Die Goten

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Iordanes
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Iord. Get. XIV, 82-XV, 88 – Original:

82 Nunc autem ad id, unde digressum fecimus, redeamus doceamusque, quomodo ordo gentis, unde agimus, cursus sui metam explevit. Ablabius enim storicus refert, quia ibi super limbum Ponti, ubi eos diximus in Scythia commanere, ibi pars eorum, qui orientali plaga tenebat, eisque praeerat Ostrogotha, utrum ab ipsius nomine, an a loco, id est orientales, dicti sunt Ostrogothae, residui vero Vesegothae, id est a parte occidua.

XV. 83 Et quia iam superius diximus eos transito Danubio aliquantum temporis in Mysiam Thraciamque vixisse, ex eorum reliquiis fuit et Maximinus imp. post Alexandrum Mamaeae. Nam, ut dicit Symmachus in quinto suae historiae libro, Maximinus, inquiens, Caesar mortuo Alexandro ab exercitu effectus est imp., ex infimis parentibus in Thracia natus, a patre Gotho nomine Micca, matre Halana, quae Ababa dicebatur. Is triennio regnans, dum in Christianos arma commoveret, imperium simul et vitam amisit.

84 Nam hic Severo imp. regnante et natalis die filii celebrante, post prima aetate et rusticana vita de pascuis in militiam venit. Princeps si quidem militares dederat ludos; quod cernens Maximinus, quamvis semibarbarus aduliscens, propositis praemiis patria lingua petit ab imperatore, ut sibi luctandi cum expertis militibus licentiam daret.

85 Severus, ammodum miratus magnitudinem formae“ erat enim, ut fertur, statura eius procera ultra octo pedes – iussit eum lixis corporis nexu contendere, ne quid a rudi homine militaribus viris eveniret iniuriae. Tum Maximinus sedecim lixas tanta felicitate prostravit, ut vincendo singulos nullam sibi requiem per intercapidinem temporis daret. Hic captis praemiis iussus in militiam mitti, primaque ei stipendia equestria fuere. Tertia post haec die, cum imperator prodiret ad campum, vidit eum exultantem more barbarico iussitque tribuno, ut eum cohercitum ad Romanam inbueret disciplinam. Ille vero, ubi de se intellexit principem loqui, accessit ad eum equitantemque praeire pedibus coepit.

86 Tum imperator equo ad lentum cursum calcaribus incitato multos urbes huc atque illuc usque ad suam defatigationem variis deflexibus impedivit ac deinde ait illi: ‚Num quid vis post cursum, Thracisce, luctare?‘ Respondit: ‚Quantum libet, imperator‘. Ita Severus, ex equo desiliens, recentissimos militum cum eo decertari iussit. At ille septem valentissimos iuvenes ad terram elisit, ita ut antea nihil per intervalla respiraret, solusque a Caesare et argenteis praemiis et aureo torque donatus est; iussus deinde inter stipatores degere corporis principalis.

87 Post haec sub Antonino Caracalla ordines duxit ac saepe famam factis extendens plures militiae grados centuriatumque strenuitatis suae praetium tulit. Macrino tamen postea in regno ingresso recusavit militiam pene triennio, tribunatusque habens honore numquam se oculis Macrini optulit, indignum ducens eius imperium, qui perpetrato facinus fuerat adquisitum. 88 Ad Eliogabalum dehinc quasi ad Antonini filium revertens tribunatum suum adiit et post hunc sub Alexandrum Mamaeae contra Parthos mirabiliter dimicavit. Eoque Mogontiaco militari tumulto occiso ipse exercitus electione absque senatus consultu effectus est imperator, qui cuncta bona sua in persecutione Christianorum malo voto foedavit, occisusque Aquileia a Puppione, regnum reliquid Philippo. Quod nos idcirco huic nostro opusculo de Symmachi hystoria mutuavimus, quatenus gentem, unde agimus, ostenderemus ad regni Romani fastigium usque venisse. Ceterum causa exegit, ad id, unde digressimus, ordine redeamus.

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Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Übersetzung: Charles C. Mierow
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Übersetzung:

(82) But let us now return to the point whence we made our digression and tell how the stock of this people of whom I speak reached the end of its course. Now Ablabius the historian relates that in Scythia, where we have said that they were dwelling above an arm of the Pontic Sea, part of them who held the eastern region and whose king was Ostrogotha, were called Ostrogoths, that is, eastern Goths, either from his name or from the place. But the rest were called Visigoths, that is, the Goths of the western country.
XV (83) As already said, they crossed the Danube and dwelt a little while in Moesia and Thrace. From the remnant of these came Maximinus, the Emperor succeeding Alexander the son of Mama. For Symmachus relates it thus in the fifth book of his history, saying that upon the death of Caesar Alexander, Maximinus was made Emperor by the army; a man born in Thrace of most humble parentage, his father being a Goth named Micca, and his mother a woman of the Alani called Ababa. He reigned three years and lost alike his empire and his life while making war on the Christians. (84) Now after his first years spent in rustic life, he had come from his flocks to military service in the reign of the Emperor Severus and at the time when he was celebrating his son’s birthday. It happened that the Emperor was giving military games. When Maximinus saw this, although he was a semi-barbarian youth, he besought the Emperor in his native tongue to give him permission to wrestle with the trained soldiers for the prizes offered. (85) Severus marvelling much at his great size–for his stature, it is said, was more than eight feet,–bade him contend in wrestling with the camp followers, in order that no injury might befall his soldiers at the hands of this wild fellow. Thereupon Maximinus threw sixteen attendants with so great ease that he conquered them one by one without taking any rest by pausing between the bouts. So then, when he had won the prizes, it was ordered that he should be sent into the army and should take his first campaign with the cavalry. On the third day after this, when the Emperor went out to the field, he saw him coursing about in barbarian fashion and bade a tribune restrain him and teach him Roman discipline. But when he understood it was the Emperor who was speaking about him, he came forward and began to run ahead of him as he rode. (86) Then the Emperor spurred on his horse to a slow trot and wheeled in many a circle hither and thither with various turns, until he was weary. And then he said to him „Are you willing to wrestle now after your running, my little Thracian?“ „As much as you like, O Emperor,“ he answered. So Severus leaped from his horse and ordered the freshest soldiers to wrestle with him. But he threw to the ground seven very powerful youths, even as before, taking no breathing space between the bouts. So he alone was given prizes of silver and a golden necklace by Caesar. Then he was bidden to serve in the body guard of the Emperor. (87) After this he was an officer under Antoninus Caracalla, often increasing his fame by his deeds, and rose to many military grades and finally to the centurionship as the reward of his active service. Yet afterwards, when Macrinus became Emperor, he refused military service for almost three years, and though he held the office of tribune, he never came into the presence of Macrinus, thinking his rule shameful because he had won it by committing a crime. (88) Then he returned to Eliogabalus, believing him to be the son of Antoninus, and entered upon his tribuneship. After his reign, he fought with marvellous success against the Parthians, under Alexander the son of Mama. When he was slain in an uprising of the soldiers at Mogontiacum, Maximinus himself was made Emperor by a vote of the army, without a decree of the senate. But he marred all his good deeds by persecuting the Christians in accordance with an evil vow and, being slain by Pupienus at Aquileia, left the kingdom to Philip. These matters we have borrowed from the history of Symmachus for this our little book, in order to show that the race of which we speak attained to the very highest station in the Roman Empire. But our subject requires us to return in due order to the point whence we digressed.

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Autor_in: Falk Wackerow
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Iord. Get. XIV, 82-XV, 88

Leitfragen:

1) Wer sind die Goten?

2) Wie kamen sie mit dem Römischen Reich in Konflikt?

3) Wie verlief die weitere Geschichte der Goten?

Kommentar:

