04 – Kaiser, Hof, Verwaltung, Heer

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in:
Werner Rieß
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CC-BY-NC-SA

Römische Geschichte III: Die Spätantike

04 – Kaiser, Hof, Verwaltung, Heer

Kaiser: Das Hauptcharakteristikum des spätantiken Kaisers ist wohl seine zunehmende Entfernung vom Volk und seine immer prunkvollere Herrschaftsrepräsentation. Dabei stand die zunehmende Orientalisierung des Hofzeremoniells und der steigende Herrschaftsanspruch als Autokrator in einer wachsenden Spannung zur tatsächlichen, schwindenden Macht des Kaisers, denn Hof, Heer, Bürokratie und v.a. die Kirche wurden immer mächtiger.
Schon ab dem 3. Jh. stammten die meisten Kaiser aus dem Heer, aus der Schicht der Offiziere, die meisten von ihnen aus Illyricum. Obwohl die Germanen bis in die Heermeisterstellungen vordrangen, waren sie als Kaiser offenbar noch nicht akzeptabel, aber sie verschwägerten sich gerne mit dem Kaiserhaus. Der dynastische Gedanke spielte nach wie vor eine große Rolle. Zweimal scheiterte das Leistungsprinzip, im Adoptivkaisertum, als Marc Aurel wieder einen Sohn hatte, Commodus, und am Ende der Tetrarchie, als Constantius Chlorus einen Sohn hatte, Constantin, dem es gelang, eine eigene Dynastie, die konstantinische, aufzubauen. Der soziale Rang der Mütter spielte keine Rolle, sie konnten auch Konkubinen sein. Sie konnten zwar nicht selbst regieren, übten aber de facto großen Einfluss aus, gerade dann, wenn ihre Söhne noch minderjährig waren. Im Falle dieser Kinderkaiser regierten die germanischen Heermeister oder die Reichspräfekten, oftmals in enger Abstimmung mit den Müttern der Nachfolger.
Obwohl meistens zwei Kaiser regierten, blieb die Reichseinheit gewahrt, es handelte sich nur um eine Aufgabenteilung zwischen Ost und West. Alle Gesetze hatten im ganzen Reich Gültigkeit, Truppen und Beamte wurden hin- und hergeschickt. Ein Kaiser alleine war meistens zu schwach, Ausnahmen wie Constantin bestätigen die Regel.
Ein weiteres wichtiges Charakteristikum ist, dass Rom nur noch eine symbolische Rolle zukommt. Die Hauptstädte hatten sich längst in die Grenzregionen verlagert, Residenzstädte sind Mailand, Aquileia, Verona, Ravenna ab 402, Trier, Paris, Reims, im Osten Nicomedia, Antiochia, Thessaloniki, Sirmium, Serdica, ab Constantin natürlich auch Konstantinopel. Im 4. Jh. sind die Kaiser beweglich, sie wollen und müssen Präsenz zeigen, anders als die meisten Kaiser während der Prinzipatszeit. Der Hof heißt daher comitatus, Begleitung. Im 5. Jh. sind dann die Kaiser wieder dauerhafter an einem Ort, weil sie ohnehin machtlos sind, und die Heermeister agieren. Im Osten müssen sie wegen der hohen Usurpationsgefahr in der Hauptstadt Präsenz zeigen.
