Literaturwissenschaft, die theoretische Grundla-ge der Historischen Anthropologie weiter zu entwickeln (Textseite 218).

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Hölkeskamp, K.-J., Politische Kultur […] I

Hölkeskamp, K.-J., Politische Kultur. Karriere eines Konzepts. Ansätze und Anwendungen am Beispiel der Republik, in: Libera Res Publica. Die politische Kultur des antiken Rom. Positionen und Perspektiven, Stuttgart: Steiner 2017, S.73-106.

 

 

Leitfragen

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Autor_in: Josephine Jung
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1) Erklären Sie in eigenen Worten das Thema von Hölkeskamps Aufsatz: „es geht um die diskursi-ven und performativen Dimensionen einer spezifischen historischen politischen Kultur“ (Textseite 74). Nutzen Sie dabei die Ausführungen von Hölkeskamp auf den Textseiten 74-78.

2) Nennen Sie fünf Beispiele für Sphären politischer Kultur in der Antike. Gehen Sie von den Bei-spielen Hölkeskamps für selbstorganisierte Formen politischer Auseinandersetzung aus und erwei-tern Sie auf dieser Basis Ihr Blickfeld für Beispiele (Textseiten 75, 91-105). Wählen Sie Beispiele aus dem antiken Rom oder den Poleis in Griechenland.

3) Erläutern Sie die drei Aspekte des Modells einer politischen Kultur von Hölkeskamp (Textseiten 88-90) in Form eines selbst gewählten Schaubildes.

4) Wählen Sie eines Ihrer Beispiele von Frage drei und erläutern Sie die drei Elemente einer politi-schen Kultur nach Hölkeskamp (analog bei Hölkeskamp siehe Textseiten 79-80, S.91-105).

Kommentar

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Autor_in: Josephine Jung
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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Karl-Joachim Hölkeskamp lehrte zunächst 1994 und 1995 an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald als ordentlicher Professor. Von 1995 bis 2019 lehrte er das Fach Alte Ge-schichte an der Universität zu Köln. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Mentalitäts- und Kulturgeschichte der Römischen Republik. Hölkeskamp beschäftigt sich vor allem mit der republi-kanischen Aristokratie und der politischen Kultur der Römischen Republik. Er ist zusammen mit seiner Frau apl. Prof. Dr. Elke Stein-Hölkeskamp Trägerin des Karl-Christ-Preises, welcher herausra-gende wissenschaftliche Verdienste für die Alte Geschichte prämiert und auszeichnet.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Bei diesem Text von Hölkeskamp handelt es sich um eine Abhandlung zum methodischen Arbeiten in der Alten Geschichte. Dieser sehr theoretische Text ist voller Rückgriffe auf methodische Kon-zepte verschiedener Geisteswissenschaftler des letzten Jahrhunderts: Piere Bourdieu – Soziologe (Textseite 83); Clifford Geertz – Ethnologe (Textseite 91); Max Weber – Soziologe (Textseite 82). Weiterhin greift Hölkeskamp aktuelle Methoden und Forschungsergebnisse auf und entwickelt sie weiter. Hölkeskamp baut seinen neuen Ansatz der Erforschung der „politischen Kultur in der Anti-ke“ folglich auf einem breiten Fundament an geschichtswissenschaftlicher, politikwissenschaftlicher und soziologischer Forschung auf. Die historische Genese seines Ansatzes basiert zum Teil auf un-terschiedlichen „turns“ in verschieden Bereichen der Wissenschaft. Hölkeskamp übersetzt den Be-griff „turns“ schlicht als „Wenden“ und meint damit bedeutende Richtungswechsel in der For-schung. Er selbst will seine eigenen Forschungen jedoch nicht als vollständig neue Wende verstan-den wissen, sondern er sieht seine Forschungen als Erweiterung eines bereits bestehenden ge-schichtswissenschaftlichen Repertoires.

In der Abhandlung legt Hölkeskamp sein theoretisches Konstrukt dar, wobei er sich auf die histori-sche Entwicklung seiner Methodik, einen theoretischen Einblick und ein Beispiel begrenzt. Seine drei Aspekte von politischer Kultur (Textseite 88-90, 93) sowie die Anwendung derer auf die rö-misch-republikanischen Politikkultur der späten Republik (Textseiten 102-105) machen die Metho-dik für den Leser greifbar.

Beispiele für Untersuchungsobjekte einer politischen Kultur gibt Hölkeskamp zu Beginn auf Textsei-te 74 und am Ende auf den Textseiten 102-105. Untersucht werden können politische Institutionen, die sowohl als strukturelle Einheit als auch als Gruppe von einzelnen Individuen betrachtet werden können. Wie bei den Schalen einer Zwiebel analysiert Hölkeskamp die Institutionen der Römischen Republik vom großen Ganzen bis in die einzelnen Schichten; er erörtert die drei großen Versamm-lungen der Römischen Republik: comitia centuria (Versammlung des römischen Volkes als Heer, dh.

Versammlung aller römischer Bürger im wehrdienstfähigen Alter) comitia tributa (Versammlung der römischen Bürger zur Wahl verschiedener Ämter), concilium plebis (Versammlung der Plebejer unter Ausschluss der Patrizier als gesetzgeberisches Gegengewicht zum Senat). Er untersucht dabei nicht die Verfassungsstruktur der Versammlungen, z.B. den festgeschriebenen Ablauf einer Wahl. Viel-mehr sind die Grundlagen seiner Analyse einerseits die „drei Aspekte einer politischen Kul-tur“ (Textseite 88-90). Andererseits fokussiert er den Faktor „Macht“ für die jeweilige Institution. Bevor die „drei Aspekte einer politischen Kultur“ kurz erläutert werden sollen, wird ein kurzer Überblick über Hölkeskamps Verständnis von politischer Macht gegeben.

Der Begriff „Macht“ ist bei Hölkeskamp verständlicher Weise direkt mit dem Begriff „Politik“ ver-bunden. Er sieht es als zentral an, das „Politische“ als „Medium der Macht“ zu betrachten (Textseite 77). Er betrachtet die Politik, das „Politische“, jedoch nicht als reine Aneinanderreihung von Ent-scheidungen und Handlungen sowie deren Folgen und Hintergründe, sondern er beurteilt Politik als medialen Raum der Handlung und Kommunikation. Politik ist für ihn nicht länger nur Ereignisge-schichte gepaart mit der Analyse von Selbstdarstellung und Machtausübung. Sie ist nicht länger nur die Geschichte von Feldherrn und Magistraten (Textseite 91). Es geht Hölkeskamp vielmehr darum, die Machtmechanismen zur Durchsetzung von Herrschaft und damit auch die Legitimation von Herrschaft zu untersuchen und dabei nicht auf der Ebene der Entscheidung selbst stehen zu bleiben, sondern nach den Weltbildern oder Wertvorstellungen zu fragen, die dahinter stehen.

Die „drei Aspekte politischer Kultur“, erläutert auf den Textseiten 88-90, bilden den theoretischen Kern der Abhandlung. Um eine „politische Kultur“ für die Forschung fassbar zu machen, bedient sich Hölkeskamp verschiedener methodischer Zugänge, die er als Teile eines Puzzles am Ende zu-sammenführen will. Das Puzzle besteht nach Hölkeskamp erstens aus der ritualtheoretischen Analy-se von Institutionen, zweitens aus der Analyse der Sprache, der Wortwahl etc., drittens aus der Ana-lyse von Bildern und Symbolen, aus dem symbolhaften rituellen Akt der Handlungen. Alle drei Elemente, die Institution, die Sprache und das Bild werden vor dem Hintergrund einer spezifischen Form von Staatlichkeit betrachtet, welche für jede Form einer politischen Kultur individuell gestal-tet sein kann (Textseiten 95-101). Die Form römischer Staatlichkeit weicht dabei stark von griechi-schen Poleis ab und zeigt den stets individuellen Charakter einer politischen Kultur auf.

Den individuellen Charakter der politischen Kultur Roms beschreibt Hölkeskamp als „Ensemble von Ensembles“ (Textseite 91). Der Begriff „Ensemble“ wird nicht direkt erläutert, sondern nur um-schrieben. Grundsätzlich kann hier mit der Grundbedeutung gearbeitet werden: ein Ensemble ist eine aufeinander abgestimmte Gruppe (Musik, Kunst, Sport etc.). In Bezug auf die politische Kultur ist das Ensemble für Hölkeskamp eine Gruppe von verschiedenen antiken Texten, die uns überliefert sind. Die Texte sind gleichzeitig das Medium für fassbare Institutionen wie die Volksversammlun-gen in Rom, von denen wir nur aufgrund der Texte Kenntnisse haben. Die Institution ist wiederum selbst ein Ensemble. Als Beispiel kann der Leidenszug, die pompa funebris dienen. Es handelt sich dabei um einen Beerdigungszug zu Ehren von hochrangigen Römern. Dieser Zug ist für Hölkes-kamp ein Zusammenspiel, ein Ensemble, von Sprache, Ritual und Symbol (Textseiten 92-93). Der Begriff „Ensemble“ dient Hölkeskamp folglich der Charakterisierung der politischen Kultur Roms, da er die drei Aspekte der politischen Kultur als theoretische Methodik greifbar und variabel macht.