Der Autor der Gotengeschichte, Iordanes, schrieb diese wahrscheinlich um die Mitte des sechsten Jhdts. n. Chr. hauptsächlich basierend auf der älteren und ausführlicheren Gotenbeschreibung des Oströmers Cassiodor. Nach der Darstellung des Iordanes hatten die Goten ursprünglich in Skandinavien gelebt, bis sie sich irgendwann unter ihrem Anführer Berig nach Gothiscandza (der heutigen polnischen Ostsseeküste) aufgemacht hätten. Jedoch sind weder die Person Berigs noch die Herkunft aus Skandinavien anderweitig belegt, sodass die heutige Forschung von der These der Herkunft aus Skandinavien, die von der älteren Forschung noch vertreten worden war, Abstand genommen hat. Man vermutet nun stattdessen eine Ethnogenese im Bereich der südlichen Ostseeküste. Es gilt als gesichert, dass es sich bei den Goten um einen östlichen Zweig der Germanen handelte, wofür vor allem sprachgeschichtlich argumentiert wird, und nicht um einen Ableger der Skythen bzw. Geten, wie Iordanes schreibt. Relativ unstrittig ist ebenso die erstmals von Iordanes erwähnte Südwanderung zur Schwarzmeerküste. Lediglich über den Zeitpunkt – entweder im dritten Jhdt. n. Chr. oder schon deutlich früher – gibt es geteilte Ansichten. Die erste gesicherte Begegnung mit den Römern fand 238 n. Chr. statt, als sie sich anschickten, die Donau zu überschreiten. Danach finden sich häufigere Verweise auf Kämpfe zwischen Römern und Goten, aber auch für das Dienen in römischen Auxiliareinheiten.Dennoch überwogen zunächst die Konflikte zwischen den neuen Nachbarn. Im Jahre 251 fiel gar der römische Kaiser Decius in den Kämpfen. Nach wechselhaften Auseinandersetzungen beruhigte sich die Lage erst wieder gegen Ende des Jahrhunderts unter Aurelian und Diokletian. Irgendwann in diesem Zeitraum muss die Teilung des Volkes in Ostro- und Visigoten stattgefunden haben (die häufig in Deutschland und den Niederlanden genutzten Bezeichnungen Ost- und Westgoten beruhen auf diesen Namen, sind aber inkorrekt). Durch den stetigen Kontakt mit den Römern übernahmen beide Teilstämme das Christentum arianischer Prägung. Unter anderem durch zunehmenden hunnischen Druck im Rahmen der Völkerwanderung gezwungen, die Siedlungsgebiete an der Donau zu verlassen, machten die Visigoten sich auf den Weg nach Westen, während die Ostrogoten sich zunächst zu behaupten versuchten, jedoch von den Hunnen unterworfen wurden. Erst nach dem Tode König Attilas gelang es ihnen, die Unabhängigkeit zurückzuerlangen und schließlich ein eigenes Herrschaftsgebiet in Italien zu erobern, wodurch sie wesentlich zum Untergang des Weströmischen Reiches beitrugen. Kein Jahrhundert später wurden sie allerdings erst von den Oströmern und anschließend von den Langobarden besiegt. Die weitere Geschichte der Visigoten verlief gänzlich anders: Nach gewonnenen Schlachten gegen die Weströmer und der berühmten Plünderung Roms unter Alarich I. gründeten sie im von der „Völkerwanderung“ bis dahin weitgehend verschont gebliebenen Hispanien das später nach der Hauptstadt benannte Toledanische Reich, das bis ins Frühmittelalter überdauerte.

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Podcast-Hinweise
Sehen Sie zu dieser Quelle auch den Podcast „Das 3. Jh. n. Chr.“ Um einen breiteren Einblick in die Kaiserzeit zu erhalten, sehen Sie auch die Podcastreihe „Römische Geschichte II – Kaiserzeit“.
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Die Constitutio Antoniniana

 

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Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Falk Wackerow
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Die Constitutio Antoniniana

Leitfragen:

1) Welche Situation bezüglich des Bürgerrechts herrschte zuvor im Reich?
2) Welchen Inhalts ist das Schriftstück?
3) Was bezweckte Caracalla mit dem Edikt?

Kommentar:

Der 1902 in Ägypten erworbene Papyrus Gissensis 40, der heute der Universitätsbibliothek Gießen gehört, enthält ein zentrales Edikt des dritten Jahrhunderts n. Chr. und gehört zum deutschen Weltdokumentenerbe der UNESCO. Auf der linken, stark zerstörten Hälfte des Papyrus ist ein Teil des Gesetzestextes erkennbar, der bis zu seiner Entdeckung nur indirekt durch eine Erwähnung bei Cassius Dio ( LXXVIII, 9,5) bekannt war. Mit der Publikation 212/3 n. Chr. wurde allen freien Einwohnern des Reiches das römische Bürgerrecht verliehen. Was zuvor ein – wenn auch im Vergleich zur republikanischen Zeit deutlich ausgeweitetes – Privileg der Italiker und besonders verdienter Fremder war, wurde nun Allgemeingut. Bisher hatten die Kaiser lediglich den Bewohnern einzelner Städte und jenen Hilfstruppensoldaten, die ihre 25-jährige Dienstzeit absolviert hatten, das römische Bürgerrecht als erbliche Auszeichnung verliehen. Mit der Statuserhöhung waren vor allem Steuervorteile verbunden gewesen, denn einen Großteil der Abgaben hatten die Fremden (peregrini) zahlen müssen. Vor dem Hintergrund der turbulenten Ereignisse seiner Zeit entschloss sich Caracalla jedoch, das Steuersystem grundlegend dahingehend zu verändern, dass nun alle römischen Bürger – und somit alle Bewohner des Reiches – voll steuerpflichtig wurden. Damit erhöhte er die Einnahmen, was wiederum der Reichsverteidigung ebenso wie dem Schutz seiner eigenen Person vor Verschwörungen der Soldaten zugute kam. Die Constitutio Antoniniana ist also als eine rationale Reaktion auf die Reichskrise zu verstehen. Cassius Dio als Senator war naturgemäß anderer Auffassung, er stellte den Kaiser als Tyrannen dar, der sich zwar gut um die Belange der Soldaten kümmere, die wichtigen Senatoren jedoch unterdrücke. Möglicherweise mag hinter der Schilderung Dios auch die Verbitterung darüber gestanden haben, dass die Senatorenschicht sich nun nur noch durch Reichtum und Familientradition von den restlichen Reichsbewohnern unterschied. Die Einführung zahlreicher ehedem Fremder in die römischen Kulte und Verwaltung mag den etablierten honestiores ein Dorn im Auge gewesen sein. Ein weiterer Grund für den Erlass könnte ebenfalls beim Militär liegen: Es standen nun mehr Männer für die Legionen bereit, denn das Bürgerrecht war Voraussetzung für den Dienst. Praktisch wurde somit die Unterscheidung zwischen Legionen und Hilfstruppen aufgehoben. Es ist jedoch nach wie vor umstritten, inwieweit von einer „Barbarisierung“ der römischen Armee schon zu dieser Zeit die Rede sein kann, die sich zu einem Problem der Spätantike entwickelt habe, wie gelegentlich in der Fachliteratur argumentiert wird.

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Podcast-Hinweise
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Hölkeskamp, K.-J., Politische Kultur […] I

Hölkeskamp, K.-J., Politische Kultur. Karriere eines Konzepts. Ansätze und Anwendungen am Beispiel der Republik, in: Libera Res Publica. Die politische Kultur des antiken Rom. Positionen und Perspektiven, Stuttgart: Steiner 2017, S.73-106.

 

 

Leitfragen

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Josephine Jung
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1) Erklären Sie in eigenen Worten das Thema von Hölkeskamps Aufsatz: „es geht um die diskursi-ven und performativen Dimensionen einer spezifischen historischen politischen Kultur“ (Textseite 74). Nutzen Sie dabei die Ausführungen von Hölkeskamp auf den Textseiten 74-78.

2) Nennen Sie fünf Beispiele für Sphären politischer Kultur in der Antike. Gehen Sie von den Bei-spielen Hölkeskamps für selbstorganisierte Formen politischer Auseinandersetzung aus und erwei-tern Sie auf dieser Basis Ihr Blickfeld für Beispiele (Textseiten 75, 91-105). Wählen Sie Beispiele aus dem antiken Rom oder den Poleis in Griechenland.

3) Erläutern Sie die drei Aspekte des Modells einer politischen Kultur von Hölkeskamp (Textseiten 88-90) in Form eines selbst gewählten Schaubildes.

4) Wählen Sie eines Ihrer Beispiele von Frage drei und erläutern Sie die drei Elemente einer politi-schen Kultur nach Hölkeskamp (analog bei Hölkeskamp siehe Textseiten 79-80, S.91-105).

Kommentar

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Josephine Jung
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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Karl-Joachim Hölkeskamp lehrte zunächst 1994 und 1995 an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald als ordentlicher Professor. Von 1995 bis 2019 lehrte er das Fach Alte Ge-schichte an der Universität zu Köln. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Mentalitäts- und Kulturgeschichte der Römischen Republik. Hölkeskamp beschäftigt sich vor allem mit der republi-kanischen Aristokratie und der politischen Kultur der Römischen Republik. Er ist zusammen mit seiner Frau apl. Prof. Dr. Elke Stein-Hölkeskamp Trägerin des Karl-Christ-Preises, welcher herausra-gende wissenschaftliche Verdienste für die Alte Geschichte prämiert und auszeichnet.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Bei diesem Text von Hölkeskamp handelt es sich um eine Abhandlung zum methodischen Arbeiten in der Alten Geschichte. Dieser sehr theoretische Text ist voller Rückgriffe auf methodische Kon-zepte verschiedener Geisteswissenschaftler des letzten Jahrhunderts: Piere Bourdieu – Soziologe (Textseite 83); Clifford Geertz – Ethnologe (Textseite 91); Max Weber – Soziologe (Textseite 82). Weiterhin greift Hölkeskamp aktuelle Methoden und Forschungsergebnisse auf und entwickelt sie weiter. Hölkeskamp baut seinen neuen Ansatz der Erforschung der „politischen Kultur in der Anti-ke“ folglich auf einem breiten Fundament an geschichtswissenschaftlicher, politikwissenschaftlicher und soziologischer Forschung auf. Die historische Genese seines Ansatzes basiert zum Teil auf un-terschiedlichen „turns“ in verschieden Bereichen der Wissenschaft. Hölkeskamp übersetzt den Be-griff „turns“ schlicht als „Wenden“ und meint damit bedeutende Richtungswechsel in der For-schung. Er selbst will seine eigenen Forschungen jedoch nicht als vollständig neue Wende verstan-den wissen, sondern er sieht seine Forschungen als Erweiterung eines bereits bestehenden ge-schichtswissenschaftlichen Repertoires.

In der Abhandlung legt Hölkeskamp sein theoretisches Konstrukt dar, wobei er sich auf die histori-sche Entwicklung seiner Methodik, einen theoretischen Einblick und ein Beispiel begrenzt. Seine drei Aspekte von politischer Kultur (Textseite 88-90, 93) sowie die Anwendung derer auf die rö-misch-republikanischen Politikkultur der späten Republik (Textseiten 102-105) machen die Metho-dik für den Leser greifbar.

