Klientel

Weit verbreitetes Abhängigkeitsverhältnis im römischen Reich zwischen einem patronus und einem cliens, das ursprünglich einem freien Abhängigen, dem Klienten, den rechtlichen Schutz seines Herrn zusicherte, der seinerseits vom Klienten auf das Forum begleitet wurde oder durch dessen Anwesenheit geschützt wurde. Die sog. militärische Klientel, also das Abhängigkeitsverhältnis römischer Legionen zu ihrem Feldherrn, führte zur Konzentration erheblicher militärischer Macht auf einzelne Potentaten und trug zum Ende der Römischen Republik bei.

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