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Sehen Sie in diesem Zusammenhang auch den Beitrag zum Sammelband.

Weber, G., Die neuen Zentralen […]

Leitfragen

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Autor_in: Josephine Jung
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1) Definieren Sie nach Weber in eigenen Worten den Begriff „Hauptstadt“ (Textseiten 103-104). Beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Was unterscheidet antike Residenzstädte von modernen Hauptstädten?

2) Erläutern Sie Ihre Definition detaillierter. Was genau sind die Bestandteile einer hellenistischen Haupt- und Residenzstadt (Textseiten 104-109)? Nennen Sie das Ihrer Meinung nach wichtigste Element. Begründen Sie Ihre Entscheidung.

3) Beschreiben Sie in wenigen Sätzen drei herausragende Merkmale der ägyptischen Stadt Alexand-ria, die diese Stadt als eine besondere Metropole im Zeitalter des Hellenismus kennzeichnen (Text-seiten 99-102, 104-109). Wählen Sie je ein Beispiel aus den Bereichen Stadtplanung, gesellschaftli-che Nutzung von Bauten und Prestige bzw. Außenwirkung.

4) Nennen Sie die entscheidenden Kernelemente der höfischen Gesellschaft hellenistischer Herr-scher. Halten Sie sich an die zeitliche Struktur von Weber: Alexander der Große, Diadochen- und Epigonenhöfe (Textseiten 111-116).

5) Definieren Sie in eignen Worten den Begriff „Hof“ (Textseiten 111-112) und erläutern Sie dessen Funktionsweise in nur einem Satz. Greifen Sie dabei auch auf das Fazit von Weber zurück (Textsei-ten 116-117).

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Gregor Weber studierte die Fächer Geschichte, Griechisch und Katholische Theologie in Freiburg. Er lehrte im Jahr 2002 als ordentlicher Professor Alte Geschichte an der Universität Erfurt. Seit 2003 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Alte Geschichte an der Universität Augsburg. Seine Schwerpunkte liegen in der Geschichte des Hellenismus und der antiken sowie modernen Demokratieforschung.Weber widmet sich insbesondere der Erforschung der Kulturgeschichte sowie den Strukturen antiker Monarchien (hellenistisches Königtum und römisches Prinzipat).

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Grundsätzlich erläutert Weber einerseits die äußere stadtplanerische und architektonische Struktur hellenistischer Großstädte (Textseiten 99-104). Andererseits erörtert er die Funktion dieser städtischen Elemente im Zusammenhang mit der neuen Form hellenistischer Herrschaft (Alexander der Große, die Diadochen und deren Nachfolger (Textseiten 104-117)).

Um die Erläuterungen von Weber besser einordnen zu können, seien die geographischen und die machtpolitischen Strukturen kurz erläutert. Weber weist an mehreren Stellen auf die Städtegründungen durch Alexander den Großen hin (Textseiten 102 und 104). Alexander der Große gelangte mit seinem Heer und einem riesigen Tross bis ins heutige Pakistan. Das eroberte Reich wurde später von seinen Nachfolgern, den Diadochen, in kleinere Reiche aufgeteilt. In diesen neuen Reichen der Diadochen wurden Städte als neue antike Hauptstädte teilweise neu gegründet, teilweise weiter ausgebaut (Textseiten 105-107). Zu den Diadochenreichen, die Weber erörtert, zählen die Ptolemäer (heutiges Ägypten), die Antigoniden (heutige Türkei, Ende des 4. Jh. v. Chr., im 3. Jh v. Chr. Makedonien), die Seleukiden (heute Irak, Iran und Teile Afghanistans) und die Attaliden (westliche Teile der Türkei, später Königreich Pergamon).

Bevor die Diadochen in langen Kämpfen die Größe ihrer Reiche festlegten und dabei teilweise auch auf bereits bestehende Städte als Residenzstädte zurückgriffen, waren diese Städte Teil des persischen Großreichs. Die heutige Türkei, die Arabische Halbinsel, Ägypten, Syrien, Irak, Iran, Afghanistan u.a. waren das Reich eines einzigen Persischen Großkönigs und seiner Satrapen (Statthalter) gewesen, welche dem König vollständig untergeben waren (Textseiten 103-104). Dieser Großkönig hatte jedoch im Gegensatz zu den kleineren Diadochenreichen nicht eine einzige oder einige wenige Residenzstädte. Bei der persischen Herrschaft handelte es sich vielmehr um eine Form von Wanderkönigtum, die auf einer Vielzahl verschiedener Residenzstädte basierte.

Es stellt sich nun die Frage, was diese Städte von den neuen antiken „Hauptstädten“ unterschied. Diese Frage stellt Weber selbst nicht direkt, jedoch drängt sich die Frage beim Lesen des Artikels und in Anbetracht des Titels auf. Auch wenn der Begriff „antike Hauptstadt“ allein nicht treffend ist und daher immer im Zusammenhang mit dem Begriff „Residenzstadt“ von Weber genutzt wird (u.a. Textseiten 104, 106, 107), ist hervorzuheben, dass einige große Diadochenreiche, wenn teilweise auch nur zeitweilig, über eine Metropole bzw. ein Zentrum verfügten (Textseiten 105-106). Namentlich nennt Weber neben Alexandria als Hauptstadt der Ptolemäer zusätzlich Antigoneia als Stadt der Antigoniden und Pergamon als Hauptstadt der Attaliden. Im Übrigen sind mit dem Begriff „Epigonidenreiche“ gleichermaßen die Diadochenreiche gemeint (Textseite 112), jedoch verweist der Begriff bei Weber auf das frühe 2. Jh. n. Chr. (Textseite 116), welches er nur in wenigen Sätzen erwähnt.

Hervorzuheben ist, dass trotz dieser Zentren eine Konkurrenz innerhalb und zwischen den Höfen in den verschiedenen Zentren herrschte (Textseite 114). Mit dieser Aussage hebt Weber nicht nur die rein funktional-strategische Bedeutung der Königsstädte hervor, sondern auch deren soziale Bedeutung. Der „Hof“ bzw. eher die „Höfe“ als soziale Elemente von Herrschaft erschwerten trotz der Reduktion des Wanderkönigtums und der Konzentration auf ein zeitweiliges Zentrum oder auf wenige Kernstädte die Kämpfe um die Macht (Textseiten 114-116). Ursächlich dafür waren die Herrschaftsabsicherung und Administration basierend auf persönlicher Loyalität zwischen einem Herrscher und seinen Gefolgsleuten. Der Herrscher stand mit anderen Herrschern in Konkurrenz um seine treuen Gefolgsleute, genannt phíloi. Die Gefolgsleute erhofften sich teils an anderen Höfen mehr Ruhm oder Vermögen, wenn sie an ihrem Hof nicht ausreichend belohnt wurden.

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Vergleichen Sie hierzu auch die Karte zu den Diadochenreichen.

Thür, G., Das Gerichtswesen Athens […]

Leitfragen

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Autor_in: Josephine Jung
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1) Thür erläutert die Grundzüge des athenischen Gerichtswesens zunächst in groben Zügen (Textsei-ten 30-36). Nennen Sie die antiken Quellen, die den Historikern Auskunft über das athenische Ge-richtswesen geben und beschreiben Sie diese:
a) Um was für Quellen handelt es sich?
b) Welche Auskünfte geben die Quellen?
c) Was ist bei der Interpretation der Quellen zu beachten?

2) Beschreiben Sie nach Thür die drei charakteristischen Züge des athenischen Gerichtswesen in eigenen Worten (Textseiten 36-37).

3) Thür erläutert zusammenfassend den Ablauf eines Gerichtstages im klassischen Athen (Textseiten 42-49). Lesen Sie diesen Abschnitt noch einmal und versuchen Sie, ein für sich verständliches Schaubild zu entwerfen, welches den Ablauf darstellt. Beschränken Sie sich dabei auf die drei we-sentlichen Elemente: Vorbereitung, Prozess, Urteil.