Beispiele für Untersuchungsobjekte einer politischen Kultur gibt Hölkeskamp zu Beginn auf Textsei-te 74 und am Ende auf den Textseiten 102-105. Untersucht werden können politische Institutionen, die sowohl als strukturelle Einheit als auch als Gruppe von einzelnen Individuen betrachtet werden können. Wie bei den Schalen einer Zwiebel analysiert Hölkeskamp die Institutionen der Römischen Republik vom großen Ganzen bis in die einzelnen Schichten; er erörtert die drei großen Versamm-lungen der Römischen Republik: comitia centuria (Versammlung des römischen Volkes als Heer, dh.

Versammlung aller römischer Bürger im wehrdienstfähigen Alter) comitia tributa (Versammlung der römischen Bürger zur Wahl verschiedener Ämter), concilium plebis (Versammlung der Plebejer unter Ausschluss der Patrizier als gesetzgeberisches Gegengewicht zum Senat). Er untersucht dabei nicht die Verfassungsstruktur der Versammlungen, z.B. den festgeschriebenen Ablauf einer Wahl. Viel-mehr sind die Grundlagen seiner Analyse einerseits die „drei Aspekte einer politischen Kul-tur“ (Textseite 88-90). Andererseits fokussiert er den Faktor „Macht“ für die jeweilige Institution. Bevor die „drei Aspekte einer politischen Kultur“ kurz erläutert werden sollen, wird ein kurzer Überblick über Hölkeskamps Verständnis von politischer Macht gegeben.

Der Begriff „Macht“ ist bei Hölkeskamp verständlicher Weise direkt mit dem Begriff „Politik“ ver-bunden. Er sieht es als zentral an, das „Politische“ als „Medium der Macht“ zu betrachten (Textseite 77). Er betrachtet die Politik, das „Politische“, jedoch nicht als reine Aneinanderreihung von Ent-scheidungen und Handlungen sowie deren Folgen und Hintergründe, sondern er beurteilt Politik als medialen Raum der Handlung und Kommunikation. Politik ist für ihn nicht länger nur Ereignisge-schichte gepaart mit der Analyse von Selbstdarstellung und Machtausübung. Sie ist nicht länger nur die Geschichte von Feldherrn und Magistraten (Textseite 91). Es geht Hölkeskamp vielmehr darum, die Machtmechanismen zur Durchsetzung von Herrschaft und damit auch die Legitimation von Herrschaft zu untersuchen und dabei nicht auf der Ebene der Entscheidung selbst stehen zu bleiben, sondern nach den Weltbildern oder Wertvorstellungen zu fragen, die dahinter stehen.

Die „drei Aspekte politischer Kultur“, erläutert auf den Textseiten 88-90, bilden den theoretischen Kern der Abhandlung. Um eine „politische Kultur“ für die Forschung fassbar zu machen, bedient sich Hölkeskamp verschiedener methodischer Zugänge, die er als Teile eines Puzzles am Ende zu-sammenführen will. Das Puzzle besteht nach Hölkeskamp erstens aus der ritualtheoretischen Analy-se von Institutionen, zweitens aus der Analyse der Sprache, der Wortwahl etc., drittens aus der Ana-lyse von Bildern und Symbolen, aus dem symbolhaften rituellen Akt der Handlungen. Alle drei Elemente, die Institution, die Sprache und das Bild werden vor dem Hintergrund einer spezifischen Form von Staatlichkeit betrachtet, welche für jede Form einer politischen Kultur individuell gestal-tet sein kann (Textseiten 95-101). Die Form römischer Staatlichkeit weicht dabei stark von griechi-schen Poleis ab und zeigt den stets individuellen Charakter einer politischen Kultur auf.

Den individuellen Charakter der politischen Kultur Roms beschreibt Hölkeskamp als „Ensemble von Ensembles“ (Textseite 91). Der Begriff „Ensemble“ wird nicht direkt erläutert, sondern nur um-schrieben. Grundsätzlich kann hier mit der Grundbedeutung gearbeitet werden: ein Ensemble ist eine aufeinander abgestimmte Gruppe (Musik, Kunst, Sport etc.). In Bezug auf die politische Kultur ist das Ensemble für Hölkeskamp eine Gruppe von verschiedenen antiken Texten, die uns überliefert sind. Die Texte sind gleichzeitig das Medium für fassbare Institutionen wie die Volksversammlun-gen in Rom, von denen wir nur aufgrund der Texte Kenntnisse haben. Die Institution ist wiederum selbst ein Ensemble. Als Beispiel kann der Leidenszug, die pompa funebris dienen. Es handelt sich dabei um einen Beerdigungszug zu Ehren von hochrangigen Römern. Dieser Zug ist für Hölkes-kamp ein Zusammenspiel, ein Ensemble, von Sprache, Ritual und Symbol (Textseiten 92-93). Der Begriff „Ensemble“ dient Hölkeskamp folglich der Charakterisierung der politischen Kultur Roms, da er die drei Aspekte der politischen Kultur als theoretische Methodik greifbar und variabel macht.

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Sehen Sie in diesem Zusammenhang auch den Beitrag zum Sammelband.

Funke, P., Die staatliche Neuformierung Griechenlands […]

Funke, P., Die staatliche Neuformierung Griechenlands. Staatenbünde und Bundesstaaten, in: G. Weber (hgg.), Die Kulturgeschichte des Hellenismus. Von Alexander dem Großen bis Kleopatra, Stuttgart: Klett-Cotta 2007, 78-98.

Leitfragen

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Josephine Jung
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1) Erläutern Sie nach Funke den Forschungsbegriff „Bundesstaat“ (Textseiten 79-80). Bedenken Sie, dass auch die einzelnen Poleis als Bundesstaaten bezeichnet werden können.

2) Veranschaulichen Sie anhand des Aitolischen Bundes in wenigen Sätzen den Unterschied zwi-schen „Stammesverbänden“ und „Bundesstaaten“ (Textseiten 83-85, 88, 90-91).

3) Nennen und erläutern Sie fünf Merkmale eines „antiken Bundesstaates“ nach Polybios, welcher den Archaiischen Bund beschreibt. (Textseite 86-87).

4) Nennen Sie die Ämter und Institutionen des Aitolischen Bundes (Textseiten 94-97) und beschrei-ben Sie die Besonderheiten, die für die Wahl der Amtspersonen und deren Legislatur galten.

5) Vergleichen Sie die ausgewählten Merkmale antiker Bundesstaaten von Frage 3 mit Deutschland als Bundesstaat. Was unterscheidet Ihrer Meinung nach die antiken Bundesstaaten von Deutschland mit seiner föderalen Struktur in Form von Bundesländern?

Kommentar

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Josephine Jung
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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Peter Funke lehrte von 1988 bis 2018 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster das Fach Alte Geschichte. Es ist Experte für die griechische Geschichte. Er forscht vor allem zur politischen Geschichte sowie zur Verfassungsgeschichte und greift dabei gleichzeitig immer auf die soziale Wirklichkeit zurück. Darüber hinaus ist er der griechischen Epigraphik stark verbunden.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Funke erläutert die sich verändernden makropolitischen Strukturen im antiken Griechenland des 3. und 2. Jhs. v. Chr. Er greift dabei auf die frühen Entwicklungen im 5. und 4. Jh. v. Chr. zurück, ohne diese geographischen und politischen Strukturen näher zu erläutern (Textseite 81). Funke weist aber auf die kleinteilige Struktur Griechenlands hin. Das Gebiet war einerseits geprägt von großen Stadtstaaten wie den Poleis Athen, Megara, Sparta oder Korinth. Andererseits gab es eine Vielzahl kleinerer Stadtstaaten auf dem Festland und auf den griechischen Inseln. Ein Stadtstaat bestand zumeist aus der Stadt selbst und einem Umland, welches teils von den Bürgern der Stadt, teils von den Bewohnern des Umlands bewirtschaftet wurde. Jeder Stadtstaat hatte seine eigne Gesetzgebung und war geographisch fest umrissen. Diese für moderne Verhältnisse kleinteilige Struktur machte es den Stadtstaaten schwer, sich gegen mächtige Feinde von außen, wie die Perser, gemeinschaftlich zu wehren. Im Zuge der Perserkriege im frühen 5. Jh. v. Chr. hatte sich die griechische Welt in einem großen übergeordneten Bündnis unter der Führung von Sparta und Athen zusammen geschlossen Dabei handelte es sich jedoch nicht um einen Bundesstaat. In Folge dieses großen und verheerenden Krieges schlossen sich Athen und viele kleine poleis in der griechischen Inselwelt zum Attischen Seebund zusammen, der wiederum zunächst auch nur ein Verteidigungsbündnis war, welches jedoch über einer gemeinsame Bundeskasse verfügte. Der Peloponnesische Bund unter der Führung von Sparta, als Zusammenschluss kleiner poleis hauptsächlich auf der Peloponnes, bestand schon seit Mitte des 6. Jh. v. Chr. Er war auch als reines Verteidigungsbündnis geschaffen worden. Jedoch entwickelten sich beide Bündnisse unter der Führung von Athen und Sparta zu Machtinstrumenten. Ein ursprünglich durch Gleichberechtigung geprägter Zusammenschluss war nicht mehr gegeben (Textseiten 79-80). Spätestens seit dem Peloponnesischen Krieg waren die beiden Bündnisse nur das Machtinstrument der Poleis Sparta und Athen.

