Inhaber der Staatsgewalt. In demokratischen Republiken und parlamentarischen Monarchien ist der Souverän das Staatsvolk, in absoluten und konstitutionellen Monarchien hingegen das Staatsoberhaupt.
Inhaber der Staatsgewalt. In demokratischen Republiken und parlamentarischen Monarchien ist der Souverän das Staatsvolk, in absoluten und konstitutionellen Monarchien hingegen das Staatsoberhaupt.