Projekttitel: eManual Alte Geschichte
Modul [optional]:
Autor_in: Josephine Jung
Lizenz: CC-BY-NC-SA
1) Nolte erläutert in der Einleitung die Zielsetzung seiner Monographie (Textseiten 24-25). Be-schreiben Sie sein Ziel in eigenen Worten.
2) Nolte begrenzt seine Analyse auf bestimmte historische Ereignisse und Zeiträume (Textseiten 9-23). Nennen Sie die Zeiträume und geographischen Beschränkungen. Fassen Sie in wenigen Stich-punkten zusammen, inwieweit diese Begrenzung für das Thema „Demokratie“ von Bedeutung ist.
3) Nolte gibt auf den Textseiten 26-38 eine kurze Übersicht über die erste uns bekannte Form der Demokratie, die Polis Athen. Nennen Sie die wichtigsten politischen Organe Athens und beschrei-ben Sie in je einem Satz deren Funktion.
4) Auf den Textseiten 38-43 erörtert Nolte weiterhin demokratische Strukturen in der Römischen Republik. Nennen Sie drei politische Organe bzw. Ämter, die zumindest im Ansatz demokratische Strukturen aufweisen und beschreiben Sie in je einem Satz deren Funktion.
5) Nolte erklärt, dass die ersten Formen antiker Demokratien, in Athen und Rom, in ihrer Ausprä-gung stark voneinander abwichen (Textseiten 38-43) und überdies sogar teilweise gar nicht als De-mokratien im modernen Sinne bezeichnet werden können (Textseiten 44-49). Nennen Sie je drei große Unterschiede und Gemeinsamkeiten, die Sie selbst im Vergleich von modernen und antiken Demokratien finden können. Begründen Sie, was Sie persönlich für wichtiger erachten! Was sticht mehr hervor, die Unterschiede oder die Gemeinsamkeiten?
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Autor_in: Josephine Jung
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Forschungstradition des Autors
Prof. Dr. Paul Nolte, geb.1963, lehrt seit 2005 an der Freien Universität Berlin Neuere Geschichte und Zeitgschichte. Zuvor war er seit 2001 als Professor für Geschichte an der International Univer-sity Bremen tätig. Obwohl Nolte selbst kein Althistoriker ist und sich auch nicht in der Frühen Neu-zeit als Wissenschaftler beheimatet sieht, beschäftigt er sich treffend in seiner Monographie mit dem Phänomen Demokratie über die Epochengrenzen hinweg. Seine grundlegenden Forschungsschwer-punkte sind die Geschichte und Theorie der Demokratie vom 18. bis 21 Jh. Weiterhin forscht er zur Geschichte der BRD, USA sowie auch zur transatlantischen Geschichte. Nolte ist weiterhin auch in der tagesaktuellen Presse ein gefragter Experte zum Thema „Demokratie“ im weitesten Sinne.
Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis
Nolte erläutert auf nur wenigen Textseiten sowohl die antike griechische als auch die antike römi-sche Form von Demokratie anhand der jeweiligen politischen Organe (Textseiten S.26-49). Er stellt dabei immer wieder Vergleiche an, die es dem modernen Leser ermöglichen, das Prinzip innerhalb kürzester Zeit und ohne breite Vorbildung zu erfassen. Einige kurze Passagen seien im Folgenden für ein umfassendes Verständnis erläutert.
Auf Textseite 28 führt Nolte aus, dass die Bürgerschaft, d.h. die Menge an Männern ab 18 Jahren mit athenischem Bürgerrecht, als Pool an Kandidaten für politische Ämter unter Kleisthenes 508/507 v. Chr. neu geordnet wurde. Die Erfassung der Bürger erfolgte auf unterschiedlichen Ebe-nen. Eine Ebene war die sogenannte Unterteilung in „Phylen“. Vor Kleisthenes waren die Phylen Verbände athenischer Bürger, die durch Adelsgeschlechter definiert waren. Diese, wie Nolte sagt, „vertikale“ Ordnung war durch die Adelsgeschlechter bestimmt. Die oberen Klassen dominierten diese Verbände. Die Partizipation der nichtadligen Athener war durch das Abhängigkeitsverhältnis zum Adel geprägt. An diese Stelle tritt nun durch die kleisthenischen Reformen eine sogenannte „horizontale“ Ordnung. Dadurch, dass die Phyle nicht länger über eine Adelsgruppe definiert wurde, sondern durch geographische Kriterien und ein Losverfahren, wurde die athenische Gesellschaft künstlich neu unterteilt. Aus neuen geographischen Strukturen, genannt „Trittyen“, wurden wiede-rum die neuen Phylen ausgelost. Eine lang gewachsene Abhängigkeit wurde so vollständig durch-brochen sowie neue, flache und folglich „horizontale“ Strukturen waren geboren.