Die veränderten Bedingungen im 3. Jh. v. Chr., die durch die Ausbreitung der makedonischen Herrschaft unter Phillip II., später durch Alexander und anschließend durch die Diadochen entstanden sind, hatten Athen als ehemals starken Machtführer im Attischen Seebund geschwächt (Textseite 78).

Nach diesem kurzen Vorlauf kann nun bei Funkes Ausführungen angesetzt werden. Er beginnt seine Ausführungen 100 Jahre nach dem Sieg Alexanders der Großen. Makedoniens Macht war wieder geschwächt, und Athen sah sich in der Position, erstmals wieder unabhängig zu sein. Athen wollte nicht dem Achäischen Bund beitreten (Textseite 78-79). Die Anzahl der Bundesstaaten war gewachsen, neben dem archaischen Bund bestanden u.a. der Aitolische Bund und der Boiotische Bund, neben weiteren Bundesstaaten (u.a. Bund der Thessaler und Bund der Epiroten, siehe die Karte Textseite 83).

Anhand der Beispiele macht Funke deutlich, dass es sich bei einem Bundesstaat nicht länger um ein defensives Verteidigungsbündnis handelte (Textseiten 85-90), sondern um einen temporären wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Zusammenschluss verschiedener Stadtstaaten. Hervorzuheben ist an dieser Stelle die von Funke erläuterte „doppelte Staatsbürgerschaft“, die den Bürgern unterschiedliche Rechte in allen Poleis des Bundesstaates garantierte. Zuvor hatten die Bürger einer Polis, wie bereits geschildert, lediglich in ihrer Polis Bürgerrechte. Der Rechtsbereich beschränkte sich folglich auf die eigene Stadt und das Umland. In jeder anderen Polis war man ein Fremder und teilweise stark in seinen Rechten beschränkt. In Athen bedeutete es, dass ein Fremder nicht selbstbestimmt und allein vor Gericht Klagen konnte, sondern er brauchte immer einen athenischen Bürger als Vertreter.

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Vergleichen Sie hierzu auch die Karte zum Peloponnesischen Krieg.

Weber, G., Die neuen Zentralen […]

Leitfragen

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Josephine Jung
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1) Definieren Sie nach Weber in eigenen Worten den Begriff „Hauptstadt“ (Textseiten 103-104). Beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Was unterscheidet antike Residenzstädte von modernen Hauptstädten?

2) Erläutern Sie Ihre Definition detaillierter. Was genau sind die Bestandteile einer hellenistischen Haupt- und Residenzstadt (Textseiten 104-109)? Nennen Sie das Ihrer Meinung nach wichtigste Element. Begründen Sie Ihre Entscheidung.

3) Beschreiben Sie in wenigen Sätzen drei herausragende Merkmale der ägyptischen Stadt Alexand-ria, die diese Stadt als eine besondere Metropole im Zeitalter des Hellenismus kennzeichnen (Text-seiten 99-102, 104-109). Wählen Sie je ein Beispiel aus den Bereichen Stadtplanung, gesellschaftli-che Nutzung von Bauten und Prestige bzw. Außenwirkung.

4) Nennen Sie die entscheidenden Kernelemente der höfischen Gesellschaft hellenistischer Herr-scher. Halten Sie sich an die zeitliche Struktur von Weber: Alexander der Große, Diadochen- und Epigonenhöfe (Textseiten 111-116).

5) Definieren Sie in eignen Worten den Begriff „Hof“ (Textseiten 111-112) und erläutern Sie dessen Funktionsweise in nur einem Satz. Greifen Sie dabei auch auf das Fazit von Weber zurück (Textsei-ten 116-117).

Kommentar

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
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Autor_in: Josephine Jung
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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Gregor Weber studierte die Fächer Geschichte, Griechisch und Katholische Theologie in Freiburg. Er lehrte im Jahr 2002 als ordentlicher Professor Alte Geschichte an der Universität Erfurt. Seit 2003 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Alte Geschichte an der Universität Augsburg. Seine Schwerpunkte liegen in der Geschichte des Hellenismus und der antiken sowie modernen Demokratieforschung.Weber widmet sich insbesondere der Erforschung der Kulturgeschichte sowie den Strukturen antiker Monarchien (hellenistisches Königtum und römisches Prinzipat).

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Grundsätzlich erläutert Weber einerseits die äußere stadtplanerische und architektonische Struktur hellenistischer Großstädte (Textseiten 99-104). Andererseits erörtert er die Funktion dieser städtischen Elemente im Zusammenhang mit der neuen Form hellenistischer Herrschaft (Alexander der Große, die Diadochen und deren Nachfolger (Textseiten 104-117)).

Um die Erläuterungen von Weber besser einordnen zu können, seien die geographischen und die machtpolitischen Strukturen kurz erläutert. Weber weist an mehreren Stellen auf die Städtegründungen durch Alexander den Großen hin (Textseiten 102 und 104). Alexander der Große gelangte mit seinem Heer und einem riesigen Tross bis ins heutige Pakistan. Das eroberte Reich wurde später von seinen Nachfolgern, den Diadochen, in kleinere Reiche aufgeteilt. In diesen neuen Reichen der Diadochen wurden Städte als neue antike Hauptstädte teilweise neu gegründet, teilweise weiter ausgebaut (Textseiten 105-107). Zu den Diadochenreichen, die Weber erörtert, zählen die Ptolemäer (heutiges Ägypten), die Antigoniden (heutige Türkei, Ende des 4. Jh. v. Chr., im 3. Jh v. Chr. Makedonien), die Seleukiden (heute Irak, Iran und Teile Afghanistans) und die Attaliden (westliche Teile der Türkei, später Königreich Pergamon).

Bevor die Diadochen in langen Kämpfen die Größe ihrer Reiche festlegten und dabei teilweise auch auf bereits bestehende Städte als Residenzstädte zurückgriffen, waren diese Städte Teil des persischen Großreichs. Die heutige Türkei, die Arabische Halbinsel, Ägypten, Syrien, Irak, Iran, Afghanistan u.a. waren das Reich eines einzigen Persischen Großkönigs und seiner Satrapen (Statthalter) gewesen, welche dem König vollständig untergeben waren (Textseiten 103-104). Dieser Großkönig hatte jedoch im Gegensatz zu den kleineren Diadochenreichen nicht eine einzige oder einige wenige Residenzstädte. Bei der persischen Herrschaft handelte es sich vielmehr um eine Form von Wanderkönigtum, die auf einer Vielzahl verschiedener Residenzstädte basierte.

Es stellt sich nun die Frage, was diese Städte von den neuen antiken „Hauptstädten“ unterschied. Diese Frage stellt Weber selbst nicht direkt, jedoch drängt sich die Frage beim Lesen des Artikels und in Anbetracht des Titels auf. Auch wenn der Begriff „antike Hauptstadt“ allein nicht treffend ist und daher immer im Zusammenhang mit dem Begriff „Residenzstadt“ von Weber genutzt wird (u.a. Textseiten 104, 106, 107), ist hervorzuheben, dass einige große Diadochenreiche, wenn teilweise auch nur zeitweilig, über eine Metropole bzw. ein Zentrum verfügten (Textseiten 105-106). Namentlich nennt Weber neben Alexandria als Hauptstadt der Ptolemäer zusätzlich Antigoneia als Stadt der Antigoniden und Pergamon als Hauptstadt der Attaliden. Im Übrigen sind mit dem Begriff „Epigonidenreiche“ gleichermaßen die Diadochenreiche gemeint (Textseite 112), jedoch verweist der Begriff bei Weber auf das frühe 2. Jh. n. Chr. (Textseite 116), welches er nur in wenigen Sätzen erwähnt.

Hervorzuheben ist, dass trotz dieser Zentren eine Konkurrenz innerhalb und zwischen den Höfen in den verschiedenen Zentren herrschte (Textseite 114). Mit dieser Aussage hebt Weber nicht nur die rein funktional-strategische Bedeutung der Königsstädte hervor, sondern auch deren soziale Bedeutung. Der „Hof“ bzw. eher die „Höfe“ als soziale Elemente von Herrschaft erschwerten trotz der Reduktion des Wanderkönigtums und der Konzentration auf ein zeitweiliges Zentrum oder auf wenige Kernstädte die Kämpfe um die Macht (Textseiten 114-116). Ursächlich dafür waren die Herrschaftsabsicherung und Administration basierend auf persönlicher Loyalität zwischen einem Herrscher und seinen Gefolgsleuten. Der Herrscher stand mit anderen Herrschern in Konkurrenz um seine treuen Gefolgsleute, genannt phíloi. Die Gefolgsleute erhofften sich teils an anderen Höfen mehr Ruhm oder Vermögen, wenn sie an ihrem Hof nicht ausreichend belohnt wurden.

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Vergleichen Sie hierzu auch die Karte zu den Diadochenreichen.

Thür, G., Das Gerichtswesen Athens […]

Leitfragen

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1) Thür erläutert die Grundzüge des athenischen Gerichtswesens zunächst in groben Zügen (Textsei-ten 30-36). Nennen Sie die antiken Quellen, die den Historikern Auskunft über das athenische Ge-richtswesen geben und beschreiben Sie diese:
a) Um was für Quellen handelt es sich?
b) Welche Auskünfte geben die Quellen?
c) Was ist bei der Interpretation der Quellen zu beachten?