4) Reflektieren Sie das athenische System im Vergleich mit den Ihnen bekannten Formen demokra-tischer Gerichtswesen und Prozessführung sowie Urteilsfindung. Welche zwei Unterschiede sind für Sie am größten?

5) Erläutern Sie diese zwei besonderen Eigenarten des athenischen Systems mit Hilfe der Darstel-lung von Thür. Wie lassen sich diese Eigenheiten vor dem historischen Hintergrund in Ansätzen er-klären?

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. em. Gerhard Thür (* 1941 in Golling an der Salzach) ist promovierter Jurist. Sein Schwer-punkt liegt in der Rechtsgeschichte der Antike, wobei er sowohl in der griechischen als auch in der römischen Rechtsgeschichte gleichermaßen ausgewiesener Experte ist. Thür prägte die deutsche Rechtsgeschichte der Nachkriegszeit und ist einer der führenden Experten antiker Rechtsgeschichte. Er lehrte nach seiner Habilitation 1973, die er am Institut für Rechtsgeschichte in Wien erfolgte, an der Universität München (1976-1992). 1992 nahm er den Ruf der Karl-Franzens-Universität Graz an und wurde o. Univ.-Prof. für Römisches Recht.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Thür leitet seine Erklärungen zum athenischen Gerichtssystem mit einem kurzem Forschungsüber-blick und einer Periodisierung nach Boegehold ein (Textseite 31). Er unterscheidet zwischen 1. (460-410 v. Chr.), 2. (410-340 v. Chr.) und 3. (340-322 v. Chr.). Um die folgenden Entwicklungen, die Thür schildert, besser nachvollziehen zu können, sei daher kurz ein Überblick über die wichtigsten historischen Ereignisse in dieser Zeit gegeben, die im Zusammenhang mit der Entwicklung des Ge-richtssystems stehen. Die erste Periode ist geprägt durch eine Entmachtung des Adelsrates Areopag. Das neu geschaffene Gericht Heliaia übernahm weitreichende Kompetenzen in der Straf- und Zivil-gerichtsbarkeit. Die Heliaia war ein großes Volksgericht, welches aus bis zu 6000 Geschworenen-richtern bestand. Auch große politische Prozesse (Eisangelie-Verfahren) wurden hier verhandelt (Textseite 34).

Die zweite Periode beginnt mit der Herrschaft der 30 Tyrannen (404-403 v. Chr.). Nachdem das demokratische System wieder hergestellt worden war, wurde das Gerichtssystem im-mer ausgefeilter. Es entstand ein Gremium von vierzig Amtsträgern, die Aufgabengebiete der 9 Ar-chonten übernahmen. Die Vierzig leiteten die Vorverfahren in Privatprozessen und konnten bereits Einigungen erzielen und einen Prozess vermeiden (Textseite 36). In der letzten Phase erlangte das Los-System im Gerichtsprozess seine vollendete Form (Textseiten 39-49). Korruption und Beste-chung konnte an mit Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

Auf der Textseite 33 spricht Thür von neun Archonten. Der Begriff „Archon“ meint ursprünglich nur einen einzigen, den höchsten, Amtsträger im Staat. Der Stadtstaat entwickelte sich jedoch weiter, insbesondere auch das Gerichtswesen. Das System wurde feingliedriger, sodass die Aufgaben von verschiedenen Amtsträgern, die noch immer Archon hießen, übernommen wurden. Die neun Archo-ten hießen: Archon Eponymus, Archon Basileus, Archon Polemarchos und die übrigen sechs nannte man Thesmotheten. Nachdem diese neun ihre Amtszeit bewältigt hatten, waren sie auf Lebenszeit Mitglied im höchsten Rat Athens, dem Areopag. Dieser Adelsrat bestand bis zu Solon, einem ein-flussreichen Politiker der Archaik, als einziges politisches Organ in Athen. Die Etablierung eines weiteren Rates – Rat der Vierhundert – wird auf Solon zurückgeführt, wobei man in der Forschung teilweise meint, dass diese Entwicklung sicher Vorläufer hatte.

Auf Textseite 34 erwähnt Thür, dass die Prozessbeteiligten in der Vorverhandlung den jeweiligen Kontrahenten zur Folter seiner Sklaven basanos auffordern konnten, um weitere Informationen zu erhalten. Wichtig ist zu wissen, dass im Gegensatz zu griechischen Bürgern und Fremden eine Zeu-genaussage vonseiten eines Sklaven nur dann im Prozess verwendbar war, wenn sie unter Folter er-klärt wurde. Diesem Thema hat sich Thür in seiner Habilitation mit dem Titel Beweisführung vor den Schwurgerichtshöfen Athens. Die Proklesis zur Basanos gewidmet. Er legte anhand der Analyse der griechischen Gerichtsreden erstmals dar, dass es sich bei der Sklavenfolterung nachweislich lediglich um ein rhetorisches Mittel in einem Prozess gehandelt hatte. In keiner einzigen Rede wurde die Sklavenfolterung zur Erlangung einer rechtsgültigen Aussage angewandt.

Auf den Textseiten 36 bis 37 erklärt Thür das Prozesssystem der Athener im Vergleich mit dem Rö-mischen Gerichtswesen. Er erörtert, dass ein Prozess in Athen zunächst immer in einem Vorverfah-ren verhandelt wurde. In diesem Verfahren konnte bereits eine Einigung gefunden werden. Geleitet wurde dieses Verfahren durch bestimmte Amtsträger. Der Prozess selbst wurde aber immer vor ei-nem Gremium an Richtern verhandelt. Rein von der technischen Ebene betrachtet findet man diese Verhandlungsformen, eine Verhandlung vor einem Amtsträger oder vor einem Gremium an Richtern, auch in Rom. Jedoch wurden dort nicht alle Prozesse vor einem Richterkollegium abgehalten. In der römischen Kaiserzeit etablierte sich vermehrt die cognitio extra ordinem, ein außerordentliches Ge-richtsverfahren, welches an weniger starre Vorgaben gebunden war und z.B. in der Provinz vom Statthalter vollzogen wurde. Dahingehend ist das athenische Vorverfahren vor dem Archon mit der cognitio extra ordinem vergleichbar; beide wurden vor einem Amtsträger verhandelt. Inhaltlich be-trachtet handelt es sich jedoch um zwei völlig verschiedene Ebenen des Gerichtssystems, nämlich um einen rechtsgültigen Prozess und ein Vorverfahren zu einem möglichen Prozess.

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Vergleichen Sie hierzu auch die Sekundärtexte „Was ist Demokratie“ und „Drakons Gesetz„.

Schmitz, W., Das Gesetz Drakons […]

Leitfragen

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Autor_in: Josephine Jung
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1) Fassen Sie die Ereignisse um den Tyrannenaspiranten Kylon stichpunktartig zusammen (Textsei-ten 37-41). Beantworten Sie die 5 W-Fragen.

2) Welche Formen von Tötungsdelikten werden im Text behandelt? Stellen Sie die Delikte zusam-men und definieren Sie in je einem Satz, was Sie unter dem jeweiligen Delikt verstehen.

3) Skizzieren Sie in einer für Sie verständlichen Übersicht den möglichen rechtlichen Ablauf nach einem nicht natürlichen Todesfall im Sinne der Darstellung von Schmitz (Textseiten 41-43; 45-47) anhand von folgendem Beispiel:
Ein Opfer liegt tot auf der Straße und ein anderer Mensch steht direkt daneben. Dieser hält den Tat-gegenstand in seiner Hand. Zeugen wollen gesehen haben wie der eine den anderen erschlug. Wie verhält sich der volljährige Sohn des getöteten Opfers und wie der Täter? Beachten Sie, dass der Täter beteuert, er habe sich nur gegen einen Überfall gewehrt. Der Tod sei nicht das Ziel seines Handelns gewesen.

4) Warum war nach Schmitz der Tyrann Kylon ein Auslöser für die gesetzlichen Regelungen von Drakon für die nicht-vorsätzliche Tötung (Textseiten 37-41, 50-55)?

5) Welche Neuerungen brachten Solons Gesetze zu den bestehenden Regelungen Drakons und wa-rum (Textseiten 45-46)?

