Pfeilschifter, R., Die Spätantike […]

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Der vorliegende Textausschnitt stammt aus Pfeilschifters Einführungswerk „Spätantike. Der eine Gott und die vielen Herrscher“. Als Überblicksdarstellung ist das Werk informativ, leicht verständlich und unterhaltsam geschrieben. Es bietet für Interessierte und Studenten einen hervorragenden Einblick in die Thematik. Für tiefer gehende Analysen oder zu Forschungszwecken ist das Werk aus der Natur der Sache als Einführungswerk verständlicher Weise weniger geeignet
Leitfragen

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
Modul [optional]:
Autor_in: Josephine Jung
Lizenz: CC-BY-NC-SA

1) Pfeilschifter erörtert mehrere Einfälle von barbarischen Stämmen in das Römische Reich. Versu-chen Sie, die Einfälle chronologisch zu ordnen (Textseiten 121-133). Erstellen Sie eine knappe Über-sicht in Stichpunkten. Nutzen Sie zur Übersicht auch die Karte auf Textseite 122.

2) Auf der Textseite 123 stellt Pfeilschifter die leitende Fragestellung des Kapitels. Warum konnte Rom den feindlichen Heeren nicht Stand halten? Mögliche Antworten liefert er auf den Textseiten 123-141. Fassen Sie die Antworten zusammen. Unterteilen Sie dabei in die drei folgenden Katego-rien: 1. militärische Leistungsfähigkeit der Barbaren; 2. militärische Leistungsfähigkeit des römi-schen Heeres; 3. Herrschaftsstrukturen im Römischen Reich.

3) Erläutern Sie in wenigen Sätzen,warum der Begriff „Völkerwanderung“ nach Pfeilschifter nicht zutreffend ist (Textseite 133).

4) Die Westgoten hatten es als erster germanischer Stamm erreicht, dass ihnen Land im Römischen Reich zugesprochen wurde, welches sie besiedeln durften (Textseiten 139-144). Was waren Ihrer Meinung nach die größten Konfliktfelder bei der Integration eines riesigen wandernden Heeres mit Tross in die bestehende römische Ordnung? Nennen Sie die Konfliktfelder nach Pfeilschifter und wählen Sie zwei besonders problematische Felder aus. Begründen Sie Ihre Entscheidung.

5) Fassen Sie in Stichpunkten die Kernelemente der beiden uns überlieferten Gesetzescodices Roms, Codex Iustinianus und Codex Theodosianus, in wenigen Sätzen zusammen (Textseiten 146-149). Heben Sie dabei auch die Unterschiede hervor.

Kommentar

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Josephine Jung
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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Rene Pfeilschifter wurde 1971 geboren und lehrt seit 2012 als ordentlicher Professor das Fach Alte Geschichte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Seine Forschungsschwerpunkte liegen zeitlich betrachtet insbesondere in der Römischen Republik und der Spätantike. Inhaltlich befasst er sich u.a. mit den sich verändernden Herrschaftsstrukturen sowie auch mit dem Einfluss des Christentums auf eben diese Strukturen. Wie auch in dem vorliegenden Kapitel zieht er die Grenze der Spätantike nicht abrupt im Jahre 500, sondern greift weiter bis ins Frühmittelalter des 6. und 7. Jahrhunderts.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Pfeilschifter beschreibt in dem vorliegenden Kapitel unterschiedliche Einfälle von Stämmen in das Römische Reich. Er bezeichnet die Stämme grundsätzlich als „Barbaren“. Mit diesem Begriff greift Pfeilschifter auf den von den Römern selbst genutzten Begriff, der bereits von den Griechen für Völker verwendet wurde, die nicht mit dem eigenen identisch waren. Den Unterschied machte vor allem die fehlende griechisch-römische Bildung, durch welche sich Griechen und später die Römer definierten. Wenn Pfeilschifter folglich von Barbaren in der Spätantike spricht, so meint er Völker und Stämme, welche außerhalb der Römischen Reichsgrenzen lagen.

Besonders bedrohlich für das Römische Reich waren die Germanen (Goten, Sueben, Vandalen) und die Hunnen, wobei Hunnen aus Zentralasien nach Rom drangen. Die Germanen kamen aus heutigen osteuropäischen Gebieten (Polen, Ungarn, Kroatien, Rumänien), aus südwestlichen Teilen Russlands sowie aus der Ukraine (Schwarzes Meer). Beide Einfälle sind jedoch voneinander zu trennen. Die Hunneneinfälle in die Gebiete der Germanen bis an die Grenze des Römischen Reiches waren selbst eine Mitursache für den Einfall der Germanen in das Römische Reich (Textseite 121).

Auf den Textseiten 123-125 erläutert Pfeilschifter die Bedingungen für germanische Soldaten innerhalb der Römischen Armee. Er weist er darauf hin, dass bereits in der Römischen Republik Germanen als Hilfstruppen, u.a. unter Caesar, Teil der Römischen Armee waren. Pfeilschifter erörtert hier Strukturen, die seit der Republik bis in die Spätantike gewachsen waren. Einem Nichtrömer war es möglich, durch einen Armeedienst von 25 Jahren römischer Bürger zu werden. Wenn nicht von Geburt an das Bürgerrecht vererbt wurde, so konnte es zumindest durch den Armeedienst erlangt werden. Die Germanen waren damit wie viele andere Nichtrömer über mehrere Jahrhunderte ein gewachsener Teil des römischen Heeres.

Ein weiter wichtiger Punkt hinsichtlich der rechtlichen Strukturen im Römischen Reich, ist die Rechtsprechung und Gesetzgebung, die Pfeilschifter auf den Textseiten 144 bis 149 erörtert. Pfeil-schifter erklärt, dass lediglich der Kaiser die Institution darstellt, die bestehendes Recht interpretieren und neues Recht schaffen durfte. Der Kaiser erließ Gesetze, sogenannte Kaiserkonstitutionen in Form von allgemeinen Erlassen, Dienstanweisungen, Gerichtsentscheidungen und Rechtsgutachten für den Einzelfall. Entgegen der Darstellung bei Pfeilschifter, dass all diese Gesetze nicht allgemein kund getan wurden, sondern nur einzelnen Amtsträgern zugingen, ist zu betonen, dass Kopien angefertigt und verteilt wurden. Die sogenannten Prätorianerpräfekten, die obersten Verwaltungsbeamten des Römischen Reiches, waren häufig Adressaten der verschiedenen Codices, sodass ein Kommunikationsweg für Gesetz und Recht allgemein gegeben war. Den Präfekten oblag nach dem Kaiser die höchste richterliche Instanz für die Ihnen zugeteilten Reichsteile.

Zuletzt sollte erörtert werden, dass der religiöse Unterschied zwischen Homöern und Nizänern (Textseite 142-143) historisch gewachsen war. Die Goten waren bereits im 4. Jh. n. Chr. durch den Bischof Wulfia im Sinne der homöischen Theologie christianisiert worden. Diese Glaubensrichtung war während der Missionierung der Goten auch im römischen Kaiserhaus populär. Sie hielt sich jedoch nicht im gesamten Römischen Reich. Bereits Ende des 4. Jh. n. Chr. wurde auf dem zweiten ökumenischen Konzil das nicänische Dogma festgelegt, wonach Gottvater und Gottes Sohn wesensgleich seien. Die Homöer hingegen nahmen an, dass sie nur wesensähnlich seien. Entsprechend unterschied sich die Glaubensrichtung der germanischen Christen von der Glaubensrichtung der römischen Bürger in den gallischen und hispanischen Provinzen erheblich.

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