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Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Übersetzung: Johannes Stoux und Leopold Wenger
Lizenz: CC-BY-NC-SA
Übersetzung
Imperator Caesar Augustus, Pontifex Maximus, Inhaber der tribunizischen Amtsgewalt das neunzehnte Mal verkündet:
Folgenden Senatsbeschluß, gefaßt im Jahre der Konsuln C. Calvisius und L. Passienus in meiner Gegenwart und mit Unterschrift auch meines Namens, welche die Sicherung der Bundesgenossen und des römischen Volkes betrifft, habe ich, um ihn allen, denen unsere Fürsorge gilt, bekannt zu machen, beschlossen in die Provinzen zu senden und unter Verkündigung (die Autorität meines Ediktes) zu stelle, Daraus wird allen Bewohnern der Provinz offenbar sein, welche Fürsorge ich und der Senat darauf verwenden, daß keiner unserer Untertanen wider die Billigkeit etwas (ein Unrecht) zu erleiden hat oder einer Betreibung ausgesetzt ist.
Senatsbeschluß:
[…]
Unsere Vorfahren haben Klagen wegen Rückforderung (erpreßter) Gelder durch Gesetz geschaffen, damit die Bundesgenossen um so leichter wegen erlittenen Unrechts gerichtlich vorgehen und als Opfer einer Erpressung ihr Geld wieder erlangen könnten. Weil aber die Sonderart dieser Gerichte unter Umständen besonders beschwerlich und lästig ist für diejenigen, um derentwillen doch das Gesetz gegeben wurde, da aus weit entlegenen Provinzen als Zeugen arme gelegentlich auch durch Alter oder Krankheit geschwächte Personen herangeschleppt werden mußten, so bestimmt der Senat: Wenn Bundesgenossen inskünftig nach Zustandekommen dieses Senatsbeschlusses Gelder, die ihrem Gemeinwesen oder Privaten durch Erpressung genommen wurden, zurückverlangen wollen, ohne jedoch den, der sie genommen hat, mit einem Kapitalprozess zu verfolgen, und von dieser Forderung (als Kläger) auftretend einem der Magistrate, der die Befugnis zur Einberufung des Senates besitzt, Anzeige erstatten,dann soll sie der Magistrat so bald als möglich vor den Senat führen und ihnen einen Fürsprecher stellen, der für sie vor dem Senat das Wort führen wird, und zwar den, den sie selbst sich ausbitten. Wider seinen Willen soll keiner, dem auf Grund der Gesetze das Recht zur Ablehnung dieser Leistung zusteht, Fürsprecher sein.
Worüber sie im Senate Anschuldigungen vorbringen, damit sie darüber (des nähern) vernommen werden, soll der Magistrat, der ihnen den Zugang zum Senate verschaffte, am gleichen Tage noch in Anwesenheit des Senates, und zwar in Mindestzahl von 200 Mitgliedern eine Losung vornehmen: [Es folgt ein langer Abschnitt über das Losverfahren. Abgelehnt werden sollen alle, die Blutsverwandte oder Feinde des Klägers sind.]
Die bestellten Richter sollen ausschließlich in Bezug auf die Gelder Gehör geben und erkennen, deretwegen einer angeklagt wird als Erpresser an Gemeinden oder Privaten; und sie sollen genau die Summe Geldes, von der die Ankläger nachweisen können, daß sie ihnen, sei es dem Gemeinwesen oder Privaten, entrissen worden ist, zurückzuerstatten Befehl geben, unter der Auflage, daß die Richter innerhalb von 30 Tagen ihren Spruch fällen. […] Ferner beschließe der Senat, daß der Magistrat, der die Losung der Richter vorgenommen habe, oder im Falle seiner Behinderung, von den Konsuln der die Geschäfte Führende, den Vorsitz in diesem Verfahren habe und die Befugnis erteile, Zeugen zu laden, nur solche, die sich in Italien aufhalten, und unter der Bedingung, daß er demjenigen, der aus privater Schädigung etwas einklagt, nicht mehr als fünf, denen die aus Schädigung der Gemeinde klagen, nicht mehr als zehn zu laden verstatte. Desgleichen bestimme der Senat, daß die Richter, die auf Grund dieses Senatsbeschlusses zur Auslosung kommen, das Urteil, das sich ein jeder von ihnen bildet, öffentlich Kund geben, und daß, was die Mehrzahl kund getan, Geltung habe.“
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Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Tobias Nowitzki
Lizenz: CC-BY-NC-SA
Inschrift vom Marktplatz von Kyrene
Leitfragen:
1) Welche konkreten Veränderungen werden vom Senat beschlossen und welche Rückschlüsse lässt dies auf die vorherige Situation zu?
2) Inwieweit verbessert sich die Situation der Provinzialen tatsächlich?