Kommentar

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Autor_in: Josephine Jung
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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Winfried Schmitz (* 1958) studierte die Fächer Alte Geschichte, Klassische Archäologie sowie Mittlere und Neuere Geschichte. Seit 1996 lehrte er als ordentlicher Professor an der Ruhr-Universität Bochum. Zwei Jahre später wechselte er an die Universität Bielefeld. Seit 2003 lehrt er als Professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn das Fach Alte Geschichte. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Sozial-, Familien- und Rechtsgeschichte des frühen und klassischen Griechenlands sowie die frühchristliche Epigraphik. Im Rahmen seiner Forschungen zu den griechischen Politikern und Gesetzgebern Drakon und Solon arbeitet Schmitz seit 2016 in einem DFG-Projekt an einer neuen Edition der Gesetze Solons und Drakons.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Der Aufsatz von Schmitz befasst sich mit dem Gesetz Drakons, welches Ende des 7. Jhs. v. Chr. vom Gesetzgeber Drakon im archaischen Athen erlassen wurde. Der Ausspruch „drakonische Stra-fen“ ist heute noch geläufig und steht mit jenem Gesetzgeber in Verbindung. Ursprünglich wurde die Redewendung nur zwei Jahrhunderte nach Drakon von den Griechen selbst geprägt. Gemeint sind mit Ausspruch Strafen, die im modernen Verständnis völlig unverhältnismäßig sind.

Zum einen widmet sich Schmitz der Entstehungsgeschichte des Drakonischen Gesetzes. Er disku-tiert die Forschungsthese, ob die Gesetze in direktem Zusammenhang mit dem kylonischen Frevel stünden (Textseiten 37-41, 50-55). Zum anderen erörtert er die Frage nach dem Inhalt und Umfang des Gesetzes (Textseiten 41-49). Er bezieht dabei die Erweiterungen des Gesetzs durch den Gesetz-geber Solon mit ein (Textseiten 46-47).

Der zweite Aspekt, der diskutiert wird, nimmt im Text großen Raum ein. Diese Problematik hin-sichtlich des Gesetzesinhalts ist der Überlieferungslage geschuldet. Erhalten ist nur ein Bruchteil der drakontischen Regelungen, welche zu Drakons Zeiten auf drehbaren Holzbalken für jedermann sichtbar auf der Agora standen. Auf diesen Balken hatte Drakon die neu erlassenen Totschlagsgeset-ze niederschreiben lassen. Uns sind diese Gesetze nur in wenigen Fragmenten in Form einer In-schrift erhalten und weil sogar der Beginn dieser Inschrift fehlt, wird in der Forschung über den Inhalt des Gesetzes seit langem diskutiert (Textseite 45). Überliefert sind nur die gesetzlichen Rege-lungen bei berechtigten Tötungsdelikten (z.B. der Ehebrecher durfte, wenn er auf frischer Tat er-tappt wurde, straflos getötet werden) und bei Tötungsdelikten ohne Vorsatz (Unfall, Tötungsdelikte im Sport, Notwehr).

Das uns überlieferte Fragment des Gesetzes regelt minutiös die Vorgaben für die Aussöhnung zwi-schen dem Täter und den Angehörigen des Opfers. Wenn nämlich jemand einen anderen nicht vor-sätzlich, sondern z.B. durch einen unglücklichen Unfall getötet hatte, so musste dieser, so ist es in Drakons Gesetz geregelt, ebenso wie ein Mörder ins Exil gehen. Zu betonen ist jedoch, dass der unglückliche Täter, der den anderen bei einem Unfall tötete, mit Zustimmung der Angehörigen des Opfers eine Entschädigungssumme für seine Rückkehr zahlen konnte. Ein Mörder musste hingegen auf ewig im Exil bleiben, denn wenn ihn die Angehörigen des Opfers gefunden hätten, so konnten sie im Sinne der Blutrache legal alles mit dem Mörder tun, was ihnen beliebte. Dieser Vorgang der Blutrache war nach Schmitz nicht Teil des Gesetzes von Drakon, sondern Gewohnheitsrecht (Text-seiten 45-49).

Grundsätzlich sollte für das Verständnis dieser Form von privater Strafverfolgung nicht von heuti-gen staatlichen Strukturen, Gesetzen, Anklagen und generell nicht von der Funktionsweise eines modernen Staates ausgegangen werden. Wie Schmitz betont, muss unterschieden werden zwischen der sozial gebräuchlichen, schlicht durch Gewohnheitsrecht etablierten Form der rein privaten Form der Blutrache und der gesetzlichen Regelung für die Feststellung der Tat und Aussöhnung wegen nicht vorsätzlicher Tötung (Drakons Gesetz) (Textseite 41). Es handelt sich bei beiden Praktiken um Formen privater „Strafverfolgung“, die allein einer kleinen Gruppe im direkten Umfeld des Getöte-ten zustanden. Die Blutrache wurde ohne einen formellen Prozess nicht vor Gericht vollzogen. Sie wurde ausgerufen, dem Täter wurde die Möglichkeit der Flucht gegeben und sollte man ihn danach in der Polis auffinden, konnte die Familie des Geschädigten mit dem Täter tun, was sie wollte. Im Fall eines nicht-vorsätzlichen Tötungsdelikts wurde jedoch an einem von fünf Gerichtsstätten ver-handelt, nachdem zuvor sehr wahrscheinlich die Blutrache ausgerufen worden war und der ver-meintliche Täter Hilfe in einem Heiligtum gesucht hatte (Textseiten 41-43). Erst seit Solon konnte der nicht auf frischer Tat ertappte oder nicht geständige Täter auch vor dem Areopag verklagt wer-den (Textseite 44).

Der Verlauf auf Basis dieser Regelungen vor Solon scheint in der Praxis jedoch problematisch. Häu-fig, so sollte man annehmen, würde jeder beteuern, er habe nicht aus Vorsatz gehandelt, sondern es sei ein Unfall gewesen. Genau diesen Fall schildert Schmitz auf Textseiten 42-43. Vor den Regelun-gen von Drakon blieb den Tätern, egal aus welchen Gründen die Opfer tatsächlich zu Tode kamen, nur die Möglichkeit einer Flucht ins Exil. Durch Drakon konnte der Täter offiziell eine Aussöhnung anstreben, indem er sich in ein Heiligtum flüchtete. Selbst wenn der Täter dies unberechtigt tat, so Schmitz, vor Gericht habe sich durch die Prüfung ergeben, dass es sich um Vorsatz gehandelt hatte und die Blutrache wäre die Folge gewesen. War nämlich durch die Prüfung klar, dass der Täter vor-sätzlich gehandelt hatte, konnte er aus dem Heiligtum gerissen und getötet werden (Textseite 43).

Auch wenn man in Kenntnis des modernen Rechtsstaates mit forensischen Methoden sicher nicht für jeden antiken Fall annehmen kann, dass ein Mörder bei dem Versuch der Täuschung auch immer überführt wurde, so wird doch klar wozu die Gesetze Drakons überhaupt gut waren: Nach einem Todesfall wurde, wenn es ein offensichtlich unnatürlicher war, sehr häufig, wenn nicht immer, von den Angehörigen öffentlich Blutrache geschworen und erst Drakons Gesetz konnte eine Fehde-Kette durch Aussöhnung durchbrechen.

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Vergleichen Sie hierzu auch den Sekundärtext „Die archaische Tyrannis„.

Capdeville, G., Die etruskische Disziplin […]

Capdeville, G., Die Rezeption der etruskischen Disziplin durch die gelehrten Römer, in: L. Aigner- Foresti (hgg.), Die Integration der Etrusker und das Weiterwirken etruskischen Kulturguts im republikanischen und kaiserzeitlichen Rom, Wien: Verl. der Österr. Akad. der Wiss. 1998, 385-420.

 

Leitfragen

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1) Definieren Sie in eigenen Worten den Begriff „Etruskische Disziplin“ (Textseiten 385-397). Beachten Sie für diese und die folgenden Fragen den aufwändigen Fußnotenapparat im Text.

2) Erläutern Sie ihre Definition detaillierter. Was genau sind die Bestandteile der Etruskischen Disziplin (Textseiten 395-409)?

3) Nennen Sie drei antike Autoren, auf die Capdeville in seiner Abhandlung verweist und beschreiben Sie jeweils, wie diese Autoren über die Etruskische Disziplin berichten. Beantworten Sie die fünf W-Fragen (Wer, Was, Wann sowie nach Möglichkeit auch Wo und Warum).

4) Capdeville stellt die These auf, dass die Etruskische Disziplin integraler Bestandteil der Römischen Religion wurde, ohne, dass sich die Römer der Spätantike, wie Martianus Capella im 5. Jh. n. Chr. darüber bewusst waren. (Textseite 415-417). Fassen Sie zusammen, bei welchen Autoren Capedeville eine Trennung zwischen etruskischem und römischem Ritus innerhalb der römischen Religion erkennt und woran er dies festmacht (Textseiten 399-417).