2) Beschreiben Sie nach Thür die drei charakteristischen Züge des athenischen Gerichtswesen in eigenen Worten (Textseiten 36-37).

3) Thür erläutert zusammenfassend den Ablauf eines Gerichtstages im klassischen Athen (Textseiten 42-49). Lesen Sie diesen Abschnitt noch einmal und versuchen Sie, ein für sich verständliches Schaubild zu entwerfen, welches den Ablauf darstellt. Beschränken Sie sich dabei auf die drei we-sentlichen Elemente: Vorbereitung, Prozess, Urteil.

4) Reflektieren Sie das athenische System im Vergleich mit den Ihnen bekannten Formen demokra-tischer Gerichtswesen und Prozessführung sowie Urteilsfindung. Welche zwei Unterschiede sind für Sie am größten?

5) Erläutern Sie diese zwei besonderen Eigenarten des athenischen Systems mit Hilfe der Darstel-lung von Thür. Wie lassen sich diese Eigenheiten vor dem historischen Hintergrund in Ansätzen er-klären?

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. em. Gerhard Thür (* 1941 in Golling an der Salzach) ist promovierter Jurist. Sein Schwer-punkt liegt in der Rechtsgeschichte der Antike, wobei er sowohl in der griechischen als auch in der römischen Rechtsgeschichte gleichermaßen ausgewiesener Experte ist. Thür prägte die deutsche Rechtsgeschichte der Nachkriegszeit und ist einer der führenden Experten antiker Rechtsgeschichte. Er lehrte nach seiner Habilitation 1973, die er am Institut für Rechtsgeschichte in Wien erfolgte, an der Universität München (1976-1992). 1992 nahm er den Ruf der Karl-Franzens-Universität Graz an und wurde o. Univ.-Prof. für Römisches Recht.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Thür leitet seine Erklärungen zum athenischen Gerichtssystem mit einem kurzem Forschungsüber-blick und einer Periodisierung nach Boegehold ein (Textseite 31). Er unterscheidet zwischen 1. (460-410 v. Chr.), 2. (410-340 v. Chr.) und 3. (340-322 v. Chr.). Um die folgenden Entwicklungen, die Thür schildert, besser nachvollziehen zu können, sei daher kurz ein Überblick über die wichtigsten historischen Ereignisse in dieser Zeit gegeben, die im Zusammenhang mit der Entwicklung des Ge-richtssystems stehen. Die erste Periode ist geprägt durch eine Entmachtung des Adelsrates Areopag. Das neu geschaffene Gericht Heliaia übernahm weitreichende Kompetenzen in der Straf- und Zivil-gerichtsbarkeit. Die Heliaia war ein großes Volksgericht, welches aus bis zu 6000 Geschworenen-richtern bestand. Auch große politische Prozesse (Eisangelie-Verfahren) wurden hier verhandelt (Textseite 34).

Die zweite Periode beginnt mit der Herrschaft der 30 Tyrannen (404-403 v. Chr.). Nachdem das demokratische System wieder hergestellt worden war, wurde das Gerichtssystem im-mer ausgefeilter. Es entstand ein Gremium von vierzig Amtsträgern, die Aufgabengebiete der 9 Ar-chonten übernahmen. Die Vierzig leiteten die Vorverfahren in Privatprozessen und konnten bereits Einigungen erzielen und einen Prozess vermeiden (Textseite 36). In der letzten Phase erlangte das Los-System im Gerichtsprozess seine vollendete Form (Textseiten 39-49). Korruption und Beste-chung konnte an mit Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

Auf der Textseite 33 spricht Thür von neun Archonten. Der Begriff „Archon“ meint ursprünglich nur einen einzigen, den höchsten, Amtsträger im Staat. Der Stadtstaat entwickelte sich jedoch weiter, insbesondere auch das Gerichtswesen. Das System wurde feingliedriger, sodass die Aufgaben von verschiedenen Amtsträgern, die noch immer Archon hießen, übernommen wurden. Die neun Archo-ten hießen: Archon Eponymus, Archon Basileus, Archon Polemarchos und die übrigen sechs nannte man Thesmotheten. Nachdem diese neun ihre Amtszeit bewältigt hatten, waren sie auf Lebenszeit Mitglied im höchsten Rat Athens, dem Areopag. Dieser Adelsrat bestand bis zu Solon, einem ein-flussreichen Politiker der Archaik, als einziges politisches Organ in Athen. Die Etablierung eines weiteren Rates – Rat der Vierhundert – wird auf Solon zurückgeführt, wobei man in der Forschung teilweise meint, dass diese Entwicklung sicher Vorläufer hatte.

Auf Textseite 34 erwähnt Thür, dass die Prozessbeteiligten in der Vorverhandlung den jeweiligen Kontrahenten zur Folter seiner Sklaven basanos auffordern konnten, um weitere Informationen zu erhalten. Wichtig ist zu wissen, dass im Gegensatz zu griechischen Bürgern und Fremden eine Zeu-genaussage vonseiten eines Sklaven nur dann im Prozess verwendbar war, wenn sie unter Folter er-klärt wurde. Diesem Thema hat sich Thür in seiner Habilitation mit dem Titel Beweisführung vor den Schwurgerichtshöfen Athens. Die Proklesis zur Basanos gewidmet. Er legte anhand der Analyse der griechischen Gerichtsreden erstmals dar, dass es sich bei der Sklavenfolterung nachweislich lediglich um ein rhetorisches Mittel in einem Prozess gehandelt hatte. In keiner einzigen Rede wurde die Sklavenfolterung zur Erlangung einer rechtsgültigen Aussage angewandt.

Auf den Textseiten 36 bis 37 erklärt Thür das Prozesssystem der Athener im Vergleich mit dem Rö-mischen Gerichtswesen. Er erörtert, dass ein Prozess in Athen zunächst immer in einem Vorverfah-ren verhandelt wurde. In diesem Verfahren konnte bereits eine Einigung gefunden werden. Geleitet wurde dieses Verfahren durch bestimmte Amtsträger. Der Prozess selbst wurde aber immer vor ei-nem Gremium an Richtern verhandelt. Rein von der technischen Ebene betrachtet findet man diese Verhandlungsformen, eine Verhandlung vor einem Amtsträger oder vor einem Gremium an Richtern, auch in Rom. Jedoch wurden dort nicht alle Prozesse vor einem Richterkollegium abgehalten. In der römischen Kaiserzeit etablierte sich vermehrt die cognitio extra ordinem, ein außerordentliches Ge-richtsverfahren, welches an weniger starre Vorgaben gebunden war und z.B. in der Provinz vom Statthalter vollzogen wurde. Dahingehend ist das athenische Vorverfahren vor dem Archon mit der cognitio extra ordinem vergleichbar; beide wurden vor einem Amtsträger verhandelt. Inhaltlich be-trachtet handelt es sich jedoch um zwei völlig verschiedene Ebenen des Gerichtssystems, nämlich um einen rechtsgültigen Prozess und ein Vorverfahren zu einem möglichen Prozess.

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Vergleichen Sie hierzu auch die Sekundärtexte „Was ist Demokratie“ und „Drakons Gesetz„.

Schmitz, W., Das Gesetz Drakons […]

Leitfragen

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1) Fassen Sie die Ereignisse um den Tyrannenaspiranten Kylon stichpunktartig zusammen (Textsei-ten 37-41). Beantworten Sie die 5 W-Fragen.

2) Welche Formen von Tötungsdelikten werden im Text behandelt? Stellen Sie die Delikte zusam-men und definieren Sie in je einem Satz, was Sie unter dem jeweiligen Delikt verstehen.

3) Skizzieren Sie in einer für Sie verständlichen Übersicht den möglichen rechtlichen Ablauf nach einem nicht natürlichen Todesfall im Sinne der Darstellung von Schmitz (Textseiten 41-43; 45-47) anhand von folgendem Beispiel:
Ein Opfer liegt tot auf der Straße und ein anderer Mensch steht direkt daneben. Dieser hält den Tat-gegenstand in seiner Hand. Zeugen wollen gesehen haben wie der eine den anderen erschlug. Wie verhält sich der volljährige Sohn des getöteten Opfers und wie der Täter? Beachten Sie, dass der Täter beteuert, er habe sich nur gegen einen Überfall gewehrt. Der Tod sei nicht das Ziel seines Handelns gewesen.

4) Warum war nach Schmitz der Tyrann Kylon ein Auslöser für die gesetzlichen Regelungen von Drakon für die nicht-vorsätzliche Tötung (Textseiten 37-41, 50-55)?

5) Welche Neuerungen brachten Solons Gesetze zu den bestehenden Regelungen Drakons und wa-rum (Textseiten 45-46)?

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Winfried Schmitz (* 1958) studierte die Fächer Alte Geschichte, Klassische Archäologie sowie Mittlere und Neuere Geschichte. Seit 1996 lehrte er als ordentlicher Professor an der Ruhr-Universität Bochum. Zwei Jahre später wechselte er an die Universität Bielefeld. Seit 2003 lehrt er als Professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn das Fach Alte Geschichte. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Sozial-, Familien- und Rechtsgeschichte des frühen und klassischen Griechenlands sowie die frühchristliche Epigraphik. Im Rahmen seiner Forschungen zu den griechischen Politikern und Gesetzgebern Drakon und Solon arbeitet Schmitz seit 2016 in einem DFG-Projekt an einer neuen Edition der Gesetze Solons und Drakons.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Der Aufsatz von Schmitz befasst sich mit dem Gesetz Drakons, welches Ende des 7. Jhs. v. Chr. vom Gesetzgeber Drakon im archaischen Athen erlassen wurde. Der Ausspruch „drakonische Stra-fen“ ist heute noch geläufig und steht mit jenem Gesetzgeber in Verbindung. Ursprünglich wurde die Redewendung nur zwei Jahrhunderte nach Drakon von den Griechen selbst geprägt. Gemeint sind mit Ausspruch Strafen, die im modernen Verständnis völlig unverhältnismäßig sind.