Auch in den Kaisertiteln wird der Herrscher immer weiter erhöht und in göttliche Sphären gerückt, er bekommt nun Epitheta wie sacer, sacratissimus, divinus. Das Zeremoniell wird immer aufwändiger und stammt ursprünglich aus dem Orient. Wichtig sind der Purpurmantel und das Diadem. Ganz neu sind diese Elemente natürlich nicht, auch Caesar hatte schon Purpur getragen, auch die hellenistischen Herrscher das Diadem, nur werden diese Herrschaftsabzeichen nun zur Regel. Bei der Begrüßung muss der Untertan dem Herrscher die Proskynese leisten, nun ein Fußfall, bei dem der Purpurmantel geküsst wird. Ab ca. 300 n. Chr. ist das Szepter in Gebrauch, ein Globus war schon üblich, Kronen werden aber noch nicht verwendet. Das Gottesgnadentum, von dem Heiden wie Christen ausgehen, blickt auf eine lange Tradition zurück. Schon die hellenistischen Herrscher wurden als Gottmenschen verehrt, eine Tradition, die aus dem Heroenkult stammt. Im römischen Kaiserkult des Prinzipats wird auf den Inschriften oft das numen Augusti gennant, die göttliche Wirkkraft, die dem Kaiser innewohnen muss, denn sonst wäre er ja von den Göttern nicht in diese ganz und gar außergewöhnliche Sphäre gehoben worden. Durch die Annahme der Schirmherrschaft über die Kirche durch Constantin, spätestens auf dem Konzil von Nizäa 325, wird der Caesaropapismus begründet, die Einheit von weltlicher und geistlicher Herrschaft. Über dem Kaiser steht dann nur noch Gott selbst. Somit kommt dem Kaiser eine Mittlerrolle zwischen den Untertanen und dem Göttlichen zu, auch dies eine uralte Vorstellung.
Wirklich neu ist jedoch das Eingreifen der Kaiser in kirchliche und d.h. in Glaubensbelange. Dies ist eine radikale Abkehr vom heidnischen Kaisertum. Es wäre im Prinzipat undenkbar gewesen, dass ein Kaiser Konzilien einberuft und zu dogmatischen Fragen Stellung nimmt und sich auf diese oder jene Seite stellt, wie das dann beim arianischen Streit der Fall war. Der Kaiserkult bestand in veränderter Form fort: Kaiserstatuen wurden verehrt, was erst Theodosius 425 verbot. Vielen Gemeinden waren Theater- und Gladiatorenspiele wichtig, weswegen man auch den Kaiserkult brauchte. Constantin erlaubt beispielsweise Hispellum in Umbrien einen Tempel für die gens Flavia, jedoch durften keine Opfer dargebracht werden. Es finden also Kompromisse zwischen Formen des herkömmlichen Kaiserkultes und christlichen Vorstellungen statt. Nach wie vor waren die Kaiser auf Loyalitätsbekundungen angewiesen, sie mussten aber mit dem christlichen Glauben in Einklang stehen. Und obwohl die Kaiser ab Constantin alle Christen waren, bis auf Julian, war ein hoher Prozentsatz der Reichsbevölkerung noch immer heidnisch. Diesen Menschen durften ihre Kultpraktiken auch nicht von einem Tag auf den anderen genommen werden. Selbst im vandalischen Afrika gab es noch einen Kaiserkult!
Aufgrund des Christentums veränderten sich auch die Herrschertugenden. Die alten Kardinaltugenden blieben natürlich in Geltung, hinzu kamen jedoch Milde und Fürsorge. Vor allem christliche Statthalter rühmten sich, während ihrer Amtszeit keine Hinrichtungen vollzogen zu haben. Die ständige Verschärfung der Strafen wurde also in der Praxis immer weniger umgesetzt, was auch zur Entfremdung zwischen den Provinzen und der kaiserlichen Zentrale führte. Herrschaftsanspruch und Herrschaftspraxis fielen also immer weiter auseinander, was auch mit zur schwindenden Akzeptanz der Zentrale und schließlich zur Auflösung der römisch-staatlichen Strukturen im Westen beitrug.
Das römische Kaisertum blieb natürlich auch nach seinem Untergang in den Köpfen präsent. Der Begriff Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation zeugt davon. Doch diese sogenannte translatio imperii ist Gegenstand der mittelalterlichen Geschichte.