3) Warum ordnet Augustus diese Maßnahmen an?
Kommentar:
Die vorliegende Inschrift datiert in das Jahr 5/4 v. Chr. Sie ist an der Zählung der tribunizischen Amtsgewalt des Herrschers genau zu datieren: Augustus erhielt diese im Jahre 23 v. Chr., daher fällt sein neunzehntes Tragen dieser Amtsgewalt entweder in das Jahr 5 oder 4 v. Chr.
Aufgestellt wurde sie auf dem Marktplatz von Kyrene, gut sichtbar für alle Bewohner. Sie ist auf Griechisch abgefasst, in der Standardsprache der Osthälfte des Reiches.
Es handelt sich um die Bekanntgabe eines Senatsbeschlusses, der sich mit der Situation der Provinzialen befasst. Seit der Entstehung der Provinzen hatte es immer wieder berechtigte Beschwerden über ihre rücksichtslose Ausplünderung durch die römischen Statthalter gegeben. Der bekannteste Fall wird der des Gaius Lucius Verres sein, Statthalter in Sizilien und von Cicero 70 v. Chr. seiner Verfehlungen im Amt wegen angeklagt und für seine Plünderungen ins Exil geschickt. Aber er war beileibe nicht die Ausnahme, sondern eher der Regelfall. Von Caesar wissen wir, dass er beim Antritt seiner Statthalterschaft in Spanien im Grunde bankrott und hochverschuldet war, danach hatte er nicht nur seine Schulden getilgt, sondern kam als reicher Mann wieder.
Das vorliegende Edikt des Senates verbessert die Situation der Provinzialen bedeutend. Zwar werden sie weiterhin regelmäßig von ihren Statthaltern und Magistraten ausgebeutet, was der Senat mit seinem Beschluss gar nicht verhindern will. Es werden auch keine besonderen Strafen genannt, die den der Erpressung überführten Magistrat erwarten; er muss lediglich die Summe zurückzahlen, die er erpresst hat, von einer Strafzahlung oder gar dem Exil ist hier keine Rede.
Warum ist dieser Senatsbeschluss dennoch eine Verbesserung für die Provinzialen? Im Gegensatz zur Situation vorher, haben sie immerhin eine wesentlich verbesserte Möglichkeit, überhaupt gegen ausbeuterische Magistrate zu klagen. Das durften sie vorher zwar auch, aber sie mussten als Ankläger mit allen ihren Zeugen nach Rom kommen. Außer für besonders reiche Provinziale war es damit den meisten Reichsbewohnern faktisch unmöglich zu klagen, da sie weder die Mittel für die Reise aufbringen noch den Verdienstausfall möglicherweise eines ganzen Jahres in Kauf nehmen konnten. Ferner war ihre Aussicht auf Erfolg gering, weil die Senatoren ungerne ihre Standesgenossen aufgrund von Vergehen verurteilten, die sie selbst praktizierten. Diese Schwierigkeiten hatte schon Cicero in seinen Verres-Reden deutlich gemacht. Mit dem neuen Senatsbeschluss können die Ankläger jedoch einen Vertreter vor Gericht benennen, der für sie spricht – ebenfalls ein großer Vorteil für die breiteren Schichten, die keine rhetorische Ausbildung besaßen. Der Beschluss besagt, dass jeder Magistrat, der den Senat einberufen darf, als Vertreter fungieren kann, weshalb sich die Provinzialen ab diesem Zeitpunkt auch direkt an Augustus wenden konnten. Ebenso vorteilhaft war die Möglichkeit, nun einige der zuvor ausgelosten Richter ablehnen zu können.
Außerdem war es den Senatoren nicht mehr möglich, den Prozess ewig zu verschleppen, da das Gericht binnen 30 Tagen ein Urteil fällen musste, was die Verdienstausfälle für die Provinzialen besser kalkulierbar machte.
Auch wenn dieser Beschluss das Problem der Provinzausplünderung durch die Magistrate nicht beseitigte, so milderte er die Situation zumindest ab. Augustus hatte scheinbar erkannt, dass man den Menschen in den besetzten Gebieten entgegen kommen musste, um Aufstände zu verhindern. Die Fürsorge, die er zu Beginn anspricht, entspricht seiner Rolle als Patron der gesamten Reichsbevölkerung.
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Podcast-Hinweise
Sehen Sie zu dieser Quelle auch den Podcast „Augustus“. Um einen breiteren Einblick in die Römische Kaiserzeit zu erhalten, sehen Sie auch die Podcastreihe „Römische Geschichte II – Kaiserzeit“.
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Vergleiche zur Rolle des Augustus als pater patriae auch den Bericht zur Veteranenansiedlung sowie die Statue des Augustus aus Prima Porta.