Zum einen widmet sich Schmitz der Entstehungsgeschichte des Drakonischen Gesetzes. Er disku-tiert die Forschungsthese, ob die Gesetze in direktem Zusammenhang mit dem kylonischen Frevel stünden (Textseiten 37-41, 50-55). Zum anderen erörtert er die Frage nach dem Inhalt und Umfang des Gesetzes (Textseiten 41-49). Er bezieht dabei die Erweiterungen des Gesetzs durch den Gesetz-geber Solon mit ein (Textseiten 46-47).

Der zweite Aspekt, der diskutiert wird, nimmt im Text großen Raum ein. Diese Problematik hin-sichtlich des Gesetzesinhalts ist der Überlieferungslage geschuldet. Erhalten ist nur ein Bruchteil der drakontischen Regelungen, welche zu Drakons Zeiten auf drehbaren Holzbalken für jedermann sichtbar auf der Agora standen. Auf diesen Balken hatte Drakon die neu erlassenen Totschlagsgeset-ze niederschreiben lassen. Uns sind diese Gesetze nur in wenigen Fragmenten in Form einer In-schrift erhalten und weil sogar der Beginn dieser Inschrift fehlt, wird in der Forschung über den Inhalt des Gesetzes seit langem diskutiert (Textseite 45). Überliefert sind nur die gesetzlichen Rege-lungen bei berechtigten Tötungsdelikten (z.B. der Ehebrecher durfte, wenn er auf frischer Tat er-tappt wurde, straflos getötet werden) und bei Tötungsdelikten ohne Vorsatz (Unfall, Tötungsdelikte im Sport, Notwehr).

Das uns überlieferte Fragment des Gesetzes regelt minutiös die Vorgaben für die Aussöhnung zwi-schen dem Täter und den Angehörigen des Opfers. Wenn nämlich jemand einen anderen nicht vor-sätzlich, sondern z.B. durch einen unglücklichen Unfall getötet hatte, so musste dieser, so ist es in Drakons Gesetz geregelt, ebenso wie ein Mörder ins Exil gehen. Zu betonen ist jedoch, dass der unglückliche Täter, der den anderen bei einem Unfall tötete, mit Zustimmung der Angehörigen des Opfers eine Entschädigungssumme für seine Rückkehr zahlen konnte. Ein Mörder musste hingegen auf ewig im Exil bleiben, denn wenn ihn die Angehörigen des Opfers gefunden hätten, so konnten sie im Sinne der Blutrache legal alles mit dem Mörder tun, was ihnen beliebte. Dieser Vorgang der Blutrache war nach Schmitz nicht Teil des Gesetzes von Drakon, sondern Gewohnheitsrecht (Text-seiten 45-49).

Grundsätzlich sollte für das Verständnis dieser Form von privater Strafverfolgung nicht von heuti-gen staatlichen Strukturen, Gesetzen, Anklagen und generell nicht von der Funktionsweise eines modernen Staates ausgegangen werden. Wie Schmitz betont, muss unterschieden werden zwischen der sozial gebräuchlichen, schlicht durch Gewohnheitsrecht etablierten Form der rein privaten Form der Blutrache und der gesetzlichen Regelung für die Feststellung der Tat und Aussöhnung wegen nicht vorsätzlicher Tötung (Drakons Gesetz) (Textseite 41). Es handelt sich bei beiden Praktiken um Formen privater „Strafverfolgung“, die allein einer kleinen Gruppe im direkten Umfeld des Getöte-ten zustanden. Die Blutrache wurde ohne einen formellen Prozess nicht vor Gericht vollzogen. Sie wurde ausgerufen, dem Täter wurde die Möglichkeit der Flucht gegeben und sollte man ihn danach in der Polis auffinden, konnte die Familie des Geschädigten mit dem Täter tun, was sie wollte. Im Fall eines nicht-vorsätzlichen Tötungsdelikts wurde jedoch an einem von fünf Gerichtsstätten ver-handelt, nachdem zuvor sehr wahrscheinlich die Blutrache ausgerufen worden war und der ver-meintliche Täter Hilfe in einem Heiligtum gesucht hatte (Textseiten 41-43). Erst seit Solon konnte der nicht auf frischer Tat ertappte oder nicht geständige Täter auch vor dem Areopag verklagt wer-den (Textseite 44).

Der Verlauf auf Basis dieser Regelungen vor Solon scheint in der Praxis jedoch problematisch. Häu-fig, so sollte man annehmen, würde jeder beteuern, er habe nicht aus Vorsatz gehandelt, sondern es sei ein Unfall gewesen. Genau diesen Fall schildert Schmitz auf Textseiten 42-43. Vor den Regelun-gen von Drakon blieb den Tätern, egal aus welchen Gründen die Opfer tatsächlich zu Tode kamen, nur die Möglichkeit einer Flucht ins Exil. Durch Drakon konnte der Täter offiziell eine Aussöhnung anstreben, indem er sich in ein Heiligtum flüchtete. Selbst wenn der Täter dies unberechtigt tat, so Schmitz, vor Gericht habe sich durch die Prüfung ergeben, dass es sich um Vorsatz gehandelt hatte und die Blutrache wäre die Folge gewesen. War nämlich durch die Prüfung klar, dass der Täter vor-sätzlich gehandelt hatte, konnte er aus dem Heiligtum gerissen und getötet werden (Textseite 43).

Auch wenn man in Kenntnis des modernen Rechtsstaates mit forensischen Methoden sicher nicht für jeden antiken Fall annehmen kann, dass ein Mörder bei dem Versuch der Täuschung auch immer überführt wurde, so wird doch klar wozu die Gesetze Drakons überhaupt gut waren: Nach einem Todesfall wurde, wenn es ein offensichtlich unnatürlicher war, sehr häufig, wenn nicht immer, von den Angehörigen öffentlich Blutrache geschworen und erst Drakons Gesetz konnte eine Fehde-Kette durch Aussöhnung durchbrechen.

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Vergleichen Sie hierzu auch den Sekundärtext „Die archaische Tyrannis„.

Capdeville, G., Die etruskische Disziplin […]

Capdeville, G., Die Rezeption der etruskischen Disziplin durch die gelehrten Römer, in: L. Aigner- Foresti (hgg.), Die Integration der Etrusker und das Weiterwirken etruskischen Kulturguts im republikanischen und kaiserzeitlichen Rom, Wien: Verl. der Österr. Akad. der Wiss. 1998, 385-420.

 

Leitfragen

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1) Definieren Sie in eigenen Worten den Begriff „Etruskische Disziplin“ (Textseiten 385-397). Beachten Sie für diese und die folgenden Fragen den aufwändigen Fußnotenapparat im Text.

2) Erläutern Sie ihre Definition detaillierter. Was genau sind die Bestandteile der Etruskischen Disziplin (Textseiten 395-409)?

3) Nennen Sie drei antike Autoren, auf die Capdeville in seiner Abhandlung verweist und beschreiben Sie jeweils, wie diese Autoren über die Etruskische Disziplin berichten. Beantworten Sie die fünf W-Fragen (Wer, Was, Wann sowie nach Möglichkeit auch Wo und Warum).

4) Capdeville stellt die These auf, dass die Etruskische Disziplin integraler Bestandteil der Römischen Religion wurde, ohne, dass sich die Römer der Spätantike, wie Martianus Capella im 5. Jh. n. Chr. darüber bewusst waren. (Textseite 415-417). Fassen Sie zusammen, bei welchen Autoren Capedeville eine Trennung zwischen etruskischem und römischem Ritus innerhalb der römischen Religion erkennt und woran er dies festmacht (Textseiten 399-417).

5) Beschreiben Sie den Werdegang eines etruskischen Priesters und berücksichtigen Sie seine soziale Herkunft sowie die Voraussetzungen für die Tätigkeit (391-399).

 

Kommentar

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Gerard Capdeville lehrt seit 1998 als Professor an der Université Paris IV-Sorbonne antike Sprachen und Schriften: Langues et littératures anciennes. Capdeville forscht vor allem zur Römischen Religionsgeschichte, wobei er die Bedeutung und Entwicklung der Etruskischen Disziplin innerhalb der Römischen Geschichte fokussiert.

b) Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Zu Beginn sollte grundsätzlich erläutert werden, um was für ein Volk es sich bei den Etruskern handelte und in welcher Verbindung dieses Volk zu den Römern stand. Etrurien war ein Gebiet im nördlichen Italien, ungefähr die heutige Toskana. Die Etrusker sind seit Beginn des 8. Jh. v. Chr. archäologisch nachweisbar. Sie bewohnten Italien neben anderen Völkern, z.B. Umbrer oder  Latiner. Auf dem Gebiet der Latiner entstand die Stadt Rom und dessen Volk war es, welches durch Bündnisse und Kriege schließlich ganz Italien einnahm. Etrurien wurde als ein Gebiet von vielen  seit dem 3. Jh. v. Chr. von den Römern schrittweise erobert. Spätestens im Jahre 89 v. Chr. hatten alle Städte in Etrurien ihre Unabhängigkeit verloren. Wenn Cicero folglich Mitte des 1. Jhs. v. Chr. von etruskischen Priestern spricht, so handelte es sich um Römer, die als Etrusker aufgrund ihrer hohen religiösen Expertise hervorgehoben wurden.