Hof: Der Hof der Spätantike heißt comitatus, weil er sich oft außerhalb der Hauptstädte aufhielt und unterwegs war. Drei Gruppen befanden sich am Hof: Die Mitglieder des Staatsrats, Garden und Leibwachen und schließlich viele Höflinge. Das consilium principis der Prinziaptszeit wird nun auch in eine heilige Sphäre erhoben und heißt jetzt sacrum consistorium. Die Mitglieder dieses Staatsrats gehören drei Rängen an, den viri illustres, den viri spectabiles und den viri clarissimi. In der Kaiserzeit hatte es nur viri clarissimi gegeben, das waren die Senatoren. Nun nehmen die Rangerhöhungen ständig zu. Bald gab es auch viri illustrissimi, Justinian fügte noch viri gloriosi und viri magnifici hinzu.
Dem consistorium gehören an, in absteigender Reihenfolge:
Die Reichspräfekten als Stellvertreter des Kaisers und Spitzen der Zivilverwaltung, denn die Zivilverwaltung war nun strikt vom militärischen Bereich abgetrennt.
Die Heermeister magister equitum praesentalis und magister peditum praesentalis, der erste zuständig für die Reiterei, der zweite für die Fußtruppen.
Dann die vier Hofminister, allesamt viri illustres:

1. Magister officiorum („Oberhofmarschall“), eine Art Kanzler, der den Hof verwaltet. Ihm unterstehen der
magister memoriae (verantwortlich für Bescheide und Kabinettsorder)
magister epistolarum (bearbeitet Anfragen von Beamten)
magister libellorum (kümmert sich um Untertanen, bearbeitet Petitionen, initiiert Untersuchungen)
Der magister officiorum ist auch für die Auslandskontakte zuständig und eine Art Außenminister, dem auch ein Dolmetscherbüro zur Verfügung steht. Seine Aufgaben in diesem Bereich sind vielfältig. Ihm unterstehen auch die agentes in rebus, eine Art Staatspolizei oder auch Spitzelpolizei, die berüchtigt war. Sie überwachten Staatsbetriebe und auch die Staatspost und hielten Ausschau nach Landes- und Hochverrat, den sie dann an den magister officiorum zu melden hatten.
Die Leibwache des Kaisers, die scholae palatinae, begleiteten den Kaiser auf seinen Reisen und Feldzügen, während der magister officiorum zu Hause blieb und sich um die Verwaltungsvorgänge kümmerte. Ganz unten in der Rangordnung stehen Quartiermeister, Türwächter, Pferdeknechte, Lampenputzer und Boten.
Wie aus der Aufgabenfülle des magister officiorum hervorgeht, stand er bald in Konkurrenz mit den Reichspräfekten und den Heermeistern. Selbstbewusste magistri officiorum scheuten auch nicht davor zurück, in Kirchendinge einzugreifen.
2. Danben gab es den quaestor sacri palatii, eine Art Justizminister, der die kaiserlichen Erlasse entwarf und auch die Ernennungsurkunden für die Befehlshaber der Grenztruppen ausstellte. Sie waren es, die den Codex Theodosianus bzw. später den Codex Iustinianus zusammenstellten.
3. Wichtig war auch der comes sacrarum largitionum, eine Art Finanzminister des Kaisers. Er ist verantwortlich für alle Steuern, Einnahmen und Ausgaben in Edelmetall. Ihm unterstehen 18 Steuerbüros und die entsprechenden untergeordneten Behörden in den Provinzen. Ab Diocletian gab es nur noch Reichsprägungen, jede Diözese hatte ihre eigene Münzprägestätte. Goldprägungen durfte es nur in den Hauptstädten unter der Aufsicht des comes sacrarum largitionum geben. Ihm unterstehen auch die Zolleinnahmen.
4. Der comes rei privatae oder auch comes rerum privatarum verwaltet das kaiserliche Krongut, zu dem auch viele Landgüter gehören, auf denen Kolonen arbeiten. Die Verwaltung des Kronguts erfolgte selbstverständlich auch auf mehreren Ebenen, die hierarchisch organisiert waren.

Unter den vier Hofministern standen der comes domesticorum equitum und der comes domesticorum peditum. Sie gehörten als Kommandeure der Gardetruppen (scholae) auch dem Kronrat an.
