Romanisierung unter Augustus

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Projekttitel: eManual Alte Geschichte
Modul [optional]:
Autor_in: Tobias Nowitzki
Lizenz: CC-BY-NC-SA

ILN III 243-245

Leitfragen:

1) Welche Informationen über die bestatteten Personen lassen sich aus römischen Grabinschriften wie diesen entnehmen?

2) Was kann man über den gesellschaftlichen Status der Bestatteten und ihre Einstellungen aus den Quellen erfahren?

3) Ist es legitim, diese drei Grabsteine aus der (wahrscheinlich) nachaugusteischen Zeit als Beleg für eine „Romanisierung“ unter Augustus zu sehen und falls ja, warum?

Kommentar:

Diese drei Grabsteine, die zu einem Monument aus der Gallia Narbonensis gehören und in die frühe Kaiserzeit zu datieren sind, liefern uns einige wesentliche Informationen über den frühen, augusteischen Ansatz dessen, was früher „Romanisierung“ genannt wurde. Ein Teil lässt sich aus den römischen Namen erfahren. Demnach haben wir es mit römischen Bürgern zu tun; sie sind in einen Stimmbezirk (Tribus) eingegliedert, haben die drei typischen römischen Namen (tria nomina) (Lucius Domitius Celer zum Beispiel). Aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Familie der Domitier kann man annehmen, dass ihnen das Bürgerrecht von einem Mitglied dieser Familie verliehen wurde.

Ganz offensichtlich gehören diese drei Männer, wahrscheinlich Brüder, zur lokalen Oberschicht. Sie haben nicht nur das Geld, sich diese aufwändigen Grabsteine fertigen zu lassen, sondern sind offenbar reich genug, um Mitglieder des Ritterstandes zu sein, für den man einen Mindestzensus von 400.000 Sesterzen aufweisen musste.

Beide haben außerdem Karriere nach römischer Art gemacht, sie haben beide beim römischen Militär gedient, Celer war zusätzlich noch der Anführer der Pioniere seiner Truppe (praefectus fabrum) und Macer hat, wahrscheinlich nach Dienstende, das Amt des örtlichen Pontifex, also ein Priesteramt bekleidet.

An diesen Brüdern kann man eindeutig erkennen, dass Teile der gallischen Oberschicht sich nicht nur schnell mit der Provinzeinrichtung ab 118 v. Chr. abfanden, sondern sich integrieren wollten, nach römischer Art Karriere machten und schon früh das Bürgerrecht erhielten. Da ihr Vater und sogar der Vater ihrer Mutter bereits das Bürgerrecht hatten, kann man davon ausgehen, dass auch sie wohl im Heer gedient und dafür mit dem Bürgerrecht entlohnt wurden. Denkbar ist auch, dass die Familie schon um 100 v. Chr. romfreundlich war und möglicherweise von Cn. Domitius Ahenobarbus selbst, dem Begründer der provincia Narbonensis, das Bürgerrecht erhielt. Damit wären diese Brüder bereits in der dritten oder vierten Generation römische Bürger gewesen, erstaunlich früh, da es sich um Inschriften aus der frühen Kaiserzeit handelt.

Und offensichtlich sind sie nicht ohne Stolz diesen Ämterweg gegangen, den sie auf ihre Grabsteine schreiben lassen, die zu Lebzeiten (VIVOS) aufgestellt wurden.

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Podcast-Hinweise
Sehen Sie zu dieser Quelle auch den Podcast „Augustus“. Um einen breiteren Einblick in die Römische Kaiserzeit zu erhalten, sehen Sie auch die Podcastreihe „Römische Geschichte II – Kaiserzeit“.
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Siehe zu römischen Grabsteinen aus augusteischer Zeit auch den des Marcus Caelius und zum Umgang Augustus‘ mit den Provinzen auch das Edikt von Kyrene.