5) Beschreiben Sie den Werdegang eines etruskischen Priesters und berücksichtigen Sie seine soziale Herkunft sowie die Voraussetzungen für die Tätigkeit (391-399).

 

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Gerard Capdeville lehrt seit 1998 als Professor an der Université Paris IV-Sorbonne antike Sprachen und Schriften: Langues et littératures anciennes. Capdeville forscht vor allem zur Römischen Religionsgeschichte, wobei er die Bedeutung und Entwicklung der Etruskischen Disziplin innerhalb der Römischen Geschichte fokussiert.

b) Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Zu Beginn sollte grundsätzlich erläutert werden, um was für ein Volk es sich bei den Etruskern handelte und in welcher Verbindung dieses Volk zu den Römern stand. Etrurien war ein Gebiet im nördlichen Italien, ungefähr die heutige Toskana. Die Etrusker sind seit Beginn des 8. Jh. v. Chr. archäologisch nachweisbar. Sie bewohnten Italien neben anderen Völkern, z.B. Umbrer oder  Latiner. Auf dem Gebiet der Latiner entstand die Stadt Rom und dessen Volk war es, welches durch Bündnisse und Kriege schließlich ganz Italien einnahm. Etrurien wurde als ein Gebiet von vielen  seit dem 3. Jh. v. Chr. von den Römern schrittweise erobert. Spätestens im Jahre 89 v. Chr. hatten alle Städte in Etrurien ihre Unabhängigkeit verloren. Wenn Cicero folglich Mitte des 1. Jhs. v. Chr. von etruskischen Priestern spricht, so handelte es sich um Römer, die als Etrusker aufgrund ihrer hohen religiösen Expertise hervorgehoben wurden.

Die besondere religiöse Kompetenz, die den Etruskern zugesprochen wurde, lag im Bereich der Weissagungstechniken, der sogenannten Mantik. Wie Capdeville gleich zu Anfang erläutert, verfügten auch die Römer über Weissagungsmethoden (Textseite 386), welche zumeist nur vom Senat oder später vom Kaiser genutzt wurden. Es handelte sich bei den römischen Techniken einerseits um die Vogelschau, durchgeführt durch die Auguren. Andererseits interpretierte man unter anderem auch Innereien von Tieren mit Hilfe der sibyllinischen Bücher, einer Spruchsammlung. Wichtig ist jedoch zu betonen, dass es sich bei den eben genannten römischen Techniken und den etruskischen Methoden nicht um völlig verschiedene Formen der Weissagung handelte. Die Römer verfügten ebenso wie die Etrusker über eine Form der Leberschau, die sich jedoch anders gestaltete.

Der haruspex war als etruskischer Priester in der Lage, Vorhersagen durch die Opferschau von Innereien und durch Blitzdeutung zu treffen. Über die etruskische Leberschau sind wir aufgrund eines Fundes, einer Bronzeleber, gut informiert. Bei dieser sogenannten Bronzeleber von Piacenza handelt es sich um ein Übungsmodell für angehende Priester. Die bronzene Leber war in 16 Quadranten für bestimmte Götter (Textseite 416) mit etruskischen Schriftzeichen gekennzeichnet. Mit Hilfe des Models untersuchte der Priesterlehrling eine reale Leber. Auf der Basis welcher Prinzipien die Vorhersage entwickelt wurde, ist unklar. Es wird jedoch in der Forschung vermutet, dass je nachdem in welchem Quadranten Abweichungen, z.B. Missbildungen, zu finden waren, eine entsprechende schlechte Voraussage getroffen wurde.

Die römische Leberschau hingegen funktionierte mit Hilfe der bereits erwähnten sybillinischen Bücher. Die Befragung war aber nur auf eine Antwort mit Ja oder Nein ausgelegt. Die Etrusker hingegen waren, so glaubten die Römer, in der Lage, mit den Göttern in einen Dialog zu treten. Ein haruspex stand im Vergleich zu einen römischen Priester daher in viel engerem Kontakt zu den Göttern. Im Übrigen galten die Etrusker grundsätzlich als sehr religiös (Textseite 385).

Zu einem Synkretismus aus beiden Formen der Innereiendeutung kam es nicht. Zwar werden die etruskischen Priester unter römischer Aufsicht ab dem 3. Jh. v. Chr. in den Ritus der Römer aufgenommen, jedoch bleibt die letztliche religiöse Handlung in der Hand des etruskischen Priesters. Hervorzuheben ist zusätzlich, dass in der Forschung teilweise auch die These vertreten wird, dass die Etrusker selbst sich in den römischen Ritus integrieren wollten. Sie glaubten, sie würden sonst den Zorn ihrer eigenen Götter beschwören, wenn sie ihre Expertise nicht in den Dienst der Römer stellen würden (Textseite 417, Fußnote 133).

Diese etruskische Methode der Leberschau wurde von römischen Gelehrten im Laufe der Jahrhunderte genauestens auf ihre Wirkungs- und Funktionsweise sowie auch auf einen gewissen wissenschaftlichen Wahrheitsanspruch hin untersucht (Textseiten 400-417). Es mag dem modernen Leser aufgrund einer durch das Mittelalter geprägten Perspektive von einem grundsätzlich dogmatischem Glauben an Gott und das Wirken von Göttlichkeit in der Bevölkerung, vielleicht seltsam erscheinen, dass die Römer selbst ihre eigenen Techniken genauestens analysierten. Sie selbst versuchten zu ergründen, wie diese Methode funktionierte, da den Auftraggebern nie ein Gutachten ausgehändigt wurde. Überdies war auch eine Technik der Leberschau unbekannt. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Skepsis eines Cicero, der sicherlich als Ausnahmegelehrter bezeichnet werden kann, nicht mit einer grundsätzlichen Skepsis in der gesamten (adligen) römischen Bevölkerung verwechselt werden darf (zu Cicero siehe Textseiten 399-403).

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die etruskische Disziplin im Laufe der Kaiserzeit als Teil der Römischen Religion ihre Fremdartigkeit verlor. Das Amt des haruspex war nicht länger nur Etruskern gestattet, und die etruskische Leberschau war spätestens im 1. n. Chr. ein römischer Ritus geworden. (Textseite 415-416, insbesondere Fußnote 129).

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Hölkeskamp, K.-J., Politische Kultur […] II

Hölkeskamp, K.-J., Konsens und Konkurrenz. Die politische Kultur der Republik in neuer Sicht, in: Klio, 88, Heft 2 (2006), S.360–396.
 

 

Leitfragen

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1) Beschreiben Sie in eigenen Worten den Unterschied zwischen der traditionellen Verfassungs- und Ereignisgeschichte der römischen Republik und der Geschichte der politischen Kultur Roms nach Hölkeskamp (insbesondere Textseiten 361-364).

2) Erklären Sie in je einem Satz, was Hölkeskamp mit den Begriffen „Inhalts- und Ausdrucksebene“ meint (Textseite 364).

3) Nach Hölkeskamp hatte die römische Republik eine spezifisch-römische Ausprägung von Demokratie in Form der jährlichen Wahlen zu den einzelnen Ämtern (Textseiten 374-376). Inwieweit lassen sich diese Wahlen der Volksversammlungen als demokratisch bezeichnen und inwieweit nicht? Begründen Sie Ihre Entscheidung.

4) Mit welchen lateinischen Begriffen lässt sich das moderne Konstrukt des „symbolischen Kapitals“ umschreiben (Textseiten 389-394)? Schlagen Sie die Bedeutung von fünf Begriffen nach und erläutern Sie diese im Zusammenhang mit dem Begriff „symbolisches Kapital“.

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Karl-Joachim Hölkeskamp lehrte zunächst 1994 und 1995 an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald als ordentlicher Professor. Von 1995 bis 2019 lehrte er das Fach Alte Geschichte an der Universität zu Köln. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Mentalitäts- und Kulturgeschichte der Römischen Republik. Hölkeskamp beschäftigt sich vor allem mit der republikanischen Aristokratie und der politischen Kultur der Römischen Republik. Er ist zusammen mit seiner Frau apl. Prof. Dr. Elke Stein-Hölkeskamp Trägerin des Karl-Christ-Preises, welcher herausragende wissenschaftliche Verdienste für die Alte Geschichte prämiert und auszeichnet.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Hölkeskamp legt in seinem Aufsatz verschiedene methodische Vorgehen dar, die dazu dienen, eine überholte Ansicht über den Charakter der römischen Republik auf politischer Ebene zu revidieren bzw. zu ergänzen. Einerseits nimmt eHölkeskamp dabei die politische Führungsschicht, den aristokratischen Senatsadel (2. Kapitel „Stand“, „Klasse“ oder „Status“: Senatsadel und Nobilität), anderseits deren Kommunikationsmuster und Agitation im politischen Raum (3. Kapitel Konkurrenz und Konsens: Komplementarität als Kategorie; 4. Kapitel Der Kern des Konsenses: das „symbolische Kapital“) in den Fokus.