Die besondere religiöse Kompetenz, die den Etruskern zugesprochen wurde, lag im Bereich der Weissagungstechniken, der sogenannten Mantik. Wie Capdeville gleich zu Anfang erläutert, verfügten auch die Römer über Weissagungsmethoden (Textseite 386), welche zumeist nur vom Senat oder später vom Kaiser genutzt wurden. Es handelte sich bei den römischen Techniken einerseits um die Vogelschau, durchgeführt durch die Auguren. Andererseits interpretierte man unter anderem auch Innereien von Tieren mit Hilfe der sibyllinischen Bücher, einer Spruchsammlung. Wichtig ist jedoch zu betonen, dass es sich bei den eben genannten römischen Techniken und den etruskischen Methoden nicht um völlig verschiedene Formen der Weissagung handelte. Die Römer verfügten ebenso wie die Etrusker über eine Form der Leberschau, die sich jedoch anders gestaltete.

Der haruspex war als etruskischer Priester in der Lage, Vorhersagen durch die Opferschau von Innereien und durch Blitzdeutung zu treffen. Über die etruskische Leberschau sind wir aufgrund eines Fundes, einer Bronzeleber, gut informiert. Bei dieser sogenannten Bronzeleber von Piacenza handelt es sich um ein Übungsmodell für angehende Priester. Die bronzene Leber war in 16 Quadranten für bestimmte Götter (Textseite 416) mit etruskischen Schriftzeichen gekennzeichnet. Mit Hilfe des Models untersuchte der Priesterlehrling eine reale Leber. Auf der Basis welcher Prinzipien die Vorhersage entwickelt wurde, ist unklar. Es wird jedoch in der Forschung vermutet, dass je nachdem in welchem Quadranten Abweichungen, z.B. Missbildungen, zu finden waren, eine entsprechende schlechte Voraussage getroffen wurde.

Die römische Leberschau hingegen funktionierte mit Hilfe der bereits erwähnten sybillinischen Bücher. Die Befragung war aber nur auf eine Antwort mit Ja oder Nein ausgelegt. Die Etrusker hingegen waren, so glaubten die Römer, in der Lage, mit den Göttern in einen Dialog zu treten. Ein haruspex stand im Vergleich zu einen römischen Priester daher in viel engerem Kontakt zu den Göttern. Im Übrigen galten die Etrusker grundsätzlich als sehr religiös (Textseite 385).

Zu einem Synkretismus aus beiden Formen der Innereiendeutung kam es nicht. Zwar werden die etruskischen Priester unter römischer Aufsicht ab dem 3. Jh. v. Chr. in den Ritus der Römer aufgenommen, jedoch bleibt die letztliche religiöse Handlung in der Hand des etruskischen Priesters. Hervorzuheben ist zusätzlich, dass in der Forschung teilweise auch die These vertreten wird, dass die Etrusker selbst sich in den römischen Ritus integrieren wollten. Sie glaubten, sie würden sonst den Zorn ihrer eigenen Götter beschwören, wenn sie ihre Expertise nicht in den Dienst der Römer stellen würden (Textseite 417, Fußnote 133).

Diese etruskische Methode der Leberschau wurde von römischen Gelehrten im Laufe der Jahrhunderte genauestens auf ihre Wirkungs- und Funktionsweise sowie auch auf einen gewissen wissenschaftlichen Wahrheitsanspruch hin untersucht (Textseiten 400-417). Es mag dem modernen Leser aufgrund einer durch das Mittelalter geprägten Perspektive von einem grundsätzlich dogmatischem Glauben an Gott und das Wirken von Göttlichkeit in der Bevölkerung, vielleicht seltsam erscheinen, dass die Römer selbst ihre eigenen Techniken genauestens analysierten. Sie selbst versuchten zu ergründen, wie diese Methode funktionierte, da den Auftraggebern nie ein Gutachten ausgehändigt wurde. Überdies war auch eine Technik der Leberschau unbekannt. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Skepsis eines Cicero, der sicherlich als Ausnahmegelehrter bezeichnet werden kann, nicht mit einer grundsätzlichen Skepsis in der gesamten (adligen) römischen Bevölkerung verwechselt werden darf (zu Cicero siehe Textseiten 399-403).

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die etruskische Disziplin im Laufe der Kaiserzeit als Teil der Römischen Religion ihre Fremdartigkeit verlor. Das Amt des haruspex war nicht länger nur Etruskern gestattet, und die etruskische Leberschau war spätestens im 1. n. Chr. ein römischer Ritus geworden. (Textseite 415-416, insbesondere Fußnote 129).

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Hölkeskamp, K.-J., Politische Kultur […] II

Hölkeskamp, K.-J., Konsens und Konkurrenz. Die politische Kultur der Republik in neuer Sicht, in: Klio, 88, Heft 2 (2006), S.360–396.
 

 

Leitfragen

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1) Beschreiben Sie in eigenen Worten den Unterschied zwischen der traditionellen Verfassungs- und Ereignisgeschichte der römischen Republik und der Geschichte der politischen Kultur Roms nach Hölkeskamp (insbesondere Textseiten 361-364).

2) Erklären Sie in je einem Satz, was Hölkeskamp mit den Begriffen „Inhalts- und Ausdrucksebene“ meint (Textseite 364).

3) Nach Hölkeskamp hatte die römische Republik eine spezifisch-römische Ausprägung von Demokratie in Form der jährlichen Wahlen zu den einzelnen Ämtern (Textseiten 374-376). Inwieweit lassen sich diese Wahlen der Volksversammlungen als demokratisch bezeichnen und inwieweit nicht? Begründen Sie Ihre Entscheidung.

4) Mit welchen lateinischen Begriffen lässt sich das moderne Konstrukt des „symbolischen Kapitals“ umschreiben (Textseiten 389-394)? Schlagen Sie die Bedeutung von fünf Begriffen nach und erläutern Sie diese im Zusammenhang mit dem Begriff „symbolisches Kapital“.

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Forschungstradition des Autors

Prof. Dr. Karl-Joachim Hölkeskamp lehrte zunächst 1994 und 1995 an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald als ordentlicher Professor. Von 1995 bis 2019 lehrte er das Fach Alte Geschichte an der Universität zu Köln. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Mentalitäts- und Kulturgeschichte der Römischen Republik. Hölkeskamp beschäftigt sich vor allem mit der republikanischen Aristokratie und der politischen Kultur der Römischen Republik. Er ist zusammen mit seiner Frau apl. Prof. Dr. Elke Stein-Hölkeskamp Trägerin des Karl-Christ-Preises, welcher herausragende wissenschaftliche Verdienste für die Alte Geschichte prämiert und auszeichnet.

Erläuterung missverständlicher, schwieriger und wichtiger Stellen für das Textverständnis

Hölkeskamp legt in seinem Aufsatz verschiedene methodische Vorgehen dar, die dazu dienen, eine überholte Ansicht über den Charakter der römischen Republik auf politischer Ebene zu revidieren bzw. zu ergänzen. Einerseits nimmt eHölkeskamp dabei die politische Führungsschicht, den aristokratischen Senatsadel (2. Kapitel „Stand“, „Klasse“ oder „Status“: Senatsadel und Nobilität), anderseits deren Kommunikationsmuster und Agitation im politischen Raum (3. Kapitel Konkurrenz und Konsens: Komplementarität als Kategorie; 4. Kapitel Der Kern des Konsenses: das „symbolische Kapital“) in den Fokus.

Bezüglich des ersten Aspekts erläutert Hölkeskamp dezidiert, welche Familien in der römischen Geschichte ein politisches Potenzial besaßen, um das höchste Amt des Konsuls bekleiden zu können. Er klärt, dass nicht allein die Abkunft aus einer berühmten Konsulenfamilie einen Mann auch zum Konsul machte. Erst Können, Geld und Glück konnten jemanden zum Konsul werden lassen, aber das garantierte den folgenden Generationen nicht ebenfalls eine Anwärterschaft auf das oberste Amt (Textseite 369). Dies lag vor allem auch daran, dass jeder Anwärter als junger Mann den cursus honorum, eine vierteilige Ämterlaufbahn, erfolgreich meistern musste, um schließlich Konsul werden zu können. Hervorzuheben ist, dass die Anzahl an Ämtern auf jeder Laufbahnebene geringer wurde (Textseite 375). Folglich war es nicht gesichert, dass alle, die die Laufbahn starteten, auch das Amt des Konsuls erreichen konnten. Weiterhin kostete eine verlorene Wahl zum Konsul Geld und Mühen. Spätestens bei der zweiten oder dritten erfolglosen Wahl war der Kandidat geschwächt und hatte kaum mehr Aussichten auf das Amt des Konsuls.