Wichtig ist auch noch der primicerius notariorum, der die Ernennungsurkunden für die höchsten Beamten ausstellt und deren Listen führt, die sogenannte notitia dignitatum. Das berühmte Exemplar, das wir haben und das dringend neu ediert werden muss, stammt wohl aus den Jahren 425 bis 430.
Neben den Staatsämtern gibt es noch viele Höflinge, die im persönlichen Dienst des Kaisers stehen, allen voran der praepositus sacri cubiculi. Diese Kämmerer waren meist Eunuchen und genossen durch ihr Nahverhältnis zum Kaiser sein besonderes Vertrauen, was ihnen einen enormen Einfluss verlieh. Ab 422 sind sie sogar den Reichspräfekten und den Heermeistern gleichgestellt, vorher standen sie zwar über den Hofministern, aber noch unter den Heermeistern. Aufgrund ihrer Vertrauensstellung wurden sie von den Kaisern vielfältig eingesetzt, Narses und Eutrop sogar als Feldherren.
Hofärzte standen ebenfalls im comes-Rang. Die palatini, also die Staatsbediensteten, genossen besondere Privilegien, so mussten sie z. B. keine Steuern zahlen oder Rekruten stellen.
Bzgl. des Funktionierens des Hofes und der konkreten Machtverteilung gab es Unterschiede zwischen Ost und West: Im Westen gelangten die germanischen Militärs zu immer mehr Macht und Einfluss, im Osten blieben die Verwaltungsbeamten dominant, aber auch Höflinge und Frauen gelangten zu großem Einfluss.
Generell lässt sich die Tendenz erkennen, dass sich die höfische Verwaltung immer weiter aufblähte. Kompetenzstreitigkeiten, Rivalitäten und Intrigen am Hof nahmen zu, es herrschten sprichwörtlich byzantinische Verhältnisse. Ammian und Prokop wagten es, die Zustände am Hof scharf zu kritisieren. Auch nach dem Zusammenbruch des Kaisertums im Westen 476 gab es unter Odoaker und Theoderich weiterhin Höfe, wenn auch in verkleinerter Form. Im byzantinischen Reich änderte sich nichts an der weitläufigen Hofhaltung, sie blieb Charakteristikum des Ostkaisertums.

Sehen wir uns nun die Verwaltung des Reiches an: Ab den Tagen des Gallienus trennten sich militärische und zivile Kompetenzen, die Senatoren wurden für das Militär nicht mehr herangezogen, was eine Abkehr von der Politik des Prinzipats bedeutete. Eine gewisse Spezialisierung setzte ein, was zur Folge hatte, dass die Senatoren im Laufe der Spätantike nur noch die Verwalter des kulturellen Erbes Roms waren. Erst im 5. Jh. sollten wieder Senatoren die Armee befehligen.
Die Zivilverwaltung gliedert sich in drei grundsätzliche Ebenen. Vier Reichspräfekten (praefecti praetorio) verwalteten im Auftrag der Kaiser das Reich. Der praefectus praetorio per Orientem residierte in Konstantinopel, der per Illyricum in Sirmium oder Thessaloniki, der per Italiam in Mailand, Ravenna oder Rom, der praefectus praetorio per Gallias bis 400 in Tier, dann in Arles. Die Prätorianerpräfekten waren ab Augustus Ritter und die Chefs der kaiserlichen Garde. Allmählich wurden sie auch mit Zivilaufgaben vertraut, die großen Juristen des zweiten Jahrhunderts Papinian und Ulpian waren beispielsweise Prätorianerpräfekten. Als Constantin die Prätorianerkohorten 312 auflöste, behielt er das Amt bei, definierte es jedoch völlig um. Der Prätorianerpräfekt war nun die Spitze der Verwaltung und fungierte als Stellvertreter des Kaisers. Ihre Urteile waren ranggleich mit denen des Kaisers und letztinstantlich. Sie erhoben Steuern und waren damit auch für die Versorgung der Armee und für die Rekrutierung zuständig. Selbstverständlich hatten auch diese Reichspräfekten eine verzweigte Bürokratie unter sich, grob gesprochen gab es jedoch eine Zweiteilung in zwei officia, ein Büro zuständig für Verwaltungs- und Rechtsfragen, das andere für Geld- und Steuerangelegenheiten.