Bezüglich des ersten Aspekts erläutert Hölkeskamp dezidiert, welche Familien in der römischen Geschichte ein politisches Potenzial besaßen, um das höchste Amt des Konsuls bekleiden zu können. Er klärt, dass nicht allein die Abkunft aus einer berühmten Konsulenfamilie einen Mann auch zum Konsul machte. Erst Können, Geld und Glück konnten jemanden zum Konsul werden lassen, aber das garantierte den folgenden Generationen nicht ebenfalls eine Anwärterschaft auf das oberste Amt (Textseite 369). Dies lag vor allem auch daran, dass jeder Anwärter als junger Mann den cursus honorum, eine vierteilige Ämterlaufbahn, erfolgreich meistern musste, um schließlich Konsul werden zu können. Hervorzuheben ist, dass die Anzahl an Ämtern auf jeder Laufbahnebene geringer wurde (Textseite 375). Folglich war es nicht gesichert, dass alle, die die Laufbahn starteten, auch das Amt des Konsuls erreichen konnten. Weiterhin kostete eine verlorene Wahl zum Konsul Geld und Mühen. Spätestens bei der zweiten oder dritten erfolglosen Wahl war der Kandidat geschwächt und hatte kaum mehr Aussichten auf das Amt des Konsuls.

Wie Hölkeskamp hervorhebt, waren politische Ämter ab dem 3. Jh. v. Chr. zunehmend offener für alle wohlhabenden und fähigen Bürger, wobei natürlich eine Kompetenz in militärischen, rhetorischen oder rechtlichen Belangen nur unter der Voraussetzung von finanzieller Unabhängigkeit gegeben war. Gleichzeitig ist zu betonen, dass nahezu alle adligen Sprösslinge in diesem Pool der Anwärter auf politische Ämter zu finden waren, wenn sie zumindest geistig und körperlich dazu in der Lage waren. Das bestimmende Element des politischen und damit auch des aristokratischen Lebens war diese Ämterlaufbahn (Textseite 374).

Für das 3. dritte Kapitel „Konkurrenz und Konsens: Komplementarität als Kategorie“ ist eine Begriffsklärung notwendig. Was meint Hölkeskamp mit dem Ausspruch „Komplementarität als Kategorie“? Der Begriff „komplementär“ meint im eigentlichen Sinne zwei oder mehrere gegensätzliche oder grundverschiedene Eigenschaften, die sich jedoch gegenseitig ergänzen. Konkurrenz und Konsens können nun als zwei sich gegenseitig ergänzende Elemente in der politischen Kultur der römischen Republik bezeichnet werden.

„Konkurrenz“ meint bei Hölkeskamp die Konkurrenz der senatorischen Adelsgeschlechter untereinander um die Posten im cursus honorum, welche ihnen am Ende Ruhm, Würde und Ehre ermöglichen (Textseiten 377-379). Diese Konkurrenz funktioniert aber nur insoweit wie ein sich ergänzender Konsens vorherrscht, den alle akzeptieren (Textseite 382). Der Konsens seinerseits ist bei Hölkeskamp zweigeteilt. Er besteht erstens in der Annahme einer Korrektheit der Bedingungen zur Erlangung der höchsten Ämter. Der Konsens besteht im Vertrauen auf den korrekten und immer gleichen Ablauf der Meinungsbildung, der Wahlen und der Gesetzgebung. Dieser von Hölkeskamp skizzierte Konsens, welcher als Grundpfeiler der politischer Kultur der Römischen Republik angesehen werden kann, wurde seit dem 2. Jh. v. Chr. zunehmend von Einzelpersonen durch Bestechung, Betrug und Stimmenkauf unterminiert. Als Cicero selbst den cursus honorum absolvierte, war der Stimmenkauf ein offenes Geheimnis, wobei ein solches Unterfangen nur den reichsten Bürgern wie Caesar oder Crassus möglich war.

Zweitens besteht der Konsens auch darin, sich die Gunst des Masse zu erhalten (Textseite 384). Ohne diese Gunst ist die Messbarkeit der eigenen Erfolge nicht gegeben, und auch die eigene Hierarchisierung gegenüber dem Volk als Amtsinhaber wäre nicht möglich. Die eigene Legitimation als Amtsinhaber würde fehlen. Der Konsens besteht also auch in einer permanenten Rückversicherung mit der Gewogenheit breiter Bevölkerungsschichten.

Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass die politische Kultur Roms nicht das Herrschen einer geschlossenen Klasse über eine andere niedrig gestellte Klasse darstellt, sondern vielmehr von einer Konkurrenz um herausragende Positionen gekennzeichnet ist. Nur der Fähigste unter den Bewerbern konnte sich nach bestimmten Regeln, über die sich alle einig waren, durchsetzen. Der Amtsinhaber wurde an seinem Umgang und an seinen Erfolgen für das Volk gemessen, von dem er selbst wiederum erwählt wurde.

Hinsichtlich des vierten Teils „Der Kern des Konsens: das symbolische Kapital“ ist zu bemerken, dass der Begriff „symbolisches Kapital“ von den Theorien Pierre Bourdieu abgeleitet ist. Bourdieu selbst schuf weiterhin die Begriffe „ökonomisches, kulturelles und soziales Kapital“. Nach Bourdieu verfügt jeder Mensch in einer Gesellschaft über Ressourcen, die aus einem oder aus mehreren Bereichen seiner vier Kapital-Bereiche stammen. „Symbolisches Kapital“ können Menschen nach Bourdieu durch Anerkennung erwerben. Es handelt sich um Ehrenkapital und Ansehen, welches nicht zwingend mit einem hohen ökonomischen Kapital (Geld, Immobilien) verbunden sein muss. In der römischen Republik war hingegen das symbolische Kapital direkt auch mit dem ökonomischen Kapital verbunden, wobei die finanzielle Absicherung kein Garant für symbolisches Kapital war. Als Beispiel für symbolisches Kapital nennt Hölkeskamp u.a. Ämter, Triumphe, dh. Triumphzüge, die Feldherren gewährt wurden (Textseite 386) und eine Ahnenreihe von Konsuln (Textseite 391). Während des Triumphzugs durch die Stadt Rom erlangte ein Feldherr z.B. großes Ansehen und Ruhm, da er seine eroberten Gebiete durch Bilder, gefangene Tiere und Sklaven zur Schau stellen konnte.

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Sehen Sie in diesem Zusammenhang auch den Beitrag zum Aufsatz von Hölkeskamp.

De Libero, L., Die archaische Tyrannis […]

De Libero, L., Die archaische Tyrannis, Stuttgart: Steiner 1996, 44-78.

 

Zum Artikel
Der vorliegende Ausschnitt stammt aus der überarbeiteten Habilitation von de Libero aus dem Jahr 1996. Das Werk setzt sich über Athen hinaus mit dem Phänomen der archaischen Tyrannis in griechischen Stadtstaaten auseinander. Der Fokus liegt auf den individuellen Phänomenen der Tyrannis in den einzelnen Poleis. De Libero setzt sich auf mikrogeschichtlicher Ebene mit dem Thema auseinander. Die Monographie wurde einerseits teilweise wegen mangelnden Erkenntnisgewinns und andererseits wegen partiell fehlender Tiefe hinsichtlich der Quelleninterpretation kritisch betrachtet. Gleichzeitig wird jedoch hervorgehoben, dass das Werk den ersten modernen Versuch darstellt, das veraltete, aber immer noch grundlegende Standardwerk von Helmut Berve „Die Tyrannis bei den Griechen“ aus dem Jahr 1967, zu ergänzen. Trotz der Kritik an der Habilitation, bietet das Werk einen guten Überblick und vor allem eine verständliche und nachvollziehbare Einführung in die Thematik der „archaischen Tyrannis“.
Leitfragen

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1) Athen kennt mehrere Aristokraten, die versuchten eine Vormachtstellung als Tyrannen zu erlangen. Nennen Sie die zwei Tyrannenaspiranten Athens vor Peisistratos und kennzeichnen Sie deren Versuche, die Vormachtstellung im Stadtstaat Athen zu erlangen (Textseiten 45-50).

2) Peisistratos bemühte sich mehrmals darum, die Tyrannis zu erlangen. De Libero beschreibt insbesondere zwei Aspekte im Leben des Peisistratos, die wegweisend waren, um die Tyrannis erlangen zu können (Textseiten 52-55). Fassen Sie diese beiden Aspekte in wenigen Sätzen zusammen.