Wie Hölkeskamp hervorhebt, waren politische Ämter ab dem 3. Jh. v. Chr. zunehmend offener für alle wohlhabenden und fähigen Bürger, wobei natürlich eine Kompetenz in militärischen, rhetorischen oder rechtlichen Belangen nur unter der Voraussetzung von finanzieller Unabhängigkeit gegeben war. Gleichzeitig ist zu betonen, dass nahezu alle adligen Sprösslinge in diesem Pool der Anwärter auf politische Ämter zu finden waren, wenn sie zumindest geistig und körperlich dazu in der Lage waren. Das bestimmende Element des politischen und damit auch des aristokratischen Lebens war diese Ämterlaufbahn (Textseite 374).

Für das 3. dritte Kapitel „Konkurrenz und Konsens: Komplementarität als Kategorie“ ist eine Begriffsklärung notwendig. Was meint Hölkeskamp mit dem Ausspruch „Komplementarität als Kategorie“? Der Begriff „komplementär“ meint im eigentlichen Sinne zwei oder mehrere gegensätzliche oder grundverschiedene Eigenschaften, die sich jedoch gegenseitig ergänzen. Konkurrenz und Konsens können nun als zwei sich gegenseitig ergänzende Elemente in der politischen Kultur der römischen Republik bezeichnet werden.

„Konkurrenz“ meint bei Hölkeskamp die Konkurrenz der senatorischen Adelsgeschlechter untereinander um die Posten im cursus honorum, welche ihnen am Ende Ruhm, Würde und Ehre ermöglichen (Textseiten 377-379). Diese Konkurrenz funktioniert aber nur insoweit wie ein sich ergänzender Konsens vorherrscht, den alle akzeptieren (Textseite 382). Der Konsens seinerseits ist bei Hölkeskamp zweigeteilt. Er besteht erstens in der Annahme einer Korrektheit der Bedingungen zur Erlangung der höchsten Ämter. Der Konsens besteht im Vertrauen auf den korrekten und immer gleichen Ablauf der Meinungsbildung, der Wahlen und der Gesetzgebung. Dieser von Hölkeskamp skizzierte Konsens, welcher als Grundpfeiler der politischer Kultur der Römischen Republik angesehen werden kann, wurde seit dem 2. Jh. v. Chr. zunehmend von Einzelpersonen durch Bestechung, Betrug und Stimmenkauf unterminiert. Als Cicero selbst den cursus honorum absolvierte, war der Stimmenkauf ein offenes Geheimnis, wobei ein solches Unterfangen nur den reichsten Bürgern wie Caesar oder Crassus möglich war.

Zweitens besteht der Konsens auch darin, sich die Gunst des Masse zu erhalten (Textseite 384). Ohne diese Gunst ist die Messbarkeit der eigenen Erfolge nicht gegeben, und auch die eigene Hierarchisierung gegenüber dem Volk als Amtsinhaber wäre nicht möglich. Die eigene Legitimation als Amtsinhaber würde fehlen. Der Konsens besteht also auch in einer permanenten Rückversicherung mit der Gewogenheit breiter Bevölkerungsschichten.

Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass die politische Kultur Roms nicht das Herrschen einer geschlossenen Klasse über eine andere niedrig gestellte Klasse darstellt, sondern vielmehr von einer Konkurrenz um herausragende Positionen gekennzeichnet ist. Nur der Fähigste unter den Bewerbern konnte sich nach bestimmten Regeln, über die sich alle einig waren, durchsetzen. Der Amtsinhaber wurde an seinem Umgang und an seinen Erfolgen für das Volk gemessen, von dem er selbst wiederum erwählt wurde.

Hinsichtlich des vierten Teils „Der Kern des Konsens: das symbolische Kapital“ ist zu bemerken, dass der Begriff „symbolisches Kapital“ von den Theorien Pierre Bourdieu abgeleitet ist. Bourdieu selbst schuf weiterhin die Begriffe „ökonomisches, kulturelles und soziales Kapital“. Nach Bourdieu verfügt jeder Mensch in einer Gesellschaft über Ressourcen, die aus einem oder aus mehreren Bereichen seiner vier Kapital-Bereiche stammen. „Symbolisches Kapital“ können Menschen nach Bourdieu durch Anerkennung erwerben. Es handelt sich um Ehrenkapital und Ansehen, welches nicht zwingend mit einem hohen ökonomischen Kapital (Geld, Immobilien) verbunden sein muss. In der römischen Republik war hingegen das symbolische Kapital direkt auch mit dem ökonomischen Kapital verbunden, wobei die finanzielle Absicherung kein Garant für symbolisches Kapital war. Als Beispiel für symbolisches Kapital nennt Hölkeskamp u.a. Ämter, Triumphe, dh. Triumphzüge, die Feldherren gewährt wurden (Textseite 386) und eine Ahnenreihe von Konsuln (Textseite 391). Während des Triumphzugs durch die Stadt Rom erlangte ein Feldherr z.B. großes Ansehen und Ruhm, da er seine eroberten Gebiete durch Bilder, gefangene Tiere und Sklaven zur Schau stellen konnte.

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Sehen Sie in diesem Zusammenhang auch den Beitrag zum Aufsatz von Hölkeskamp.

Eine achäische Bundesmünze

 

Projekttitel: eManual Alte Geschichte
Modul [optional]:
Autor_in: Agnes von der Decken
Lizenz: CC-BY-NC-SA

Eine achäische Bundesmünze

Leitfragen:

1) Was ist auf der Münze zu sehen?
2) Welche Bedeutung haben die Motive?
3) Was kann die Bundesmünze über den Achäischen Bund verraten?

Kommentar:

Bei der obigen Münze handelt es sich um eine Hemidrachme aus Silber. Eine Hemidrachme ist eine halbe Drachme. Der Durchmesser der Münze beträgt 15 mm und sie wiegt 2,47 Gramm. Diese Hemidrachme ist für den Zeitraum 222-146 v. Chr. datiert und stammt aus Griechenland. Auf der Vorderseite (avers) ist der Kopf des Zeus, nach rechts schauend, zu erkennen. Auf der Rückseite (revers) befinden sich ein Monogramm, das sich aus den Buchstaben A und X zusammensetzt, sowie die Buchstaben T und E, die sich rechts und links des Monogrammes befinden. Das Monogramm und die Buchstaben sind dabei von einem Lorbeerkranz umgeben.

Eine genauere Betrachtung der auf die Münze geprägten Motive kann Aufschluss über die Herkunft der Münze geben. Insbesondere die Rückseite der Münze ist dabei aufschlussreich. Zu sehen ist das Monogramm der Buchstaben A und X. Die Ligatur dieser beiden Buchstaben ist dabei eine Abkürzung für die Achaier. Es handelt sich bei der Münze demnach um eine Bundesmünze des Achäischen Bundes. Zudem sind die Buchstaben T (links) und E (rechts) in das von einem Lorbeerkranz umgebene Monogramm integriert. Diese beiden Buchstaben stehen wiederrum für die Münzprägestätte der Münze: Die Stadt Tegea auf der Peloponnes. Durch das Monogramm kann demnach sowohl die Zugehörigkeit zum Achäischen Bund als auch die jeweilige dem Bund angehörende Stadt bestimmt werden. Auch die Vorderseite verweist auf den Achäischen Bund, denn auf ihr ist der nach rechts blickende Zeus Homagyrios zu sehen, um dessen Kult sich der Bund im 5. Jh. v. Chr. zentrierte. Zeus Homagyrios gilt als Schutzgott des Achäischen Bundes. Sein Tempel stand, ebenso wie der der Schutzgöttin Demeter Panachaia, in Aegion, wo lange Zeit die Bundesversammlung der Achäer tagte.

Diese Achäische Bundesmünze zeigt, dass sich innerhalb des Bundes ein eigenes Münzwesen etablierte, wo vormals lediglich lokale Münzprägung gängig war. Es ist möglich, dass der Bund auch eine eigene Bundeskasse besaß. Spätestens seit der Neuorganisation des Bundes 280 v. Chr. hat die Vielfalt der Münzprägung begonnen. Durch den Zuwachs an Städten im föderalen System des Bundes wuchs auch die Anzahl föderaler Münzen. Die Bundesmünze aus Tegea trägt dabei sowohl das Symbol des Bundes als auch einen Verweis auf die eigene Stadt. Im Achäischen Bund ist den Mitgliedspoleis die Prägung eigener Münzen demnach nicht verwehrt worden, sondern wurde durch die einzelnen Gliedstaaten vorgenommen. Die Münzen sind dann im gesamten Bundesgebiet zirkuliert. Bei einem Vergleich unterschiedlicher Bundesmünzen zeigt sich, dass die Prägung dieser Münzen einheitlich war. Bei Polybios (2.37) erfahren wir diesbezüglich auch, dass alle Mitgliedsstaaten des Bundes die gleichen Gesetze, Gewichte, Maße und eben auch Münzen verwendeten. Bei der Aufnahme in den Bund muss sich jeder neue Staat also dazu bereit erklärt haben, eine einheitliche Prägung anzunehmen. Die achäische Bundesmünze aus Tegea spiegelt damit das föderalistische Prinzip von Eigenständigkeit der Einzelstaaten und gleichzeitiger Eingliederung in den politischen Zusammenschluss des Bundes wieder.

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Podcast-Hinweise
Sehen Sie zu dieser Quelle auch den Podcast „Die Antigoniden und die Bünde“. Um einen breiteren Einblick in den griechischen Hellenismus zu erhalten, sehen Sie auch die Podcastreihe „Griechische Geschichte III – Hellenismus“.
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Vergleichen Sie zu hierzu auch den Beitrag zu Polybios über den Achäischen Bund.