Unter der Ebene der Reichspräfekten standen die zwölf vicarii, die jeweils eine Diözese verwalteten. Eine Diözese war im Hellenismus ein Gerichts- oder Verwaltungssprengel, später dann in der Ostkirche der Bezirk eines Erzbischofs. Die vicarii sind viri spectabiles und haben v.a. die Aufgabe, die Reichspräfekten, die übrigens viri illustres sind, in der Rechtsprechung zu entlasten.
Die unterste Ebene bildeten die 114 Provinzen, verwaltet von Provinzstatthaltern. Diokletian hatte die Zahl der Provinzen durch Verkleinerung erhöht, damit hatte die Zentrale nun einen besseren Zugriff auf die Untertanen; offenbar wurde die Steuererhebung nun effektiver, worunter die Einwohner des Reiches litten. Die beiden Hauptstädte waren nicht Teil der Provinzialverwaltung, sie wurden von Stadtpräfekten verwaltet, v.a. die römische Stadtpräfektur wurde von ranghohen und auch einflussreichen Senatoren bekleidet. Die Statthalter waren nun nicht alle ranggleich, von oben nach unten:
Prokonsuln verwalteten Africa, Asia und Achaia, sie waren den viri spectabiles dem Rang nach sogar übergeordnet. Diese Prokonsuln kommen aus den Senaten von Rom und Konstantinopel. Die Statthalter unter ihnen sind consulares, die den Clarissimat bekleideten und auch Senatoren waren. Dann kommen die praesides, das sind Ritter und viri perfectissimi. Ganz unten rangieren die correctores, sie sind teils perfectissimi, teils clarissimi. Umgangssprachlich konnte jeder Statthalter rector, moderator oder iudex genannt werden. Wie früher, müssen diese Statthalter die Städte ihrer Provinz besuchen und Recht sprechen. Daneben oblagen ihnen alle Aufgaben außer den militärischen, d.h. sie zogen Steuern ein, kümmerten sich darum, dass die städtische Selbstverwaltung funktionierte und beaufsichtigen die Staatspost. Unter Diocletian hatten sie noch eine begrenzte militärische Funktion, den Befehl über die Grenztruppen, später wurde ihnen diese Kompetenz aber genommen. Der Statthaltersitz hieß Praetorium oder regia. Auch die Statthalter haben ihr consilium, dem die Honoratioren der Städte, v.a. Curiale angehörten, also städtische Funktionsträger. Die Büros auf Provinzebene (officia) sind wiederum in Unterabteilungen nach verschiedenen Aufgaben gegliedert.