3) Wie erreichte es Peisistratos 561/560 und 546/45 v. Chr., Tyrann von Athen zu werden (Textseiten 56-62)? Beschreiben Sie in Stichpunkten den Verlauf der Ereignisse.

4) Warum ist Peisistratos beim ersten Versuch laut de Libero gescheitert und was machte den zweiten Versuch effektiver?

5) Analysieren Sie die Mittel der Machterhaltung von Peisistratos (Textseiten 67-78). Welches politische Handeln stärkte seine persönliche Macht und welches die Strukturen der Polis, die in Richtung einer größeren Bürgerbeteiligung zielten? Welches Handeln wirkte stärker auf die Machterhaltung? Begründen Sie Ihre Entscheidung!

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Loretana de Libero ist seit 2006 außerplanmäßige Professorin an der Universität Potsdam. Weiterhin lehrt sie in Hamburg an der Führungsakademie der Bundeswehr. Libero ist außerdem Mitglied der SPD und war von 2012 bis 2015 Mitglied der Hamburger Bürgerschaft. Ihre Forschungsschwerpunkte sind die Verfassungs- und Militärgeschichte.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Den archaischen Begriff „Tyrannis“ erläutert de Libero bereits zu Beginn ihrer Habilitation (Textseiten 23-38). Der Begriff „Tyrannos“ war kein offizieller Titel mit dem der Herrscher angesprochen wurde. Ebenso war die „Tyrannis“ kein offizielles Amt zu dem jemand gewählt wurde. Vielmehr beschrieb der Begriff „Tyrannis“ eine uneingeschränkte Herrschaft eines einzelnen bzw. eine herausragende Stellung einer Person innerhalb des bestehenden Herrschaftssystems. In der archaischen Zeit hat der Begriff sowohl eine positive als auch eine negative Konnotation. Positiv meint der Begriff eine beneidenswerte Stellung, sagenhaften Reichtum und enorme militärische Potenz. Negativ umfasst er aber auch Machtbesessenheit, Extravaganz und Besitzgier.

Die „Tyrannis“ war eine Herrschaftsform, die aus einem verworrenen politischen Klima entstanden war. In Athen herrschte eine Rivalität der Aristokraten. Insbesondere junge Aristokraten sammelten sich zu beständig fluktuierenden Stasis-Gruppen. Als „Stasis“ werden Auseinandersetzungen mehrerer sozialer Gruppen in einer Gemeinde bezeichnet. Die Gruppierungen verbinden sich durch ein gemeinsames Ziel, z.B. die Erlangung oder den Sturz einer Tyrannis. Innerhalb dieser Rivalitäten schaffte es Peisistratos, in mehreren Anläufen seine Vormachtstellung zu erhalten, ohne dabei das bestehende System weitreichend zu beschränken (Textseiten 72-78). Insbesondere wegen dieser Art der Machtausübung konnten sich unter Peisistratos teilweise politische Strukturen verfestigen.
Peisistratos ermöglichte es, dass Ämter wie die der Archonten turnusmäßig besetzt werden konnten und nicht aufgrund aristokratischer Machtstreitigkeiten vakant blieben. Ebenso blieb auch der Rat, später der Areopag, wieder beschlussfähig. Jedoch muss selbstverständlich darauf hingewiesen werden, dass Peisistratos ihm nahe stehende Aristokraten förderte und ihnen zu diesen Ämtern verhalf. Dabei handelte es sich vor allem um Angehörige des niederen Adels. Seinen Gegnern hingegen soll er die Kinder entführt haben, um sie so zum Schweigen zu bringen.

Das Versagen seiner Söhne Hippias und Hipparchos führte zum Sturz der Tyrannen in Athen Ende des 6. Jhs. v. Chr. Durch politische und möglicherweise private Streitigkeiten kam es zur Ermordung des Hipparchos. Sein Bruder Hippias versuchte anschließend ohne Rücksicht auf das bestehende System, die Macht offen durch ein Söldnerheer zu erhalten. Die Athener holten sich jedoch militärische Unterstützung aus Sparta und vertrieben den Tyrannen.

In der Forschung wird die tragende Säule der archaischen Tyrannis unterschiedlich definiert. Zusammenfassend ist zu sagen, dass sowohl die soziale Vormachtstellung und das beständige Ringen um eine hohe Zahl an Befürwortern, als auch die permanente Präsenz von Söldnern und einer Leibgarde wichtige Elemente der Herrschaft waren. Zusätzlich war es von Bedeutung, dass neben dem bestehenden politischen System auch eine breite bzw. geregelte politische Teilhabe anderer Aristokraten gewährleistet wurde. Dies galt natürlich nur für die dem Tyrannen wohlgesinnten Aristokraten. Das wichtige Amt des Archon eponymos war für die Fälle, die uns überliefert sind, in drei von vier Fällen von Aristokraten besetzt, die mit Peisistratos sympathisierten.

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Stein-Hölkeskamp, E., Das Archaische Griechenland […]

Leitfragen

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1) Stein-Hölkeskamp erörtert die unterschiedlichen Gründe für die Kolonisation von Mittelmeergebieten durch griechische Poleis. Nennen Sie die Gründe, die auf den Textseiten 100-103 erläutert werden.

2) Nennen Sie drei grundlegende archäologische Quellen, auf die sich Stein-Hölkeskamp bei ihrer Untersuchung stützt. Beschreiben Sie in wenigen Sätzen, welche Schlüsse sich aus den Quellen für die Charakterisierung der Kolonisation ziehen lassen.

3) Die Kolonisation verlief in zwei Phasen. Wie unterscheiden sich diese zwei Phasen für die Orte Metapont, Siris und Incoronata voneinander (Textseiten 110-119)?

4) Was unterscheidet nach Stein-Hölkeskamp die Kolonisation in der Archaik maßgeblich von den Kolonisationsbewegungen der frühen Neuzeit (Textseite 116)? Erläutern Sie den Unterschied in wenigen Sätzen.

5) Stein-Hölkeskamp erörtert zu Beginn und zu Anfang des Kapitels den Zusammenhang zwischen der archaischen Kolonisation und dem Epos „Odyssee“ von Homer. Fassen Sie in eigenen Worten zusammen, welche Aspekte der literarischen Darstellung für die Charakterisierung der archaischen Kolonisation übernommen werden können und warum.

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Forschungstradition des Autors

Apl. Prof. Dr. Elke Stein-Hölkeskamp lehrt seit 2016 als außerplanmäßige Professorin an der Universität Duisburg-Essen das Fach Alte Geschichte. Ihre Forschungsschwerpunkte sind insbesondere die Sozialgeschichte der griechischen Archaik und Klassik, wobei Sie sich vor allem der Adelskultur widmet. Weiterhin forscht sie zur Kultur- und Erinnerungsgeschichte Griechenlands und Roms. Sie ist zusammen mit ihrem Mann Karl-Joachim Hölkeskamp Trägerin des Karl-Christ-Preises, welcher herausragende wissenschaftliche Verdienste für die Alte Geschichte prämiert und auszeichnet.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Stein-Hölkeskamp erörtert zu Beginn des Kapitels, dass die Beschreibungen in der Odyssee von Homer in der heutigen Forschung in das 8. Jh. v. Chr. datiert werden (Textseite 97). Diese Datierung basiert auf folgenden Überlegungen: Überliefert ist uns, dass die Epen unter dem Tyrannen Peisistratos Mitte des 6. Jhs. v. Chr. in Athen von Sängern vorgetragen wurden. Gesungen wurde von Odysseus und seinen Abendteuern aber nicht so, als seien es Zeitgenossen, sondern gesungen wurde von grauen Vorzeiten. Antike Autoren wie Diodor haben uns überliefert, dass es sich dabei vermeintlich um das 12. Jh. v. Chr. handle. Diese These gilt aber weithin als revidiert. Die Lebensbeschreibungen der Akteure in den Epen stimmen mit denen im 8. Jh. v. Chr. überein. Allgemein wird daher das 8., teilweise auch das 7., Jh. v. Chr. als zu datierender Zeitraum für die Handlung angenommen. Aufgrund dieser Datierung werden die Epen von Stein-Hölkeskamp als literarische Quellen für die Untersuchung der archaischen Kolonisation genutzt. Die Epen sind damit die wichtigsten schriftlichen Quellen. Selbstverständlich werden Sie durch die archäologischen Quellen ergänzt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der im vorliegenden Auszug nicht weitreichend erörtert wird, betrifft die grundsätzliche Begrifflichkeit von „Kolonisation’“. Als „Kolonisation“ wird eine Besiedlung bezeichnet, die über den angestammten Lebensraum hinaus erfolgt. Der Begriff ist nicht inhärent mit einer Form von gewaltsamer Landnahme verbunden, jedoch kann eine Kolonisation auch gewaltsam vorgenommen werden. Einen Sonderfall der Kolonisation umschreibt der Begriff „Kolonialisierung“. Er umfasst die durch eine moderne Staatsmacht vollzogene gewaltsame Landnahme in der Frühen Neuzeit, welche mit Columbus Ende des 15. Jhs. n. Chr. begann. Hinter dem Begriff „Kolonisierung“ steht vor allem eine gewaltsame Unterdrückung, Umerziehung oder Ausrottung der indigenen Bevölkerung. Die Legitimation zur Unterdrückung findet sich vor allem in der Vorstellung einer kulturellen Überlegenheit seitens der Unterdrücker. Der Begriff „Kolonialisierung“ ist folglich nicht zutreffend für die archaischen Kolonisationsbewegungen. Sie können nicht als protostaatliche, geplante, gewaltsame und ideologisch begründete Landnahme bezeichnet werden (Textseite 116).

