Die Lokaleliten der Städte des Römischen Reiches, die die Mitglieder der Stadträte stellten. Um Mitglied des Stadtrates zu werden, musste man städtische Wahlämter (honores) bekleiden. Ein wesentliches Kennzeichen dieser Munizipalaristokratie war der Euergetismus (siehe ‚Munifizenz‘).
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