Nolte erwähnt kurz, dass die archaische Tyrannis Grundsteine für die späteren demokratischen Strukturen gelegt hatte (Textseite 30). Zunächst ist zu betonen, dass der Begriff „Tyrannis“ eine uneingeschränkte Herrschaft eines einzelnen bzw. eine herausragende Stellung einer Person inner-halb des bestehenden Herrschaftssystems umschreibt. Der athenische Tyrann Peisistratos, den Nolte erwähnt, hatte über das bestehende politische System hinaus eine Vormachtstellung inne. Die Struk-turen selbst hatte er jedoch nicht geändert. Peisistratos behielt die Ämter der Archonten, der oberen Beamten bei, und auch der Rat konnte tagen und beschlussfähig bleiben. Besetzt wurden die oberen Ämter jedoch fast ausschließlich mit dem Tyrannen wohlgesinnten Aristokraten.
Die besondere Form der athenischen Demokratie zeigt sich u.a. in der direkten Bürgerbeteiligung im Rahmen der Volksversammlung (Textseiten 36-37). Die Volksversammlung hatte z.B. ein probates Instrument zur Abwehr von Machtmissbrauch. Es war immer möglich, dass gewählte Bürger ihr Amt missbrauchten und im Verdacht standen, zu viel Macht angehäuft zu haben oder der Spionage ver-dächtigt wurden. Aus diesem Anlass konnte die Volksversammlung durch den „Ostrakismos“, ein besonderes Prozedere, eben diese Bürger verbannen. Jeder Teilnehmer der Volksversammlung erhielt eine Tonscherbe, Ostrakon, auf der er den Namen eines verdächtigen Mitglieds schreiben konnte. Im Rahmen einer geheimen Abstimmung wurde derjenige, dessen Name am häufigsten auf den Tonscherben stand, für 10 Jahre verbannt. Archäologisch sind uns knapp über 10.000 dieser Scher-ben bekannt.
Dieser Mechanismus zur Kontrolle von Missbrauch ist selbstverständlich ebenfalls anfällig für Miss-brauch gewesen. Der Ostrakismos wird heute auch als politisches Instrument zur Entfernung unlieb-samer Politiker gesehen. Im 4. Jh. v. Chr. wurde eine neue Form der Klagemöglichkeit, die „graphe paranomon“, geschaffen (Textseite 36). Diese Klage konnte von jedermann, nicht nur von Betroffe-nen oder gesetzlich dazu legitimierten Verwandten, schriftlich eingereicht werden. Die Klage „gra-phe paranomon“ gehörte, wie der Name es bereits andeutet, zu Klagen der Gruppe der „graphe“. Die „graphe“ war im Gegensatz zu den Klagen mit Namen „dike“ eine schriftlich einzureichende Klage. Die Möglichkeit der Schriftklage wurde erstmals durch Solon im 7. Jh. v. Chr. geschaffen; sie stellte eine weitreichende Errungenschaft dar.
Ermöglicht wurde durch die „graphe paranomon“ ein ordentlicher Gerichtsprozess mit gelosten Richtern, um zu überprüfen, ob ein Beschluss durch einen Politiker gesetzmäßig war. Die Klage rich-tete sich jedoch nicht nur gegen den Beschluss oder das Gesetz, sondern auch gegen die Person, die diese in die Wege geleitet hatte. Nun konnte nicht länger auf einen vagen Verdacht hin jemand ver-bannt werden.
Wichtig ist zuletzt hervorzuheben, dass es sich bei der Polis Athen nicht um einen Staat im moder-nen Sinne handelte (Textseite 38). Der große Unterschied zwischen dem Stadtstaat Athen und ei-nem modernen Staat besteht grundsätzlich darin, dass die neuzeitliche Definition von Staat nach Georg Jellinek (ein Staat besteht aus Staatsmacht, Staatsgebiet und Staatsvolk) nicht auf Athen an-wendbar ist. Es fehlt der Polis zwar nicht an einem Gebiet und auch nicht an einem Volk, aber den-noch an einer vollständigen Staatsmacht. Die Polis verfügte nie über weitreichende exekutive Orga-ne, wie in heutigen westlichen Staaten eine Regierung, eine Polizei oder eine Staatsanwaltschaft. Zwar gab es jährlich wechselnde führende Ämter und Richterposten zu besetzen, doch die Durch-führung von Beschlüssen, Gesetzen oder Urteilen war letztlich dem privaten Bürger als Mitglied der Polis überlassen (Textseite 37).
Vergleichen Sie hierzu auch die Beiträge zu den Sekundärtexten „Das Gerichtswesen in Athen“ und „Die archaische Tyrannis„.