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Pfeilschifter, R., Die Spätantike […]

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Der vorliegende Textausschnitt stammt aus Pfeilschifters Einführungswerk „Spätantike. Der eine Gott und die vielen Herrscher“. Als Überblicksdarstellung ist das Werk informativ, leicht verständlich und unterhaltsam geschrieben. Es bietet für Interessierte und Studenten einen hervorragenden Einblick in die Thematik. Für tiefer gehende Analysen oder zu Forschungszwecken ist das Werk aus der Natur der Sache als Einführungswerk verständlicher Weise weniger geeignet
Leitfragen

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1) Pfeilschifter erörtert mehrere Einfälle von barbarischen Stämmen in das Römische Reich. Versu-chen Sie, die Einfälle chronologisch zu ordnen (Textseiten 121-133). Erstellen Sie eine knappe Über-sicht in Stichpunkten. Nutzen Sie zur Übersicht auch die Karte auf Textseite 122.

2) Auf der Textseite 123 stellt Pfeilschifter die leitende Fragestellung des Kapitels. Warum konnte Rom den feindlichen Heeren nicht Stand halten? Mögliche Antworten liefert er auf den Textseiten 123-141. Fassen Sie die Antworten zusammen. Unterteilen Sie dabei in die drei folgenden Katego-rien: 1. militärische Leistungsfähigkeit der Barbaren; 2. militärische Leistungsfähigkeit des römi-schen Heeres; 3. Herrschaftsstrukturen im Römischen Reich.

3) Erläutern Sie in wenigen Sätzen,warum der Begriff „Völkerwanderung“ nach Pfeilschifter nicht zutreffend ist (Textseite 133).

4) Die Westgoten hatten es als erster germanischer Stamm erreicht, dass ihnen Land im Römischen Reich zugesprochen wurde, welches sie besiedeln durften (Textseiten 139-144). Was waren Ihrer Meinung nach die größten Konfliktfelder bei der Integration eines riesigen wandernden Heeres mit Tross in die bestehende römische Ordnung? Nennen Sie die Konfliktfelder nach Pfeilschifter und wählen Sie zwei besonders problematische Felder aus. Begründen Sie Ihre Entscheidung.

5) Fassen Sie in Stichpunkten die Kernelemente der beiden uns überlieferten Gesetzescodices Roms, Codex Iustinianus und Codex Theodosianus, in wenigen Sätzen zusammen (Textseiten 146-149). Heben Sie dabei auch die Unterschiede hervor.

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Rene Pfeilschifter wurde 1971 geboren und lehrt seit 2012 als ordentlicher Professor das Fach Alte Geschichte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Seine Forschungsschwerpunkte liegen zeitlich betrachtet insbesondere in der Römischen Republik und der Spätantike. Inhaltlich befasst er sich u.a. mit den sich verändernden Herrschaftsstrukturen sowie auch mit dem Einfluss des Christentums auf eben diese Strukturen. Wie auch in dem vorliegenden Kapitel zieht er die Grenze der Spätantike nicht abrupt im Jahre 500, sondern greift weiter bis ins Frühmittelalter des 6. und 7. Jahrhunderts.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Pfeilschifter beschreibt in dem vorliegenden Kapitel unterschiedliche Einfälle von Stämmen in das Römische Reich. Er bezeichnet die Stämme grundsätzlich als „Barbaren“. Mit diesem Begriff greift Pfeilschifter auf den von den Römern selbst genutzten Begriff, der bereits von den Griechen für Völker verwendet wurde, die nicht mit dem eigenen identisch waren. Den Unterschied machte vor allem die fehlende griechisch-römische Bildung, durch welche sich Griechen und später die Römer definierten. Wenn Pfeilschifter folglich von Barbaren in der Spätantike spricht, so meint er Völker und Stämme, welche außerhalb der Römischen Reichsgrenzen lagen.

Besonders bedrohlich für das Römische Reich waren die Germanen (Goten, Sueben, Vandalen) und die Hunnen, wobei Hunnen aus Zentralasien nach Rom drangen. Die Germanen kamen aus heutigen osteuropäischen Gebieten (Polen, Ungarn, Kroatien, Rumänien), aus südwestlichen Teilen Russlands sowie aus der Ukraine (Schwarzes Meer). Beide Einfälle sind jedoch voneinander zu trennen. Die Hunneneinfälle in die Gebiete der Germanen bis an die Grenze des Römischen Reiches waren selbst eine Mitursache für den Einfall der Germanen in das Römische Reich (Textseite 121).

Auf den Textseiten 123-125 erläutert Pfeilschifter die Bedingungen für germanische Soldaten innerhalb der Römischen Armee. Er weist er darauf hin, dass bereits in der Römischen Republik Germanen als Hilfstruppen, u.a. unter Caesar, Teil der Römischen Armee waren. Pfeilschifter erörtert hier Strukturen, die seit der Republik bis in die Spätantike gewachsen waren. Einem Nichtrömer war es möglich, durch einen Armeedienst von 25 Jahren römischer Bürger zu werden. Wenn nicht von Geburt an das Bürgerrecht vererbt wurde, so konnte es zumindest durch den Armeedienst erlangt werden. Die Germanen waren damit wie viele andere Nichtrömer über mehrere Jahrhunderte ein gewachsener Teil des römischen Heeres.

Ein weiter wichtiger Punkt hinsichtlich der rechtlichen Strukturen im Römischen Reich, ist die Rechtsprechung und Gesetzgebung, die Pfeilschifter auf den Textseiten 144 bis 149 erörtert. Pfeil-schifter erklärt, dass lediglich der Kaiser die Institution darstellt, die bestehendes Recht interpretieren und neues Recht schaffen durfte. Der Kaiser erließ Gesetze, sogenannte Kaiserkonstitutionen in Form von allgemeinen Erlassen, Dienstanweisungen, Gerichtsentscheidungen und Rechtsgutachten für den Einzelfall. Entgegen der Darstellung bei Pfeilschifter, dass all diese Gesetze nicht allgemein kund getan wurden, sondern nur einzelnen Amtsträgern zugingen, ist zu betonen, dass Kopien angefertigt und verteilt wurden. Die sogenannten Prätorianerpräfekten, die obersten Verwaltungsbeamten des Römischen Reiches, waren häufig Adressaten der verschiedenen Codices, sodass ein Kommunikationsweg für Gesetz und Recht allgemein gegeben war. Den Präfekten oblag nach dem Kaiser die höchste richterliche Instanz für die Ihnen zugeteilten Reichsteile.

Zuletzt sollte erörtert werden, dass der religiöse Unterschied zwischen Homöern und Nizänern (Textseite 142-143) historisch gewachsen war. Die Goten waren bereits im 4. Jh. n. Chr. durch den Bischof Wulfia im Sinne der homöischen Theologie christianisiert worden. Diese Glaubensrichtung war während der Missionierung der Goten auch im römischen Kaiserhaus populär. Sie hielt sich jedoch nicht im gesamten Römischen Reich. Bereits Ende des 4. Jh. n. Chr. wurde auf dem zweiten ökumenischen Konzil das nicänische Dogma festgelegt, wonach Gottvater und Gottes Sohn wesensgleich seien. Die Homöer hingegen nahmen an, dass sie nur wesensähnlich seien. Entsprechend unterschied sich die Glaubensrichtung der germanischen Christen von der Glaubensrichtung der römischen Bürger in den gallischen und hispanischen Provinzen erheblich.

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