In der Spätantike gab es mehr soziale Mobilität als im Prinzipat, wo der Aufstieg vom Freien zum Konsul Generationen dauern konnte. Die unteren Beamten konnten sich nun durchaus aufgrund von Leistungen hochdienen, nur die höchsten Stellen wurden meist an die Honoratioren vergeben, an der Spitze der Pyramide an die Senatoren. Aufstiegsfaktoren waren die eigene Leistung, Beziehungen, Geld, auch die Religion und ganz wichtig, eine gute Schulbildung, die v.a. die traditionellen rhetorischen Fähigkeiten vermittelte. Automatisch waren damit die Germanen vom zivilen Dienst ausgeschlossen, weswegen sie sich auf die militärischen Posten konzentrierten. Hierdurch ergab sich die Zweiteilung in eine römische Ziviladministration und eine germanische Militärverwaltung mit all den Problemen, die damit dann am Ende unseres Betrachtungszeitraums klar zu Tage traten. Die Ernennung zu den hohen Ämtern nahm der Kaiser selbst vor, oft auf Empfehlung, weshalb Ämterpatronage eine ganz große Rolle spielte, was von den Zeitgenossen aber durchaus positiv gesehen wurde. Fähige Verwalter empfahlen ihre Familienmitglieder, die wieder über das kulturelle und technische Know-how verfügten, die Verwaltung kompetent anzuleiten. Selbstverständlich war damit auch dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, und die Korruption blühte. Statthalter wurden nun in der Praxis, obwohl die alte Regelung Marc Aurels immer noch in Kraft war, dass man nicht in der Heimatprovinz eingesetzt werden durfte, sehr wohl in ihrer Heimat eingesetzt, wo sich machtbewusste Männer regelrechte Hausmachten aufbauen konnten, gegen welche die Kaiser nur schwer ankamen. Ein großer Teil der spätantiken Gesetzgebung beschäftigt sich mit den Problemen in der Verwaltung, v.a. mit der grassierenden Korruption, die das Leistungsprinzip völlig aushebelte. Dadurch, dass die Gesetze immer wieder wiederholt und eingeschärft werden, sehen wir, dass die Exekutive es eben nicht vermochte, den Gesetzen Geltung zu verschaffen. Viele Mächtige fühlten sich eben nicht mehr an die Gesetze und Vorschriften der Zentrale gebunden, sondern agierten zunehmend selbständig.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Kaiser durch Provinzverkleinerungen und Erhöhung des Verwaltungspersonals sehr wohl versuchten, effiziente Strukturen zu schaffen. Am Anfang war dies wohl auch der Fall, doch die Bürokratie blähte sich auf und gewann ein Eigenleben. Kompetenzen überschnitten sich notwendigerweise, Rivalitäten zwischen den Ebenen und den vielen Büros waren die Folge. Die Korruption war nicht in den Griff zu bekommen, so dass die ganze Verwaltung am Ende immer teurer und ineffektiver wurde, so dass den Gesetzen nicht mehr Geltung verschafft werden konnte. Mehr Gesetze waren die Folge, die von mehr Personal umgesetzt werden sollten, die Spirale nach unten war nicht mehr zu stoppen.

Kommen wir nun zum militärischen Sektor und damit zum Heer der Spätantike: Ab Marc Aurel war das römische Reich im Prinzip in einen Zweifrontenkrieg verwickelt, gegen die Germanen im Norden und Westen und gegen die Sassaniden im Osten. Im 3. Jh. geriet das Reich an den Rand des Kollaps. Es wurde klar, dass Truppen nur an den Grenzen zu wenig war, das augusteische System hatte sich unter den veränderten außenpolitischen Bedingungen überlebt. Gallienus leitete die ersten Schritte zu einer Reform ein, Diocletian und Constantin vollendeten sie dann. Das Heer bestand nun aus zwei Säulen, aus den Grenztruppen, den sogenannten limitanei, an Grenzflüssen hießen sie ripenses, und im Landesinnern mobile Einsatztruppen, die sogenannten comitatenses, welche die Feinde, die ins Reich eingedrungen waren, verfolgen und ausschalten sollten. Diese comitatenses waren also eine ganz neue Erscheinung und den Umständen geschuldet. Diese mobilen Einsatztruppen standen im Rang über den Grenztruppen, die in jeder Grenzprovinz einem dux unterstanden.
Wie vorhin erwähnt, löste Constantin die alten Prätorianereinheiten auf und gründete eine neue Leibgarde, die sog. scholae palatinae, von denen jeweils 500 Mann einem comes domesticorum equitum und einem comes domesticorum peditum unterstanden. Diese Elitetruppen galten als Schule für die späteren Kommandeure. Andere scholae palatinae unterstanden dem magister officiorum.
Am Anfang stand der magister equitum unter dem magister peditum, was sich aber später änderte. Gallienus führt 258 schwergepanzerte Reiter ein, die sogenannten cataphractarii nach persischem Vorbild. Obwohl Waffen in staatlichen Produktionsstätten hergestellt wurden, konstatiert man bei der Ausrüstung eine zunehmende Barbarisierung des Heeres, was auf den Einfluss der Germanen zurückzuführen ist, die in immer größeren Zahlen im Heer dienen.
Auch die Rangordnung des Heeres verändert sich tiefgreifend. Die Notitia Dignitatum nennt aufsteigend folgende Offiziersränge: tribuni, duces, comites rei militaris, comites domesticorum und schließlich die magistri militum, die Heermeister. Besonders in der Armee war der soziale Aufstieg durch Tüchtigkeit möglich.
Die beiden Heermeisterstellen wurden wohl von Constantin geschaffen, sie waren ranggleich mit den Reichs- und Stadtpräfekten. Seit Valentinian waren sie illustrissimi. Allmählich wuchsen die germanischen Heermeister in die Rolle von Regenten hinein und wurden am Ende auch selbst zu Kaisermachern, ohne selbst nach der Kaiserwürde zu greifen. Sie hatten eine eigene Leibgarde, aber obwohl sie auf den Kaiser vereidigt wurden, bildeten sie sehr wohl eigene Machtpositionen aus. Aber die größte Änderung war sicher, dass die Armee nun nicht mehr eine Berufsarmee war, die aus Freiwilligen bestand, sondern Männer eingezogen wurden, wobei aber viele Gruppen befreit waren, wie Senatoren, Ärzte, Curialen und andere. Wer aber diente, war von der Kopfsteuer befreit und erhielt nach Dienstende Geld, Land und eine Steuervergünstigung. Diese Privilegien wurden erblich, so dass auch der Soldatenberuf erblich wurde und sich gewissermaßen ein Soldatenstand herausbildete. Dennoch war der Soldatenberuf äußerst unbeliebt, es gab Selbstverstümmelungen, Desertionen waren an der Tagesordnung. Die Römer wollten eigentlich überhaupt nicht mehr dienen, weswegen die Kaiser immer mehr auf Germanen zugreifen mussten, um die Armee aufzufüllen. Lange Zeit funktionierte das gut, allen war gedient: Die Germanen kamen in Lohn und Brot, die Provinzialen wurden, sofern möglich, vom Militärdienst verschont. Langfristig kippten jedoch die Mehrheitsverhältnisse, schließlich waren die Römer militärisch vollkommen von den Germanen abhängig und was, wenn diese sich selbständig machten? Noch problematischer wurde die Situation, als Germanen in ganzen Gruppen unter ihren eigenen Anführern angeworben wurden. Berühmt ist das Gotenfoedus von 382, das Theodosius mit den Westgoten abschloss, ich verweise auf den zweiten Podcast zur Spätantike. Diese Germanen wurden dann gleichzeitig mit ihrer Anwerbung auch als Wehrbauern, als sogenannte laeti angesiedelt, sie waren jetzt wichtiger als die römischen Grenztruppen bzw. ersetzten diese. Und da sie unter ihren eigenen Anführern dienten, war die Anerkennung Roms nur noch eine Formalie, die alten römischen Strukturen waren also dabei sich aufzulösen.
Am gefährlichsten war, dass der germanisch-militärische Bereich gegenüber dem römisch-zivilen ein Eigenleben annahm. Im Prinzipat wäre dies undenkbar gewesen. Die senatorischen Statthalter hatten in den Provinzen als militärische Oberkommandierende, Verwaltungsspitze und höchste Instanz der Rechtsprechung fungiert. Seit Gallienus waren durch die Trennung von zivilem und militärischem Bereich die Weichen für eine grundlegend andere Entwicklung gestellt worden. Die Senatoren wurden vom Militärdienst ausgeschlossen, weil man an eine Spezialisierung der Sektoren glaubte. Der militärische Sektor geriet, zumindest im Westen, ganz in die Hand der Germanen. Dies bedeutete aber schließlich, dass der römisch-zivile Sektor sich eigenständig nicht mehr verteidigen konnte. Als die Germanen nicht mehr bereit waren, ihn zu verteidigen, sondern lieber eigene Strukturen aufbauten, war das Schicksal des römischen Reiches besiegelt.

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